Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 421/2012
Stuttgart,
07/06/2012



Kommunale Koordinierung des Übergangs in Ausbildung am Startplatz Schule - Die Stuttgarter Bildungskette wird geschlossen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
08.10.2012
26.10.2012
07.11.2012



Beschlußantrag:

1. Von dem Konzept „Kommunale Koordinierung des Übergangs in Ausbildung am Startplatz Schule“ wird Kenntnis genommen.

2. Zentrale Aufgaben der „Koordinierungsstelle des Übergangs in Ausbildung“ werden als weitere Angebotsbausteine der Stuttgarter Beratungs- und Vermittlungsstelle JobConnections zum 1.1.2013 zugeordnet.

3. Die Verwaltung (SJG) wird beauftragt, bis Ende 2012 gemeinsam mit der Evangelischen Gesellschaft e. V. die Weiterentwicklung von JobConnections mit zentralen Aufgaben der Koordinierungsstelle vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. Der Befristung der neuen Aufgabenbereiche bis 30.6.2015 wird zugestimmt.

5. Die Förderung und die damit verbundenen inhaltlichen Aufgaben werden zum 1.1.2013 auf das Jugendamt übertragen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu 1.)

Stuttgart verfolgt seit Einrichtung der Stuttgarter Bildungspartnerschaft 2009 die bildungspolitische Handlungsmaxime: „In Stuttgart soll jedem Kind und jedem Jugendlichen eine Förderung und Bildung zuteil werden, die ihm faire Zukunftschancen eröffnen“.

Insofern müssen im Rahmen einer städtischen Bildungsstrategie die nötigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine lückenlose Bildungskette geschaffen werden, die den Stuttgarter Kindern und Jugendlichen eine optimale individuelle Unterstützung für ihren Bildungsweg geben.

Die Einlösung dieses Ziels erfordert die Gestaltung einer Bildungslandschaft, in der den Stuttgarter Kindern und Jugendlichen in jedem Lebensabschnitt gleichwertige Bildungschancen eröffnet werden, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft und familiärer Ausgangssituation. Nur dann kann Stuttgart seinen erfolgreichen Weg der Integration, der die systematische Teilhabe aller unter Nutzung ihrer Talente und Potenziale ermöglichen will, zukünftig weiter entwickeln und fortsetzen. Insofern ist das Ziel der Erhöhung von Bildungsgerechtigkeit ein Eckpfeiler sowohl der Stuttgarter Bildungspartnerschaft als auch der Stuttgarter Integrationspolitik (vgl. HOBM Schuster, Stuttgarter Bildungspartnerschaft 2009 und Stuttgarter Bündnis für Integration).

Dem gelungenen Übergang von der Schule in den Beruf kommt eine hohe Bedeutung für die individuelle Bildungsbiographie und die damit verbundenen gesellschaftlichen Teilhabechancen junger Menschen zu. Gleichermaßen sind eine abgeschlossene berufliche Ausbildung junger Menschen und eine stabile Erwerbsbiographie auch für die Gesellschaft von hoher Relevanz.

Junge Menschen mit (schlechtem) Hauptschulabschluss und Jugendliche mit Migrationshintergrund tun sich an dieser zentralen biographischen Schwelle besonders schwer (vgl. hierzu die Ergebnisse der Stuttgarter Längsschnittstudie). Auch von der aktuellen konjunkturellen Hochphase profitieren diese jungen Menschen kaum, so die Erfahrungen der Stuttgarter Beratungs- und Vermittlungsstelle JobConnections: „Trotz entspannter Lage auf dem Ausbildungsmarkt münden viele Jugendliche nach dem Hauptschulabschluss nicht in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“ (vgl. GRDrs 310/2012, S.2). Die aktuell sehr günstige Situation auf dem Ausbildungsmarkt führt also nicht dazu, dass die Zahl der Jugendlichen mit schlechten Perspektiven für eine Existenz sichernde Erwerbstätigkeit nachhaltig abgebaut werden kann. Nicht nur aber auch die wirtschaftliche Vernunft gebietet es, sich für diese jungen Menschen einzusetzen.

In Stuttgart gibt es schon seit vielen Jahren zahlreiche Aktivitäten zur Unterstützung dieser Zielgruppe. Diese haben dazu geführt, dass „die Jugendarbeitslosigkeit“ in Stuttgart im Bundesschnitt vergleichsweise niedrig ist.

Die Stuttgarter Längsschnittstudie hat vordringlich darauf hingewiesen, die Aktivitäten am Startplatz Schule zu verstärken, um möglichst viele Jugendliche bei der direkten Einmündung in die Berufsausbildung zu unterstützen und ihnen dadurch demotivierende und oft wenig Erfolg versprechende (zudem für die Gemeinschaft teure) Warteschleifen im so genannten Übergangssystem zu ersparen. Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse hat der Gemeinderat bereits im Jahr 2009 dem Jugendamt den Auftrag gegeben, ein Konzept vorzulegen, „in dem die Grundzüge des Hamburger Hauptschulmodells auf die Situation in Stuttgart übertragen werden“ (vgl. Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 8.10.2009 und Antrag der SPD Nr. 353/2009 vom 9.10.2009).

Bei den „Grundzügen“ des Hamburger Hauptschülermodells handelt es sich zum einen um eine frühzeitige Unterstützung und Begleitung der Jugendlichen in den Vorabgangsklassen der Hauptschulen. Zum anderen wurde in Hamburg ein Unternehmernetzwerk aufgebaut, in dem Unternehmen sich für die Ausbildung junger Menschen mit Hauptschulabschluss stark machen und den Übergang in Ausbildung auf unterschied-liche Art und Weise auch konkret unterstützen.

Mit der vorliegenden Vorlage legt die Verwaltung das gewünschte, auf Stuttgarter Verhältnisse angepasste Konzept vor. Mit dem Konzept ist das zentrale Ziel verbunden, die Übergangsquote von Jugendlichen (mit Hauptschulabschluss) in eine ungeförderte betriebliche Ausbildung, die eine solche anstreben, zu erhöhen, also Warteschleifen zu vermeiden.

Der Fokus liegt also auf Jugendlichen an den Haupt- und Werkrealschulen (perspektivisch auch an Realschulen). Jugendliche und junge Erwachsene, die trotz Hauptschulabschluss und berufsvorbereitenden Maßnahmen nicht erfolgreich in Ausbildung einmünden konnten, können in den von der Stuttgarter Arbeitsförderung verantworteten Angeboten (z.B. Projekt Ausbildungschance) weitere Unterstützung erhalten.

Folgende Aufgaben sind zur systematischen Koordinierung des Übergangs in den Beruf zu leisten:

Systematische Koordination am Startplatz Schule
Systematische Verzahnung von Aktivitäten der Berufsorientierung über
Institutionen und Personen (z. B. Schulsozialarbeit, Berufseinstiegs-
begleiter, Mentoren)

Zusammenarbeit mit der Wirtschaft Monitoring und Weiterentwicklung befördern Kommunale Netzwerkarbeit Instrumente betreuen und weiterentwickeln Doppelstrukturen vermeiden

Zu 2.)

Die Stuttgarter Beratungs- und Vermittlungsstelle JobConnections ist bereits jetzt in der Beratungs- und Vermittlungsarbeit von jungen Menschen auf der Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle tätig. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verfügen über ein breites Wissen über die verschiedenen Möglichkeiten der Jugendlichen, auch über Ausbildungsbetriebe, die in der Lage und bereit sind, auch Jugendlichen mit „Vermittlungshemmnissen“ eine Chance zu geben.

Vor diesem Hintergrund können die oben unter den Überschriften „Koordination am Startplatz Schule“ und „Zusammenarbeit mit Wirtschaft“ beschriebenen Aufgaben sehr gut als weitere Angebotsbausteine von JobConnections entwickelt werden. Dabei sind Synergieeffekte durch die Bündelung von fachlicher Expertise an einem Ort zu erwarten.

Das Aufgabenspektrum von JobConnections würde sich dann wie folgt darstellen:


Der Träger von JobConnections, die Evangelische Gesellschaft, ist zudem im Angebot Berufseinstiegsbegleitung koordinierend tätig und seit Jahren in der Schulsozialarbeit und Mobilen Jugendarbeit aktiv. Auch darüber ergeben sich wichtige Querverbindungen und ein unkoordiniertes Nebeneinander der Angebote kann vermieden werden.

Zu 3.)

Das Jugendamt wird seine Erfahrungen aus den letzten Jahren als RÜM-Kommune (Bundesmodellprojekt Regionales Übergangsmanagement) einbringen, um gemeinsam mit dem Träger Evangelische Gesellschaft e.V. und den Mitarbeiter/innen von JobConnections den vorliegenden Konzeptentwurf zu verfeinern und ein Gesamtkonzept für JobConnections – in der Verbindung von bisherigen und neuen Angebotsbausteinen – zu entwickeln.

Das erarbeitet Konzept und die damit korrespondierenden konkret einzurichtenden neuen Stellenanteile werden dem Gemeinderat Ende 2012 vorgelegt.

Die nach Beendigung des RÜM-Projektes (Ende 2012) fortzuführenden Aufgaben „Instrumente betreuen“ (Online Service, Berufswahl Portfolio etc.), „Monitoring und Weiterentwicklung befördern“ sowie „Kommunale Netzwerkarbeit“ werden weiterhin im Jugendamt/Jugendhilfeplanung verortet bleiben.


Zu 4.)

Die Übernahme der neuen Aufgaben ist befristet auf 30.6.2015 (die Laufzeit des ESF-Programms „Azubi – attraktiv“ beträgt 2,5 Jahre und endet - bei Projektbeginn 1/2013 - im Sommer 2015).

Zu 5.)
Aufgrund der notwendigen engen Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und JobConnections wird die Ansiedlung von JobConnections beim Jugendamt empfohlen.


Finanzielle Auswirkungen

Durch die Einwerbung von Drittmitteln beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen Baden Württemberg über das ESF-Programm „Azubi attraktiv – Ausbildung bewerben“ stehen für die Finanzierung der unter der Überschrift „Zusammenarbeit mit Wirtschaft“ beschriebenen Aufgaben Mittel in Höhe von rund 450.000 € über einen Zeitraum von 2,5 Jahren zur Verfügung. Darüber sind 4 Stellen für Berater/innen – mit einem Kofinanzierungsanteil von 30% durch die Kommune – zu finanzieren.

Darüber hinaus wird eine Leitungskraft, eine weitere Beratungskraft, eine Verwaltungskraft sowie Mittel für individuelle Unterstützung benötigt. Für die genaue Ermittlung des Stellenumfangs für Leitung und Verwaltungskraft sind sowohl die konzeptionellen Überlegungen zu konkretisieren als auch bei JobConnections bestehende Anteile für Leitung und Verwaltung mit einzubeziehen. Für die hier vorgestellte erste Kostenkalkulation wird von einem 70%igen Stellenumgang für die Leitung und einem 70%igen Stellenumfang für Verwaltung ausgegangen.


Kosten der Koordinierungsstelle

Aufwand
Einzelposten
Anzahl
Gesamt in € / Jahr
Leitungskraft (TVÖD 12), 70%
48.720,00
1
48.720,00
Berater/innen (TVÖD 11)
63.600,00
5
318.000,00
Verwaltungskraft (TVÖD 6), 70%
28.000,00
1
28.000,00
Mittel für individuelle, nicht mit bestehenden Mitteln abdeckbare Unterstützung für Jugendliche
50.000,00
1
50.000,00
Jugendhilfeplanung (TVÖD 13) 40%
27.320,00
1
27.320,00
Summe p. a.
472.040,00

In den kalkulierten Personalkosten sind anteilig auch notwendige Sachkosten (Raumkosten, IT-Kosten usw.) enthalten.


Finanzierung der Koordinierungsstelle

Die Kosten der Koordinierungsstelle werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie einem städtischen Zuschuss aus dem Haushaltsansatz Jugendberufshilfe gedeckt (s. GRDrs 222/2012; im Jahr 2014 sind weitere Einsparungen von 52.000 € im Haushaltsansatz Jugendberufshilfe vorgesehen).
Koordinierungsstelle
2013
2014
2015
Aufwand
Gesamtkosten der Koordinierungsstelle
472.040
472.040
236.020
Finanzierung
Zuschuss aus ESF-Programm „Azubi attraktiv – Ausbildung bewerben“
450.000 € für 2,5 Jahre
180.000
180.000
90.000
Differenz
292.040
292.040
146.020
Städtischer Zuschuss:
aus Restmitteln Jugendberufshilfe 2012
(s. GRDrs 222/2012)
56.024
Haushaltsansatz Jugendberufshilfe
236.016
292.040
146.020
Summe
472.040
472.040
236.020
Der Bundesbildungsbericht 2008 besagt, dass Investitionen in Bildung nicht nur volkswirtschaftliche Effekte erwarten lassen, sondern daneben auch soziale Wirkungen zeigen. Aus der Bertelsmann-Studie geht hervor, dass für jeden jungen Menschen ohne Ausbildungsabschluss in Baden-Württemberg ca. 21.630 € an Folgekosten entstehen (Allmendinger, Giesecke, Oberschachtsiek, 2011). Die jährlichen Einsparungen für die Kommune können anhand des Monitorings zu den individuellen Verläufen jährlich ausgewertet und damit sichtbar gemacht werden.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung




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GRDrs 421_2012 Anlage 1.docGRDrs 421_2012 Anlage 1.doc