Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 754/2011
Neufassung
Stuttgart,
11/11/2011



Neufassung der Benutzungsordnung, der Gebührenordnung und der Entgeltregelung der Stadtbibliothek Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Beratung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
30.11.2011
01.12.2011
28.02.2012



Beschlußantrag:

1. Die Neufassung der Benutzungsordnung und der Gebührenordnung der Stadtbibliothek Stuttgart werden entsprechend Anlage 2 und 3 zum 1. Januar 2012 beschlossen.

2. Die Eintrittspreise für Veranstaltungen der Stadtbibliothek Stuttgart werden ab 1. Januar 2012 neu festgesetzt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die geltende Benutzungsordnung der Stadtbücherei wurde am 3. Dezember 1998 vom Gemeinderat beschlossen. Die Gebührenordnung wurde zuletzt mit Beschluss des Gemeinderats am 19. Juni 2008 geändert.

Durch den Umzug der Zentralbibliothek vom Wilhelmspalais in den Neubau am Mailänder Platz und der damit verbundenen Namensgebung für die Stadtbibliothek, die vom Gemeinderat am 12. Mai 2011 beschlossen wurde (GRDrs 246/2011), sowie durch die Veränderungen im Medienangebot im Laufe der letzten Jahre und einer Anhebung der Säumnisgebühr, ist eine Neufassung der Benutzungs- und der Gebührenordnung erforderlich.


Die Entgelte für Veranstaltungen der Stadtbibliothek Stuttgart wurden zuletzt am 19. Dezember 2002 neu festgesetzt. Für die Einrichtungen des Kulturamts sollen sukzessiv die Ermäßigungstatbestände so weit wie möglich vereinheitlicht werden. Daher ist eine Neuregelung erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen

Die bei der Stadtbibliothek durch Erhöhung der Säumnisgebühr ab 2012 zu erwartenden Mehreinnahmen sind in der ausführlichen Begründung dargestellt.


Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Gegenüberstellung geänderte Paragraphen Benutzungsordnung und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Stuttgart
Anlage 3 Benutzungsordnung Stadtbibliothek Stuttgart (gültig ab 1. Januar 2012)
Anlage 4 Gebührenordnung Stadtbibliothek Stuttgart (gültig ab 1. Januar 2012)
Anlage 5 Standorte Stadtbibliothek Stuttgart (gültig ab 1. Januar 2012)




1. Neufassung Benutzungsordnung und der Gebührenordnung der Stadtbibliothek Stuttgart

Die Benutzungsordnung der Stadtbücherei wurde am 3. Dezember 1998 vom Gemeinderat beschlossen. Durch den Umzug der Zentralbücherei vom Wilhelmspalais in den Neubau am Mailänder Platz zum Oktober 2011 und dem Gemeinderatsbeschluss vom
12. Mai 2011 über die Namensgebung der neuen Stadtbibliothek (GRDrs 246/2011) einschließlich der organisatorischen Änderungen bzgl. der Mediothek und der Rathausbücherei, ist eine Neuregelung der Benutzungsordnung erforderlich. Weitere Änderungen betreffen das erweiterte Medienangebot. Im Einzelnen sind die Änderungen in einer Gegenüberstellung
Anlage 2 dargestellt.

Die Gebührenordnung der Stadtbibliothek Stuttgart wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 3. Juli 2008 zuletzt neu geregelt. Eine Neuregelung der Gebührenordnung ist aus den o. g. Gründen erforderlich. Eine Erhöhung der Jahresgebühren soll erst zum 1. Januar 2013 erfolgen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird die Kulturverwaltung 2012 einbringen. Lediglich die Säumnisgebühren sollen zum 1. Januar 2012 bereits ab der vierten Woche statt bisher ab der fünften Woche von 0,50 Euro auf 1 Euro erhöht werden. Der künftige Höchstsatz bei Säumnisgebühren soll 15 Euro statt wie bisher 10 Euro betragen.

Bei den Säumnisgebühren rechnet das Kulturamt für die Jahre 2012 und 2013 mit einer Erhöhung der Einnahmen um 20.000 Euro im Vergleich zum Haushaltsjahr 2011 und plant mit folgenden Haushaltsansätzen:

· HHJ 2011: 460.000 Euro
· HHJ 2012: 480.000 Euro
· HHJ 2013: 480.000 Euro

Auch künftig sind Kinder und Jugendliche von der Ausleihgebühr befreit und Inhaber der Bonuscard der LHS erhalten eine Ermäßigung auf die Monats- und Jahresgebühr von jeweils 50 %. Die Gebührenstruktur bleibt damit auch in Zukunft sozial ausgewogen
und unterstreicht den familienfreundlichen Anspruch der Stadtbibliothek als Zentrum für Bildung und Wissensvermittlung.


Die jeweils ab 1. Januar 2012 geltende Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Stuttgart liegen in Anlagen 3 bis 5 bei.

2. Neufestsetzung der Entgelte für Veranstaltungen

Die Entgelte für Veranstaltungen der Stadtbibliothek Stuttgart wurden zuletzt am 19. Dezember 2002 neu festgesetzt.

Für die Einrichtungen des Kulturamts werden sukzessiv die Ermäßigungstatbestände so weit wie möglich vereinheitlicht. Daher werden bei der Stadtbibliothek Stuttgart für Sonderveranstaltungen im Familienbereich Gruppenkarten für Familien eingeführt. Eine entsprechende Reglung gilt seit 1. August 2010 für die Stuttgarter Musikschule.

Bei Veranstaltungen der Stadtbibliothek Stuttgart werden ab 1. Januar 2012 folgende Entgelte (abhängig von der Höhe des Aufwands im Einzelfall) erhoben:

Veranstaltungen
ab 01/2012
bis 12/2011
Normalpreis
bis 11,00 €
bis 11,00 €
Ermäßigter Preis
bis 7,00 €
bis 7,00 €
Gruppenkarte
Familie*)
4,00 €
---
Gruppenkarte
Alleinerziehend*)
2,00 €
---
*) bei Sonderveranstaltungen im Kinderbereich
Ermäßigungskriterien
ab 01/2012
bis 12/2011
Ermäßigter Preis

Schüler, Studenten,
Schwerbehinderte,
Begleitperson von Schwerbehin-derten ab 80 % Behinderung,
Bonuscardinhaber,
Personen im freiwilligen sozialen Jahr
Schüler, Studenten und Schwerbehinderte (sowie Begleitperson ab 80 % Behinderung)
Inhaber von Sozial- und Familienpässen
Personen im freiwilligen sozialen Jahr
Wehrpflichtige und Zivildienstleistende
Gruppenkarte
Familie
2 Elternteile mit beliebig vielen eigenen Kindern
---
Gruppenkarte
Alleinerziehend
1 alleinerziehendes Elternteil mit beliebig vielen eigenen Kindern
---

Im Rahmen von Sonderprojekten bei denen die Beteiligung vom Gemeinderat beschlossen wurde, wie z. B. „KULTUR FÜR ALLE “ kann auf Entgelte ganz oder teilweise verzichtet werden.

Die Einführung der Gruppenkarten und der neuen Ermäßigungstatbestände wirken sich auf die Höhe der Einnahmen aus Veranstaltungen nur geringfügig aus.


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Anlage 2 Gegenüberstellung geänderte Paragraphen BenO und GebO Stadtbibliothek Stuttgart.docAnlage 2 Gegenüberstellung geänderte Paragraphen BenO und GebO Stadtbibliothek Stuttgart.docAnlage 3 Benutzungsordnung Stadtbibliothek Stuttgart ab 1. Januar 2012.docAnlage 3 Benutzungsordnung Stadtbibliothek Stuttgart ab 1. Januar 2012.docAnlage 4 Gebührenordnung Stadtbibliothek Stuttgart ab 1. Januar 2012.docAnlage 4 Gebührenordnung Stadtbibliothek Stuttgart ab 1. Januar 2012.docAnlage 5 Standorte Stadtbibliothek Stuttgart ab 1. Januar 2012.doc