Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1231/2011
Stuttgart,
11/16/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 21.11.2011



Stadtentwicklungspauschale

Beantwortung / Stellungnahme

Mehrere Anträge haben die finanzielle Aufstockung der Stadtentwicklungspauschale und / oder Ausweitung des Step-Fördergebietes zum Inhalt. Allerdings werden unterschiedliche Summen beantragt und Zielsetzungen verfolgt:

Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN (Antrag 384/2011) beantragt eine finanzielle Erhöhung von 600.000 € im Doppelhaushalt, um mehr notwendige Wohnumfeldverbesserungen durchführen zu können, sowie die Einrichtung eines zusätzlichen Topfes für Bürgerbeteiligungen in Höhe von 100.000 €.
Die CDU-Gemeinderatsfraktion (Antrag 449/2011) beantragt eine Erhöhung der Pauschale-Mittel um 400.000 € im Doppelhaushalt, um den Bezirk Nord in die Fördergebietskulisse aufnehmen zu können. Ebenso die Neugestaltung der Aussichtsplattform mit Busspur in der Birkenwaldstraße mit max. 150.000 € aus Mitteln der Stadtentwicklungspauschale.
Die SPD-Gemeinderatsfraktion (Antrag 514/2011) fordert eine jährliche Erhöhung um 650.000 €, also 1.3 Mio. € im Doppelhaushalt. Begründet wird dies mit der Angleichung an die Baukostensteigerungen sowie der Aufnahme des Bezirkes Nord.
Die Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion (Antrag 620/2011) schlägt überschaubare investive Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds und der Verkehrsverbesserung in Stuttgart-Ost vor.
Die FDP-Gemeinderatsfraktion (Antrag 678/2011) beantragt die Einstellung einer realistischen Pauschale in den Haushalt, um für die Außenstadtbezirke den Bedarf einer Förderung zu überprüfen.

Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Haushaltsanträgen wie folgt Stellung:

Zuletzt zum DHH 2000/01 wurden die Mittel auf den heute noch gültigen Förderbetrag von 1.15 Mio. € pro Haushaltsjahr aufgestockt. Die Baupreisentwicklung im Tiefbau in Baden-Württemberg notiert seit dem Jahr 2000 einen Anstieg von gut 20 %. Die Anzahl der Projekte, die aufgrund der knappen Mittelausstattung nicht umgesetzt werden, steigt. Die Reserveliste derjenigen Step-Maßnahmen, die trotz kurzfristiger Realisierbarkeit aus diesem Grund nicht umgesetzt werden können, hat mittlerweile einen Überhang von 1.06 Mio. € zu verzeichnen (siehe Anlage 2 zu GRDrs 666/2011). Zusätzlicher Handlungsdruck erwächst dadurch, dass für Bad Cannstatt im DHH 2012/13 erstmals verstärkt Maßnahmen in die Step-Projektliste aufgenommen werden (siehe GRDrs 149/2010). Zudem beantragt der Stadtbezirk Nord die Aufnahme in die Step-Förderung (siehe Haushaltsantrag 449/2011). Im Nordbahnhofviertel/Rosensteinviertel und am Hangfuß zur Innenstadt
besteht dieselbe Bedarfslage wie in den anderen Innenstadtbereichen.

Nr. 384/2011 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

1. a. Erhöhung des Projektmitteltopfes der Step um 600.000 €

Die beantragte Mittelaufstockung um 600.000 € pro Doppelhaushalt reicht allenfalls aus, um erste Projekte der beständig wachsenden Step-Reserveliste anzugehen (siehe Anlage 2 zu GRDrs 666/2011). Ziel für die Aufstockung der Step sollte es sein, die Baukostensteigerungen aufzufangen, um mindestens eine gleich bleibende Qualität bei der Umsetzung der Step-Maßnahmen in den kommenden Jahren halten zu können. Die Aufnahme eines weiteren Stadtbezirks kann jedoch über die beantragte Summe nicht aufgefangen werden, da sich dadurch für die bestehenden Förderbezirke nur marginale finanzielle Verbesserungen ergeben würden.

1. b. Die Verwaltung stellt dar, wie eine Verteilung anhand eines objektiven Schlüssels an die einzelnen Stadteile bzw. Bezirke erreicht werden kann

Seit Bestehen der Step existiert eine bewährte flexible Verfahrensweise bei der Vergabe der Fördergelder. Die Verwaltung hält den Versuch der „Objektivierung“ durch Festlegung eines festen Vergabeschlüssels aus folgenden Gründen für nicht praktikabel:

Die Step ist eine Pauschale, deren Gesamtsumme bisher nach den konkreten Handlungserfordernissen vor Ort verteilt wird statt einer starren Vorab-Festlegung der pro Bezirk zur Verfügung stehenden Mittel. Dieser ‚politische Schlüssel’, der sich nach dem angemeldeten Bedarf der Bezirksbeiräte der Step-Förderbezirke richtet, wird begleitet von der aktiv koordinierenden Rolle der Verwaltung, die die Mittel in Absprache mit den Bezirken annähernd gleich auf die Handlungsräume aufteilt. Diese Flexibilität bei der Mittelvergabe hat sich bewährt und wurde auch mit der Fortschreibung der Step im Jahr 2010 nochmals zustimmend zur Kenntnis genommen (GRDrs 149/2010). Die Erfahrungen zeigen, dass die finanziellen „Bedarfe“ in den Bezirken oft unterschiedlich ausfallen. Auch korrespondiert die Summe der Maßnahmen nicht zwangsläufig mit der Höhe der zugewiesenen Finanzmittel. Eventuelle Weniger- oder Mehrzuteilungen gleichen sich erfahrungsgemäß in den nachfolgenden Haushaltsjahren wieder aus.

Ein fester Vergabeschlüssel und damit die starke Bindung der Bezirke an das vorher festgelegte Fördervolumen führen zu Einschränkungen bei der Auswahl und Kostenermittlung von Projekten. Im ohnehin schon aufwendigen Prozess der Aufstellung der Step-Projektlisten käme es zu einem erhöhten Abstimmungs- und Diskussionsbedarf. Letzterer dürfte auch dadurch bestärkt werden, dass bisher gleichrangig behandelten Bezirken zukünftig ggf. unterschiedlich hohe Fördersummen zur Verfügung gestellt würden (je nach Ergebnis einer notwendigen Datenanalyse auf Baublockebene).

Sollte der Stadtbezirk S-Nord als sechster Förderbezirk in die Step-Gebietskulisse aufgenommen werden (siehe Haushaltsantrag 449/2011), schlagen wir aufgrund der strukturellen und räumlichen Besonderheiten vor, für diesen Stadtbezirk ein geringeres Fördervolumen anzusetzen (der zu definierende Handlungsraum wird voraussichtlich entsprechend geringer ausfallen). Die Verwaltung wird nach Beschluss des Doppelhaushalts einen Vorschlag zur Aufteilung der Fördermittel erarbeiten und mit den Bezirken abstimmen.

2. Projektmitteltopf für Bürgerbeteiligungen im Rahmen der Step-Projekte von 100.000 €.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, durch die Beteiligung der Bürger eine noch höhere Akzeptanz für Step-Maßnahmen zu schaffen und damit das Signal zu senden: „Es tut sich was“ im Stadtquartier. Häufig gab es im Vorfeld oder Nachgang von Step-Maßnahmen bereits Formen punktueller Beteiligungen, die nicht im Rahmen der Step finanziert wurden (z. B. Bürgerwerkstatt zum Rossbollengässle, Planungswerkstatt zum Spielplatz an der Hauptmannsreute, Eröffnungsfeier Friedensplatz). Aus Step-Sicht ergeben sich folgende Voraussetzungen für den neuen Projektmitteltopf:

Bisher werden ausschließlich baulich-investive Maßnahmen umgesetzt. Daher ist – wie beantragt – ein zusätzlicher Topf erforderlich, um baulich-investive und nicht investive Elemente getrennt voneinander abwickeln zu können. Die Pauschale-Mittel der Step sind Gegenstand des Finanzhaushalts, während die Projektmittel für Bürgerbeteiligungen im Ergebnishaushalt geplant werden.

Initiative und Verantwortung (auch für die erforderliche zeitliche Eintaktung) sollte bei den Bezirksbeiräten liegen, da diese unmittelbar Ansprechpartner für Bürgeranliegen sind und Überblick über die Beteiligungserfordernisse im Bezirk haben. Planung, Ausführung und Dokumentation der Beteiligung sollte über die Vergabe an Dritte erfolgen. Koordination und Mittelvergabe werden verwaltungsseitig begleitet. Ähnlich der Vorgehensweise mit dem baulich-investiven Topf schlagen wir eine möglichst flexible Verwendung der Mittel vor (unterschiedliche Formen der Partizipation sind förderfähig).

Die Mittel sollen in Abstimmung mit den Bezirken und Fachämtern für ausgesuchte Projekte eingesetzt werden, da eine Beteiligung nicht in allen Fällen erforderlich ist. Damit geht einher, dass die Mittel nicht immer gleichmäßig auf alle Förderbezirke verteilt werden.


Nr. 449/2011 CDU

1. Aufnahme des Stadtbezirks Nord als Förderbezirk in die Gebietskulisse der Step

Der Bezirk S-Nord als einziger Innenstadtbezirk, der bisher nicht systematisch von der Step-Förderung erfasst ist, äußerte bereits im Frühjahr 2011 Nachholbedarf aufgrund künftiger wachsender Umfeldbelastungen. In seiner Sitzung vom 04.04.2011 (Niederschrifts-Nr. 50) beantragte der Bezirksbeirat in die Fördergebietskulisse der Step einbezogen zu werden.

Hierfür wäre zunächst eine Definition der zukünftigen Handlungsräume notwendig. Potenziell kommen Teilbereiche des Nordbahnhofs- sowie Rosensteinviertels und die durch Wohnbebauung geprägten Bereiche (verdichtete Hangfußbereiche des Rahmenplans Halbhöhenlagen) entlang der Heilbronner Straße und Türlenstraße in Betracht.

Die Verwaltung weis darauf hin, dass der zukünftige Handlungsraum für den nördlichen Innenstadtbezirk nach ersten Einschätzungen deutlich kleiner ausfallen wird als in den anderen Step-Förderbezirken, die durchgängig über zusammenhängende, dicht besiedelte und stark versiegelte Wohnlagen im Bereich der Stuttgarter Talbucht verfügen. Aufgrund der räumlichen und strukturellen Besonderheiten im Bezirk S-Nord wird die Förderung eher punktuell erfolgen. Deshalb schlagen wir vor, für diesen Bezirk ein im Vergleich mit den anderen Förderbezirken geringeres Fördervolumen anzusetzen (siehe Antrag 384/2011).

2. Die Mittel für die gesamten Step-Mittel von 1,15 Mio. € pro Jahr werden jährlich um 200.000 € erhöht, somit im Doppelhaushalt 2012/13 um 400.000 €

Die beantragte Aufstockung entspricht einer Mittelerhöhung auf insgesamt 2.7 Mio. € pro DHH bzw.1.35 Mio. € pro Jahr. Würde man den Gesamtbetrag zu gleichen Anteilen auf die Förderbezirke aufteilen, so würden die bisherigen Förderbezirke mit weniger Mitteln als bisher ausgestattet. Die vorgeschlagene Erhöhung der Pauschale kann aus Sicht der Verwaltung daher ausschließlich für die Aufnahme des Bezirkes Nord ausreichen. Die Verwaltung wird nach den Haushaltsplanberatungen einen Vorschlag zur Aufteilung der Fördermittel erarbeiten und mit den Förderbezirken abstimmen (siehe Antrag 384/2011).

Eine grundsätzliche Qualitätssicherung und Aufwertung der Step hinsichtlich einer Anpassung an die Baukostensteigerungen der letzten 10 Jahre von rund 20 % oder eine Abarbeitung der steigenden Anzahl von Projekten in der Reserveliste (siehe Anlage 2 zu GRDrs 666/2011) kann nicht gewährleistet werden.

3. In 2012 wird aus Mitteln der Step die Neugestaltung der Aussichtsplattform mit Bushaltespur an der Birkenwaldstraße finanziert. Nach Auskunft der Verwaltung belaufen sich die Kosten auf maximal 150.000 €. Wir bitten hierzu um Bericht zur 1. Lesung

Es handelt sich um eine Maßnahme zur Projektthematik „Plätze, Parks und Panoramen (PPP)“, das nicht mit finanziellem Handlungsrahmen unterfüttert wurde. Die Umsetzung der Maßnahme ist wünschenswert, kann aber nicht mit dem Förderinstrument der Step aufgefangen werden.

Auch wenn bisher kein Handlungsraum für den Stadtbezirk S-Nord definiert wurde sind die räumliche Situierung und die Merkmale des beantragten Projektes vor dem Hintergrund der Step-Förderkriterien kritisch zu bewerten. Das Projekt liegt innerhalb des Umgriffs des Rahmenplans Halbhöhenlagen, dessen Bereich mit der Fortschreibung der Step (siehe GRDrs 149/2010) aus der Step-Förderung ausgenommen wurde (mit Ausnahme der verdichteten Hangfußbereiche, zu denen dieser Abschnitt der Birkenwaldstraße nicht gehört). Auch fehlt die inhaltliche Ausrichtung auf die Verbesserung des Wohnumfeldes in den dicht besiedelten Quartieren.

Aus den genannten Gründen rät die Verwaltung von der Finanzierung des Projektes im Rahmen der Step ab. Wenn über die Aufnahme des Bezirkes und die Mittelerhöhung positiv entschieden wurde, werden in Absprache mit dem Bezirksbeirat und den Fachämtern geeignete Step-Projekte nachnominiert.


Nr. 514/2011 SPD

I. / 3. Die Stadtentwicklungspauschale wird um jährlich 650.000 € aufgestockt, d.h. in 2012/13 werden zusätzlich bereitgestellt: 1.300.000 €

Die beantragte Mittelaufstockung um 650.000 € pro Haushaltsjahr und somit einem Gesamtbetrag von 1.8 Mio. € pro Haushaltsjahr ermöglicht es, die Projekte der beständig wachsenden Step-Reserveliste anzugehen und die Baukostensteigerungen aufzufangen. Das Ziel für die Aufstockung der Step, eine mindestens gleich bleibende Qualität bei der Umsetzung der Step-Maßnahmen in den kommenden Jahren halten zu können, wird erreicht. Auch die Aufnahme des Bezirkes Nord könnte mit der Aufstockung gewährleistet werden. Über die Höhe der Fördergelder für den Bezirk Nord wäre noch zu entscheiden (siehe Haushaltsanträge 384/2011 und 449/2011).

Nr. 678/2011 FDP

Zum Einstieg in die Stadtentwicklung in den Außenbezirken wird eine realistische Pauschale in den Haushalt eingestellt, um in ausgewählten Außenbezirken den Bedarf und die Möglichkeiten für eine sinnvolle Stadtentwicklung festzustellen

Grundsätzlich ist es sinnvoll, auch für diejenigen Stadtquartiere in den Außenbezirken, die ähnliche Strukturen wie die dicht besiedelten Innenstadtquartiere aufweisen, Fördermittel für die Wohnumfeldverbesserung zur Verfügung zu stellen.

Die Umsetzung von Maßnahmen in den Außenstadtbezirken ist allerdings mit den aktuellen Förderrichtlinien nicht vereinbar. Mit der Fortschreibung der Step (siehe GRDrs 149/2010) wurden die Förderung bewusst auf wenige Handlungsräume innerhalb der Innenstadtbezirke konzentriert, um die knappen Finanzmittel gezielt einsetzen zu können. Eine Ausweitung auf die Außenstadtbezirke ist daher nur vereinbar mit einer finanziellen und konzeptionellen Überarbeitung der Step oder der Einrichtung eines alternativen Fördertopfes. Voraussetzung für die Ausweitung des Fördergebietes ist – wie im Antrag benannt – die Einstellung von Finanzmitteln, um eine Untersuchung beauftragen zu können.

Die Untersuchung kann in einem zweistufigen Verfahren vorgenommen werden:
In einer ersten Stufe erfolgen die Grobauswahl der in Betracht kommenden Außenbezirke, die Feinabstimmung der Handlungsräume innerhalb dieser Bezirke sowie die Abstimmung in den Bezirksbeiräten. Dabei ist sicherzustellen, dass ähnliche Maßstäbe wie für die Handlungsräume in den Innenstadtbezirken angesetzt werden. Der Finanzbedarf für eine solche Untersuchung wird auf rund 100.000 € geschätzt. In einem zweiten Schritt, der finanziell noch nicht beziffert werden kann, erfolgt die Benennung konkreter Projekte inklusiver Ermittlung des Finanzbedarfes.

Im Falle der Erweiterung des Förderrahmens und der Förderbezirke erhöht sich der verwaltungsinterne Arbeits- und Abstimmungsaufwand, sodass zusätzlicher Personalbedarf entstehen könnte.


Nr. 620/2011 Freie Wähler

Einstellung der Mittel für die Step-Maßnahmen in Stuttgart-Ost im Haushalt 2012/13.
1. Gaisburg, Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Schurwald- / Hornbergstraße
2. Gablenberg, Aufwertung der Gablenberger Hauptstraße, Kreuzungsbereich Schlösslestraße
3. Ostheim, Aufwertung Landhausstraße

Der Haushaltsantrag soll umgesetzt werden. Die genannten Projekte für den Stadtbezirk Ost (Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Schurwald-/Hornbergstraße, Aufwertung des Kreuzungsbereichs Gablenberger Hauptstraße / Schlösslestraße; Aufwertung der Landhausstraße zwischen Talstraße und Ostendstraße (1.BA)) sind Bestandteil der Step-Projektliste zum Doppelhaushalt 2012/13 (siehe GRDrs 666/2011). Diese wurde im UTA am 04.10.2011 zustimmend zur Kenntnis genommen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Nr. 384/2011, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Nr. 449/2011, CDU
Nr. 514/2011 Rd.Nr. I.3., SPD
Nr. 620/2011, Freie Wähler
Nr. 678/2011, FDP





Matthias Hahn
Bürgermeister




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