Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 736/2017
Stuttgart,
09/01/2017



Württembergische Staatstheater Stuttgart
Mehrbedarf 2017




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich27.09.2017



Beschlußantrag:




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Gemäß § 1 des Staatstheatervertrages tragen Land und Stadt sämtliche mit dem Betrieb der Staatstheater verbundenen, durch Betriebseinnahmen nicht gedeckten Sach- und Personalausgaben je zur Hälfte.

Im Zuge der Planaufstellung für den Doppelhaushalt 2018/2019 und der Anforderung des Landes für das Haushaltsjahr 2017 wurde festgestellt, dass die veranschlagten Haushaltsmittel für 2017 für die Staatstheater nicht auskömmlich sind.

Die Deckungslücke beträgt insgesamt 1.560.800 Euro und hat ihre Ursachen zum einen in Tarifsteigerungen und daraus resultierenden Nachzahlungen für Vorjahre und zum anderen in zu niedrig angesetzten Haushaltsmitteln für die Jahre 2015 bis 2017.





Finanzielle Auswirkungen

Für das Haushaltsjahr 2017 sind im DHH 2016/2017 Mittel in Höhe von 46.718.600 Euro veranschlagt. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 1.560.800 Euro werden im THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 410281 Kulturförderung, KGr. 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, überplanmäßig bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Deckungsreserve im Haushaltsjahr 2017.



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Fritz Kuhn

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung

Gemäß § 1 des Staatstheatervertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart tragen die Vertragspartner je zur Hälfte sämtliche mit dem Betrieb der Staatstheater verbundenen, durch Betriebseinnahmen nicht gedeckten Sach- und Personalausgaben.

Im Zuge der Planaufstellung für den Doppelhaushalt 2018/2019 und der Anforderung des Landes für das Haushaltsjahr 2017 wurde festgestellt, dass die veranschlagten Haushaltsmittel für 2017 für die Staatstheater nicht auskömmlich sind.

Die Deckungslücke beträgt insgesamt 1.560.800 Euro und setzt sich wie folgt zusammen:

Nachforderung korrigierte Jahresabrechnung 2015
12.776 Euro
Nachforderung Jahresabrechnung 2016
318.604 Euro
Anforderung für das Jahr 2017
1.229.400 Euro
Deckungslücke
1.560.780 Euro

Die Deckungslücke von rd. 1.560.800 Euro entstand durch Nachzahlungen für Tarifsteigerungen der Vorjahre und zu niedrig angesetzter Haushaltsmittel der Jahre 2015 - 2017.


Nachzahlung für Tarifsteigerungen der Vorjahre

Es besteht Konsens zwischen Land und Stadt, dass Tarifsteigerungen durch Erhöhung der Zuweisungen aufgefangen werden.

Bei der Planaufstellung des Doppelhaushalts 2016/2017 standen die tatsächlichen Tarifsteigerungen noch nicht fest. Im Staatshaushaltsplan sind für Tarifsteigerungen 1,5 % eingeplant, tatsächlich betrugen die Tarifsteigerungen im Jahr 2015 2,1 %, im Jahr 2016 2,3 % und für das Jahr 2017 sind 2 % vorgesehen.
Dadurch entsteht ein Nachfinanzierungsbedarf in Höhe von rd. 273.300 Euro.


Zu niedrig angesetzte Haushaltsmittel der Jahre 2015 bis 2017

Im laufenden Jahr wurde festgestellt, dass die Abrechnung des Landes für das Jahr 2015 nicht korrekt war und ebenso die Anforderungen für die Jahre 2016 und 2017.

Ursächlich für die fehlerhafte Berechnung des Zuschussanteils des Kulturamtes war, dass vom Gesamtzuschuss ein zu hoher Anteil für die Erstausstattung der John Cranko Schule in Abzug gebracht wurde. Dabei wurde der Eigenfinanzierungsanteil des Staatstheaters an der John Cranko Schule und die hierzu in einer Finanzierungsvereinbarung getroffene spezielle Anteilsregelung vom Land nicht korrekt berücksichtigt. Der Fehler fiel auch deshalb zunächst nicht auf, weil beim Land die Raten für die John Cranko Schule in anderen Teilbeträgen und über einen anderen Zeitraum verteilt wurden, als auf Seiten des städtischen Haushalts.

Am 20. Juni 2017 fand eine Besprechung im Kulturamt mit der Stadtkämmerei und den beiden beteiligten Landesministerien statt, um die Höhe der städtischen Beiträge 2015 bis 2017 abschließend zu klären. Demnach beträgt die Deckungslücke im städtischen Haushalt für 2015 bis 2017 insgesamt 1.287.500 Euro (2015: 150.000 Euro, 2016: 187.500 Euro und 2017: 950.000 Euro).


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