Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Technisches Referat

Gz: JB / T
GRDrs 206/2022
Stuttgart,
07/20/2022



Fortschreibung des Schulsanierungsprogramms auf der Grundlage der Beschlüsse des Doppelhaushalts 2022/2023



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
26.07.2022
27.07.2022
27.07.2022



Beschlußantrag:

1. Der planerischen und baulichen Umsetzung für die in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 vorgesehenen Maßnahmen / Einzelprojekte des Schulsanierungsprogramms (vgl. Anlage 1) wird zugestimmt (Sammelbaubeschluss). Grundlage der weiteren Planung und Realisierung der beschlossenen Maßnahmen / Projekte ist die GRDrs 844/2017. Danach ist ein real umsetzbares Maßnahmenbudget von je 40 Mio. Euro/ Jahr festgelegt. An diesem Rahmen richten sich die weiteren Jahresprogramme bis gegenwärtig 2026 aus. 2. Die bislang nicht abgearbeiteten und nicht in der Anlage 1 aufgeführten Kleinmaßnahmen können unterjährig, abhängig von Dringlichkeit und Arbeitskapazität, ohne extra Beschlussfassung innerhalb des vorgegebenen Gesamtvolumens abgewickelt werden. 3. Die Verwaltung kann Mehraufwendungen bei einzelnen Maßnahmen / Projekten durch Minderausgaben bei anderen Maßnahmen / Projekten innerhalb des vorgegebenen Gesamtvolumens ausgleichen. Alle Maßnahmen / Projekte sind gegenseitig deckungsfähig.




Begründung:


Wie in GRDrs 844/2017 und in verschiedenen Sitzungen des Unterausschusses Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung erläutert, konnte eine Vielzahl von Maßnahmen bisher nicht begonnen werden. Neben der bekannten Personalsituation in Schulverwaltungsamt und Hochbauamt (primär fehlen aktuell nicht die Stellen, sondern geeignete Bewerber/-innen) kommen hier nun noch erschwerend die Auswirkungen der Ukraine-Krise und die fehlende Verfügbarkeit von Kapazität in fast allen Bereichen des Bausektors hinzu. 195 Maßnahmen (Stand 03.05.2022) sind aufgrund von Abhängigkeiten zu Machbarkeitsstudien, Sanierungsgutachten und vergleichbaren Themen zurückgestellt. Aktuell sind 1.113 Projekte und Maßnahmen fertiggestellt und abgerechnet worden (Stand 03.05.2022).

Das gegenwärtige Maßnahmenvolumen des Schulsanierungsprogramms umfasst 769,7 Mio. Euro (Stand Mai 2020 → 676,2 Mio. Euro). Darin enthalten sind Maßnahmen im Umfang von 104,4 Mio. Euro, die aktuell zurückgestellt sind. Das Schulsanierungsprogramm ist in der Fortschreibung der Finanzplanung bis 2026 noch nicht vollständig ausfinanziert. Über die Bereitstellung zusätzlich erforderlicher Finanzierungsmittel ist im Rahmen künftiger Haushaltsplanberatungen zu entscheiden.

Auf der Grundlage des umsetzbaren Maßnahmenbudgets von 40,0 Mio. Euro / Jahr hat das Hochbauamt zusammen mit dem Schulverwaltungsamt die Vorhaben ausgewählt, die in 2022 und 2023 nach dem jeweiligen Stand der Maßnahmen und der Dringlichkeit weiterbearbeitet werden müssen. Diese sind in der Anlage 1 aufgelistet. Insgesamt werden gegenwärtig 151 Maßnahmen / Projekte bearbeitet, davon sind 85 in Voruntersuchung/Planung (einschl. einer Machbarkeitsstudie), 22 in Bau und 44 sind baulich fertiggestellt, jedoch noch nicht abgerechnet. Mit dem Sammelbaubeschluss für diese Vorhaben ist der Grundstein für das weitere Vorgehen im Schulsanierungsprogramm gelegt.


Maßnahmen / Einzelprojekte des Schulsanierungsprogramms in den Haushaltsjahren 2022 und 2023

A
B
C
D
Projekte/Pauschalen/Themen
prognostizierter
Mittelbedarf 2022 in Mio. €*
prognostizierter
Mittelbedarf 2023 in Mio. €*
prognostizierter
Mittelbedarf 2024ff in Mio. €*
1Summe der verpflichteten Mittel für Projekte in Voruntersuchung, Planung und Bau
(s. Anlage 1),

Die Priorität der Maßnahmen wird fortlaufend unter Berücksichtigung der Dringlichkeit nach sicherheitstechnischer, technischer, funktionaler Hinsicht, den zur Verfügung stehenden Mitteln und Kapazitäten zwischen Schulverwaltungs- und Hochbauamt abgestimmt.
32,833
42,469
(die Ermittlung erfolgt im Rahmen der weiteren Priorisierung)
2Verpflichtete Mittel für fertiggestellte Maßnahmen und Projekte **
(s. Anlage 1)
1,525
0,918
(die Ermittlung erfolgt im Rahmen der weiteren Priorisierung)
3Summe
34,358
43,387
* Prognostizierter Mittelbedarf in Mio. € auf Grundlage eines angenommen, bestmöglichen Projektverlaufs, alle Maßnahmen / Projekte sind im Rahmen des Jahresbudgets gegenseitig deckungsfähig.
** Projektstatus „fertiggestellte Maßnahmen“ bedeutet baulich fertiggestellt, noch nicht
abgerechnet.



Weiterentwicklung des Schulsanierungsprogramms

Die Grundlagenerhebung für das Sanierungsprogramm liegt nun zwölf Jahre zurück (Drees & Sommer-Listen). Deshalb müssen auch in den Jahren 2022/2023 wieder eine Vielzahl von neuen Erkenntnissen (z.B. zusätzlich notwendige Maßnahmen, neue Schadensfälle usw.) in das Programm aufgenommen und dieses somit verwaltungsseitig fortgeschrieben werden. Und auch Novellierungen von gesetzlichen Vorgaben, Anforderungen aus der Pädagogik, die allgemeine Baupreissteigerung incl. Auswirkungen der Ukraine-Krise und die wirtschaftliche Gesamtlage im Bausektor steigern Umfang und Komplexität bei vielen Maßnahmen, was im Ergebnis zu Kostenerhöhungen und Zeitverzögerungen führt.

Bei den konkreten Planungen zeigt sich zunehmend auch, dass sich über das ursprüngliche Sanierungsprogramm (Drees & Sommer-Listen) hinaus weitere Sanierungsnotwendigkeiten ergeben haben. Diese waren einerseits im ursprünglichen Kostenrahmen nicht erfasst, sind andererseits aber aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen nur im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung umsetzbar. Die damit verbundenen Ausweitungen bei einzelnen Maßnahmen führen dazu, dass andere ebenfalls geplante Vorhaben bisher noch nicht in Angriff genommen werden konnten. Ergebnisse der jeweiligen Untersuchungen/Planungen werden im Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung in Form einer Nachmeldeliste (Kosten/Termine) regelmäßig vorgestellt.

Die Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel (z.B. das Maßnahmenpaket zur klimaneutralen Sanierung städtischer Gebäude) führt nicht per se zu einer höheren Umsetzungsquote. Dies liegt an den oben bereits dargestellten diversen Problemstellungen (bspw. wirtschaftliche Gesamtlage im Bausektor).

Auch in den folgenden Doppelhaushalten werden die einzelnen Vorhaben anschließend in einer Liste wie Anlage 1 nach Vorberatung im Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung zur Beschlussfassung dem Verwaltungsausschuss vorgelegt.

Finanzielle Auswirkungen

Im Doppelhaushalt 2022/2023 sind für das 3. Sonderprogramm Schulsanierung folgende Planansätze veranschlagt:

2022 Ergebnishaushalt 10,0 Mio. EUR
Finanzhaushalt 7,5 Mio. EUR

2023 Ergebnishaushalt 10,0 Mio. EUR
Finanzhaushalt 7,5 Mio. EUR

Das jährlich umsetzbare Maßnahmenbudget in Höhe von 40,0 Mio. EUR ist in den kommenden zwei Jahren durch Inanspruchnahme vorhandener Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren zu decken. Zum Jahresende 2021 sind nicht abgeflossenen Mittel in Höhe von rund 78,07 Mio. EUR verfügbar.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Isabel Fezer Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister


Anlagen

Sanierungsprogramm Stuttgarter Schulen - Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung im Doppelhaushalt 2022/2023 sortiert nach Stadtbezirk A→Z (Stand 03.05.2022)





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Leitvermerk GRDrs 206-2022.xlsx
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2022 - Leitvermerk nach Mitzeichnung GRDrs 206-2022.docx