Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1029/2017
Stuttgart,
10/30/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Wohnungslose unterstützen statt ausgrenzen

Beantwortung / Stellungnahme

Antrag 575/2017, Ziffer 5

Menschen in Wohnungsnot, die „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ in Anspruch nehmen, sind häufig mit vielfältigen Problemlagen konfrontiert. Neben der reinen Wohnungsnot gehören hierzu z. B. Arbeitslosigkeit, fehlende Existenzsicherung, Schulden, Suchtmittelkonsum sowie psychische und andere gesundheitliche Pro-bleme. Betroffene Personen sind deshalb auf dem Wohnungsmarkt gleich mehrfach benachteiligt. Neben den oft begrenzten finanziellen Ressourcen sehen sie sich aufgrund psychischer und anderer gesundheitlicher Probleme oder auch Suchtmittelkonsum bei der Anmietung von Wohnraum Stigmatisierungen ausgesetzt. Der Zugang zu eigenem Wohnraum ist jedoch ein bedeutender stabilisierender Faktor und für viele Betroffene eine wichtige Voraussetzung zur dauerhaften Überwindung sozialer Schwierigkeiten.

Hier kann eine Kampagne zur besseren Akzeptanz und zum Verständnis der Situation wohnungsloser Menschen ansetzen, indem sie dazu beiträgt, Vorurteile gegenüber Menschen in Wohnungsnot abzubauen, die bei Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt Stuttgart, besonders bei Vermietern, vorhanden sind.

Auch könnte mit einer solchen Kampagne auf die spezielle Situation mobiler ethnischer Minderheiten aus Süd- und Osteuropa aufmerksam gemacht werden.

Für die Konzeption einer entsprechenden Kampagne wären in den Jahren 2018 und 2019 für Agenturleistungen und Sachmittel insgesamt voraussichtlichHaushaltsmittel in Höhe von 50.000 EUR zu veranschlagen.


Antrag 575/2017, Ziffer 6

Wohnungslose Menschen erhalten in der Landeshauptstadt Stuttgart unterschiedliche Formen der Unterstützung:

· Durch Prävention von Wohnungslosigkeit (z. B. durch Mietschuldenübernahme nach § 22 SGB II und § 36 SGB XII),

· durch sogenannte ordnungsrechtliche Unterbringung (nach § 1 Polizeigesetz Baden-Württemberg) bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit in Einrichtungen der Notübernachtung, Fürsorgeunterkünften, Sozialpensionen etc.,

· durch die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII) mit psychosozialer Betreuung, die von freien Trägern der Wohnungsnotfallhilfe und dem Eigenbetrieb Leben und Wohnen erbracht werden.


Die Beratung und Vermittlung von wohnungslosen Menschen in die Hilfen zur Über-windung besonderer sozialer Schwierigkeiten erfolgt in der Landeshauptstadt Stuttgart
in 6 Fachberatungsstellen: 3 regional zuständige Beratungsstellen in S-Mitte/Nord,
S-Mitte/Süd und S-Ost sowie 3 zielgruppenspezifische Beratungsstellen für Frauen,
junge Erwachsene und Straffällige.


Die Fachberatungsstellen sind einerseits offene Anlaufstellen für wohnungslose Menschen, sie leisten aber auch aufsuchende Arbeit vor Ort.

Mit der GRDrs 100/2014 „Förderung der Wohnungsnotfallhilfe in Stuttgart: Erhöhung der Zahl der förderfähigen Personalstellen in den Fachberatungsstellen und Tagesstätten der Wohnungsnotfallhilfe“ wurde die Zahl der förderfähigen Personalstellen in den 6 o. g. Fachberatungsstellen auf 27,0 Stellen erhöht. Die Personalstellen werden auf die 6 Fachberatungsstellen nach einem festen Schlüssel verteilt, der 2014 mit einem Stellenausgleich angepasst wurde (GRDrs 100/2014 „Förderung der Wohnungsnotfallhilfe in Stuttgart: Erhöhung der Zahl der förderfähigen Personalstellen in den Fachberatungsstellen und Tagesstätten der Wohnungsnotfallhilfe“, Anlage 1). Dem Stellenausgleich liegen die konkreten Fallzahlen der einzelnen Beratungsstellen zu Grunde. Die Anzahl der zu beratenden und zu betreuenden Personen in einer Fachberatungsstelle hat also direkte Auswirkungen auf die Anzahl der förderfähigen Personalstellen.

Die Finanzierung einer zusätzlichen Sozialarbeiterstelle für die Betreuung von wohnungslosen Menschen in S-Mitte (vgl. Antrag 575/2017) sollte an das vorgenannte System anschließen. Da es in S-Mitte zwei regional zuständige Beratungsstellen (S-Mitte/Nord und S-Mitte/Süd) gibt, wäre es sinnvoll, eine 0,5-Stelle auf die beiden zuständigen Beratungsstellen gleichmäßig aufzuteilen und mit dem im Antrag formulierten Zweck „aufsuchende Arbeit“ in S-Mitte zur Prävention möglicher Konflikte (z. B. im Bereich Königstraße) zu verbinden. Die Förderung einer 0,5 Personalstelle in den Fachberatungsstellen beläuft sich einschließlich Sachkosten auf 40.306 EUR/Jahr. Der Fördermittelbedarf für eine 1,0 Stelle beläuft sich auf 80.613 EUR/Jahr.





Vorliegende Anträge/Anfragen

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575/2017, SÖS-LINKE-PluS, Ziffern 5 und 6




Werner Wölfle Bürgermeister



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