· durch sogenannte ordnungsrechtliche Unterbringung (nach § 1 Polizeigesetz Baden-Württemberg) bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit in Einrichtungen der Notübernachtung, Fürsorgeunterkünften, Sozialpensionen etc.,
· durch die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII) mit psychosozialer Betreuung, die von freien Trägern der Wohnungsnotfallhilfe und dem Eigenbetrieb Leben und Wohnen erbracht werden.
Die Beratung und Vermittlung von wohnungslosen Menschen in die Hilfen zur Über-windung besonderer sozialer Schwierigkeiten erfolgt in der Landeshauptstadt Stuttgart in 6 Fachberatungsstellen: 3 regional zuständige Beratungsstellen in S-Mitte/Nord, S-Mitte/Süd und S-Ost sowie 3 zielgruppenspezifische Beratungsstellen für Frauen, junge Erwachsene und Straffällige. Die Fachberatungsstellen sind einerseits offene Anlaufstellen für wohnungslose Menschen, sie leisten aber auch aufsuchende Arbeit vor Ort. Mit der GRDrs 100/2014 „Förderung der Wohnungsnotfallhilfe in Stuttgart: Erhöhung der Zahl der förderfähigen Personalstellen in den Fachberatungsstellen und Tagesstätten der Wohnungsnotfallhilfe“ wurde die Zahl der förderfähigen Personalstellen in den 6 o. g. Fachberatungsstellen auf 27,0 Stellen erhöht. Die Personalstellen werden auf die 6 Fachberatungsstellen nach einem festen Schlüssel verteilt, der 2014 mit einem Stellenausgleich angepasst wurde (GRDrs 100/2014 „Förderung der Wohnungsnotfallhilfe in Stuttgart: Erhöhung der Zahl der förderfähigen Personalstellen in den Fachberatungsstellen und Tagesstätten der Wohnungsnotfallhilfe“, Anlage 1). Dem Stellenausgleich liegen die konkreten Fallzahlen der einzelnen Beratungsstellen zu Grunde. Die Anzahl der zu beratenden und zu betreuenden Personen in einer Fachberatungsstelle hat also direkte Auswirkungen auf die Anzahl der förderfähigen Personalstellen. Die Finanzierung einer zusätzlichen Sozialarbeiterstelle für die Betreuung von wohnungslosen Menschen in S-Mitte (vgl. Antrag 575/2017) sollte an das vorgenannte System anschließen. Da es in S-Mitte zwei regional zuständige Beratungsstellen (S-Mitte/Nord und S-Mitte/Süd) gibt, wäre es sinnvoll, eine 0,5-Stelle auf die beiden zuständigen Beratungsstellen gleichmäßig aufzuteilen und mit dem im Antrag formulierten Zweck „aufsuchende Arbeit“ in S-Mitte zur Prävention möglicher Konflikte (z. B. im Bereich Königstraße) zu verbinden. Die Förderung einer 0,5 Personalstelle in den Fachberatungsstellen beläuft sich einschließlich Sachkosten auf 40.306 EUR/Jahr. Der Fördermittelbedarf für eine 1,0 Stelle beläuft sich auf 80.613 EUR/Jahr. Vorliegende Anträge/Anfragen --- 575/2017, SÖS-LINKE-PluS, Ziffern 5 und 6 Werner WölfleBürgermeister <Anlagen>