Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
165/2014
GZ:
OB
Sitzungstermin: 12.03.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Albrecht (Rechtsanwälte Becker, Büttner, Held), Frau Dr. Stuible-Treder (EversheimStuible Treuberater GmbH)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Konzessionsvergabeverfahren Strom und Gas
- Vergabeentscheidung

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 12.03.2014, nicht öffentlich, Nr. 43
Ergebnis: Vorberatung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 25.02.2014, GRDrs 165/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

I. Beschlüsse zum Elektrizitätsversorgungsnetz

1. Die Ergebnisse der Angebotsauswertung anhand der vom Gemeinderat am 19.07.2012 beschlossenen Auswahlkriterien werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Gemeinderat bewertet das Kooperationsangebot der Netze BW GmbH (Hauptangebot - Netzbetreibermodell) auf der Grundlage der vom Gemeinderat am 19.07.2012 beschlossenen Auswahlkriterien am besten und stellt fest, dass dieses Angebot den Zuschlag erhalten soll. Das Angebot sieht eine mittelbare Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an der zu gründenden Netzeigentumsgesellschaft im Umfang von 74,9 % vor.

3. Einer wirtschaftlichen Betätigung der Landeshauptstadt Stuttgart im Bereich des Elektrizitätsversorgungsnetzes auf der Grundlage des Angebots der Netze BW GmbH (Hauptangebot-Netzbetreibermodell) vom 19.12.2013 wird zugestimmt.

4. Der Wegenutzungsvertrag im Sinne des § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart, der Bestandteil des Angebots der Netze BW GmbH (Hauptangebot-Betreibermodell) vom 19.12.2013 war, soll nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde mit der zu gründenden Netzeigentumsgesellschaft geschlossen werden.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die zum Abschluss der Konzessionsvergabe und zur Umsetzung der Kooperation notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.


II. Beschlüsse zum Gasversorgungsnetz

1. Die Ergebnisse der Angebotsauswertung anhand der vom Gemeinderat am 19.07.2012 beschlossenen Auswahlkriterien werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Gemeinderat bewertet das Kooperationsangebot der Netze BW GmbH (Hauptangebot - Netzbetreibermodell) auf der Grundlage der vom Gemeinderat am 19.07.2012 beschlossenen Auswahlkriterien am besten und stellt fest, dass dieses Angebot den Zuschlag erhalten soll. Das Angebot sieht eine mittelbare Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an der zu gründenden Netzeigentumsgesellschaft im Umfang von 74,9 % vor. An der zu gründenden Netzbetreibergesellschaft wird die Landeshauptstadt Stuttgart zunächst mittelbar im Umfang von 25,1 % beteiligt sein. Nach der Verschmelzung der Netzbetreibergesellschaft auf die Netzeigentumsgesellschaft mit Wirkung zum 01.01.2019 wird die Landeshauptstadt Stuttgart mittelbar 74,9 % an der entstehenden "Großen Netzgesellschaft" halten.

3. Einer wirtschaftlichen Betätigung der Landeshauptstadt Stuttgart im Bereich des Gasversorgungsnetzes auf der Grundlage des Angebots der Netze BW GmbH (Hauptangebot-Netzbetreibermodell) vom 19.12.2013 wird zugestimmt.

4. Der Wegenutzungsvertrag im Sinne des § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart, der Bestandteil des Angebots der Netze BW GmbH (Hauptangebot-Betreibermodell) vom 19.12.2013 war, soll nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde mit der zu gründenden Netzeigentumsgesellschaft geschlossen werden.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die zum Abschluss der Konzessionsvergabe und zur Umsetzung der Kooperation notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.


Einführung

OB Kuhn weist einführend auf die seit September 2012 im Unterausschuss erfolgten intensiven Beratungen sowie auf die bei 1 Gegenstimme erfolgte Empfehlung dieses Gremiums an den Gemeinderat hin, dass bei der Strom- und bei der Gaskonzessionsvergabe eine Kooperation der Stadtwerke Stuttgart (SWS) und der Netze BW (vormals EnBW Regional AG) eingegangen werden soll.

Zur Ausgestaltung dieser Kooperation merkt er an, bei der Eigentumsgesellschaft werde die Stadt sofort eine Mehrheit von 74,9 % haben. Beim Betrieb werde sich die entsprechende Mehrheit nach 5 Jahren ergeben. Dieses stelle für die Stadt technisch und ökonomisch ein gutes Ergebnis dar.

Bei den stattgefundenen Verhandlungen, und dies unterstreicht der Oberbürgermeister, habe es sich nicht um politische Kompromissverhandlungen gehandelt. Mit der Bepunktung vom Juli 2012, Erster Verfahrensbrief, sei ein Vergabeverfahren beschlossen worden, das im Wesentlichen den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes gefolgt ist. Die Bepunktung habe sich nun, um jederzeit rechtlich nachvollziehbar zu sein, an den eingegangenen Angeboten ausgerichtet. Eine rechtlich angreifbare Entscheidung, die in ein, zwei Jahren vor Gericht keinen Bestand hätte, wäre für die Stadt Stuttgart in der Summe, nicht nur ökonomisch, sondern auch politisch, blamabel.

Mit dem Zweiten Verfahrensbrief habe der Gemeinderat einen Vorschlag für ein Kooperationsmodell mit einem Übergabezeitpunkt nach zehn Jahren beschlossen. Nach den nun vorliegenden Angeboten der Netze BW sei es nach der Verhandlungsphase mit dem Unternehmen gelungen, den Übergabezeitpunkt bereits nach fünf Jahren vorzusehen. Dass eine Kommunalisierung der Energieversorgungsnetze in Stuttgart stattfindet, sei nun klar. Dies geschehe mit einem Partner, der über viel Erfahrung verfügt.

Überzeugt zeigt sich OB Kuhn, dass insgesamt heute dem Verwaltungsausschuss und morgen dem Gemeinderat ein gutes Konzept vorgelegt wird, das Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sehr gut verbindet.


Stellungnahmen

Die anschließenden Stellungnahmen der städtischen Berater, Herr Albrecht und Frau Stuible-Treder, sowie von Fraktionsvertretern sind nachstehend im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben.

Herr Albrecht:
"Ich würde gern mit einer guten Nachricht beginnen. Wir mussten dieses Verfahren vor dem Hintergrund einer sehr unsicheren rechtlichen Position durchführen. Im Gesetz ist sehr, sehr abstrakt geregelt, wie diese Verfahren durchzuführen sind.
Es gab bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu. Das erste Urteil des BGH zu diesen Verfahren stammt vom 17.12.2013. Und erst seit letztem Donnerstag liegt die Urteilsbegründung vor. Danach ist das Verfahren der Landeshauptstadt Stuttgart in Ordnung. Das ist sehr gut, weil es dadurch unserer Auffassung nach nicht angegriffen werden kann. Die Fälle, über die der BGH zu entscheiden hatte, weichen sehr stark vom Stuttgarter Verfahren ab, aber wir lesen das Urteil so, dass das Verfahren sicher in Ordnung ist. Vor allen Dingen ist richtig, dass die Stadt den Aspekt der Versorgungssicherheit hoch gewichtet hat und dass dieser bei der Auswahlentscheidung am Ende ein großes Gewicht hatte. Das ist genau der Punkt, auf den auch der BGH einen großen Wert legt. Das Stuttgarter Verfahren war so gestaltet, dass alle Bewerber, ehe sie überhaupt zugelassen wurden, eine Eignungsprüfung überstehen mussten. Das führte dazu, dass eben diese Sicherheit einen hohen Stellenwert hatte. Zudem hatte die Sicherheit auch bei den Auswahlkriterien, bei der Bildung der Relation zwischen den Bewerbern, ein großes Gewicht. Deshalb wird das Verfahren so halten, selbst wenn es angegriffen würde.

Zur Position der Stadt innerhalb dieser Kooperation mit dem EnBW-Konzern, also mit der Netze BW GmbH. Es ist so, dass die Stadt in der Eigentumsgesellschaft von Anfang mit 74,9 % eine Mehrheit hat. Die EnBW hat dort nur die Minderheitsrechte, die man ihr zum Schutz ihres Kapitals auch einräumen muss, egal wer da eine Minderheitsbeteiligung hat. Die EnBW hat vor allen Dingen eine wichtige Rolle, wenn es um den Aufbau geht und die Absicherung der technischen Versorgungssicherheit. Die Stadt ist aber, so ist das ganze Konstrukt ausgestaltet, in einer mächtigen Position, also auf jeden Fall auf Augenhöhe. Nicht nur durch ihre hohe Beteiligung, auch z. B. dadurch, dass sie nach zehn Jahren den Konzessionsvertrag kündigen kann, d. h. wenn es sich nicht bewährt, dass dann im Extremfall nach absehbarer Zeit sogar beendet werden könnte. Zudem kommt die Stadt nach Ausgestaltung der Rechte, nach 5 Jahren dieser Aufbauphase, sehr schnell in eine sehr mächtige Position. Auch was das operationelle Geschäft angeht. Das war uns sehr wichtig."

Frau Dr. Stuible-Treder:
"Wenige Aussagen zu den Eckpunkten, zu den Zahlen, Daten, Fakten, die aus dem Angebot hervorgegangen sind. Ich konzentriere mich auf das wirklich Wesentliche. Der Kaufpreis für das Stromnetz nach dem Angebot liegt nach Abzug der Baukostenzuschüsse bei rund 100 Mio. €. Einbindungskosten in Höhe von 8 Mio. € entstehen beim Strom. Die Aufbaukosten, das ist die sogenannte Einmalzahlung, kommt hinzu. Beim Gas das Gleiche, da haben wir einen Kaufpreis nach Abzug der BKZ (Betriebskostenzuschüsse) in Höhe von rund 74 Mio. €. Hier sind die Einbindungskosten aber deutlich höher als beim Strom, diese liegen nämlich bei 23 Mio. €. Und dazu kommt die Einmalzahlung für den Aufbau der Netzbetriebsgesellschaft. Aus diesen Daten heraus haben wir die Renditen entwickelt, und zwar auf der Grundlage der im Angebot enthaltenen Wirtschaftlichkeitsberechnung. Wenn man die Einmalzahlungen und die Einbindungskosten in die Eigenkapitalrendite einrechnet - immer vor Steuern, dazu sage ich gleich noch was -, dann liegen wir beim Strom bei 4,9 % und beim Gas bei 5,4 %. Also im Schnitt bei rund 5 %. Daraus ergibt sich insgesamt für Strom und Gas ein Kaufpreis aus Sicht der Stadt bzw. der sich beteiligenden SWS von rund 100 Mio. €.

Diese Zahlen, die ich jetzt genannt habe, sind alle vorläufige Zahlen. Warum? Weil die Datenbasis im Angebot Zahlen mit Stand 31.12.2011 waren, d. h. wir haben keine Zu- und Abgänge der Jahre 2012 und 2013 hier berücksichtigt. Das alles ist also vorläufig. Aber die Größenordnung, und um die geht es letztendlich hier, passt. Die ist auch plausibilisiert worden aufgrund der Basis der gegebenen Wirtschaftlichkeitsberechnung der EnBW.

Warum habe ich gesagt Rendite vor Steuern? Das ist für Sie das Allerentscheidende, denn von Anfang an war klar und wichtig, dass der steuerliche Querverbund hier halten muss. Das hat die EnBW auch zugesagt. Und vor allem hat sie zugesagt, sie wird alles tun, dass er hält. Deswegen vor Steuern."

StR Pätzold (90/GRÜNE):
"Das ist heute ein Schlussstein, ein guter Moment. Nach vier Jahren intensiver Vorbereitung und Diskussion ist es nun endlich soweit, die Konzessionen werden neu vergeben. Und sie werden an die zu gründende Netzeigentumsgesellschaft mit Beteiligung der Stadtwerke Stuttgart vergeben. Es war eine anstrengende Arbeit im Unterausschuss. Dort haben sehr konstruktive Diskussionen stattgefunden.

Wir haben erst 2012 die neuen SWS gegründet. Jetzt verkaufen wir Strom, Gas und erzeugen nachhaltige Energie.Heute beschließen wir den Rückkauf und den Betrieb der Netze. Eine große Leistung, wenn man sich daran erinnert, wie die Diskussion Anfang 2009 aussah. Damals hat man sich noch über eine reine Weiterpacht an die EnBW unterhalten.

Auch von den eigenen Stadtwerken war man damals noch weit entfernt. Der heutige Schritt hat sicher auch mit den sich 2009 geänderten Mehrheiten im Rat zu tun. Der Gemeinderat hat es sich nicht einfach gemacht, und zumindest ein Teil hat hart gearbeitet. Den Unterausschuss Stadtwerke, später Unterausschuss Konzessionsvergabe gibt es seit 2010, und er hat oft getagt. Es gab ausführliche Gutachten zu Netzen und Energien, zur Verbindung mit den Vorhaben der Stadt wie SEE (Stadt mit Energieeffizienz) und andere. Wir haben uns ausführliche und auch fachlich versierte Beratung geholt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Wir haben nun einen Konzessionsvertrag, und der ist länger als vier Seiten. Wir hatten ein Vergabeverfahren, welches rechtlich sicher ist und den maximalen Einfluss der Kommune sicherstellt. Es ist transparent und auch nachvollziehbar.

Die jetzt aus dem Vergabeverfahren herausgekommene Lösung ist sogar noch besser als der im Zweiten Verfahrensbrief angedachte Vorschlag für ein Kooperationsmodell, denn sie kommt fünf Jahre schneller zu einer Mehrheit für die SWS bei der Betreibergesellschaft. Die Kooperation zwischen SWS und Netze BW ist deshalb in der Auswertung so erfolgreich vorne, weil auf der einen Seite die Stadtwerke stehen, auf der anderen Seite mit der ehemaligen REG (EnBW Regional AG) ein Unternehmen, das die Netze sicher und effizient betreiben kann.

Eine solche Entscheidung wie heute ist keine leichte Entscheidung. Denn eine solche Entscheidung ist eine bedeutende, wenn nicht die bedeutendste Entscheidung zur wirtschaftlichen Betätigung eines städtischen Unternehmens in den letzten 20 Jahren.

Daran hängen viele Steuergelder, Arbeitsplätze und die Energieversorgung der Stadt, die sichergestellt werden muss, gerade am Industriestandort Stuttgart; wir sind keine Kleinstadt, sondern eine Großstadt mit bedeutender Industrie. Die Stadt hat einen Energieverbrauch von rund 13,5 Gigawattstunden pro Jahr. Giga bedeutet das Milliardenfache einer Zahl und bedeutet eine Zahl mit neun Nullen hintendran. Und davon verbraucht die Industrie ein Drittel. Wer angesichts dieser Verhältnisse rumrennt und denkt, er kann mit guten Gefühlen, Visionen oder einfach nur auf Grundlage seiner Ideologie eine Entscheidung fällen, der irrt gewaltig und der ist eigentlich verantwortungslos.

Das Ganze auch noch als Gewissensfrage aufzubauen ist abstrus und zeigt, dass denjenigen, die das behaupten, die sachlichen Argumente ausgegangen sind. Hannes Rockenbauch und SÖS und LINKE betreiben eine Politik der Desinformation, wie am Montagabend zu hören war. Meine Fraktion betreibt hier eine sachliche und fundierte Politik, und auch der Vorwurf, wir hätten eine Direktive von oben bekommen, ist absurd, haltlos und unsachlich. Wer politisch ernst genommen werden will, unterlässt so etwas und entschuldigt sich für solche Unsachlichkeiten. Auch dass manche von uns jetzt Angst vor Hannes hätten, weil sie die Geschäfte still und heimlich durchziehen wollten, ist falsch. Wir diskutieren seit Jahren das Thema öffentlich. Die Vergabekriterien sind bekannt und wurden sogar unter Mitwirkung von Interessierten geändert, und von allen hier beschlossen. Auch jetzt diskutieren wir öffentlich.

Das Verfahren ist auch nicht erstunken und verlogen, wie Hannes Rockenbauch am Montagabend verkündete. Im Unterausschuss hatte er übrigens nur einige Bewertungen infrage gestellt, aber nicht das ganze Verfahren. Hier stinkt was anderes, und zwar Ihre Haltung, Herr Rockenbauch, zu anderen Meinungen. Die Nichtakzeptanz anderer Meinungen durch SÖS und LINKE ist undemokratisch. Es wird jetzt von SÖS und LINKE und anderen Stimmung gemacht gegen diese Ergebnis. Die Lösung wäre schon vorgegeben gewesen und man hätte alles darauf ausgerichtet. Wenn das so wäre, dann würden unsere Rechtsanwälte da vorne, übrigens ein Aushängeschild der Rekommunalisierungsbewegung, nicht so ruhig dasitzen.

Die EnBW wird inzwischen in den dunkelsten Farben geschildert. Man hat fast das Gefühl, dass die EnBW bei den Kritikern kein baden-württembergisches Unternehmen mehr ist, sondern eine ausländische Verbrecherorganisation mit Mitarbeitern, die ausschließlich Böses im Sinn haben, die Stadt ausbeuten und unterjochen wollen und die sogar Geld verdienen wollen. Das ist eine Haltung, die wir hier gegenüber einem solchen heimischen Unternehmen, auch noch gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, nicht gelten lassen wollen. Denn diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher das Netz hier in Stuttgart betrieben haben, werden in Zukunft für die Kooperation mit der SWS und die Stadt das Netz betreiben. Ich bin sicher, dass sie dieses wie gewohnt sicher und zuverlässig tun werden. Die EnBW zeigt ja deutlich, dass sie sich wandelt und auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Unternehmen ist, was ihr auch deutliche Einbußen in der Bilanz beschert.



Es ist übrigens auch nicht die Rückkehr zur Atomkraft, wie manche meinen, denn die endet 2022 endgültig. Einige dieser Kritiker haben bisher immer gefordert, dass sich die EnBW ändern muss, mehr Nachhaltigkeit etc.. Jetzt ist sie auf dem Weg, aber jetzt bekommt sie keine Chance, dies auch zu zeigen. Zu fest sitzen bei manchen die ideologischen Scheuklappen.

Zur Desinformation von Hannes Rockenbauch und SÖS und LINKE, wie am Montagabend verkündet. Die SWS haben sehr wohl etwas in den ersten fünf Jahren zu sagen beim Betrieb. Das wüsste man, hätte man die Unterlagen ausführlich gelesen. Allein die Eigentumsgesellschaft hat ein Auge auf die Investitionen vom Betrieb. Und die SWS stellen einen Geschäftsführer im Betrieb, und dort sitzen auch noch Vertreter des Gemeinderats. Rechtsanwalt Albrecht hat es ja gerade ausgeführt, dass wir auf Augenhöhe sind und hier nicht sozusagen vorgeführt werden können.

Die Angebote wurden nach einem Punktesystem bewertet, und das ging halt anders aus, als von Hannes Rockenbauch gewünscht. Also gilt wieder das Gefühl und nicht das diskriminierungsfreie Verfahren. Ihm wäre ein Verfahren lieber gewesen, bei dem man sich Dinge einfach nach Ideologie und Vision auswählt. So geht bei ihm Demokratie und eine rechtlich einwandfreie Vergabe. Uns fehlt nicht der Mut, die Vergabekriterien und das Ergebnis zu übergehen, sondern die Unverfrorenheit, ein solches gemeinsam beschlossenes Verfahren zu missachten.

Warum die Thüga oder all die anderen sich aus dem Verfahren zurückgezogen haben, ist reine Spekulation. Andere Bieter sind ja geblieben. Wir freuen uns aber sehr, dass die harte Arbeit im Unterausschuss und die Bemühungen um die Rekommunalisierung der Netze ein so gutes Ergebnis erfahren haben und wir sofort, wirtschaftlich rückwirkend zum 01.01.2014, ohne Zeitverzug die Netze wieder in städtische Hand bringen können. Beim Eigentum haben wir sofort die Mehrheit, und beim Betrieb nach der notwendigen Entflechtung schon nach fünf Jahren. Das ist ein Erfolg, und Stuttgart hat damit ein wichtiges Werkzeug der Energiewende wieder: vollständige Stadtwerke. Und ohne die SWS geht gar nichts, auch nicht in den ersten fünf Jahren. Wir können die Bewertungen und Auswertungen der Angebote nachvollziehen und können der Vorlage zustimmen. Wir stimmen sogar sehr gerne einer Vorlage zu, die den Abschluss der Rekommunalisierung der Strom- und Gasnetze wirtschaftlich rückwirkend zum 01.01.2014 bedeutet."

StR Kotz (CDU):
"Kollege Pätzold hat es gerade gesagt, wenn man eine Entscheidung heute im Verwaltungsausschuss in der Vorberatung und morgen im Gemeinderat trifft, die eine 20jährige Reichweite hat und in einem solchen Umfang auch Veränderungen und Investitionen veranlagt, dann kann man das schon historisch nennen. Wir haben ja zwar nach 10 Jahren so eine Ausfahrtmöglichkeit, sollte es irgendwie nicht klappen, aber ich wünsche es den dann amtierenden Stadträten nicht wirklich, dass sie nach 10 Jahren dieses Arbeitspensum schon wieder angehen müssen, sondern dass dieses, was wir, davon gehe ich aus, morgen mit breiter Mehrheit beschließen werden, auch 20 Jahre hält.



Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieses 20 Jahre gut funktionieren wird, weil ich der festen Überzeugung bin, dass beide Partner, sowohl Stadt mit den SWS, aber auch die EnBW, dazu 'verdammt' sind, ein gutes Ergebnis, eine gute Kooperation zu machen. Die Stadt muss als Landeshauptstadt Stuttgart mit Gemeinderat und Verwaltung zeigen, dass sie in der Lage ist, mit den nun sehr stark werdenden SWS, einem jungen, aber sehr aktiven Unternehmen, das jetzt sehr viel Verantwortung bekommt und sehr stark wachsen wird, dass wir das können, dass wir das angehen wollen, dass wir das auch lange und tragfähig können. Die EnBW muss im Land zeigen, dass sie in der Lage ist, in einer guten Kooperation mit einer Kommune, in unserem Fall sogar mit der Landeshauptstadt, gemeinsam die Ziele der Energiewende, all das, was da mit dem Thema Netze zusammenhängt, auch entsprechend umsetzen kann. Deswegen ist es mir in keinster Weise Angst vor dem, was da in den nächsten Jahren kommt. Zumal es ja so ist, dass wir als Stadt eben auch schon im Eigentumsbereich - und dort werden die großen Investitionsentscheidungen getroffen, was die Netze angeht - mit einem sehr starken Anteil von fast drei Viertel sofort aktiv mit im Boot sind. Damit haben wir eine große und eine gestaltende Rolle rückwirkend zum 01.01.2014.

Das heißt, die Stadt, Gemeinderat und Verwaltung, tragen zukünftig mehr Verantwortung für die öffentliche Infrastruktur, für die Versorgungssicherheit im Strom- und Gasbereich. Das war unser Ziel. Wer mehr Verantwortung übernimmt nach außen hin, muss dies auch im Sinne dessen tun, dass er stärker für das Thema günstige Preise für unsere Kunden im Sinne der Netzdurchleitung für Strom und Gas, aber eben natürlich auch für den Bereich der Versorgungssicherheit, gerade an so einem industriellen Standort wie Stuttgart, verantwortlich ist. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ja heute noch in weiten Teilen bei der EnBW sind und in unser neues Unternehmen übergehen werden.

Wir haben in diesen langen Beratungen, ich habe es mir heraussuchen lassen, nahezu 70 Stunden Unterausschussberatungen, alle sehr viel gelernt. Es wurde, anders als es vielleicht manchmal kommuniziert wird oder wie es vielleicht auch der Kollege Rockenbauch gern kommunizieren möchte, kein politischer Kompromiss in irgendeiner Form gefunden, sondern wir haben viel gelernt, alle Seiten. Und wir haben Argumente gehört, wir haben Wissen uns angeeignet, das uns in einzelnen Bereichen überzeugt hat, wo wir gesagt haben, ja, wir sind mit einer anderen Einschätzung zu einzelnen Detailfragen - und wir sind sehr tief ins Detail gegangen in diesem Unterausschuss -, mit einem anderen Wissen nachher herausgekommen, als wir in diese Sitzungen gingen. Das zeugt davon, dass eben auch jetzt, so wie es vorhersehbar ist, morgen mit einer großen Mehrheit dieses entsprechend beschlossen wird.

Es war ja auch nicht ganz einfach für ein politisches Gremium, ein solches Verfahren, das mit Politik nicht allzu viel zu tun hat, zu leiten oder daran teilzunehmen. Wir haben einen sehr strikten Rechtsrahmen, der sich im Zweifel in den letzten drei, vier Jahren auch noch etwas klarer detailliert hat. Den müssen wir erfüllen, nur in diesem Rechtsrahmen können wir uns bewegen, sonst wäre sicher gewesen, dass wir ein entsprechendes Verfahren nach unserem Beschluss bekommen, das wir dann verlieren würden.


Desweiteren haben wir externe Partnerangebote. Was die Firmen da anbieten, was sich ja auch gezeigt hat nach dem Zweiten Verfahrensbrief, dass die Angebote in keinster Weise sich genau entlang diesem gehangelt haben, was der Gemeinderat als zwei Modelle sich vorgestellt hat, sondern dass da sehr viel Kreativität bei den Unternehmen der freien Wirtschaft mit dabei war. Kritisiert wird, dass der eine oder andere Bieter abgesprungen ist - wer in der freien Wirtschaft schon jemals tätig war, der weiß, wenn ich ein Angebot anfordere, dann geben manche ein Angebot ab, manche steigen auf der Strecke unterwegs aus, und manche halten bis zum Schluss durch. Und einer bekommt in der Regel letztendlich den Zuschlag. So ist eben nun mal Wirtschaft, da kann man sich manches wünschen, aber ein solches Vergabeverfahren ist eben kein Wunschkonzert.

Wir sind ja noch nicht ganz am Ende. Was das Thema Fernwärme anbelangt, müssen wir noch ein Thema aufarbeiten. Das haben wir zur Seite gestellt, da manches noch zu klären war. Und wenn es auch jetzt nichts direkt mit diesem Verfahren zu tun hat, aber ich glaube, man kann es durchaus auch in diesem Zusammenhang nennen, das ist das Thema unseres Wassernetzes. Die Bürger sehen die Infrastruktur eben als ein Ganzes, und insbesondere das Wasser, da es das entscheidende Lebensmittel ist. Auch hier muss die Stadt noch zu weiteren Entscheidungen dann kommen. Insofern ist es mit Strom und Gas noch nicht ganz abgeschlossen.

Zu SÖS und LINKE. Wenn man sich die Aufzeichnung der Montagsdemo anschaut vom Montagabend, dann stand der Kollege Rockenbauch am Rednerpult hat immer von seinen Träumen gesprochen. Nun ist ein Konzessionsverfahren eben nicht ein Vorgang, wo man sich Träume und Wünsche erfüllen kann. Wie schon gesagt, es gibt einen klaren Rahmen, an den wir uns zu halten haben. Da kann man manches gut finden, da kann man manches schlecht finden, aber man muss eben damit leben, weil das Gesetzeslage ist. Was ich wirklich unerträglich finde, ist, wenn diese persönlichen Träume dazu eingesetzt werden, unsere Stadtgesellschaft in zentralen Fragen weiter zu spalten, wie das am Montagabend wieder getan wurde. Es ist nicht angebracht für ein Mitglied des Gemeinderats, dieses in dieser Form zu tun. Man hat eine Verantwortung für eine Energiewende, man hat eine Verantwortung für das, was mit dem Thema Stadtwerke und Konzessionen funktioniert und läuft. Man hat auch eine Verantwortung als Stadtrat für das, was das Zusammenleben einer Gesellschaft anbelangt. Und wer immer noch über alle Themen hinweg, von Stuttgart 21 beginnend bis jetzt zur Konzessionsvergabe, meint, er könne für seinen politischen Wahlerfolg am 25.05. (Kommunalwahl) diese Gesellschaft weiter spalten, dann halte ich das für grundsätzlich falsch und verwerflich.

Die Arbeit im Unterausschuss war anstrengend, aber hochkonzentriert, und ich glaube, dass wir ein gutes Ergebnis erreicht haben. Die CDU-Fraktion wird der Vorlage sowohl heute als auch morgen gerne zustimmen."

StR Kanzleiter:
„Die SPD-Fraktion wird sowohl heute als auch morgen der Vorlage zustimmen. Das kann auch gar nicht anders sein, nachdem wir über diese ganze Zeit konstruktiv an dem Thema gearbeitet haben und uns auch ein Stück weit dafür verantwortlich sehen, dass es überhaupt auf die Tagesordnung gekommen ist.

Es ist keine Selbstverständlichkeit gewesen, wenn man an die Historie denkt, wie es zum Verkauf unserer Stadtwerke, der TWS, gekommen ist und wie es dazu gekommen ist, dass wir überhaupt in diese wirtschaftliche Betätigung in der Daseinsvorsorge für Energie- und Wasserversorgung wieder eingestiegen sind und einsteigen werden.

Ich freue mich, dass wir im Unterausschuss doch insgesamt gesehen in einer guten Art und Weise zusammengearbeitet haben, auch wenn wir inhaltlich nicht immer einer Meinung waren. Es ist vorher schon mal gesagt worden, dass das kein Kompromiss ist, der jetzt heute zu beschließen ist, sondern es ist das Ergebnis eines Bewertungsverfahrens, das wir uns selbst gegeben haben. Wir haben die Kriterien im Juli 2012 selbst festgelegt aufgrund des Energiewirtschaftsgesetzes, haben beachtet, dass das Kartellrecht hier eine maßgebliche Rolle spielt. Wir haben beachtet, dass es eine Rechtsprechung gibt, die im Fluss ist. Und wir haben ja vorher erfahren, dass jetzt erst, vor wenigen Tagen, wesentliche Gründe für ein BGH-Urteil, auf das wir uns abstützen mussten, auf den Tisch gekommen sind und wir damit auch Recht bekommen haben. Insoweit waren immer Risiken enthalten, die wir beachten mussten. Das haben wir getan. Und dies ging letztlich nur mit Unterstützung der von uns ausgewählten Fachleute. Insoweit hat der Gemeinderat, das will ich hier schon sehr deutlich betonen, das Verfahren in der Hand gehabt von Anfang bis Ende. Es ist nicht so, dass das von irgendwoher gesteuert worden ist, sondern das haben wir selbst gesteuert.

Das Wort "Kompromiss" hat in der Tat beim Zweiten Verfahrensbrief eine Rolle gespielt. Beim Zweiten Verfahrensbrief stand im Hinblick auf die Ausgestaltung verschiedener Kooperationsmodelle die Position dauerhafte Verpachtung an den Altkonzessionär, der Position einer eigenen wirtschaftlichen Betätigung mit der Betriebsgesellschaft gegenüber. Wir haben damals die Einschätzung getroffen, dass wir uns maximal die Zeit der Entflechtung bis zum Eigentumsübergang geben wollten, mehrheitlich, auch für die Betriebsgesellschaft, nicht nur für die Besitz- und Eigentumsgesellschaft. Es war die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE, die es verunmöglicht hat, diesen Kompromiss im Unterausschuss vor dem Zweiten Verfahrensbrief zustande zu bringen, sodass wir einen anderen Kompromiss eingehen mussten, nämlich eine zehnjährige Übergangszeit, die als Modellvorschlag im Zweiten Verfahrensbrief auf den Tisch gekommen ist. Dieses kann man hier öffentlich sagen, weil der Gemeinderat ja in der Tat dieses Angebot gemacht hat. Ein Kompromiss, den wir gezwungenermaßen mit denen machen mussten, die eigentlich die dauerhafte Pachtlösung haben wollten. Damit waren wir sehr unglücklich und haben das auch deutlich gemacht. Ich habe das in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats mehr als deutlich gesagt, dass wir vom Oberbürgermeister erwarten, dass in den Verhandlungen auf der Basis des Zweiten Verfahrensbriefes ein besseres Ergebnis herauskommt als das, was wir uns letztlich als Kompromiss noch vorstellen können mussten. Das ist nun heute geschehen, und das liegt auf dem Tisch.

Zu sehen ist, dass wir in der technisch kürzestmöglichen Zeit das eigene Netzentgelt bekommen werden und wir in der technisch kürzestmöglichen Zeit die mehrheitliche Beteiligung von 74,9 % auch beim Betrieb und damit in einer gemeinsamen Betriebs- und Eigentumsgesellschaft haben werden.

Eine kürzere Zeit ist eigentlich überhaupt nicht denkbar, auch wenn man noch mal die praktischen Dinge mit berücksichtigt, die wir in der Landschaft beobachten. Es gibt z. B. die Stadt Metzingen. Die hat vor drei Jahren beschlossen im Gemeinderat, dass sie die Netze alleine übernehmen will. Bis zum heutigen Tage sind die mit der EnBW noch nicht einig darüber, zu welchem Zeitpunkt in welchem Umfang die Netze auf die Stadt Metzingen übergehen. Dieses muss man auch als Tatsache zur Kenntnis nehmen. Deshalb haben wir hier ein sehr gutes Angebot, das wir jetzt heute mit großer Überzeugung beschließen.

Wir haben großen Respekt vor all den Bewerbern, die im Verfahren waren - die Alliander, die Thüga sind zu einem früheren Zeitpunkt ausgestiegen, nicht weil man ihnen gesagt hat, dass sie keine Chance haben, sondern weil sie durch eigene Betrachtung und eigene wirtschaftliche Überlegungen wahrscheinlich zum Ergebnis gekommen sind, dass sie eben dieses Verfahren nicht zu Ende führen wollen. Denn man muss ja auch wissen, dass solche Verfahren sehr, sehr teuer sind, eine halbe Million ist da gleich weg, wenn man hier dieses Verfahren bis zum Ende gehen möchte. Dieses haben offensichtlich Partner, die es werden wollten, nicht für sich in Anspruch nehmen wollen und sind früher ausgestiegen. Das ist nicht die Schuld der Stadt Stuttgart, sondern das müssen und können die selber auch verantworten.

Die anderen noch im Verfahren befindlichen Partner, die Schönau-Schwäbisch Haller, die Bietergemeinschaft um Veolia, haben ebenfalls sehr gute Angebote abgegeben, die wir sehr ernsthaft in die Bepunktungsüberlegungen berücksichtigt haben. Zudem hatten die SWS nicht nur ein gutes sondern ein sehr gutes Angebot zur reinen Konzessionierung abgegeben. Letztlich war es in der Bewertung unter Berücksichtigung der Grundlagen, die wir uns im Juli 2012 selbst gegeben haben, so, dass das Angebot mit der Verbindung aus Stadt und EnBW als Minderheitspartner das beste Ergebnis, die höchste Punktezahl bekommen hat. Dieses ist, glaube ich, insoweit ein Ergebnis, das in Ordnung geht, das auch richtig nach den Kriterien des Energiewirtschaftsgesetzes und des Kartellrechts erfolgt ist.

Das ganze Verfahren ist ja aber noch nicht zu Ende. Wir werden uns mit dem Thema der Fernwärme noch auseinandersetzen müssen. Wir wissen, auch hier sind die Dinge nicht so einfach, wie man sie gern hätte. Es gibt da eine Bürgerinitiative, die derzeit wieder Unterschriften dafür sammelt, dass wir dies kommunalisieren sollen. Jawohl, das wollen wir. Aber wir müssen auch hier, leider, die Rechtslage beachten und stellen fest, dass eben die Dinge nicht so einfach sind bei der Rechtslage. Bei der Fernwärme sind wir sehr weit auseinander und man muss sehen, wie das am Schluss ausgehen wird. Aber das Verfahren ist nicht zu Ende, sondern es geht erst richtig los, was die Fernwärme angeht. Die Fernwärme ist wichtig, auch im Blick auf die energiewirtschaftliche und die umweltpolitische Seite dieser ganzen Frage, um die es hier und heute geht. Denn das ist ja kein Selbstzweck, den wir hier verfolgen. Wir wollen die Rekommunalisierung der Energieversorgung hier in Stuttgart, weil wir die Energiewende hier vor Ort vorantreiben wollen und auch werden. Da spielt natürlich die Fernwärme eine Rolle, insbesondere wenn man sie in Verbindung sieht mit den noch zu entwickelnden Potenzialen in der Nahwärmeversorgung in Stuttgart. Hier haben wir eine topografische Lage, die es erschwert, die Fernwärme in der ganzen Stadt auszudehnen.

Aber in Verbindung mit Nahwärmesystemen, so wie es uns in Fachveranstaltungen dargelegt wurde durch das Fraunhofer-Institut usw., können wir hier ein Konzept entwickeln, das auch die energiewirtschaftliche, die umweltpolitische Seite betrachtet.

Wir sollten ebenfalls beachten, und dies sage ich hier als politische Bewertung, die mit dem Verfahren eigentlich nichts zu tun hat, dass wir hier ein Unternehmen in der Stadt haben namens EnBW, das über 2.000 Beschäftigte in Stuttgart beschäftigt. Ein Teil dieser Beschäftigten, nämlich etwa 300, werden wohl übergehen zu der neuen Kooperation mit den Stadtwerken Stuttgart. Man wird aber am Schluss sehen, wie viele es tatsächlich sind. Ich glaube, eher etwas mehr, als im Moment prognostiziert. Nur ein Teil, höchstens 25 % derer, die heute hier in Stuttgart beschäftigt sind, werden zum Neukonzessionär übergehen. Und wir sind froh, wenn die übrigen Beschäftigten, 1.500 bis 1.700, in Stuttgart bleiben, denn das sind Arbeitsplätze in unserer Stadt. Wir haben hier auch Potenziale von Flächen, etwa den Stöckach, die zur Besiedlung anstehen für den Wohnungsbau, den wir dringend brauchen. Wir wollen die Wasserversorgung wieder zurückholen. Wir hoffen, dass wir mit unserem Prozess, den wir gegen die EnBW zu führen gezwungen sind, erfolgreich sein werden. Vielleicht lässt sich auch, wenn das Gerichtsverfahren losgeht und sich die Rechtsprechung ein Stück weiter geklärt hat, hier eine bessere Lösung finden, eine schnellere Lösung finden als bei dem Gerichtsverfahren, wenn man es bis zum Bundesgerichtshof durch führen muss.

Ich muss sagen, wenn wir in den letzten Tagen immer wieder auch Briefe bekommen haben von Leuten, die das alles für falsch halten, könnte man auch sagen - ich habe das in einem Brief so geschrieben - es sind sektiererische Ansichten, die hier vertreten werden. Wir werden als Lügner beschuldigt.. Das erinnert mich finster an Zeiten, die wir Gott sei Dank in der Stadt hinter uns haben. Ich glaube, wir haben das nicht nötig, uns Geheimratspolitik vorwerfen zu lassen. Wir haben so viel Öffentlichkeit, wie es überhaupt nur geht, hergestellt. Aber eben nicht so viel Öffentlichkeit, dass das Verfahren gefährdet worden wäre. Insoweit stimmen wir heute und morgen der ganzen Geschichte zu."

StR Zeeb (FW):
„Meine ganzen Vorredner haben ja äußerst kompetent jetzt hier schon das Thema beleuchtet und wir machen ja das Ganze morgen noch mal.

Ein solcher langer Prozess ist mir meiner langen Dienstzeit als Stadtrat noch selten vorgekommen. Auch dass man für einen Unterausschuss sich so viel Wissen aneignen musste, um hier kompetente Entscheidungen zu treffen, ist durchaus ungewöhnlich. Vor allem dass diese ganze Geschichte mit den Angeboten auch noch relativ nicht öffentlich über die Bühne gehen konnte. Da sieht man mal wieder, dass vielleicht manches hinter verschlossenen Türen, wenn die auch wirklich verschlossen bleiben, effektiver zu einem Ende geführt werden kann, als wenn man gleich mit jedem 'Im Keller brennt das Licht' an die Öffentlichkeit geht.

Das Verfahren und die Bepunktung waren unseres Erachtens jederzeit transparent und gesetzeskonform.


Ich muss dem Kollegen Kanzleiter schon widersprechen: Ich sehe hier keinen Kompromiss, den man im Zweiten Verfahrensbrief gemacht hat, denn das wäre ein schlechtes Zeichen nach außen. Es wurde hier kein Kompromiss ausgehandelt, sondern man hat eine Bewertung, eine Bepunktung vorgenommen, wie es das Gesetz vorschreibt.

Das vorgeschlagene Modell ist sofort umsetzbar. Das halten wir für eine ganz wichtige wirtschaftliche Komponente, und das vermittelt auch ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit, wenn ich ein Projekt umsetzen kann und nicht über Jahre hinweg durch die Medien ziehen muss.

Die Kommunalisierung mit diesem kompetenten Partner verspricht für uns Kontinuität und Versorgungssicherheit. Das wurde auch immer wieder angesprochen und muss über all den Punkten drüber stehen. Natürlich hoffen wir auch, dass einige ideologische Hardliner diese Entscheidung akzeptieren und dass nebenbei mehr Kunden als bisher zu den Stadtwerken wechseln, vor allem die, die gerne auf der Straße Bekennerlisten unterschreiben.

Die Rendite für die getätigten Investitionen ist gut, besonders wenn sie langfristig gesichert ist. Für so etwas braucht es natürlich auch einen verlässlichen Partner. Und ich glaube, den haben wir hier gefunden.

Natürlich freuen wir uns auch, und das ist nicht zu vernachlässigen, für die ganzen Beschäftigten, die nun wissen, was die Zukunft für sie bringt. Ich glaube, das ist für viele in der EnBW und auch für die Stadt Stuttgart ein gutes Zeichen, dass es hier weitergeht und dass Kontinuität gesichert ist.

Die vielen Sitzungen im Unterausschuss waren nicht umsonst. Sie haben den Beteiligten viel Wissen und technisches Verständnis gebracht. Und deshalb stimmen wir heute und morgen dieser Vorlage zu."

StR Klingler (FDP):
„Es ist heute nicht angebracht, über die Energiewende in Stuttgart zu sprechen. Es ist auch nicht angebracht, über die SWS zu sprechen. Es geht hier ums Konzessionsvergabeverfahren für die Elektrizitätsversorgungsnetze und die Gasversorgungsnetze. Eine Sache, wo wir als FDP frühzeitig erkannt haben und gesehen haben, dass diese Sache ein relativ geringes unternehmerisches Risiko beinhaltet. Wir setzen einen Kaufpreis für die Stadt Stuttgart in Höhe von rund 100 Mio. € ein. Daher wägen wir ab, mit welchem Risiko so etwas behaftet ist. Da es auch künftig ein Netzmonopol geben wird, und somit eine gute Rendite gesichert ist, können wir zustimmen.

Wir haben am 19.07.2012 im Gemeinderat Auswahlkriterien beschlossen. Aufgrund dieser Kriterien sind wir jetzt bei diesem Punkt. Wir haben ein objektives, transparentes und rechtlich nachvollziehbares Verfahren, mit dem wir sichergehen können, dass bereits wirtschaftlich rückwirkend zum 01.01.2014, ohne langwierige Rechtsprozesse, ohne Streitigkeiten etwas über die Bühne geht und vor allem mit einem Partner, der Erfahrung in allen Bereichen hat, durch den die technische Versorgungssicherheit garantiert ist.

Das ist für uns, für die Menschen, für die Unternehmen in Stuttgart wirklich ein wichtiger Punkt.

Die Mehrheit, die jetzt hier bei der letzten Gemeinderatswahl so gewählt wurde, hat es eben nicht geschafft, die Ziele umzusetzen, die von manchem hier gewünscht wurden. Da kann ich nicht sagen, es ist aufgrund der Mehrheit, die gewählt wurde, so, sondern man hat was angestoßen, und dann hat man gemerkt, dass diese Mehrheit in diesem Punkt nicht steht, und dass, wie der Herr Kanzleiter auch sagte, einige aus dieser Mehrheit Kompromisse beim Zweiten Verfahrensbrief machen mussten und man froh sein konnte, dass am Ende in 70 Stunden Unterausschuss auch von Fraktionen, die nicht dieser Mehrheit angehören, Ideen und Impulse gegeben worden sind. Deswegen können wir mit einem vernünftigen Prozess starten

Die FDP-Fraktion wird heute und morgen dem Konzessionsvergabeverfahren, so wie die Beschlussvorlage es vorsieht, zustimmen."

StR Rockenbauch (SÖS und LINKE):
"Guten Morgen, meine Damen und Herren, das war wirklich ein einmaliger Prozess, zumindest in meinen zehn Jahren Gemeinderat, dem wir uns hier gestellt haben.

Ich habe, nur um das klarzustellen, nicht das Verfahren, sondern den rechtlichen Rahmen kritisiert, unter dem dieses Verfahren stattfindet. Da können weder die Berater noch wir etwas dafür. Aber ich glaube, die Kritik am Rahmen, den Unklarheiten des Energiewirtschaftsgesetzes, die muss auch im Gemeinderat erlaubt sein.

Ich bin sogar der Meinung, dass wir weit gekommen sind mit dem jetzigen Verfahren, weiter als ich es zwischendurch befürchtet habe. Also man muss sich nur mal vorstellen, wie wir ins Verfahren reingegangen sind, es wurde vorhin gesagt, mit Pachtlösungen, mit Pachtvorstellungen. Oder die FDP, die jetzt plötzlich sagt, das Risiko ist ja gar nicht so groß, jetzt kann sich die Stadt wirtschaftlich betätigen. Das finde ich einen tollen Lernprozess, Herr Klingler.

Nichtsdestotrotz, da bleibe ich heute dabei, sind wir nicht so weit gekommen, wie wir hätten kommen können. Ich glaube, das beruht im Wesentlichen auf drei Gründen. Erstens, die energiepolitische Diskussion, was wirklich der städtische Beitrag zur Energiewende ist, war nicht abgeschlossen. Herr Kuhn, Sie haben jetzt zum Glück angekündigt, Sie wollen das jetzt machen bis zur Sommerpause, ja? Man hätte so was, das ist jetzt nicht Ihre Schuld, wir hätten das wirklich abschließen müssen, das müssen wir jetzt im Nachhinein machen.

Zweitens, und es wurde hier auch angesprochen, das hat mit dem Verfahren oder mit einer Bepunktung gar nichts zu tun, sondern es war im Zweiten Verfahrensbrief schlicht eine politische Entscheidung der Mehrheit dieses Gemeinderats, dass die SPD und die GRÜNEN Ihre politische Haltung aufgegeben haben -, dass die SWS, wenn sie in eine Kooperation gezwungen werden von uns, und das werden sie im Endeffekt jetzt, dass sie dann zu einem gewissen Zeitraum keine Mehrheit am Betrieb haben werden.

Diese politische Entscheidung haben Sie getroffen. Die hat mit einer Bewertung nichts zu tun, Sie haben es sogar gesagt, es war ein Kompromiss beim Modellvorschlag, den Sie machen. Die Entscheidung haben Sie getroffen, ich wollte diesen Kompromiss nicht. Es ist ja logisch, dass während der technischen Entflechtung die Netze noch bei dem Altkonzessionär liegen. Wie sollte es denn anders sein? Aber dass man über diese Zeit hinaus überhaupt auf die Idee kommt, ein Modell anzubieten, ob das jetzt sechs Jahre, fünf Jahre oder zehn Jahre sind, die über den technischen Entflechtungszeitraum hinausgehen, ein Modell anbietet, wo die Stadt nicht von Anfang an bei einer Kooperation die Mehrheit hat, das halte ich nach wie vor für politisch falsch. Das war eine Entscheidung des Gemeinderats, hiermit wurden Grundlagen gelegt.

Dass nach dieser Änderung des Zweiten Verfahrensbriefes dann einige Mitbewerber, relevante, wichtige, gute, wie die Alliander AG und die Thüga, nicht mehr ein verbindliches Angebot gemacht haben, können schlussendlich nur diese Unternehmen bewerten. Ich halte das aber nicht für zufällig.

Drittens, bei der Bewertung muss man schon noch mal eines klarstellen. Manchmal ist es schlicht so, dass die Benotung mehr sagt über denjenigen, der die Note gibt, als über denjenigen, der benotet wird. Es ist ja auch absolut falsch, dass es irgendwelche Gesetze gäbe, die uns eine Gewichtung unserer Kriterien vorschreiben würden. Richtig ist, dass es Gesetze, dass es Rechtsprechung gibt, die uns ein Verfahren vorschreiben, wo man gewisse Kriterien berücksichtigen muss. Allen voran die Kriterien des § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes I. Aber wie wir dann die einzelnen Angebote bewerten und diese Faktoren dann untereinander abwägen gegeneinander, um dann zum Schluss zu kommen, welches das beste Angebot ist, da gibt es kein Gesetz dafür. Das ist auch eine politische Abwägung die hier stattfinden muss. Diese treffen Sie heute und morgen. Sie, nicht unsere Beraterinnen und Berater, sondern Sie treffen sie. Ja, wir gemeinsam. Und ich glaube, dass es gute Gründe gibt - ich werde diese Bewertung nicht teilen -, zu einem anderen Ergebnis zu kommen. Denn meiner Meinung nach haben die SWS schlicht das beste Angebot vorgelegt.

Wir waren es doch als Gemeinderat, die die Alleinkonzessionsbewerbung vorgesehen haben. Das waren doch die Aufsichtsräte, die gesagt haben, jawohl, unsere Stadtwerke packen das und machen das. Was hat das mit Ideologie zu tun? Diejenigen, die das auch im Aufsichtsrat beschlossen haben, sind doch nicht ideologisch verblendet, sondern die haben gute, sachliche Gründe, um dieses Alleinangebot überhaupt abgeben zu lassen. Das hat auch nichts mit meinen Träumen zu tun, das haben wir hier und mit großer Mehrheit so beschlossen, dass die Stadtwerke das beste Angebot vorgelegt haben.

Zur Versachlichung beantrage ich, dass die Synopsen der Bewertung und die Bepunktung, die wir getroffen haben, auch veröffentlicht werden, damit die Bürgerinnen und Bürger sich ein Bild davon machen können, wie wir hier im Unterausschuss die Angebote bewertet haben. Das wissen die Bürgerinnen und Bürger nicht. Und ich glaube, die Diskussion darüber würde sich lohnen, die sollten wir in der Öffentlichkeit führen und der sollten wir uns nicht verschließen.


Dann würde man auch sehen, dass es gute Argumente gibt, ich habe es gesagt, bei der Preisgünstigkeit, bei der Wirtschaftlichkeit, bei der Effizienz, manche Sachen anders zu bewerten.

Am Ende, und das müssen wir ja alle nach dieser Entscheidung, müssen wir nach vorne blicken. Und da sind wir alle, das ist richtig, in der Pflicht, dass die Energiewende in Stuttgart funktioniert. Wenn Sie die Entscheidung treffen, dass die Kooperation der SWS mit der EnBW stattfindet, dann müssen wir alles dafür tun, dass die EnBW, ein Atom- und Kohlekonzern - dass die sich wirklich ändert.

Dass die EnBW, Herr Pätzold, und da weiß ich gar nicht, woher Sie das haben, dass die EnBW jetzt eine, ich weiß gar nicht wie Sie es genannt haben, Vereinigung wäre, dagegen verwahre ich mich eindeutig. Was schlicht Fakt ist, sie ist eine Aktiengesellschaft, und das ist meine Kritik an ihr. Dieses Unternehmen ist nicht der primäre Partner für die kommunale Daseinsvorsorge. In der kommunalen Daseinsvorsorge müssen eben auch andere als nur die rein wirtschaftlichen Gesichtspunkte eine Rolle spielen.

Lassen Sie uns jetzt nach vorne schauen. Zu der Kritik an meiner Rede auf der Montagsdemo möchte ich noch sagen, Herr Pätzold, man muss schon aufpassen, man kann mit Augen zu nicht Augenhöhe erreichen. Aber mehr möchte ich zu dem Thema jetzt hier nicht sagen.

Ich bin gespannt, wie wir das jetzt bei der Fernwärme weitermachen werden. Es wird ein wichtiges Thema sein. Ich halte es nicht für redlich, wenn man Bürgerinnen und Bürger, die eine Haltung entwickelt haben, hier einfach abqualifiziert oder als sektiererisch bezeichnet. Dagegen möchte ich mich, Herr Kanzleiter, ausdrücklich verwahren. Das können Sie gerne mit mir machen, aber nicht mit den Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich für ihre Stadt und die Daseinsvorsorge engagieren."


Aussprache
OB Kuhn und die StRe Pätzold, Kotz, Kanzleiter, Zeeb, Klingler und Rockenbauch bedanken sich bei den städtischen Beratern sowie bei Frau Klett-Eininger (L/OB) und Frau Widmann (L/OB-W) für ihr Mitwirken an den Konzessionsvergabeverfahren. Zudem bedankt sich OB Kuhn bei den gemeinderätlichen Mitgliedern des Unterausschusses Konzessionsvergabe.

Die Kritik der StRe Pätzold, Kotz und Kanzleiter an StR Rockenbauch ergänzt OB Kuhn, verweisend auf die Äußerungen von StR Rockenbauch im Rahmen der Demonstration gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 am letzten Montag auf dem Marktplatz, indem er wie folgt aus dessen Rede zitiert:

Nach 70 Stunden Auseinandersetzung im Unterausschuss Konzessionsvergabe, nach vielen Debatten im Plenum des Gemeinderates zu erklären, den Mitgliedern des Gemeinderates fehle es an Mut und sie hätten eine Direktive von oben, sehe er persönlich als Unverschämtheit an. Der Vorsitzende fordert StR Rockenbauch auf, sich morgen im Gemeinderat für diese Äußerung zu entschuldigen.

Im weiteren Verlauf der Aussprache lehnt StR Rockenbauch auf Nachfrage des Vorsitzenden eine solche Entschuldigung ab. Danach bittet der Oberbürgermeister StR Rockenbauch, sich dieses nochmals zu überlegen.

Grundsätzlich erklärt OB Kuhn, im Verfahren habe die Materialität der Energiewende keine Rolle gespielt. Entschieden werden müsse über das Netzeigentum und den Betrieb. Mehrere Bewerber hätten mit ihren Angeboten Konzepte zur Energiewende unterbreitet. Dieses habe man mit Hinweis auf das Energiewirtschaftsgesetz zurückgewiesen. Die Suggestion von StR Rockenbauch, dass wenn ein Energiekonzept der Stadt vorliegen würde, eine andere Entscheidung gefallen wäre, sei nicht zutreffend. Sollte der Gemeinderat dem Beschlussantrag folgen, erwarte er, dass bei Investitionen in die Netze die Fragestellung berücksichtigt wird, wie eigentlich die Energiewende ohne Atom und mit möglichst wenig fossilen Energieträgern in der Stadt Stuttgart aussehen soll. So fordere er beispielsweise die SWS und die EnBW auf, für neue Baugebiete gute Lösungen zu finden. Dazu gehörten intelligente Netze mit intelligenten Zählern in den einzelnen Haushalten. um in Stuttgart Energiesysteme und Elektromobilität beispielsweise zusammenzubringen. Dafür sei es bedeutsam, dass die SWS beim Eigentum mit 74,9 % das Sagen haben; die Eigentumsgesellschaft genehmige den Investitionsplan.

StR Kanzleiter habe zu Recht darauf verwiesen, dass auch die Konzession für die Wärmenetze für die Energiewende eine ganz entscheidende Rolle spielt. Der Bund müsse bald Klarheit darüber schaffen, wie er bei den erneuerbaren Energien auch im Wärmebereich und im Bereich Isolation und Energieeffizienz für private Haushalte Rahmenbedingungen setzen möchte. Wie insgesamt die Energiewende gestaltet werden kann, sei auch für die Stadt wichtig. Sobald diese Rahmenbedingungen bekannt sind, werde in Stuttgart ein neues Energiekonzept bis zum Jahr 2020 erstellt. Dabei werde man gemeinsam mit den Stadtwerken, der EnBW, aber auch mit der Bürgerschaft Diskussionen um die Frage führen, wie es erreicht werden kann, vom Pilotprojekt zur Energiewende der ganzen Stadt zu kommen.

Was die Energie-Plus-Gemeinden in Deutschland angehe, stelle die Energiewende in Deutschland im Wesentlichen eine Energiewende der ländlichen Räume dar. Um den anstehenden Aufgabenstellungen in der Landeshauptstadt gerecht zu werden, müssten die Partner sich auf gleicher Augenhöhe achten. Die Kooperation mit der EnBW habe eine Aufgabe, nämlich zu zeigen, dass Energiewende auch in einer großen Stadt funktionieren kann. Alle Interessierten lade er ein, sich an den kommenden Diskussionen zu beteiligen. So sei eine spannende Frage, wie es z. B. gelingen kann, dass private Hausbesitzer in die Energiewende einsteigen.



Eine der Voraussetzungen für eine Energiewende sei, dass alle Häuser hergerichtet werden. Gegenwärtig liege die Sanierungsquote in Deutschland durchschnittlich bei 1 %. Angestrebt werden müsse in Stuttgart eine Sanierungsquote von 3 bis 4 %. Nur dann könne in einem überschaubaren Zeitraum der beste Effizienzstandard erreicht werden. Sollte der Gemeinderat morgen dem Beschlussantrag folgen, werde man sich auch hier auf den Weg begeben, vernünftige Lösungen zu finden.

Er hoffe, so der Vorsitzende, dass die Entscheidung zur Fernwärme im Sommer so ausfällt, wie er sich diese wünscht, und dass der mögliche neue Kooperationspartner EnBW sich auch in der Frage eines Gesamtenergiekonzeptes - und dazu gehörten Stromnetz, Gasnetz und Wärmenetz - kooperativ für die Energiewende einsetzt. Zum Wasser fährt OB Kuhn fort, der Grundsatzbeschluss laute, das Wasser zu 100 % zu rekommunalisieren. EBM Föll und er stünden hier in der Pflicht, das beste Ergebnis für die Landeshauptstadt Stuttgart zu erzielen.

Nach Auskunft von Herrn Albrecht ist bei der Entwicklung der Stromnetze insbesondere die Entwicklung einer intelligenteren Netzstruktur wichtig (Energy-Sharing-Netze). Zentrale Bedeutung komme bei der Energiewende den Fernwärmenetzen zu, da diese mit

der Energieerzeugung in Verbindung stehen. Fernwärme sei geradezu "ein Schlüssel" für die Energiewende in einer Großstadt. Bis zur Lösung des Speicherproblems seien angesichts des schwankenden Angebots der erneuerbaren Energien auch Gaskraftwerke wichtig. Diese Kraftwerke müssten am besten dort erstellt werden, wo Wärme genutzt werden kann.

An StR Rockenbauch gewandt betont StR Kanzleiter mit Nachdruck, er habe bei seiner Stellungnahme das Wort "Kompromiss" ausschließlich auf den Zweiten Verfahrensbrief bezogen. Dort habe StR Rockenbauch den Ausschlag dafür gegeben, dass die Gemeinderatsfraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD gezwungen waren, mit der CDU- und der FDP-Gemeinderatsfraktion den Kompromiss bei den Kooperationsmodelen für eine zehnjährige Übergangszeit einzugehen. Schon damals habe die SPD-Gemeinderatsfraktion sich eine Übergangszeit von vier bis fünf Jahren als kürzestmögliche Zeit des Übergangs bis zu einer Mehrheitsbeteiligung der SWS gewünscht. Dieses Ergebnis liege nun auch so heute vor, aber nicht aufgrund der Mitarbeit der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE, sondern als Ergebnis der Verhandlungen und den eingegangenen Angeboten. Eine Verkürzung der Zeitspanne sei überhaupt nicht möglich bzw. wenn überhaupt, dann eventuell um sechs Monte; die Entflechtungszeit der Netze sei technisch und nicht ideologisch bedingt, und vor Abschluss dieser Entflechtung sei ein eigenständiger Betrieb des Netzes nicht möglich.

Dazu teilt StR Rockenbauch mit, in einem Konzept für die auch von den Gemeinderatsfraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Vergangenheit gewünschte kommunale Energiewende gebe es kein Modell, wo über die technisch notwendige Zeit hinaus die Mehrheit beim Betrieb nicht bei den SWS liegt. Der Gemeinderat habe dazu mehrheitlich eine andere Entscheidung getroffen.


Über die Dauer des technisch notwendigen Zeitraums könne gestritten werden, aber ihm gehe es grundsätzlich darum, dass er über den für die Entflechtung der Netze technisch erforderlichen Zeitraum hinaus keine Gesellschaft gründen möchte, in der eine Mehrheit nicht bei den SWS, sondern bei einem Kooperationspartner liegt. Dies treffe jedoch beim Angebot zum Strom zu; beim Strom geht StR Rockenbauch von einer dreijährigen Entflechtungszeit aus. Schlussendlich habe der SPD-Gemeinderatsfraktion und der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN der Mut gefehlt, mit seiner Fraktionsgemeinschaft beim Zweiten Verfahrensbrief Entsprechendes zu beschließen.

Nach der Vorhaltung von StR Klingler, StR Kanzleiter habe sich in der Vergangenheit stets kritisch zur EnBW geäußert, erklärt StR Kanzleiter, 300 EnBW-Mitarbeiter gingen zum Netzbetrieb über. 1.700 EnBW-Mitarbeiter seien weiterhin in Stuttgart mit landesweiten Aufgaben beschäftigt. Dies sei für den Wirtschaftsstandort Stuttgart erfreulich. Seine Fraktion habe schon immer den Wunsch gehabt, und dieses habe auch die SPD-Kreiskonferenz beschlossen, EnBW-Beschäftigte aufgrund ihrer Qualifikation für den künftigen Netzbetrieb einzusetzen. Dass für die Beschäftigten diese Lösung gefunden werden konnte, sei erfreulich. Diese Lösung führe auch zu einer dauerhaften Sicherung des Netzbetriebes.

StR Rockenbauch beantragt, dass die Synopsen der Bewertung/Bepunktung veröffentlicht werden. Ansonsten sei es ihm nicht möglich, sachlich fachlich seine Position in der morgigen Sitzung des Gemeinderates öffentlich zu begründen. Seines Erachtens muss das Verfahren transparenter gestaltet werden, und seiner Kenntnis nach gibt es Kommunen, die solche Bepunktungen öffentlich vorgenommen haben.

Von Herrn Albrecht wird auf die sehr ausführliche Bewertung der Angebote im Unterausschuss Bezug genommen. Das Auswertungsgutachten beinhalte die Details der Angebote. Jedes Detail sei bewertet worden. Sollte dieses Gutachten öffentlich werden, würde die Öffentlichkeit bis ins Detail über die Inhalte der Angebote informiert. Die Bieter hätten sich aber nicht nur am Stuttgarter Verfahren, sondern auch an Verfahren in anderen Städten beteiligt. Von daher würde eine solche Veröffentlichung den Wettbewerb bzw. die Position der Bieter beeinträchtigen. Daher seien die Bieter vor einer solchen Veröffentlichung geschützt, es sei denn, alle Bieter würden einer Veröffentlichung zustimmen. Es sei jedoch nicht so, dass die Bewertung, insbesondere die Empfehlung des Unterausschusses, nicht öffentlich ist. Vielmehr beinhalte die Vorlage eine Auseinandersetzung mit den Kriterien und eine genaue Begründung dazu, was den Unterausschuss bewogen hat, seine Empfehlung abzugeben. Daraus ergebe sich eindeutig die Gewichtung bzw. was für die Empfehlung den Ausschlag gegeben hat. Dieses gehe viel weiter als in den meisten Verfahren. Das Stuttgarter Verfahren weise also eine hohe Transparenz auch in Sachen Gewichtung und Interpretation der Angebote auf.

Nachgelesen werden könne, dass die Stadt das Angebot der SWS positiv auch mit Kooperationen anderer Bewerber bewertet hat. Es hätten jedoch Relationen gebildet werden müssen.

Sehr wichtig, und dies habe wie dargelegt der BGH nun nochmals bestätigt, sei dabei gewesen, dass die künftige Versorgung sicher und ohne Beeinträchtigung funktioniert. Diesbezüglich wiesen die Angebote unterschiedliche Risiken auf. Die Bildung der angesprochenen Relation sei sehr transparent dargelegt.

Dagegen geht StR Rockenbauch davon aus, dass eine Veröffentlichung der Bepunktungssynopse nicht schädlich ist. Dort seien keine wettbewerbsschädlichen Daten enthalten. Weiter merkt er an, der BGH habe doch nicht festgestellt, dass eine alleinige Versorgung durch die SWS unsicher wäre. Herr Albrecht weist darauf hin, dass die Bewertung durch den Unterausschuss vorgenommen wurde und dass der Gemeinderat abzuwägen hat. Der Gemeinderat müsse in seiner Abwägung bei den Einzelkriterien Relationen herstellen. Technisch seien die Stromnetze nicht sehr anspruchsvoll, aber die dahinterstehende Administration zur korrekten Steuerung des Netzes und zum Umgang mit den massenhaften Daten sei eine hochkomplexe Aufgabe. Wenn es die Möglichkeit gebe, eingespielte Prozesse in einem geordneten Verfahren zu übernehmen, mache dies einen Unterschied gegenüber einer Übernahme "aus dem Nichts heraus". Eine Übernahme in der Dimension Stuttgarts habe es zudem noch nie gegeben. Dass berücksichtigt wird, wie ein solcher Aufbau stattfindet, ob dabei eingespielte Prozesse übernommen werden können und ob bereits bestehende Einrichtungen übernommen werden, sei legitim.

Die Bepunktung ohne die Begründung darzustellen, bezeichnet der Vorsitzende als sinnlos. Er wiederholt, eine Veröffentlichung der Begründung sei jedoch nicht möglich, es sei denn, alle Anbieter würden zustimmen. Er sei nicht bereit, das Verfahren rechtlich zu gefährden. Die Bieter müssten sich aufgrund ihrer Teilnahme an anderen Verfahren darauf verlassen können, dass ihre Stuttgarter Angebote nichtöffentlich bleiben. Ansonsten würden ihre Positionen in anderen Verfahren verschlechtert. Dies sei im Unterausschuss schon mehrfach dargestellt worden. Grundlage für die morgige Beratung seien die Inhalte der GRDrs 165/2014.

Zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes stellt OB Kuhn fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag I bei 15 Ja- und 1 Nein-Stimme mehrheitlich zu.

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag II bei 15 Ja- und 1 Nein-Stimme mehrheitlich zu.

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