Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T/67
GRDrs 683/2011
Stuttgart,
09/09/2011



Betriebs- und Benutzungsordnung für die Annahmestellen für Grüngut sowie Entgeltfestsetzung.



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
04.10.2011
05.10.2011
06.10.2011



Beschlußantrag:

1. Der Erstellung einer Betriebs- und Benutzungsordnung für die Annahmestellen für Grüngut der Landeshauptstadt Stuttgart gemäß Anhang 1 wird zugestimmt.

2. Der Änderung der Entgeltfestsetzung für die Benutzung der Annahmestellen für Grüngut wird entsprechend Anhang 2 zugestimmt.


Begründung:


Die Landeshauptstadt Stuttgart betreibt derzeit an folgenden Standorten im Stadtgebiet Annahmestellen für Grüngut:

- Kompostanlage Zuffenhausen, Ludwigsburger Straße 270
- Häckselanlage Möhringen, Epplestraße 178

Verwaltung und Betrieb der beiden Kompost- und Häckselplätze obliegen dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Das Amt für Umweltschutz schreibt als Genehmigungsbehörde die Erstellung einer Betriebs- und Benutzungsordnung vor, die im Eingangsbereich der Annahmestellen für Grüngut bekannt zu geben ist.

In der Betriebs- und Benutzungsordnung sind die maßgeblichen Vorschriften zur Einhaltung der betrieblichen Sicherheit und Ordnung sowie Regelungen zum Betriebsablauf enthalten. Die bisher gesondert vom Gemeinderat erlassene Entgeltregelung wird der Betriebs- und Benutzungsordnung als Anlage beigegeben. Die Entgelte werden von gewerblichen und privaten Benutzern entrichtet. Private Benutzer können wie bisher Grüngut bis zu einer Menge von 2 cbm unentgeltlich abgeben, die stadtintern mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb abgerechnet werden. Mit städtischen Benutzern (Eigenbetriebe und andere Ämter) werden gesonderte Vereinbarungen getroffen.

Die Entgelte für die Anlieferung von Grüngut und die Abgabe von Kompost wurden zuletzt mit dem Beschluss des Gemeinderats (GRDrs. 1119/2001) festgesetzt. Die Höhe der Entgelte soll derzeit nicht verändert werden. Aus betrieblichen oder markttechnischen Gründen sollen jedoch einige Positionen der bisherigen Entgeltregelung entfallen bzw. angepasst werden, da einige Produkte hinzugekommen sind (Hackschnitzel), einige nicht mehr nachgefragt, bzw. angeboten werden.


Hinweis
Eine Konzeption für die Annahmestellen für Grüngut über Verwertungsmengen sowie Personal- und Betriebsausstattungen wird dem Gemeinderat in Kürze gesondert vorgelegt.

Finanzielle Auswirkungen

Bei gleichbleibenden Verrechnungspreisen und steigenden Verwertungsmengen sind in der Haushaltsplanung Mehreinnahmen berücksichtigt.


Beteiligte Stellen

AK, RSO, StU, WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

./.

Erledigte Anträge/Anfragen

./.



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anhang -2-




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Betriebs- und Benutzungsordnung_Kompostbetrieb.docEntgeltverzeichnis_Kompostanlagen67.doc