Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 384/2023
Stuttgart,
05/19/2023



Fortführung des Programms "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.06.2023
21.06.2023
22.06.2023



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung des Jugendamts wird ermächtigt, zur weiteren Umsetzung des Bundesprojekts „Sprachkita: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“, bis 31.12.2024 Personal außerhalb des Stellenplans in folgendem Umfang anzustellen: 2. Der Finanzierung wie im Kapitel „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt, wird zugestimmt




Begründung:


Zu Beschlussantrag 1.:
Im Jahr 2016 sind 56 städtische Tageseinrichtungen in das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ eingestiegen (1. Förderwelle). 2017 sind 28 weitere Tageseinrichtungen in der 2. Förderwelle hinzugekommen.

Das Bundesprogramm fördert die Teamentwicklung/-qualifizierung insbesondere im Bereich der Sprachförderung und -bildung und der inklusiven Pädagogik und die Zusammenarbeit mit Familien mit jährlich 25.000 EUR pro Kita für Personal- und Sachkosten. Die beteiligten Träger sind verpflichtet, pro Kita eine als “zusätzliche Fachkraft“ bezeichnete Person im Umfang von 0,5 VZK-Stellen zu beschäftigen. Die zusätzliche Fachkraft ist ein wichtiger Schlüssel für Qualitätsentwicklung und -sicherung in Teams - insbesondere bei hoher Personalfluktuation - und dient einer Fokussierung der professionellen Arbeit und Qualitätsbewusstheit.

Unterstützung bekommen Einrichtungsleitungen und zusätzliche Fachkräfte von den Fachberatungen, die ebenfalls im Bundesprogramm mit 0,5 VZK in S 17 SuE gefördert werden und jeweils zehn bis fünfzehn Kitas begleiten.

Durch die fachliche Reflexion und Qualifizierung sowie die Begleitung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung und Förderung wird eine bessere Qualitätssicherung und -entwicklung in den beteiligten Einrichtungen in den vergangenen Jahren erkennbar. Ohne die personellen Ressourcen der zusätzlichen Fachkräfte wäre bei der derzeit angespannten Personalsituation eine Fortführung dieser Prozessqualität nicht möglich.

Das Land Baden-Württemberg hat beschlossen, das Handlungsfeld „sprachliche Bildung“ über das KiTa-Qualitätsgesetz fortzuführen.
Für bereits bestehende Sprach-Kitas kann weiterhin die Förderung dieser zusätzlichen Fachkraftstellen beantragt werden. Nähere Infos zum Förderverfahren stehen aktuell von Seiten des Landes noch aus. Geplant ist eine Verlängerung des Förderzeitraums bis 31. Dezember 2024.

Diese Förderung wird für die noch verbleibenden 74 Kitas und 5 Fachberatungen beantragt.

Entsprechend der Inhalte des Bundesprogramms werden diese zusätzlichen Fachkräfte zur umfassenden Sicherung einer altersangemessenen sprachlichen Entwicklung in den dazu ausgewählten Einrichtungen eingesetzt.

Das Jugendamt wurde ermächtigt, die durch das Bundesprogramm finanzierten Personalressourcen außerhalb des Stellenplans zu besetzen. Mit Beschluss durch GRDrs 502/2019 war die Ermächtigung für 56 Einrichtungen der 1. Förderwelle und durch GRDrs 913/2017 für 28 Einrichtungen der 2. Förderwelle bis 31.12.2020 befristet. Nach einer weiteren Verlängerung der Ermächtigung erfolgte durch die GRDrs 806/2020 die nächste Verlängerung bis 31.12.2022.
Durch die inzwischen angekündigte Weiterführung des Programms durch das Land Baden-Württemberg kann die Ermächtigung bis zum 31. Dezember 2024 verlängert werden.

Durch die fachliche Reflexion und Qualifizierung sowie die Begleitung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung und Förderung wird eine bessere Qualitätssicherung und -entwicklung in den beteiligten Einrichtungen in den vergangenen Jahren erkennbar. Ohne die personellen Ressourcen der zusätzlichen Fachkräfte wäre bei der derzeit angespannten Personalsituation eine Fortführung dieser Prozessqualität nicht möglich. Dies ist, neben der hohen Bedeutung für die Bildungs- und Teilhabechancen für die Kinder, ein wesentlicher Schritt zur Unterstützung und Bindung der Fachkräfte.


Finanzielle Auswirkungen

Die Bundeszuschüsse sind zur Refinanzierung der einzusetzenden Personalressourcen nicht auskömmlich, wie nachfolgend dargestellt (Personalkostensätze gem. Rd.Schr. 21/2022 Kosten eines Arbeitsplatzes):

Personalkosten
Bundeszuschuss je 0,5 VZK pro Jahr (EUR)
Tats. Personalkosten
pro Jahr (EUR)
Zusatzkraft Sprach-Kita
(insg. 74 à 0,5 VZK in S 8b SuE)
25.000
30.800
Fachberatung
(insg. 5 à 0,5 VZK in S17 SuE)
32.000
41.000
Assistenzkraft
(0,3 VKZ in Entgeltgruppe EG 7)
16.350
Sachkosten pro Jahr
Supervision/PE (€ 380 pro Sprach-Kita) pro Jahr
28.120
Projekte (Familien etc./€ 300 pro SK) pro Jahr
22.200
Summe Sachkosten
50.340

Für die Verlängerung des Programms in allen 74 Sprach-Kitas bis Ende 2024 entstehen insgesamt Aufwendungen in Höhe von 5.101.780 EUR, denen Bundeszuschüsse in Höhe von 4.020.000 EUR gegenüberstehen.

Bundesprogramm Sprach-Kitas
2023
2024
Personalkosten
Weiterführung von 74 Sprachkitas
(mit je 0,5 VZK – S8b SuE)
2.279.200
2.279.200
Fachberatung
(insg. 5 à 0,5 VZK in S17 SuE)
205.000
205.000
Assistenz
( 0,3 VZK in EG 7)
16.350
16.350
Personalkosten insgesamt:
2.500.550
2.500.550
Sachkosten
50.340
50.340
Gesamtaufwand Bundesprogramm
2.550.890
2.550.890
Zuschüsse aus Bundesprogramm
-2.010.000
-2.010.000
Ungedeckter Aufwand Sprach-Kitas
540.890
540.890
Deckung durch Blockierung von 8,8 Stellen (je 61.600 EUR) der städtischen Sprachförderung
-542.000
-542.000
Somit verbleibt kein ungedeckter Aufwand.




Beteiligte Stellen

Referate AKR und WFB.
Für die in der Drucksache dargestellten Personalbedarfe wurde im Stellenplanverfahren 2024/2025 kein Stellenplanantrag gestellt.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag 330/2022 SPD-Gemeinderatsfraktion "Sprachkitas in Stuttgart absichern"

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag 330/2022 SPD-Gemeinderatsfraktion "Sprachkitas in Stuttgart absichern"



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

<Anlagen>



zum Seitenanfang