Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 446/2023
Stuttgart,
05/08/2023



Aufstockung des Frühstücksangebots durch den Verein Frühstück für Kinder für das Jahr 2023



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
08.05.2023
10.05.2023



Beschlußantrag:

1) Der Aufstockung des Frühstücksangebots in den Schulen und der Implementierung des Frühstücksangebots an vier der zwölf neuen Schulen wird zugestimmt.

2) Dem Verein Frühstück für Kinder entstehen Mehraufwendungen im Jahr 2023 in Höhe von 222.925 EUR. Dem hieraus entstehenden überplanmäßigen Mehraufwand im Jahr 2023 im THH 530, Gesundheitsamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen in Höhe von 222.925 EUR wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt aus dem Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Kontengruppe 420 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In den Haushaltsplanberatungen 2020/2021 GRDrs 1333/2019 (Anträge Fraktionen 414/2019 Bündnis 90/Die Grünen, 535/2019 CDU, 819/2019 SPD, 1055/2019 Freie Wähler) beschloss der Gemeinderat eine Förderung des Vereins „Frühstück für Kinder“ über 30.000 EUR zur Förderung einer 0,5 Verwaltungsstelle. Der Verein versorgt mit jährlichen Spendenmitteln von 129.600 EUR die Schülerinnen und Schüler von 12 Stuttgarter Schulen mit Frühstück (im folgenden Altschulen genannt).

In den Haushaltsplanberatungen 2022/2023 GRDrs 954/2021 (Anträge Fraktionen: 391/2021 Bündnis 90/Die Grünen, 627/2021 SPD) wurde eine Förderung von 30.000 EUR für eine weitere 0,5 Stelle sowie zusätzlich 129.600 EUR Sachmittel für die Frühstücksversorgung von 12 weiteren Schulen beschlossen (im folgenden Neuschulen genannt).

Aufgrund des großen Interesses der Schulen am Frühstücksangebot, mit einem deutlich höheren Bedarf als geplant, kann der Verein die Versorgung der neuen Schulen finanzbedingt nicht im geplanten Umfang starten. Die zwölf neuen Schulen meldeten einen Bedarf für 1.206 Schüler mit Kosten von geplant 339.000 EUR. Im Vergleich hierzu haben die bereits geförderten Schulen einen Bedarf für 414 Schüler mit Kosten in Höhe von 143.500 EUR. Bei der Kalkulation der Förderung im Jahr 2021 wurde bisher davon ausgegangen, dass die zwölf neuen Schulen eine ähnliche Anzahl an Schülern melden wie die bisher geförderten Schulen. Zur vollständigen Implementierung der geplanten zwölf Schulen fehlt im Jahr 2023, nach Abzug der Eigenmittel des Vereins und der bewilligten Sachmittel, ein Differenzbetrag in Höhe von 222.925‬ EUR. Bei der Berechnung des Differenzbetrags wird davon ausgegangen, dass die vier fehlenden Schulen, sowie die Aufstockung einer Schule von 25 auf 180 Schüler, ab Mai 2023 vollzogen werden kann.

Für die kommenden Jahre 2024, 2025 werden die genauen Bedarfe des Vereins zum Doppelaushalt 2024/2025 angemeldet.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtsumme der bewilligten Sachkosten beläuft sich momentan auf 129.600 EUR, hinzu kommen Spendenmittel des Vereins mit ebenfalls 129.600 EUR.

Geplanter Mittelverbrauch bei voller Auslastung:

Anzahl
Kinder
PreisEigenmittel/FörderbetragFehlbetrag
12 Altschulen
414
143.440 EUR
129.600 EUR
13.840 EUR
12 Neuschulen
1.206
338.685 EUR
129.600 EUR
209.085 EUR
Gesamt
1.620
482.125 EUR
259.200 EUR
222.925 EUR


Neuschulen unterteilt nach laufenden Schulen und ab Mai 2023 noch zu startender Schulen:

Anzahl KinderPreisEigenmittel/FörderbetragFehlbetrag
12 Neuschulen ohne 4 Schulen und Aufstockung
571
207.240 EUR
129.600 EUR
77.640 EUR
4 Schulen und Aufstockung ab Mai 2023
635
131.445 EUR
131.445 EUR
Gesamt
1206
338.685 EUR
129.600 EUR
209.085 EUR


Dem Verein entsteht ein Fehlbetrag der Altschulen (13.840 EUR), den acht bereits laufenden Neuschulen (77.640 EUR) in Höhe von insgesamt 91.480 EUR und von vier Neuschulen sowie der Aufstockung der Schülerzahl einer weiteren Neuschule in Höhe von 131.445 EUR.

Daraus entstehen überplanmäßige Mehraufwendungen im Jahr 2023 im THH 530, Gesundheitsamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen in Höhe von 222.925 EUR.
Die Deckung erfolgt aus dem Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Kontengruppe 420 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Wie vom Gemeinderat im Rahmen der letzten Haushaltsplanberatungen beschlossen und im Doppelhaushalt 2022/23 berücksichtigt, sollte an drei Ganztagsgrundschulen mit sogenanntem Sozialraumbezug ein kostenfreies Frühstück für alle Schülerinnen und Schüler, die den Ganztag besuchen, angeboten werden. Dafür wurden dem Teilhaushalt 400 des Schulverwaltungsamts für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 350.000 Euro zur Verfügung gestellt. Bei der Ausschreibung der Schulverpflegung inkl. Frühstücksangebot ab dem Schuljahr 2023/24 hat der Großteil der in Frage kommenden Schulen das Angebot jedoch abgelehnt; lediglich an einer Schule wird somit das Frühstücksangebot ab September 2023 installiert werden. Die für das Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung stehenden Mittel werden daher nicht in der geplanten Höhe abfließen und stehen zur Deckung des Mehraufwands im Teilhaushalt 530 des Gesundheitsamts zur Verfügung.





Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und JB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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<Anlagen>



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