Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
349/2015
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 20.05.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Sukzessiver Aufbau in der Ganztagesgrundschule
- Fehlende Genehmigung für das Schuljahr 2015/16

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 30.04.2015, GRDrs 349/2015, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Entwicklung der Veränderungen von Landesvorgaben bei der Einrich- tung der gesetzlichen Ganztagsgrundschulen wird Kenntnis genommen.

2. Da das Land bei der Riedseeschule, der Schule Im Sonnigen Winkel und der Grund- und Werkrealschule Stammheim den sukzessiven Aufbau zum Schul- jahr 2015/16 nicht genehmigt, zieht die Stadt diese Anträge in Absprache mit den Schulen zurück.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag zum Schuljahr 2016/17 erneut zu stellen und - je nach Votum der Schulkonferenz - den Ganztagesbetrieb suk- zessive mit den Klassenstufen 1 und 2 zu beginnen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Der Antrag Nr. 160/2015 vom 15.05.2015 der CDU-Gemeinderatsfraktion ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die ergänzende Tischvorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 18.05.2015, die im Sitzungssaal ausliegt, ist diesem Protokoll angeheftet.


Der Sachvortrag der Vorsitzenden ist nachstehend im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben.

BMin Dr. Eisenmann:
"Wir haben dieses Thema ja schon ausführlich im Schulbeirat beraten. Heute noch mal zwei Punkte zur Klarstellung. Ich glaube, ganz wichtig ist, dass wir diesen drei Schulen und den Eltern nun zügig ein klares Signal geben - denn hier geht es um die Schulen und um die Eltern.

Dass das Kultusministerium, Kultusminister Stoch, bereit war, eine Schulgesetzän- derung für 2016/2017 vorzunehmen, was ja immer ein gewisser Aufwand ist, um den sukzessiven Aufbau gebundener Ganztag auch in Wahlform zu ermöglichen, ist, glaube ich, ein großes Signal. Dieses habe ich im Schulbeirat sehr breit gewür- digt und dabei ausdrücklich den Kultusminister gelobt; mit einer solchen Schulge- setzänderung macht er deutlich, dass es offensichtlich Handlungsbedarf gibt.

Die rechtliche Situation, was diese drei Schulen angeht, die jetzt auf der Basis des momentan existenten Schulgesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen vor- liegt, habe ich Ihnen in der Tischvorlage vom 18.05. ausführlich dargestellt. Auch wie die Abläufe waren. Es wird sehr deutlich aufgezeigt, dass dieses Vorgehen, das wir gewählt haben, mit dem Staatlichen Schulamt - und Sie wissen, das Staatliche Schulamt ist eine Landesbehörde, die für uns der direkte Ansprechpartner ist, weil sie für die Umsetzung der Landesvorgaben zuständig ist - in engster Abstimmung erfolgte. Diejenigen, die im Schulbeirat waren, haben ja die sehr offene und sehr konkrete Darstellung von Frau Brittinger (Leiterin des Staatlichen Schulamtes) ge- hört, in welchem Maße auch sie vom zeitlichen Ablauf und inhaltlichen Ausführungs- bestimmungen, bezogen auf das momentan gültige Schulgesetz, überrascht war.

Wir sollten für diese drei Schulen folgende Punkte festhalten: Alle drei Schulen ha- ben, dieses geht aus dem Vermerk sehr deutlich hervor, sich einmütig in den Schul- konferenzen, bezogen auf die Eltern, dafür ausgesprochen, sukzessive aufzubauen, also beginnend in Klasse 1. Selbstverständlich unter völligem Beibehalt der Betreu- ungsmöglichkeiten - Stichwort Schülerhaus, Stichwort Schülerhort. Also Verlässliche Grundschule in der gesamten Form dessen, wie es der Gemeinderat beschlossen hat und wie wir finanzielle Mittel und personelle Mittel haben, um dieses umzuset- zen, sodass es keinerlei Betreuungslücke gibt. Für diesen Beschluss, des Gemein- derates (GRDrs 199/2011), das sage ich regelmäßig, dass eine solche Betreuungs- lücke nicht entstehen darf, bin ich ausgesprochen dankbar. Dieser Beschluss wird natürlich vollumfänglich umgesetzt.

Klar war, dass diese drei Schulen nur sukzessive aufbauen wollen aus schulorgani- satorischen Gründen, auch aus dem Sinn, dieses gemeinsam zu entwickeln mit Klasse 1 unter Beibehalt der Betreuungsangebote in den anderen Bereichen.
Gestatten Sie mir, dass ich zum Thema Nachfrage oder Bedarf bei Eltern in Klasse 2 bis 4, obwohl es auch in der Vorlage enthalten ist, noch mal eines ganz deutlich sage: Eine Abfrage bei Eltern, ob Interesse an einem gebundene Ganztag besteht, erfolgt, indem es mit den Eltern Veranstaltungen gibt. Dort legen wir den Eltern dar, was gebundener Ganztag heißt; die Eltern haben zu Recht ein hohes Informations- bedürfnis. Gebundener Ganztag heißt, dass der Unterricht rhythmisiert ist. Dass es zusätzlich erfreulicherweise pro Klasse pro Woche 12 Lehrerstunden gibt seitens des Landes. Das heißt wir haben Tandemunterricht, Lehrer und z. T. auch unsere Partner aus dem Bereich Träger der Jugendhilfe. Wir haben eine verbindliche Mög- lichkeit eines Mittagessens. Und wir haben dank des Gemeinderates ein hochwerti- ges pädagogisches Konzept, Stichwort Einbindung Kultur, Stichwort Einbindung Sportvereine, das wir hier umsetzen im Rahmen eines pädagogischen Rahmenkon- zepts gebundener Ganztag. Hinzu kommt, dass der gebundene Ganztag für Eltern kostenlos sein muss, das ist die Landesvorgabe, ausgenommen das Mittagessen, da kennen Sie die Grundlagen. Das ist der Rahmen, was gebundener Ganztag be- deutet. Natürlich heißt das analog, dass wir diese Essensmöglichkeiten zur Verfü- gung stellen, dass es natürlich ergänzende Räume gibt, Stichwort Aktivität, Betreu- ungsräume - all dies sind die Investitionen, die Sie ja in regelmäßigen Vorlagen uns freigeben, um dieses, was inhaltlich, pädagogisch Thema ist, dann baulich umset- zen zu können.

Betreuung bei Schülerhaus und Schülerhort, Verlässlicher Grundschule, das ist ein Betreuungsangebot, das übrigens auch qualitativ hochwertig ist, aber ohne unter- richtspädagogischen Anspruch, letzteres auch ohne Anspruch auf Mittagessen. Und kostenpflichtig. Und deshalb glauben wir gemeinsam, dass Eltern, die unser gebun- denes Ganztagskonzept in Stuttgart wahrnehmen können, sich für dieses auch ent- scheiden werden, weil es qualitativ pädagogisch natürlich deutlich hochwertiger ist, als unsere vielfältigen Betreuungsangebote. Deshalb haben wir ja beschlossen, dass wir künftig viel Geld dafür in die Hand nehmen. Mit dem Landesinstitut für Schulentwicklungsplanung wurde ein eigenes pädagogisches Rahmenkonzept erar- beitet, was die Eltern, das kann ich Ihnen sagen, in den Schulen auch überzeugt. Das heißt, der gebundene Ganztag ist von hoher Attraktivität für die Eltern. So woll- ten wir es. So haben wir es beschlossen und entwickelt. Und deshalb funktioniert es auch.

Eine Abfrage bei diesen drei Schulen, bei den Eltern, was möchtet ihr, Halbtag oder gebundenen Ganztag, fand nur für Klasse 1 statt. Nur bei den Kita-Eltern, nur für Klasse 1, weil wir ja, Staatliches Schulamt wie Schulverwaltungsamt wie Schulen, immer davon ausgegangen sind, dass wir sukzessive aufbauen können. Eine Eltern- information von Klasse 2 bis 4, was heißt gebundener Ganztag, welche Möglichkei- ten habt ihr, fand nicht statt. Weil keiner davon ausgegangen ist, dass wir diesen Weg gehen. Deshalb kann weder das Schulverwaltungsamt noch können die Schu- len sagen, wie hoch denn die Nachfrage bei 2 bis 4 überhaupt ist. Das weiß keiner. Wir wissen nur eins, dass das Betreuungsangebot an allen drei Schulen sehr, sehr stark angenommen wird. Schülerhaus, Schülerhort etc. Daraus kann ich ableiten, dass Eltern sich in vielen Teilen nachher für den kostenfreien, inhaltlich wertvollen, pädagogischen gebundenen Ganztag entscheiden. Wünschen wir ja auch. Aber die Nachfrage in 2 bis 4 kennt keiner.

Nur eins ist auch klar, so wie die Genehmigung momentan aus unserer Interpreta- tion aussieht, und auch die des Staatlichen Schulamts, gibt es einen Rechtsan- spruch der Eltern in Klasse 2 bis 4 auf gebundenen Ganztag. Aber den können weder die Schulen noch wir, da sind wir völlig einvernehmlich, umsetzen. Das ist das Grundproblem. Aber der Wunsch nach sukzessivem Aufbau für diese drei Schulen eine Lösung zu finden, steht bei mir ganz oben. Und deshalb habe ich jetzt mit Interesse, und Sie sicher auch, die Medien der letzten Tage gelesen und bin eigentlich ausgesprochen dankbar, dass ich den Pressemitteilungen, Presseberich- ten entnehme, dass das Kultusministerium offensichtlich durchaus Möglichkeiten sieht, verwaltungsrechtlich uns die Möglichkeit für den sukzessiven Aufbau bei die- sen drei Schulen einzuräumen. Weil, was ich mir gar nicht vorstellen kann, so gut kenne ich den Minister Stoch, dass er sagt, wir sollen sukzessive einführen, obwohl die Genehmigung anders lautet, und dass er uns damit zum offenen Rechtsbruch aufrufen würde. Das kann ich mir nicht vorstellen, das muss eine Fehlkommunika- tion oder ein Missverständnis sein. Aber dass das Kultusministerium sagt, das Schulgesetz braucht ihr nicht zu berücksichtigen, macht's trotzdem - weil ich heute in der Zeitung gelesen habe 'Kultusministerium unterscheidet zwischen Rechtslage und Nachfrage' - das ist jetzt irgendwie vielleicht seitens des Kultusministeriums etwas unglücklich formuliert. Ich glaube und bin sehr hoffnungsfroh, dass das Kul- tusministerium bereit ist, einen verwaltungsrechtlich sauberen Weg für uns zu fin- den, namentlich für diese drei Schulen, im Rahmen einer wie auch immer gearteten Sondergenehmigung zum Schuljahr 2015/2016 den sukzessiven Aufbau zu ermögli- chen. So verstehe ich die Signale, die ich in der Zeitung lese.

Und deshalb würden wir Ihnen folgendes Vorgehen vorschlagen, auch in Abstim- mung mit den Schulen: Wir würden per Eilantrag nochmals beim Kultusministerium - die Anträge sind ja fristgerecht eingegangen - den sukzessiven Aufbau für diese drei Grundschulen ab dem Schuljahr 2015/2016 beantragen vor dem Hintergrund, dass ich analog zur Presseberichterstattung, die ich aus dem Ministerium lese, dort Be- reitschaft sehe, einen verwaltungsrechtlichen Weg zu finden, der dem Ministerium, Herrn Minister Stoch, diese Genehmigung ermöglicht und uns und die Schulen auf eine rechtlich saubere Basis stellt. Denn das brauchen wir als Kommune. Ich glau- be, da sind wir einer Meinung, dass wir eine saubere Basis brauchen. Deshalb unser Vorschlag, dass wir diese drei Schulen nochmals beantragen. Ich bin mir sicher, dass Herr Stoch und sein Haus eine Lösung finden, um dieses zu ermögli- chen im Sinne der Schulen und der Eltern. Wenn nicht, würde die Vorlage in dem Sinne greifen, dass wir für alle Klassen es nicht umsetzen können, es aber jedes Jahr von Eltern darauf einen Rechtsanspruch gäbe. Und vor diesem Hintergrund wir dann sagen, wir beginnen dann eben auf der rechtlichen Basis Schulgesetz 2016/ 2017 mit Klasse 1 und 2, sodass die betroffenen Eltern nur ein Jahr überbrücken müssen mit Schülerhaus und Schülerhort. Die Betreuungsmöglichkeiten bleiben selbstverständlich vollumfänglich erhalten.

Das wäre das Vorgehen, und ich freue mich wirklich, wenn der Kultusminister für diese drei Schulen eine verwaltungsrechtlich saubere Lösung findet. Und das sollten wir gemeinsam im Sinne der Schulen versuchen. Das ist ja wohl unser gemeinsa- mes Anliegen. Soweit der Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Vorgehen."

Mit großem Nachdruck kritisiert StR Stradinger (CDU) das Vorgehen des Kultusmi- nisteriums. Unter anderem unterstreicht er: Es kann nicht sein, dass seitens des Landes Fehler gemacht werden und die Landeshauptstadt dann in die Bresche springen muss. Es handle sich um ein Paradebeispiel, wie eine bildungspolitische Aktivität nicht ablaufen sollte. Das Vorgehen von BMin Dr. Eisenmann wird von ihm im Namen seiner Fraktion unterstützt. Die CDU stehe für die Wahlmöglichkeiten bei Ganztagesgrundschulen. Zudem bedankt er sich bei der Bürgermeisterin und der Mitarbeiterschaft des Schulverwaltungsamts für deren Engagement.

StR Winter (90/GRÜNE) spricht von vielen unterschiedlichen und verwirrenden Dar- stellungen. Die schnelle Zusage für eine Gesetzesänderung des Ministers sei begrü- ßenswert. Nachforschungen, um festzustellen, wer wann hätte besser aufpassen müssen, würden den betroffenen Eltern nicht weiterhelfen. Den Eltern gegenüber müssten eigentlich Entschuldigungen für die entstandene Situation ausgesprochen werden. Da nur eine verwaltungskonforme Lösung für die sukzessive Form an den drei Schulen infrage kommen könne, müsse sehr schnell dahingehend eine Pla- nungssicherheit hergestellt werden.

Heute, so StR Körner (SPD), gehe es nicht darum, "Schlachten der Vergangenheit nochmals zu führen", sondern nun gehe es um gute Lösungen für die Schulen.

Dass das Kultusministerium in einer der Stuttgarter Zeitung überlassenen Stellung- nahme davon spricht, dass zwischen der geltenden Rechtslage und der faktischen Anmeldesituation unterschieden wird, stößt bei StR Stradinger auf Unverständnis. Er schließt sich der Hoffnung der Vorsitzenden an, dass seitens des Landes ein rechtskonformer Weg für den Start der teilgebundenen und verbindlichen Form der Ganztagesgrundschule an den drei Schulen aufgezeigt wird.

Zum vorgeschlagenen Eilantrag wiederholt BMin Dr. Eisenmann, die Verwaltung gehe ausweislich dessen, was aus dem Ministerium zu hören ist, davon aus, dass es offensichtlich aus Sicht des Kultusministeriums eine verwaltungsrechtliche Mög- lichkeit für eine gesetzeskonforme Lösung für die drei Schulen gibt. Dies sei die Basis des vorgeschlagenen Eilantrags.

Für die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN erklärt StR Winter (90/ GRÜNE), sollte es einen solchen verwaltungsrechtlichen Weg geben, würde dies sehr begrüßt. Da dies jedoch unsicher sei, müsse der Plan B (Zusage entsprechend Beschlussantragsziffer 3) im Auge behalten werden. Dass so vorgegangen werden kann, einschließlich lückenloser Betreuungsangebote, sehe er - und dem schließt sich StR Körner an - angesichts des heute Gesagten als positiv geprüft an.

Zu beachten ist laut StR Körner, dass das Ministerium zwischen der Rechtslage und der faktischen Anmeldesituation unterscheidet. Die Äußerungen des Ministeriums interpretiert er dahingehend, dass es eine Lösung dergestalt gibt, mit den Erstkläss- lern zu beginnen, da sich nur diese angemeldet haben. Weshalb sich nur diese an- gemeldet haben, habe die Vorsitzende aufgezeigt. Wenn nun doch der sukzessive Aufbau erfolge, bedeute dies logischerweise, dass diese Kosten seitens der Stadt zu tragen sind (laut Ziffer 2a der Tischvorlage Größenordnung rund 220.000 €/Jahr).
Gegenüber StR Körner geht die Vorsitzende nochmals davon aus, dass es sich bei der Formulierung des Ministeriums "Unterscheidung zwischen Rechtslage und Nachfrage/faktischer Anmeldesituation" um eine missverständliche Formulierung handelt. Schließlich sei die Rechtslage bindend. Eine Rechtslage sei nicht diskuta- bel. Sie leite aus dieser Formulierung ab, und dies habe sie schon in ihrem Sach- vortrag dargestellt, dass es eine verwaltungsrechtliche Möglichkeit gibt, basierend auf dem derzeitigen Schulgesetz, die es der Stadt ermöglicht, rechtlich verbindlich sukzessive aufzubauen. Ihre Hoffnung ist, dass der Kultusminister eine solche Mög- lichkeit findet. Im Sinne der Schulen und im Sinne der Eltern sei sie hier zuversicht- lich.

Seitens der StRe Winter und Körner wird es als wichtig angesehen, nun in eine direkte Kommunikation mit dem Ministerium einzutreten, um schnell Klarheit herzu- stellen bzw. schnell zu einer Lösung zu kommen. Hierzu merkt BMin Dr. Eisenmann an, sie habe den Minister auf die Problematik bei diesen drei Schulen schriftlich hin- gewiesen. Leider habe sie trotz Angebot aus dem Kultusministerium weder einen Anruf geschweige denn eine schriftliche Antwort erhalten. Ihr Kenntnisstand ergebe sich lediglich aus den Medien. Den Journalistinnen und Journalisten sei sie für ihre Informationen ausgesprochen dankbar. Die Presseberichterstattung habe sich aus der öffentlichen GRDrs 349/2015 ergeben. Weiter hebt sie hervor, dass sie immer erreichbar ist. Die städtische Schulverwaltung bringe ihre Anliegen gegenüber dem Land schriftlich vor. Und man freue sich über schriftliche Antworten. An einer direk- ten Kommunikation sei ihr sehr gelegen.


Zum Abschluss der Aussprache stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt der vorgeschlagenen zweistufigen Vorgehens- weise einmütig zu (s. Seite 4, zweiter Absatz dieses Protokolls).

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