Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9020-00
GRDrs 420/2024
Stuttgart,
07/03/2024


Zwischenbericht zur Finanzlage 2024



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
10.07.2024
11.07.2024

Bericht:



Zur Jahresmitte wird der Gemeinderat regelmäßig über die Entwicklung der mit der Leistungserstellung verbundenen Aufwendungen und Erträge sowie über die Finanzlage informiert. Ein detaillierter Rückblick auf das Jahr 2023 ist Gegenstand der Jahresabschlussvorlage (GRDrs 419/2024).

Aus den von der Finanzverwaltung ermittelten bzw. von den Fachämtern für den Finanzzwischenbericht erhobenen Daten (insbesondere aus der Mai-Steuerschätzung) folgt, dass für das Haushaltsjahr 2024 derzeit von planmäßigem Haushaltsvollzug ausgegangen werden kann. Es sind Stand heute keine für das Jahresergebnis 2024 relevanten Planabweichungen gesichert erkennbar. Sich abzeichnenden Verschlechterungen bei den Zuweisungen aus der Grunderwerbssteuer von rd. 10 Mio. EUR stehen Mehrerträge infolge der Zinsentwicklung gegenüber.

Das Planziel eines gerade ausgeglichenen Ergebnishaushalts scheint – vorsichtig betrachtet – grundsätzlich erreichbar (geplantes ordentliches Ergebnis: 4,5 Mio. EUR, geplantes Gesamtergebnis: 9,7 Mio. EUR).

Allerdings muss auf finanzielle Risiken im Bereich der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und bei der Finanzierung der Eingliederungshilfe/BTHG (Bundesteilhabegesetz) hingewiesen werden.

Eine belastbare Hochrechnung ist frühestens nach der Sommerpause möglich.


Bis dahin wird auch eine verbesserte Einschätzung über die finanziellen Auswirkungen der genannten Risiken für möglich erachtet. Zudem können die Ergebnisse der Gemeinsamen Finanzkommission berücksichtigt werden. Insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung der Landeserstattung für das BTHG haben die Kommunalen Landesverbände deutliche Forderungen an das Land gerichtet.





Thomas Fuhrmann
Bürgermeister












zum Seitenanfang