Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 7730-02
GRDrs 52/2010
Stuttgart,
01/28/2010



Bestellung der Beisitzer im Kreisjagdamt der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.02.2010
25.02.2010



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat benennt als Vertreter der Jagdgenossenschaft der Landeshauptstadt Stuttgart zum Beisitzer im Kreisjagdamt die in der Anlage 2 aufgeführten Personen.

2. Die weiteren in der Anlage 2 genannten Personen werden als Vertreter der Forstwirtschaft, der Gemeinde und der Fachverbände der Landwirtschaft und der Jägerschaft als Beisitzer in das Kreisjagdamt berufen.

3. Von der Bestellung von Herrn Bürgermeister Dr. Schairer als ständiger Vertreter des Oberbürgermeisters als Vorsitzender des Kreisjagdamts wird Kenntnis genommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart ist ein Kreisjagdamt als untere Jagdbehörde zu bilden. Dieser Kollegialbehörde gehören jeweils ein Vertreter von Forst, Landwirtschaft, Jägern, Jagdgenossenschaft und Gemeinde an. Vorsitzender ist Kraft Amtes der Oberbürgermeister; er kann diese Aufgabe einem Vertreter übertragen. Die Amtszeit des Kollegiums beträgt 6 Jahre. Die Mitglieder sind für diesen Zeitraum zu berufen.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

--

Vorliegende Anträge/Anfragen

--

Erledigte Anträge/Anfragen

--



Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Bericht
Anlage 2: (wurde aus Datenschutzgründen gelöscht)

Anlage 1 zur GRDrs 52/2010

Nach dem Landesjagdgesetz hat die Landeshauptstadt Stuttgart im April 1954 ein Kreisjagdamt als untere Jagdbehörde gebildet. Das Kreisjagdamt ist eine Kollegialbehörde. Ihr obliegen die Aufgaben nach dem Bundes- und Landesjagdgesetz. Die Amtszeit für das Kreisjagdamt beträgt 6 Jahre.

Nach § 35 Abs. 1 des Landesjagdgesetzes ist der Oberbürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter Vorsitzender der unteren Jagdbehörde. Bisher ist immer der für das Jagdrecht zuständige Referent ständiger Vertreter des Oberbürgermeisters im Vorsitz des Kreisjagdamts. Deshalb ist Herr Bürgermeister Dr. Martin Schairer Vorsitzender des Kollegiums des Kreisjagdamts.

Beisitzer sind jeweils ein Vertreter der unteren Forstbehörde und je ein Vertreter der Jagdgenossenschaft, der Landwirtschaft, der Jäger und der Gemeinde.

Der Vertreter der unteren Forstbehörde und dessen Stellvertreter werden von der höheren Forstbehörde bestimmt. Beisitzer und Stellvertreter für Landwirtschaft, Jäger und Gemeinde werden von den zuständigen Institutionen benannt und werden durch den Vorsitzenden der unteren Jagdbehörde berufen.

Bis zur Erstellung eines Jagdkatasters und der Satzung der Jagdgenossenschaft war der Gemeinderat für die Benennung der Beisitzer der Jagdgenossenschaft im Kreisjagdamt zuständig. Diese Zuständigkeit ging mit Erlass der Satzung der Jagdgenossenschaft auf diese über. Somit sind jetzt Vertreter und Stellvertreter der Jagdgenossenschaft vom landwirtschaftlichen Fachverband zu benennen. Als zuständiger Fachverband wurde der Verband der Jagdgenossenschaft und Eigenjagdbesitzer Baden-Württemberg VJE-BW um sein Votum gebeten. Daraufhin hat der Fachverband die Landeshauptstadt Stuttgart als ihren Vertreter mit der Maßgabe benannt, dass der Gemeinderat das Vorschlagsrecht zur Berufung des Beisitzers und seines Stellvertreters hat.

In der neuen Amtsperiode wechseln sich die Herren Stadträte Stefan Palmer und Fritz Currle in der Funktion als Beisitzer und stellvertretender Beisitzer ab.


zum Seitenanfang