Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 219/2015
Stuttgart,
03/19/2015


Bewerbung Europäische Kulturhauptstadt 2025



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
24.03.2015
25.03.2015

Bericht:


Sachstand/Sachverhalt

Der Titel Kulturhauptstadt Europas existiert seit 1985. Deutschland wird 2025 gemeinsam mit Slowenien die Kulturhauptstadt Europas stellen. In der Vergangenheit wurden folgende deutsche Städte ausgewählt: 1988: West-Berlin, 1999: Weimar, 2010: Essen/Ruhrgebiet.

Um den Titel können sich nur Städte bewerben, die allerdings auch umliegende Regionen mit einbeziehen können. Bezieht eine Bewerberstadt die umliegenden Regionen ein, so wird die Bewerbung unter dem Namen der Stadt eingereicht.

Die Ausschreibung der Bewerbung durch die EU erfolgt 2019. Bereits ab 2017 müsste über eine Bewerbung entschieden und erste Vorläuferprojekte begonnen werden. 2019/2020 muss eine ausführliche Bewerbung ausgearbeitet und die nationale Vorauswahl abgeschlossen sein. Die Nominierung durch die EU erfolgt 2020.


Finanzielle Auswirkungen

In der Vergangenheit bewegten sich die Budgets der Kulturhauptstädte in einem Rahmen von 15 – 100 Mio. €. Die Gesamtkosten der bisherigen deutschen Kulturhauptstädte betrugen für Berlin 27 Mio. €, für Weimar 45,9 Mio. € und für Essen/Ruhr 65,5 Mio. €.
Insgesamt fördert die EU die ausgewählte Stadt mit maximal 1,5 Mio. €. Investitionskosten werden nicht bezuschusst. Wichtig ist es, neben der Unterstützung der EU private und öffentliche Sponsoren zu gewinnen.

Die Kosten der Bewerbung sind seitens der EU nicht förderfähig. Die Bewerbung muss bereits ein umfangreiches Konzept für eine integrierte kulturelle Stadtent- wicklung beinhalten. Eine Bewerbung kann erfahrungsgemäß nur dann erfolgreich sein, wenn bei der Bewerbung professionell und mit einem adäquaten Mitteleinsatz vorgegangen wird. Für die Bewerberphase müssten ab 2017/18 mindestens Mittel in Höhe von 500.000 € jährlich, so die Erfahrungen aus Essen, finanziert werden.


Angekündigte Bewerbungen anderer deutscher Städte für 2025

· Magdeburg

· Dresden

· Frankfurt/Offenbach

· Mannheim


Kulturstadt Stuttgart

Sowohl 2012 als auch 2014 sicherte sich die Landeshauptstadt den ersten Platz im Kultur-Städteranking des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts der Berenberg Bank. Auch mehrfache Auszeichnungen verschiedener Kultureinrichtungen belegen die hohe Qualität und Vielfalt des Kulturangebots in Stuttgart. So wurde die Staatsoper bereits sechs Mal als „Opernhaus des Jahres“ ausgezeichnet und konnte zudem auch sieben Mal den Titel „Opernchor des Jahres“ feiern. Zwei Jahre nach dem Umzug der Stadtbücherei in den Neubau am Mailänder Platz wurde sie als Bibliothek des Jahres ausgezeichnet und 2014 erhielt der Jazzclub BIX den Spielstättenprogrammpreis der bundesweiten Initiative Musik.

Die Stuttgarter Kulturpolitik ist grundsätzlich durch ein Bekenntnis zur Bedeutung von kultureller Infrastruktur für die Stadtentwicklung und durch Nachhaltigkeit geprägt. Mit dem wachsenden Umfang kommunaler Kulturförderung trägt die Landeshauptstadt den Bedürfnissen einer sich wandelnden, immer internationaler ausgerichteten Stadtgesellschaft erfolgreich Rechnung.

Um die hohe Qualität des Kulturstandortes der Landeshauptstadt Stuttgart für die Zukunft zu sichern und weiter zu entwickeln, sehen sowohl der Gemeinderat als auch die Verwaltung in den kommenden zehn Jahren bis 2025 folgende erhebliche finanzielle Investitionen als dringend notwendig an. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass die benannten Finanzrahmen auf ersten Grundannahmen beruhen und noch nicht konkret finanzbelegt sind.

· Sanierung und Erweiterung der Oper mit ca. 300 Mio. € - zur Hälfte Finanzierung durch die LHS

· Neubau Lindenmuseum eventuell ergänzt um ein „Haus der Kulturen“
60 - 70 Mio. € (ohne Grundstück) - zur Hälfte Finanzierung durch die LHS

· Sanierung Wagenhallen 30 Mio. €

· Erweiterung Theaterhaus 20-25 Mio. € (abzüglich eventuelle Landeszuschüsse)

· Sanierung Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle mindestens 15-20 Mio. €

· Film- und Medienhaus

· Freie Tanz- und Theaterszene

· Strukturelle Unterfinanzierung von rund 130 bestehenden und bisher geförderten Kultureinrichtungen

Die dargestellten umfangreichen Kulturinvestitionen müssen in den kommenden Jahren diskutiert, entschieden und umgesetzt werden. Sie sind allesamt hervor- ragende Beispiele dafür, dass Stuttgart in den Erhalt und den weiteren Ausbau als Kulturstandort der Zukunft viel Geld investiert. Eine erfolgversprechende Bewerbung zur Kulturhauptstadt bedarf darüber hinaus der Planung und Realisierung neuer wegweisender Einrichtungen – sie braucht auch Leuchtturmprojekte.

Für die Verleihung bzw. Annahme des Titels Europäische Kulturhauptstadt müsste deshalb sichergestellt sein, dass 2025 neue und erweiterte Einrichtungen fertig gestellt sind und eröffnet werden können. Da dies auch vom Fortgang des Projekts S21 abhängig ist, ist derzeit noch nicht sichergestellt, welche Flächen rechtzeitig für eine Realisierung der dargestellten Investitionen bis 2025 zur Verfügung stehen. Projekte im Rosensteingelände dürften zu diesem Zeitpunkt bestenfalls im Bau, aber keinesfalls fertig gestellt sein.

Aus den dargestellten Gründen sieht die Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart daher von einer Bewerbung um den Titel Europäische Kulturhauptstadt ab.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

GR-Antrag 41/2015 der STAdTISTEN





Fritz Kuhn






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