· Dresden
· Frankfurt/Offenbach
· Mannheim Kulturstadt Stuttgart Sowohl 2012 als auch 2014 sicherte sich die Landeshauptstadt den ersten Platz im Kultur-Städteranking des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts der Berenberg Bank. Auch mehrfache Auszeichnungen verschiedener Kultureinrichtungen belegen die hohe Qualität und Vielfalt des Kulturangebots in Stuttgart. So wurde die Staatsoper bereits sechs Mal als „Opernhaus des Jahres“ ausgezeichnet und konnte zudem auch sieben Mal den Titel „Opernchor des Jahres“ feiern. Zwei Jahre nach dem Umzug der Stadtbücherei in den Neubau am Mailänder Platz wurde sie als Bibliothek des Jahres ausgezeichnet und 2014 erhielt der Jazzclub BIX den Spielstättenprogrammpreis der bundesweiten Initiative Musik. Die Stuttgarter Kulturpolitik ist grundsätzlich durch ein Bekenntnis zur Bedeutung von kultureller Infrastruktur für die Stadtentwicklung und durch Nachhaltigkeit geprägt. Mit dem wachsenden Umfang kommunaler Kulturförderung trägt die Landeshauptstadt den Bedürfnissen einer sich wandelnden, immer internationaler ausgerichteten Stadtgesellschaft erfolgreich Rechnung. Um die hohe Qualität des Kulturstandortes der Landeshauptstadt Stuttgart für die Zukunft zu sichern und weiter zu entwickeln, sehen sowohl der Gemeinderat als auch die Verwaltung in den kommenden zehn Jahren bis 2025 folgende erhebliche finanzielle Investitionen als dringend notwendig an. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass die benannten Finanzrahmen auf ersten Grundannahmen beruhen und noch nicht konkret finanzbelegt sind.
· Sanierung und Erweiterung der Oper mit ca. 300 Mio. € - zur Hälfte Finanzierung durch die LHS
· Neubau Lindenmuseum eventuell ergänzt um ein „Haus der Kulturen“ 60 - 70 Mio. € (ohne Grundstück) - zur Hälfte Finanzierung durch die LHS
· Sanierung Wagenhallen 30 Mio. €
· Erweiterung Theaterhaus 20-25 Mio. € (abzüglich eventuelle Landeszuschüsse)
· Sanierung Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle mindestens 15-20 Mio. €
· Film- und Medienhaus
· Freie Tanz- und Theaterszene
· Strukturelle Unterfinanzierung von rund 130 bestehenden und bisher geförderten Kultureinrichtungen Die dargestellten umfangreichen Kulturinvestitionen müssen in den kommenden Jahren diskutiert, entschieden und umgesetzt werden. Sie sind allesamt hervor- ragende Beispiele dafür, dass Stuttgart in den Erhalt und den weiteren Ausbau als Kulturstandort der Zukunft viel Geld investiert. Eine erfolgversprechende Bewerbung zur Kulturhauptstadt bedarf darüber hinaus der Planung und Realisierung neuer wegweisender Einrichtungen – sie braucht auch Leuchtturmprojekte. Für die Verleihung bzw. Annahme des Titels Europäische Kulturhauptstadt müsste deshalb sichergestellt sein, dass 2025 neue und erweiterte Einrichtungen fertig gestellt sind und eröffnet werden können. Da dies auch vom Fortgang des Projekts S21 abhängig ist, ist derzeit noch nicht sichergestellt, welche Flächen rechtzeitig für eine Realisierung der dargestellten Investitionen bis 2025 zur Verfügung stehen. Projekte im Rosensteingelände dürften zu diesem Zeitpunkt bestenfalls im Bau, aber keinesfalls fertig gestellt sein. Aus den dargestellten Gründen sieht die Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart daher von einer Bewerbung um den Titel Europäische Kulturhauptstadt ab. Beteiligte Stellen - Vorliegende Anträge/Anfragen GR-Antrag 41/2015 der STAdTISTEN Fritz Kuhn zum Seitenanfang