Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 415/2014
Stuttgart,
07/08/2014



Auswahl von Betriebsträgern in verschiedenen Kindertageseinrichtungen in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich23.07.2014



Beschlußantrag:

1. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Zuffenhausen, Stadtteil Rot, Auricher Str. 34 / Olnhauser Str. wird dem anerkannten Träger der Jugendhilfe, dem Caritasverband für Stuttgart e.V. in Stuttgart übertragen.

2. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Untertürkeim, Großglocknerstraße 49/51 wird dem anerkannten Träger der Jugendhilfe Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Stuttgart übertragen.

3. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Plieningen, Schießhausstraße 9/1 wird dem anerkannten Träger der Jugendhilfe, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Stuttgart übertragen.

4. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Bad Cannstatt, Elwertstr./Kegelenstr. (Fertigbauweise) wird dem anerkannten Träger der Jugendhilfe, der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH in Stuttgart übertragen.

5. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Vaihingen, Krehlstraße 80 (Fertigbauweise) wird dem städtischen Träger übertragen.

6. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Möhringen, Schneewittchenweg (Fertigbauweise) wird dem städtischen Träger übertragen.




7. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Weilimdorf, Solitudestraße (Fertigbauweise) wird dem anerkannten Träger der Jugendhilfe, der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH in Stuttgart in Stuttgart übertragen.

8. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Vaihingen, Am Wallgraben 2 / Höhenrandstr. (Fertigbauweise) wird dem städtischen Träger übertragen. Ein Trägerauswahlverfahren wird für diese Einrichtung nicht durchgeführt.

9. Die städtische Förderung der Angebote, die freien Trägern übertragen werden, erfolgt nach den „Grundsätzen über die Förderung der Betriebsausgaben von öffentlich zugänglichen Tageseinrichtungen für Kinder“ in der jeweils aktuellen Fassung.


Begründung:


Die geplanten Trägerauswahlverfahren wurden am 17.04.2014 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart bekannt gemacht (Trägeraufruf).

Alle fachlich geeigneten und interessierten Träger hatten somit die Möglichkeit, Informationsunterlagen anzufordern und sich um die Trägerschaft zu bewerben.

Die Informationsunterlagen enthielten detaillierte Angaben zu den geplanten Kindertageseinrichtungen, den Angebotsvoraussetzungen und Angaben zu den Fördergrundsätzen.

Daneben wurden die Träger darauf hingewiesen, dass es sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungs- oder Vergabeverfahren handelt, der Trägeraufruf lediglich als erster Schritt zur Auswahl eines freien Trägers für eine Betriebsträgerschaft dient, rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf finanzielle Mittel seitens der Interessierten mit der Teilnahme am Verfahren nicht bestehen, eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen ausgeschlossen ist und die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen für beide Seiten vertraulich sind.


Die Bewerber wurden gebeten, möglichst differenzierte und aufschlussreiche Aussagen einzureichen zu den (Beweg-)Gründen für den Antrag auf Einrichtung und Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder, zu den Angaben zur Trägerkonzeption sowie zu den Angaben zur Einrichtungskonzeption.

Alle eingegangenen Bewerbungen wurden gesammelt. Die verwaltungsinterne Auswertung erfolgte durch einen Vertreter der Dienststelle Förderung freier Träger und einen Vertreter der Jugendhilfeplanung.

Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen wurden auch die finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit der Bewerber geprüft.

Einrichtung Kita Auricher Str./ Olnhauser Str.

Die Inbetriebnahme ist zum August 2015 geplant. Die Einrichtung umfasst zwei Standorte bzw. benachbarte Gebäudeeinheiten. Zum einen ist das die Auricher Str. 34, angrenzend an das Bürgerhaus Rot, zum anderen ein Gebäudeeinschub im Wohnhaus Olnhauser Straße. Vorgesehen sind insgesamt 6 Gruppen, in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut werden. Die Platzzahl ist abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. Aufgrund der derzeitigen Planungen sind zunächst folgende Angebotsformen vorzusehen:

Im Gebäude Auricher Str. 34
· 2 Gruppen 0-3 GT mit insgesamt 20 Plätzen,
· 1 Gruppe 0-6 GT mit insgesamt 15 Plätzen,
· 1 Gruppe 3-6 GT mit insgesamt 20 Plätzen,

im Gebäude Olnhauser Str.
· 1 Gruppe 0-3 GT mit insgesamt 10 Plätzen und
· 1 Gruppe 3-6 GT mit insgesamt 20 Plätzen.

Die Einrichtung im Gebäude Auricher Str. 34 ist als mögliches Ausweichquartier für die städtische Kita Dr.-Herbert-Czaja-Weg 8 während der notwendigen Umbauarbeiten (Brandschutz) vorgesehen. Dadurch kann sich der Betriebsbeginn um wenige Monate verschieben.

Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf im Stadtgebiet Rot (mit dem Schwerpunkt neu zuziehender Kinder in den Straßenzügen Haldenrainstraße und Olnhauser Straße) abdecken.

Folgende Träger haben sich für die Übernahme der Betriebsträgerschaft beworben:

- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Stuttgart
- Fröbel e.V., Berlin
- Caritasverband für Stuttgart e.V., Stuttgart

Nach der Auswertung der eingesandten Konzepte schlägt die Verwaltung vor, dem Träger Caritasverband für Stuttgart e.V. die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder Auricher Str./ Olnhauser Str. zu übertragen.

Im Rahmen der Nutzwertanalyse erreichte die eingereichte Bewerbung des Caritasverband für Stuttgart e.V. das höchste Ergebnis. Das umfassende und differenziert argumentierende Konzept entspricht in hohem Maß den inhaltlich-fachlichen Anforderungen und beschreibt eine exzellente Einpassung in den Stadtteil Stuttgart-Rot mit seinem sozialen Herausforderungen und Bedarfen.
Im Unterschied zu den konkurrierenden Bewerbungen werden hier in hervorragender Weise konzeptionell sinnvolle Verbindungen zu den bestehenden sozialen Angeboten des Verbands im Stadtteil entwickelt. Auf die besondere Situation einer Einrichtung mit zwei Standorten wird überzeugend eingegangen. Die Mitbewerber weisen diese sozialräumliche Kompetenz und Vernetzungsqualität nicht aus.

Die Trägerschaft der Kita soll daher der Caritasverband für Stuttgart e.V. übernehmen.



- Einrichtung Kita Großglockner Str.

Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich zum Mai 2015 geplant.
Vorgesehen sind 2 Gruppen in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut werden.
Die Platzzahl ist abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. Aufgrund der derzeitigen Planungen ist zunächst folgende Angebotsform vorzusehen:


· 1 Gruppe GT 0-3 mit insgesamt 10 Plätzen,
· 1 Gruppe GT 3-6 mit insgesamt 20 Plätzen.

Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf im Stadtgebiet Untertürkeim abdecken.

Folgende Träger haben sich für die Übernahme der Betriebsträgerschaft beworben:

- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Stuttgart
- Fröbel e.V., Berlin

Nach der Auswertung der eingesandten Konzepte schlägt die Verwaltung vor, dem Träger Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Stuttgart die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in der Großglocknerstr. zu übertragen.

Beide Interessenten erfüllen zwar grundsätzlich die Anforderungen zur Führung einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung, im Rahmen der Nutzwertanalyse erreichte die Bewerbungen der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. die höchsten Ergebnisse. Das Konzept entspricht den inhaltlich - fachlichen Anforderungen und trägt dem Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag in geeigneter Weise Rechnung. Das Konzept ist in sich schlüssig aufgebaut, die Ziele sind deutlich formuliert und die Arbeitsansätze und Vernetzungsideen beschrieben.

Die Bewerber unterscheiden sich vor allem in der sozialräumlichen Orientierung. Die Johanniter-Unfall-Hilfe geht viel stärker auf die sozialräumliche Vernetzung ein und benennt konkrete Planungen bezüglich der sich vor Ort befindlichen möglichen Kooperationspartner. Auch die für Untertürkheim typische Umwelt, wie z. B. die Weinberge, wird vom Träger als Ressource zur Erschließung des eigenen Stadtteils für die Kinder benannt.

Die Trägerschaft der Kita soll daher der Verein Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Stuttgart übernehmen.



- Einrichtung Kita Schießhausäcker.

Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich zum Januar/ Februar 2015 geplant.

Vorgesehen sind 3 Gruppen, in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut werden. Die Platzzahl ist abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. Aufgrund der derzeitigen Planungen ist zunächst folgende Angebotsform vorzusehen:

· 2 Gruppen 0- bis 3-Jährige mit insgesamt 20 Plätzen,
· 1 Gruppe 3- bis 6-Jährige mit insgesamt 20 Plätzen.

Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf im Stadtgebiet Plieningen abdecken.

Folgende Träger haben sich für die Übernahme der Betriebsträgerschaft beworben:
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Stuttgart
- Fröbel e.V., Berlin.

Nach der Auswertung der eingesandten Konzepte schlägt die Verwaltung vor, dem Träger Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Stuttgart die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder Schießhausäcker zu übertragen.

Beide Interessenten erfüllen zwar grundsätzlich die Anforderungen zur Führung einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung und im Rahmen der Nutzwertanalyse erreichten die eingereichten Bewerbungen auch ähnliche Ergebnisse. Beide Konzepte entsprechen den inhaltlich - fachlichen Anforderungen und tragen dem Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag Rechnung.

Im Vergleich zum Handlungskonzept des Fröbel e.V. berücksichtigt der Verein Johanniter-Unfall-Hilfe in stärkerem Maße die Bedürfnisse der Kleinkinder bei der vorgesehenen Betriebsführung. Daneben treten bei ihm der Vernetzungsgedanke der geplanten Kita mit anderen relevanten Akteuren im Stadtbezirk sowie die Beschäftigung mit den örtlichen Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Tagesbetreuung von Kindern etwas deutlicher in den Vordergrund.

Die Trägerschaft der Kita soll daher der Verein Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Stuttgart, übernehmen.


- Einrichtung Kita Elwertstr./Kegelenstr.

Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich zum Oktober/November 2014 geplant. Die Betriebsdauer ist zunächst auf 5 Jahre befristet.

Aufgrund der derzeitigen Bedarfssituation im Stadtbezirk ist zunächst folgende Angebotsform vorzusehen:

Grundsätzlich ist die Platzzahl abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf im Stadtgebiet Bad Cannstatt abdecken. In Abstimmung mit dem Jugendamt sind bedarfsgerechte Angebotsänderungen zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Folgende Träger haben sich für die Übernahme der Betriebsträgerschaft beworben:

- Fröbel e.V., Berlin
- Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Stuttgart
- KITAVIS - FAA Bildungsgesellschaft mbH Nord, Bremen

Nach der Auswertung der eingesandten Konzepte schlägt die Verwaltung vor, dem Träger Stuttgarter Jugendhaus gGmbH die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder Elwertstr./ Kegelenstr. zu übertragen.

Im Rahmen der Nutzwertanalyse erreichten die eingereichten Bewerbungen des Fröbel e.V. und der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH ähnlich gute Ergebnisse. Beide Konzepte entsprechen den inhaltlich - fachlichen Anforderungen und tragen dem Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag Rechnung. Grundsätzlich erfüllen beide Träger die Anforderungen zur Führung einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung.

Darüber hinaus wird im Konzept der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH hinaus deutlich, dass sich der Träger fachlich fundiert mit dem Thema der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren auseinandergesetzt hat. Für den Träger spricht zudem, dass er über sehr gute Kenntnisse über den Stadtbezirk Bad Cannstatt bzw. Sozialraum Veielbrunnen (die Kita wird direkt gegenüber dem Jugendhaus CANN erstellt) verfügt. Auch ist der Träger in gute Weise mit den weiteren Einrichtungen und Institutionen der Jugendhilfe im Bezirk vernetzt. Eine schnelle Integration der neuen Einrichtung in die Jugendhilfestrukturen des Bezirks Bad Cannstatt ist vor diesem Hintergrund zu erwarten. In seiner Bewerbung verweist der Träger ausdrücklich auf seine sozialräumlichen Kenntnisse und gute Vernetzung. Das Konzept ist umfassend, in sich schlüssig aufgebaut, die Ziele sind deutlich formuliert und die Arbeitsansätze und Vernetzungsideen beschrieben.

Die Trägerschaft der Kita soll daher die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH übernehmen.


Einrichtung Kita Krehlstr.

Die Inbetriebnahme ist zum November 2014 geplant. Die Betriebsdauer ist zunächst auf 5 Jahre befristet.

Aufgrund der derzeitigen Bedarfssituation im Stadtbezirk ist zunächst folgende Angebotsform vorzusehen:

· 8 GT-Gruppen 0 bis 3 Jahre mit insgesamt 80 Plätzen.

Grundsätzlich ist die Platzzahl abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. In Abstimmung mit dem Jugendamt sind bedarfsgerechte Angebotsänderungen zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf im Stadtgebiet S-Vaihingen abdecken.

Folgende Träger haben sich für die Übernahme der Betriebsträgerschaft beworben:

- Jugendamt, Stadt Stuttgart
- Fröbel e.V., Berlin
- KITAVIS - FAA Bildungsgesellschaft mbH Nord, Bremen
- Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Stuttgart
- Kindertagesstätten Himpelchen und Pimpelchen gGmbH, Stuttgart


Im Rahmen der Nutzwertanalyse erreichten die eingereichten Bewerbungen des städtischen Trägers und der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH die höchsten Ergebnisse. Beide Konzepte entsprechen den inhaltlich - fachlichen Anforderungen und tragen dem Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag in geeigneter Weise Rechnung. Die Konzepte sind umfassend, in sich schlüssig aufgebaut, die Ziele sind deutlich formuliert und die Arbeitsansätze und Vernetzungsideen beschrieben. Beide Interessenten erfüllen grundsätzlich die Anforderungen zur Führung einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung und sind nach Begutachtung der Bewerbungen für die Betriebsträgerschaft vorstellbar und haben dies ausführlich dargestellt.

Die Verwaltung schlägt vor, dem städtischen Träger die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder Krehlstraße zu übertragen. Hintergrund sind die beschlossenen Bauvorhaben des städtischen Trägers im Hirschsprung 40 sowie in der Don-Carlos-Straße 20. Diese beiden 2-gruppigen Einrichtungen sollen abgerissen und 4- bzw. 6-gruppig neu errichtet werden. Für diese beiden Einrichtungen werden dringend Ausweichquartiere während der Bauzeit ab Herbst 2014 benötigt. Bislang wurden in Vaihingen noch keine geeigneten Interimsräumlichkeiten gefunden. Sofern bis Ende August 2014 keine Ausweichquartiere gefunden wurden, ist ggf. eine Unterbringung der 4 Gruppen aus den beiden Einrichtungen im Fertigbau Krehlstraße erforderlich. Diese mögliche Problematik war zum Zeitpunkt des Trägeraufrufs noch nicht bekannt. Sollte diese Situation eintreten, ist es sinnvoll, dass der städtische Träger die Gesamtleitung für den Fertigbau in der Krehlstraße Stuttgart inne hat.

Die Trägerschaft der Kita soll daher der städtische Träger übernehmen.


Einrichtung Kita Schneewittchenweg

Die Inbetriebnahme ist zum Oktober/November 2014 geplant. Die Betriebsdauer ist zunächst auf 5 Jahre befristet.

Aufgrund der derzeitigen Bedarfssituation im Stadtbezirk ist zunächst folgende Angebotsform vorzusehen:

· 8 GT-Gruppen 0 bis 3 Jahre mit insgesamt 80 Plätzen.

Grundsätzlich ist die Platzzahl abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. In Abstimmung mit dem Jugendamt sind bedarfsgerechte Angebotsänderungen zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf im Stadtgebiet Möhringen abdecken.

Folgende Träger haben sich für die Übernahme der Betriebsträgerschaft beworben:

- Jugendamt, Stadt Stuttgart
- Fröbel e.V., Berlin
- KITAVIS - FAA Bildungsgesellschaft mbH Nord, Bremen

Nach der Auswertung der eingesandten Konzepte schlägt die Verwaltung vor, dem städtischen Träger die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder im Schneewittchenweg zu übertragen.

Im Vergleich aller 3 Bewerbungen setzt sich der städtische Träger in weit stärkerem Maße mit den Lebens- und Bedarfslagen der Familien im Stadtbezirk auseinander. Er betont deutlicher die Notwendigkeit, Kooperationsstrukturen und Netzwerke zu entwickeln, um die recht große Kita mit ihren Angeboten nachhaltig im Stadtbezirk zu etablieren und zusammen mit den Akteuren vor Ort weiterzuentwickeln. Überdies hat der städtische Träger mit seinem zeitgemäßen pädagogischen Konzept die Altersgruppe der aufzunehmenden 0-3-jährigen Kinder fest im Blick. Zudem hat der städtische Träger die Möglichkeit, das Angebot für die 0- bis 3-Jährigen und eine Anschlussbetreuung für die 3- bis 6-Jährigen gut abzustimmen, da er mehrere Einrichtungen im Bezirk betreibt.

Die Trägerschaft der Kita soll daher der städtische Träger übernehmen.


Einrichtung Kita Solitudestr.

Die Inbetriebnahme ist zum November 2014 geplant. Die Betriebsdauer ist zunächst auf 5 Jahre befristet.

Aufgrund der derzeitigen Bedarfssituation im Stadtbezirk ist zunächst folgende Angebotsform vorzusehen:

· 6 GT-Gruppen 0 bis 3 Jahre mit 60 Plätzen
· 2 GT-Gruppen 3 bis 6 Jahre mit 40 Plätzen.

Grundsätzlich ist die Platzzahl abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. In Abstimmung mit dem Jugendamt sind bedarfsgerechte Angebotsänderungen zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf im Stadtgebiet Weilimdorf abdecken.

Folgende Träger haben sich für die Übernahme der Betriebsträgerschaft beworben:

- Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Stuttgart
- Fröbel e.V., Berlin
- KITAVIS - FAA Bildungsgesellschaft mbH Nord, Bremen

Nach der Auswertung der eingesandten Konzepte schlägt die Verwaltung vor, dem Träger Stuttgarter Jugendhaus gGmbH die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder Solitudestraße zu übertragen.

Alle Interessenten erfüllen grundsätzlich die Anforderungen zur Führung einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung.

Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH erreicht im Rahmen der Nutzwertanalyse die höchste Punktzahl. Alle Konzepte entsprechen zwar den inhaltlich - fachlichen Anforderungen und tragen dem Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag Rechnung. Für den Träger Stuttgarter Jugendhaus gGmbH sprechen seine Kenntnisse über den Stadtbezirk und die Auseinandersetzung mit den sozialräumlichen Bedingungen. Der Träger hat weitere Einrichtungen in der Nachbarschaft (Kinder- und Jugendhäuser, Kita), wodurch positive Effekte für die Kooperation und die Angebote erwartet werden können.

Die Trägerschaft der Kita soll daher die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH übernehmen.


Einrichtung Kita Höhenrandstraße / Am Wallgraben 2

Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich zum November 2014 geplant. Die Betriebsdauer ist zunächst auf 5 Jahre befristet.

Aufgrund der derzeitigen Bedarfssituation im Stadtbezirk ist zunächst folgende Angebotsform vorzusehen:

· 4 GT-Gruppen 0 bis 3 Jahre mit insgesamt 40 Plätzen.

Grundsätzlich ist die Platzzahl abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf im Stadtgebiet Vaihingen abdecken. In Abstimmung mit dem Jugendamt sind bedarfsgerechte Angebotsänderungen zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Für den Fertigbau in der Höhenrandstraße (4 Gruppen GT 0 – 3 J.) wurde kein Trägerauswahlverfahren durchgeführt, weil sich in der Nachbarschaft die eingruppige Kindertagesstätte Hengstäcker (VÖ 3 – 6 J.) befindet. Diese Kindertagesstätte wird unter städtischer Trägerschaft geführt.

Die Verwaltung schlägt vor, den Fertigbau Höhenrandstraße ebenfalls unter städtischer Betriebsträgerschaft zu führen, damit beide Einrichtungsstandorte von einer Gesamtleitung geführt werden können.

Die Trägerschaft der Kita soll daher der städtische Träger übernehmen.


Finanzielle Auswirkungen

Die notwendigen Mittel wurden im Haushalt beschlossen.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen






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