Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
326
77
VerhandlungDrucksache:
407/2023
GZ:
JB
Sitzungstermin: 21.06.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Betreiberverantwortung für Stuttgarter Schul- und Schulsportanlagen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 15.06.2023, GRDrs 407/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom aktuellen Sachstand in Bezug auf die Betreiberverantwortung im Schulverwaltungsamt wird Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen externen Projektsteuerer zur Steuerung und Koordination der erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der Pflichten aus der Betreiberverantwortung für die städtischen Schul- und Schulsportanlagen zu beauftragen.

3. Die Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich 1,4 Mio. Euro werden im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - Allgemeinbildende Schulen, 4002120 - Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, 4002130 - Berufsbildende Schulen bei Kontengruppe 4291 - Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen abgebildet. Die im Jahr 2023 anfallenden Aufwendungen werden über die Pauschale 3. Sonderprogramm Schulsanierungen gedeckt. Aufwendungen ab dem Jahr 2024 werden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Begleitung der Bestandsaufnahme an den Schulen zur Mängelerhebung ab sofort außerhalb des Stellenplans einen Ingenieur in EG 11 für die Betreiberhaftung im Schulverwaltungsamt einzustellen. Die Ermächtigung ist zunächst bis April 2024 befristet.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, für Priorisierungen und Beauftragungen der Mängelbeseitigung ab sofort außerhalb des Stellenplans Ingenieure im Umfang von 3,5 Stellen in EG 11 für die Betreiberhaftung im Schulverwaltungsamt auszuschreiben und einzustellen. Die Ermächtigung ist zunächst bis 12/2024 befristet.

6. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Umsetzung der Ergebnisse in eine langfristige Wartungs- und Prüfplanung, die im Rahmen der Bestandsaufnahme und Mängelbeseitigung gewonnen werden, ab sofort außerhalb des Stellenplans im Umfang von 4,0 Stellen in EG 11 zu besetzen. Die Ermächtigung ist zunächst bis 12/2025 befristet.

7. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort außerhalb des Stellenplans eine Stelle für Organisation und Personalsachbearbeitung im Schulverwaltungsamt zur Unterstützung des Vorhabens in EG 10 zu besetzen und im Rahmen der Fortschreibung OU Personal zu berücksichtigen bzw. zu verrechnen. Die Ermächtigung ist bis 12/2025 befristet.

8. Die Verwaltung wird ermächtigt, aufgrund des vordringlichen und zwingenden dauerhaften Personalbedarfs ab sofort außerhalb des Stellenplans 4,4 Ingenieure für die Betreiberhaftung in EG 11 einzustellen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Auf eine Nachfrage von StRin Meergans (SPD) zur Befristung von Stellen erklärt BMin Fezer, die Stellen könnten unbefristet besetzt werden; somit sei der Arbeitsvertrag unbefristet, wenn innerhalb des Amtes eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit gesehen werde. Ergänzend verweist EBM Dr. Mayer auf die GRDrs 48/2023, in der zur Absicherung ein Stellenpool für Befristungen enthalten sei. Damit solle die Praxis intensiviert werden, auf befristete Stellen unbefristete Arbeitsverträge zu erteilen.


BMin Fezer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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