Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
255
14
VerhandlungDrucksache:
405/2017
GZ:
T
Sitzungstermin: 12.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Einrichtung einer Ganztagsschule an der Martin-Luther-
Schule in Stuttgart-Bad Cannstatt

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 11.07.2017, öffentlich, Nr. 307

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 29.06.2017, GRDrs 405/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau einer Mensa mit Aufbereitungsküche und
2. Der Gesamtaufwand für den Neubau einer Mensa mit Hausmeisterwohnung in Höhe von 4,68 Mio. € wird wie folgt abgewickelt: bis 2017 - Bau 395.000 €
2018 - Bau - 1.200.000 €
2019 - Bau - 2.310.000 €

2020 - Bau - 324.000 €
4.229.000 €
Teilfinanzhaushalt - 400 Schulverwaltungsamt
Projektnummer 7.401146.600, Ausz. Grp. 783
2020 - Einrichtung - 136.000 €
136.000 €
Teilergebnishaushalt - 400 Schulverwaltungsamt-
Kontengruppe 4291 Baunebenkosten nicht aktivierungsfähig
bis 2017 9.000 €
2018 35.000 €
2019 25.000 €
2020 6.000 €
75.000 €

Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden auf dem
oben genannten Projekt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 481 - Aufwendungen für interne Leistungen
bis 2017 90.000 €
2018 80.000 €
2019 50.000 €
2020 20.000 €
240.000 €

Gesamtaufwand 4.680.000 €

Die Deckung für den Neubau einer Mensa mit Hausmeisterwohnung in Höhe von 4,68 Mio. € erfolgt innerhalb des Teilhaushalts 400 - Schulverwaltungsamt (Projektnummer 7.401908 - Formelle Ganztagesschule, 3. Ausbaustufe - Ausz. Gr. 7871).

Die benötigten finanziellen Mittel werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit auf das Projekt 7.401146 umgesetzt.


Laut StRin Gröger (SPD) konnte in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (UTA) die Frage, warum an der Martin-Luther-Schule die Mittel für den Außenbereich gekürzt werden, nicht abschließend beantwortet werden. Unklar geblieben sei zu einer Frage aus der CDU-Gemeinderatsfraktion (StRin Bulle-Schmid) zudem, wie es sich mit der Sanierung der Bestandsgebäude verhalte (werden entsprechende Mittel von der Verwaltung in den Haushaltsplan-Entwurf 2018/2019 eingestellt?). Hintergrund seien unterschiedliche Aussagen über den Mittelabfluss für Ganztagesschulen. In der gestern zur Körschtalschule eingebrachten GRDrs 390/2017 werde von auskömmlichen Mitteln gesprochen. StRin Gröger geht davon aus, dass die Verwaltung die Bestandsgebääudesanierung der Martin-Luther-Schule in die grüne Liste aufnimmt.

Zur Frage dieses Ratsmitgliedes, ob es zutrifft, dass zwei Stuttgarter Schulen zusätzliche Landesmittel erhalten haben (Martin-Luther-Schule 340.000 € und Luginslandschule) erklärt Frau Korn (SchulverwA), in der Vorlage seien die der Verwaltung bekannten Förderungen dargestellt. Von weitergehenden Zuschüssen sei der Schulverwaltung nichts bekannt. Die Verwaltung werde dem aber nachgehen.

Laut BMin Fezer hat die Verwaltung das Thema Außenanlagen sehr genau betrachtet. Zunächst habe es eine Planung gegeben, um die Außenanlagen komplett in einem weiten Bereich zu verändern. Deren Umsetzung hätte 1,1 Mio. € gekostet. Bei der Überprüfung sei festgestellt worden, dass dieses Ausgabevolumen in keinem Verhältnis zur Gesamtbausumme und zu den Kosten von Außenanlagen anderer Ganztagesschulen stehe. Maximal hätten solche Außenanlagen 500.000 € gekostet. Die Verwaltung sei bei der Untersuchung der Frage, ob wirklich die ganzen Außenanlagen komplett verändert werden müssten, zu der Einschätzung gekommen, dass dies nicht erforderlich sei. Mit den nun vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. mit dem nun vorgeschlagenen Kostenrahmen werde man die Bereiche gestalten können, die einer Neugestaltung bedürfen. Zu bedenken gibt sie, das zur Beratung stehende Thema müsse im Kontext mit den anderen
Sanierungsmaßnahmen betrachtet werden. Zum Beispiel gebe es beim Schulzentrum Nord und beim Dillmann-Gymnasium nachvollziehbare Bedarfe für die Gestaltung der Außenanlagen. Dort werde Geduld eingefordert. Es könne nur ein Schritt nach dem anderen gemacht werden. Vor diesem Hintergrund sehe sie es auch unter Gerechtigkeitsaspekten als sinnvoll an, bei der Martin-Luther-Schule wie vorgeschlagen vorzugehen.


In der Folge greift StRin Gröger die von der Vorsitzenden für Außenanlagen genannte Obergrenze von 500.000 € auf und bringt ihre Auffassung zum Ausdruck, mit den 312.000 € könne man der Schülerstruktur dieser Schule nicht gerecht werden. Die Kinder benötigten dort einen angemessenen Freizeitbereich. Sie fordert die Verwaltung auf, ihre Position nochmals zu überdenken.

Anschließend wiederholt BMin Fezer ihre Position und ergänzt, bei solchen Verwaltungsvorschlägen werde nicht nach der Schülerstruktur einer Schule unterschieden. Es gehe einfach nur um das Erforderliche. Der Vergleich mit anderen Ganztagesgrundschulen stelle eine gewisse Richtschnur dar. Bei Außenanlagen müsse die Summe von 500.000 € nicht unbedingt erreicht werden. Geprüft werde vor Ort, was notwendig sei. Zusagen könne sie, dass das an der Martin-Luther-Schule Geplante nochmals im Lichte der heutigen Beratung betrachtet werde.

Abschließend stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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