Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7837-00
GRDrs 1491/2023
Stuttgart,
11/14/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 23.11.2023



Künstliche Intelligenz

Beantwortung / Stellungnahme

Während der Innovation Park Artificial Intelligence (Ipai) in Heilbronn auf sämtliche Bereiche der Künstlichen Intelligenz (KI) ausgerichtet ist, setzt die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) den Fokus mit ihren Aktivitäten auf den Einsatz von KI im Bereich Nachhaltigkeit (Green AI), insbesondere für Projekte im Bereich zukunftsfähiges und nachhaltiges Bauen. Über die Mitgliedschaft in der Genossenschaft „KI-Allianz Baden-Württemberg“ soll der Austausch und Kooperationen mit dem Ipai sichergestellt werden.

1. Kofinanzierungsprogramm "KI in die Umsetzung bringen“
Für die Inanspruchnahme des regionalen Kofinanzierungsprogramms "KI in die Umsetzung bringen“ wurden zur Aufstellung des Doppelhaushalts im Jahr 2024 insgesamt 5.250 TEUR als Budgeterhöhung/Neue Vorhaben (vgl. „Grüne Liste“) berücksichtigt. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die bereits im Doppelhaushalt 2023/2024 berücksichtigt wurde. Die damit zur Verfügung stehenden Mittel konnten jedoch noch nicht abfließen. Erst am 26.07.2023 wurden durch die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart die Eckpunkte des Kofinanzierungsprogramms beschlossen. Demzufolge sollen mit dem Programm mindestens zwei Projekte aus Stuttgart kofinanziert werden. Das Förderprogramm der Region setzt jedoch voraus, dass sich die LHS im Rahmen einer Kofinanzierung in gleicher Höhe wie die Region beteiligt. Dies bedeutet, dass die Mittel der LHS durch die regionalen Gelder verdoppelt werden. Sollten die veranschlagten Mittel nicht mehr im Doppelhaushalt 2024/2025 berücksichtigt werden, ist die Realisierung der Projekte nicht mehr gegeben. Da nur Kommunen für das Kofinanzierungsprogramm zugelassen sind, würden die reservierten Mittel allenfalls in einen anderen Landkreis der Region Stuttgart fließen können.

Durch beide Projekte soll ein Standortvorteil für ansässige Unternehmen, Start-ups und ansiedlungswillige Firmen generiert werden. Dieser leistet im anhaltenden Transformationsprozess der Wirtschaft einen wichtigen Beitrag, u.a. zur Reduzierung der Abhängigkeit von der Automobilbranche. Bei einem Verzicht und aktiven Verweis auf den Ipai ist die Gefahr einer Abwanderung der Firmen nach Heilbronn gegeben. Gleichzeitig leisten die Projekte einen wichtigen Beitrag, um das Thema Klimaschutz im Bauwesen und ressourcenschonender Betrieb von Bestandsgebäuden weiter zu forcieren. Folgende zwei Projekte sind für den Stadtkreis Stuttgart vorgesehen:

„KI für zukunftsfähiges und nachhaltiges Planen und Bauen“
Gebäude konsumieren aktuell mehr als 40 % der globalen Ressourcen und Energie und sind für 37 % des globalen CO2-Ausstoßes verantwortlich. KI und Robotik bieten Chancen, diesen Herausforderungen zu begegnen. Auf dem Campus der Universität Stuttgart wird aktuell mit Hilfe von KI das „Large Scale Robotics Laboratory“ des einzigen deutschen Exzellenzclusters in der Architektur geplant. An dieses von der Universität finanzierte Gebäude soll ein so genanntes Experience Center für Transferprojekte im Kontext zukunftsfähiges und nachhaltiges Planen und Bauen mit den o.g. Mitteln von Stadt und Region angedockt werden. Als Vorbild dient die ARENA2036. Dabei geht es explizit nicht um Räumlichkeiten für Forschung, sondern um Investitionen für den Technologietransfer zur Anwendung der Ergebnisse in Start-ups und für die Unternehmen der Baubranche.

„KI im Baubestand“
Hierbei geht es um den Einsatz von KI-Steuerungstechnik in Bestandsgebäuden, die dort erprobt und für die Entwicklung von neuen Innovationen und Geschäftsmodellen sowie als „Showcase“ dienen sollen. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Nutzungen im Kaufhofgebäude in der Eberhardstraße realisiert werden können, ist Teil verwaltungsübergreifender Überlegungen. Vorschläge zur Anwendung/Erprobung von KI werden von OB/82 in diesen Prozess eingebracht. Der laufende Betrieb eines Zwischennutzungsprojekts kann mit dem Kofinanzierungsprogramm nicht finanziert werden. Auch Investitionen in den Gebäudebestand oder entsprechende Technik wären grundsätzlich nur dann vorstellbar, wenn entsprechende Zweckbindungsfristen nicht im Widerspruch zu einer mittel- bis langfristen Planung für das Objekt stehen würden.

2. Genossenschaft „KI-Allianz Baden-Württemberg“
Im Sommer 2023 wurde die Änderung des Namens der Genossenschaft in „KI-Allianz Baden-Württemberg eG“ beschlossen, sowie eine Anpassung des Satzungszwecks vorgenommen (vgl. GRDrs 226/2023). Die „KI-Allianz Baden-Württemberg“ bündelt Kernkompetenzen der Mitglieder aus der gesamten Region und schafft optimale Voraussetzungen für Unternehmen, insbesondere KMU, um KI-Innovationen lokal umzusetzen und zu nutzen. Die Genossenschaft übernimmt auch das Management und die Beantragung von Fördergeldern der EU, des Bundes oder des Landes an die beteiligten Mitglieder.

Mit Beschluss zur GRDrs 17/2021 wurden einmalig 25 TEUR für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen veranschlagt. Der Mittelabfluss ist erfolgt. Mit Eintritt in die Genossenschaft hat sich die LHS verpflichtet, Mitgliedsbeiträge zur Finanzierung der Geschäftsstelle zu zahlen. Diese sind aktuell in Höhe von jeweils 31 TEUR in 2024/2025 als Budgeterhöhung/Neue Vorhaben (vgl. „Grüne Liste“) berücksichtigt. Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren schriftlich kündigen. Die frühestmögliche Kündigung wäre damit für das Jahr 2026 möglich, die Kündigung müsste vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beschlossen werden. Aus Sicht der Verwaltung ist dies nicht zu empfehlen. Die Aktivitäten der Genossenschaft befinden sich noch im Aufbau und würden fortan ohne die LHS und sehr wahrscheinlich auch nicht innerhalb von Stuttgart vorangetrieben werden. Auch Kooperationen zwischen dem Ipai und der KI-Allianz sind beabsichtigt. Bei einem Austritt der LHS ist ein Standortnachteil anzunehmen.

Um das Thema Künstliche Intelligenz im Rahmen der Wirtschaftsförderung weiterzuführen und die o.g. Projekte wie geplant umsetzen zu können ist außerdem ein Wegfall eines Vermerks KW 01/2024 für die Stelle 001 0113 070 „Projektkoordination Künstliche Intelligenz“ notwendig (vgl. lfd. Nummer Schaffungsliste 210, vgl. GRDrs 236/2023, Anlage 3 - Digital MoveS - Handlungsfeld Prozess).


Vorliegende Anträge/Anfragen

3019/2023 SPD, 4368/2023 Die FrAKTION, 6000/2023 Nr. 8 FDP




Dr. Frank Nopper



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