Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
383a
5a
VerhandlungDrucksache:
766/2013
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 02.10.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:EBM Föll
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Fortschreibung der Scool-Abo-Vereinbarung ab dem Schuljahr 2014/2015
-Zurückstellung-

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 25.09.2013, öffentlich, Nr. 358
Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 10.09.2013, GRDrs 766/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Zuschuss zu der im Abo-Verfahren "Scool" erworbenen Schülermonatskarte mit Netzwirkung rund um die Uhr wird ab 1.9.2014 von 10,80 Euro auf 11,50 Euro erhöht.

2. Entsprechend der GRDrs 243/2013 werden die Mehrkosten für die netzweite Gültigkeit rund um die Uhr von 0,20 Euro pro Monatsfahrkarte bzw. insgesamt jährlich rd. 75.700 Euro im Entwurf des Doppelhaushalts 2014/2015 - 2014 anteilig ab September bis Dezember 27.500 Euro - berücksichtigt.

3. Die Mehrkosten für die im Rahmen der Fortschreibung der Scool-Abo-Vereinbarung ab dem Schuljahr 2014/2015 vorgesehene Anpassung des Durchschnittspreises um 0,25 Euro und Erhöhung des Zuschusses um 0,25 Euro in Höhe von insgesamt jährlich 189.200 Euro, anteilig für die Monate September bis Dezember 2014 in Höhe von 68.800 Euro, werden kostenneutral über eine Kürzung des "Stuttgarter Schülerbonus" zur Verfügung gestellt.

4. Der "Stuttgarter Schülerbonus" wird deshalb ab 01.09.2014 von bisher 3,00 Euro auf 2,30 Euro pro Schülermonatskarte "Scool" festgesetzt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Wenn er die Vorlage richtig verstanden habe, so StR Stopper (90/GRÜNE), sei im Zuge der Fortschreibung der Scool-Abo-Vereinbarung mit den anderen Verbundlandkreisen eine Zuschusserhöhung um 70 Cent geplant. Damit würden die Eltern "einen etwas stabileren Eigenbeitrag behalten". Dieses, also die Beschlussantragsziffern 1 und 2, könne seine Fraktion mittragen. Die vorgeschlagene Finanzierung werde allerdings nicht als geeignet angesehen. Hierzu fragt er, ob die mit der Finanzierung einhergehende Absenkung des "Stuttgarter Schülerbonus" nicht erst während der Haushaltsplanberatungen beschlossen werden sollte. Diese Absenkung werde angesichts der Bemühungen, das Scool-Abo attraktiver zu machen, für kontraproduktiv angesehen, da sich mit dieser Absenkung zusätzlich zur geplanten Tariferhöhung eine zusätzliche Mehrbelastung ergibt; der Schülerbonus sei bereits im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts 2009 von 7,70 € auf 3 € reduziert worden. Seine Fraktion bitte darum, einen anderen Finanzierungsvorschlag vorzulegen oder dieses erst in den Haushaltsplanberatungen zu entscheiden.

Für EBM Föll ist es nicht möglich, eine Vereinbarung ohne Finanzierung zu treffen. Diese Vorgehensweise könne nicht mit dem Haushaltsrecht in Einklang gebracht werden. Die 20 Cent für die erste Stufe, nämlich die Finanzierung für die netzweite Rund-um-die-Uhr-Gültigkeit des Scool-Abos seien im Doppelhaushaltsplan-Entwurf 2014/2015 enthalten. Diese deutliche Leistungsverbesserung werde also durch die Stadt finanziert. Dieses ohne zusätzliche Elternbeiträge zu finanzieren, sei doch beachtlich. In der zweiten Stufe gehe es um die Vereinbarung ab dem Schuljahr 2014/2015, nicht zuletzt, und dies stelle in diesem Kontext ein wichtiges Anliegen dar, um eine Vereinheitlichung in im VVS herzustellen. Die Verwaltung meine, dass sich dieses durch eine Absenkung des ohnehin nur in Stuttgart existierenden Schülerbonus finanzieren lässt. Heute ausschließlich den Beschlussantragsziffern 1 und 2 zuzustimmen, sei nicht möglich. Wenn dem Beschlussantrag nicht insgesamt zugestimmt werde, müsste die Vorlage in die Haushaltsplanberatungen verwiesen werden. Dann könnte die Stadt die Vereinbarung bis zum Abschluss der Haushaltsplanberatungen nicht unterzeichnen.

Danach spricht sich StR Stopper für eine Verschiebung in die Haushaltsplanberatungen aus. Da von StR Kanzleiter (SPD) ebenfalls die Frage der Gegenfinanzierung als offen bezeichnet wird, ist auch für ihn eine Verschiebung in die Etatberatungen unumgänglich. Dass das Scool-Abo wie vorgesehen in Kraft gesetzt wird, erachtet er als unstrittig. Sinngemäß äußert sich StR Rockenbauch (SÖS und LINKE). Dagegen sieht sich StR Sauer (CDU) im Namen seiner Fraktion in der Lage, heute dem gesamten Beschlussantrag zuzustimmen.

In der Folge unterstreicht der Erste Bürgermeister, der Schülerbonus sei in der Vergangenheit auf der Grundlage eines deutlich reduzierten Leistungsangebotes eingeführt worden. In den ca. 15 Jahren seit es dieses Ticket gibt, habe eine extreme Leistungsausweitung stattgefunden. Die Einführung sei faktisch gegen den Widerstand von SSB und VVS erfolgt. Damals sei von dort von einer Belastung in zweistelliger Millionenhöhe (DM) ausgegangen worden. Der Schülerbonus sei nicht zuletzt als Anreizfinanzierung, um Widerstände zu überwinden, eingeführt worden. Die Schülerbonus-Idee habe sich nicht nur in der Landeshauptstadt, sondern auch in den umliegenden Landkreisen durchgesetzt. Die Anreizfinanzierung werde mittlerweile nicht mehr voll umfänglich benötigt und daraus leite sich auch der Gegenfinanzierungsvorschlag ab.


Abschließend stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

Der Bitte von StR Stopper, die Vorlage insgesamt in die Haushaltsplanberatungen zu verweisen, verbunden mit dem Signal, dass das Thema Scool-Abo an sich positiv gesehen wird, stimmt der Verwaltungsausschuss mehrheitlich zu.

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