Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
408
23
Verhandlung
Drucksache:
881/2013
GZ:
KBS
Sitzungstermin:
16.10.2013
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
st
Betreff:
Ermächtigung zur Aufstockung und Fortführung der Stelle zur Begleitung und Beratung von Schulen auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 02.10.2013, GRDrs 881/2013, mit folgendem
Beschlussantrag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit Wirkung vom 01.01.2014 an die auf Grundlage von GRDrs 214/2012 geschaffene 0,5 Stelle zur Begleitung und Beratung einer zunehmenden Zahl an Gemeinschaftsschulinteressenten auf 1,0 Stellen aufzustocken und bis Ende 2015 fortzuführen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
StR
Lazaridis
(90/GRÜNE) unterstützt im Namen seiner Fraktion den Beschlussantrag. Mit der Vorlage könne der eingeschlagene gute Weg qualitätsvoll fortgesetzt werden. Ihre Fraktion, so StRin
Ripsam
(CDU), sehe bekanntermaßen die Gemeinschaftsschule kritisch, die Vorlage werde aber dennoch mitgetragen, da der Wille der Schulgemeinden respektiert wird.
Während sich zudem StR
Kanzleiter
(SPD) positiv zum Beschlussantrag äußert, kann StR
Zeeb
(FW) das verfolgte Anliegen nicht teilen. Da die Gemeinschaftsschule von der Politikmehrheit gewollt wird, ist es für StR
Klingler
(FDP) erforderlich, eine gute Umsetzung zu gewährleisten. Angesichts des sehr großen Aufwandes, den Gemeinschaftsschulen erfordern, sei die 0,5-Stelle zwingend notwendig. Zustimmend äußert sich StR
Rockenbauch
(SÖS und LINKE).
Darauf, dass in anderen Kommunen für die Begleitung und Beratung von Schulen auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule keine kommunalen Mittel bereitgestellt werden, weist StRin
Ripsam
hin. Hier handle es sich um eine Aufgabe des Landes und nicht um eine kommunale Pflichtaufgabe. Demgegenüber erachtet StR
Kanzleiter
die Forderung des Gemeinschaftsschulgedankens durchaus als kommunale Aufgabe. Natürlich sei es Aufgabe des Landes, das Schulwesen zu finanzieren, mit der Vorlage finde aber eine qualitätsorientierte Förderung statt. Die benötigten Mittel stünden ohnehin zur Förderung von Schulprojekten zur Verfügung. StR
Rockenbauch
fordert, das Land dürfe man auch hier nicht aus der Verantwortung entlassen.
Anschließend unterstreicht BMin
Dr. Eisenmann
, die Verwaltung schlage die Aufstockung von einer 0,5-Stelle auf eine ganze Stelle vor. Die Schulen, die hier Neuland betreten, würden diese Beratung sehr gerne wahrnehmen. Die im Beschlussantrag enthaltene Ermächtigung sei bis Ende 2015 begrenzt. Insofern, und damit wendet sie sich an StR Zeeb, sei kein kW-Vermerk erforderlich. In zwei Jahren müsse das Thema erneut aufgerufen werden. Dann sei darüber zu beraten, wie weiter vorzugehen ist.
BMin
Dr. Eisenmann
stellt abschließend fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
bei zwei Stimmenthaltungen einstimmig
wie beantragt.
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