Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 1023/2023
Stuttgart,
10/23/2023



Sanierung Bad Cannstatt 19 -Veielbrunnen West-
Verlängerung der Durchführungsfrist nach § 142 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.11.2023
22.11.2023
28.11.2023
29.11.2023
30.11.2023



Beschlußantrag:

Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung wird die Verlängerung der Durchführungsfrist für das Sanierungsgebiet Bad Cannstatt 19 -Veielbrunnen West- bis zum 31. Dezember 2024 beschlossen.


Begründung:


Mit Beschluss des Gemeinderats vom 21. Juli 2022, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 30 vom 28. Juli 2022, wurde die Durchführungsfrist für das Sanierungsgebiet Bad Cannstatt 19 -Veielbrunnen West- bis zum 31. Dezember 2023 verlängert (GRDrs. 323/2022). Kann die Sanierung bis zu diesem Zeitpunkt nicht durchgeführt werden, kann die Gemeinde im begründeten Einzelfall entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB durch einfachen Beschluss eine bereits verlängerte Frist durch Beschluss erneut verlängern.

Im Vorfeld verzögerte sich der Rückbau des städtischen Gebäudes Elwertstraße 8 aufgrund artenschutzrechtlicher Belange. Weitere Untersuchungen mit Kernbohrungen und Probe-Entnahmen ergaben ein hohes Schadstoffaufkommen in einzelnen Baumaterialien, weshalb der Rückbau in selektiver Weise mit größter Sorgfalt erfolgen muss. Ein Großteil der Bauelemente muss demnach einzeln mittels eines Hebekrans oder händisch isoliert und abgetragen werden.

Die komplexe Statik mit direkt angrenzender Nachbarbebauung erschweren den vorgesehenen Bauablauf zusätzlich, da der Rückbau nur mit minimalen Erschütterungen erfolgen kann. Der Baustart für das Vorhaben ist ab Oktober / November 2023 vorgesehen, mit dem Abschluss wird im Frühjahr 2024 gerechnet. Um die Maßnahme noch im Rahmen des Sanierungsverfahrens durchführen und abrechnen zu können, ist es daher erforderlich, die gesetzliche Durchführungsfrist bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern.

Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

keine

<Anlagen>



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