Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB
GRDrs
436/2012
Stuttgart,
06/25/2012
Stuttgarter Bildungspartnerschaft - bisherige Ergebnisse und Perspektiven für 2012/2013
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
öffentlich
04.07.2012
Bericht:
Mit der Stuttgarter Bildungspartnerschaft wird das gezielte Zusammenwirken der Institutionen gefördert, die Kinder betreuen, erziehen und bilden.
Dahinter steht die Erkenntnis, dass eine längerfristig angelegte Zusammenarbeit der Schulen mit ihren Kooperationspartnern im Stadtteil und
die Gestaltung der Übergänge
von zentraler Bedeutung für eine gelingende Bildungsbiografie ist. Dies gilt insbesondere für benachteiligte Kinder und Jugendliche. Bildungsgerechtigkeit lässt sich nur in partnerschaftlicher Kooperation realisieren. Diese gemeinsame Aufgabe wird durch folgende Formen der Kooperationsförderung umgesetzt:
- In den
Pädagogischen Verbünden
und
Bildungshäusern
, die aus Mitteln des Qualitätsentwicklungsfonds gefördert werden, steht die Kooperation von Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Grundschulen im Mittelpunkt. Die Zuständigkeit hierfür liegt seit 2011 beim Jugendamt. Die derzeitige Förderung der fünf Modellstandorte beläuft sich im laufenden Schuljahr auf rund 363.000 Euro. Die Projektförderung soll (analog der Landesförderung für Bildungshäuser) bis einschließlich Schuljahr 2013/14 fortgesetzt werden, d.h. zwei Jahre über das Ende der Modellphase zum 31.07.2012 hinaus.
- Ebenfalls aus Mitteln des Qualitätsentwicklungsfonds werden
gemeinschaftliche Schulentwicklungsprozesse
an Grundschulen gefördert (seit 2012 auch an Haupt-, Werkreal- und Realschulen sowie Förderschulen). Dabei steht die Kooperation der Schule mit ihren außerschulischen Partnern im Mittelpunkt, die gemeinsam ein auf die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien abgestimmtes Schulprofil entwickeln und dabei den Stadtteil mit einbeziehen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft. Eine Übersicht der geförderten Schulprojekte ist in der
Anlage 1
beigefügt.
- In gebundenen
Ganztagesschulen
wird die Kooperation von Schule und Trägern des sozialpädagogischen Angebots durch die Mitarbeiter/-innen des Schulverwaltungsamtes gefördert. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Schulverwaltungsamt.
- Im Rahmen des vom Land Baden-Württemberg geförderten Programms
‚Bildungsregion’
wird in den Stuttgarter Modellregionen Hallschlag, Stuttgart-Nord sowie Wangen/Untertürkheim kleinräumig die Kooperation entlang der Bildungsbiografie gefördert (seit 2011). Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft in Zusammenarbeit mit dem Elternseminar des Jugendamts. Elternbildung und -beteiligung ist ein Schwerpunktthema der Bildungsregion Stuttgart.
- Noch kleinräumiger und intensiver ist diese Förderung der Kooperation einer Schule und der in ihrer Nachbarschaft angesiedelten Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Rahmen des auf 10 Jahre angelegten Stiftungsprogramms
Ein Quadratkilometer Bildung
(seit 2012). Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft in Kooperation mit der Freudenberg Stiftung. Die Auswahl des Bildungsverbunds für Ein Quadratkilometer Bildung an einem der Modellstandorte der Bildungsregion erfolgt im Juli, der konkrete Aufbau vor Ort ab dem Schuljahr 2012/13.
- Der
Übergang von der Schule in die berufliche Ausbildung
und die damit verbundenen Abstimmungs- und Kooperationserfordernisse unterschiedlicher Bildungsträger wird aktuell vom Regionalen Übergangsmanagement (RÜM) unterstützt. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Jugendamt. Notwendig ist eine langfristig angelegte kommunale Koordinierung des Übergangs in Ausbildung am Startplatz Schule. Hierzu folgt eine Vorlage des Jugendamts in gemeinsamer Abstimmung mit der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft.
Die dargestellten Förderprogramme im Rahmen der Stuttgarter Bildungspartnerschaft richten sich nicht direkt und ausschließlich an Kinder und Jugendliche. Gefördert wird der Aufbau einer auf Dauer angelegten Kooperation der für die Bildungsbiografie der Kinder relevanten Einrichtungen und Institutionen. Damit verbunden sind im Vorfeld und bei der Umsetzung inhaltliche Abstimmungen auf verschiedenen Ebenen: zwischen der Stadt und den Schulen sowie Schulbehörden als Landeseinrichtungen, zwischen den verschiedenen Trägern vor Ort auf Leitungsebene und im zweiten Schritt auch mit den Kollegien/Teams der Mitarbeiter/innen (da es sich um eine institutionell verankerte Qualitätsentwicklung handelt und nicht nur um ein zusätzliches Einzelprojekt). Eine solche, quer zu traditionellen Zuständigkeiten und Ressortgrenzen angelegte
Kooperationsförderung ist jedoch zeit- und beratungsintensiv
.
Gelingende Kooperationen hängen nicht nur vom Engagement der Beteiligten und von der Höhe der Fördersumme ab.
Konzeptionell gute Anträge auf gemeinschaftliche Bildungsprozesse benötigen einen längeren Vorlauf
mit externer Beratung der Kooperationspartner (Leitungen und Kollegien der einzelnen Einrichtungen). Da Schulen mit vielfältigen Neuerungen und internen Anforderungen konfrontiert sind, müssen sie für sich klären, ob der Prozess einer gemeinschaftlichen Schulentwicklung in ihrer momentanen Situation eine Entwicklungschance oder eine zusätzliche Belastung für das Kollegium bedeutet.
Im Falle der gemeinschaftlichen Schulentwicklungsprojekte aus dem Qualitätsentwicklungsfonds beträgt die
Beratungsphase teilweise ein bis zwei Jahre
. Daraus erklären sich die
zeitverzögerte Antragstellung
auf Förderung und die relativ geringe Zahl der Förderanträge in 2010 und 2011.
Als Konsequenz daraus wurde die Beratung im Vorfeld der Antragstellung als wesentliche Bedingung für einen gelingenden Projektverlauf auch durch die Möglichkeiten des
Ad-hoc-Fonds
zur Projektvorbereitung gestärkt. Durch den Wegfall einer bestimmten Antragsfrist, durch intensive Vorgespräche mit den Mitarbeitern/-innen der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft sowie durch Mittel für Ad-hoc-Projekte bekommen Schulen und ihre Partner die Möglichkeit, längerfristige Qualitätsentwicklungsprozesse gezielt zu planen.
Ebenso wurden die Fördermöglichkeiten durch den Qualitätsentwicklungsfonds über die Grundschulen hinaus auch auf Haupt-, Werkrealschulen, Realschulen und Sonderschulen erweitert. Mit der Möglichkeit der
Nachhaltigkeitsförderung
wurde den Schulen und ihren Partnern darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, begonnene Entwicklungen zu verstetigen und in Regelstrukturen zu überführen.
Wie in
Anlage 1
erkennbar,
wächst die Zahl der Schulen
, die
sich gemeinsam mit Partnern der Jugendhilfe auf eine gemeinsame Entwicklung einlassen und hierfür
Unterstützung durch den Qualitätsentwicklungsfonds beantragen
. Bis Juni 2012 haben bereits
acht Schulen
ihr Interesse bekundet, von denen vier zusammen mit ihren Partnern bereits konkrete Anträge planen oder schon vorbereiten.
Es wird deutlich, dass
gemeinschaftliche Schulentwicklung tatsächlich den Bildungserfolg auch bildungsbenachteiligter Kinder erhöht
, wie nicht zuletzt an den Übertrittsquoten und Schulempfehlungen z.B. der Carl-Benz-Schule oder der Pragschule sichtbar wird. Zugleich entwickeln manche Grundschulen im Rahmen der gemeinschaftlichen Schulentwicklung seit 2009 die gelingende pädagogische Gestaltung des Ganztagbetriebs und somit eine wichtige Vorarbeit auf dem Weg zur gebundenen Ganztagsschule.
Da jede Grundschule herausgefordert ist, gemeinsam mit dem Träger des sozialpädagogischen Angebots ein individuelles Ganztageschulkonzept zu entwickeln, und hierbei eine Unterstützung in vielen Fällen hilfreich wäre, könnte dies noch stärker in den Ausschreibungen zum Qualitätsentwicklungsfonds herausgestellt und auch in der Beratung durch das Schulverwaltungsamt offensiv angeboten werden.
Die
Stuttgarter Bildungspartnerschaft
als eine kommunal-staatliche Allianz für Bildung ist
ressortübergreifend
angelegt und beschränkt sich nicht auf die Aufgaben der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft.
Seit 2011 werden die modellhaften Kooperationen
(bis dahin: Pädagogische Verbünde und gemeinschaftliche Schulentwicklungsprozesse von Grundschulen aus dem Qualitätsentwicklungsfonds)
ausgeweitet und durch zusätzliche Förderprogramme ergänzt.
Auf Ebene der Kooperationen sind hinzu gekommen: Fördermöglichkeit für alle Schularten (außer Gymnasien und berufliche Schulen) zur gemeinschaftlichen Schulentwicklung mit ihren Partnern aus dem Qualitätsentwicklungsfonds (seit 2012), Aufbau von drei bzw. vier sozialräumlichen Bildungsverbünden im Rahmen des Landesprogramms Bildungsregion (ab 2011) sowie als nachhaltige Vertiefung des sozialräumlichen Ansatzes das auf 10 Jahre angelegte Programm Ein Quadratkilometer Bildung (ab 2012).
Die lokalen Bildungsverbünde bekommen bei Bedarf ergänzende Förderangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern, darunter das Lernpatenprogramm „Bildungstandems für Grundschüler/innen“ (ab dem Schuljahr 2012/2013).
Da die Allianz für Bildung auch eine
Gemeinschaftsaufgabe der Bürgergesellschaft
ist, werden seit 2011 mit dem
Träger-Netzwerk Stuttgarter Paten für Bildung und Zukunft
alle Mentoren- und Patenprojekte unterstützt. Es wird gemeinsam darauf geachtet, dass dieses Angebot insbesondere den Kindern in sozial stärker belasteten Stadtteilen zugute kommt. Dasselbe gilt für zusätzliche
Förderangebote von Stiftungen
, die sich seit 2011 verstärkt im Bildungsbereich engagieren.
Beteiligte Stellen
Referat SJG hat mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
Mündlicher Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion im Verwaltungsausschuss vom 25.04.2012
Dr. Wolfgang Schuster
Übersicht der im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds geförderten Schulentwick-lungsprojekte
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Anlage 1 zur GRDrs 436-2012 Übersicht Schulentwicklungsprojekte QEF.doc