Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5673-05
GRDrs 1299/2017
Stuttgart,
11/13/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2017



GAZi-Stadion auf der Waldau; Dach Gegentribüne

Beantwortung / Stellungnahme

Das GAZi-Stadion ist in städtischem Eigentum und wird vom Amt für Sport und Bewegung betrieben. Es ist als Ergänzung zur Mercedes Benz-Arena eine unverzichtbar notwendige städtische (Sport)Veranstaltungsstätte und damit auch sportliches Aushängeschild für die Landeshauptstadt Stuttgart. Ein zeitgemäßer und funktionsgerechter Zustand des Stadions ist unabdingbar.

Im GAZi-Stadion finden rund 50 Veranstaltungen im Jahr statt. Die Stuttgarter Kickers sind ebenso wie VfB Stuttgart II und Stuttgart Scorpions Mieter des Stadions. Darüber hinaus finden diverse andere Veranstaltungen im GAZi-Stadion statt, wie z. B. Jugend- und Frauenländerspiele, wfv-Pokalfinale, Benefizspiele, Kulturveranstaltungen, etc.. Bei der möglichen Vergabe der EURO 2024 an Deutschland mit Austragungsort Stuttgart wäre das GAZi-Stadion wichtige Trainingsstätte für die Mannschaften. In der Sitzung des Sportausschusses des Gemeinderats am 11. Juli 2017 (GRDrs 581/2017) wurde von der Sportverwaltung zum baulichen Zustand der Gegentribüne des GAZi-Stadion auf der Waldau und einer möglichen provisorischen Überdachung der Tribüne berichtet.

Der bauliche Zustand der Gegentribüne stellt sich wie folgt dar:
· Dach aufgrund fehlender Tragfähigkeit 2016 abgebaut.
· Sichtlinien für Zuschauer mangelhaft.
· Baulicher Zustand der Tribüne und des Rohbaus noch in Ordnung, Teilbereiche wie WC-Anlagen und Kioske jedoch grenzwertig.
· Gegentribüne entspricht nicht mehr den Anforderungen des geltenden Baurechts, der aktuellen Versammlungsstättenverordnung und den Richtlinien des DFB für den Spielbetrieb (Fluchtwege, Höhe der Geländer). Bestandsschutz für die Gegentribüne besteht, so lange kein baulicher Eingriff erfolgt.

Eine Prognose, wie lange die Gegentribüne in der jetzigen Form noch weiter betrieben werden kann, ist derzeit nicht möglich. Mittel- bis längerfristig jedoch werden Maßnahmen zum baulichen Erhalt, zur funktionalen Verbesserung und zur Erfüllung der Vorschriften der neuen Versammlungsstättenverordnung unausweichlich sein.
Durch eine kurzfristig realisierbare provisorische Überdachung (Kosten 640.000 EUR) der Gegentribüne könnte für ca. 60% des Zuschauerbereichs ein Regenschutz geschaffen werden. Die stark frequentierten Zuschauerbereiche Richtung Spielfeld würden ohne Überdachung bleiben.

Nach der Untersuchung vom Büro asp Architekten erscheint wegen der bestehenden grundsätzlichen funktionalen Mängel eine Generalsanierung der vorhandenen Gegentribüne nicht sinnvoll und wirtschaftlich durchführbar.

Für einen möglichen Abbruch und Neubau der Gegentribüne wurde vom Büro asp Architekten eine grobe Kostenannahme von ca. 5,3 Mio. EUR ermittelt. Um gesicherte Kosten zu erhalten, müsste eine Planung des Vorhabens bis Lph. 3 (Entwurfsplanung) erfolgen. Dafür wären Planungsmittel in Höhe von 360.000 EUR erforderlich.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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883/2017 (Nr. 3 Spiegelstrich 2), CDU; 483/2017 (Teil III Nr. 2), Bündnis 90/Die Grünen; 689/2017 (Nr. 1.6), SÖS-Linke-PluS; 727/2017 (Teil IV C. Nr. 1), Freie Wähler; 790/2017, AfD; 839/2017, FDP




Dr. Martin Schairer



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