Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS
GRDrs 494/2022
Stuttgart,
07/21/2022



Jahreswechsel 2022/2023, Silvesterveranstaltung auf dem Schlossplatz



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich27.07.2022



Beschlußantrag:

Vorbehaltlich der finalen Zustimmung des Landes Baden-Württemberg und einer entsprechenden Vereinbarung zur Nutzung der Landesfläche ergeht folgender Beschluss:

1. Den Plänen der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG und des Amts für öffentliche Ordnung zur Durchführung einer Veranstaltung zum Jahreswechsel 2022 / 2023 auf dem Schlossplatz wird zugestimmt.

2. Die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG wird mit der Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung beauftragt. Hierfür gewährt die LHS einen Zuschuss von bis zu 1,0 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2022. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen.

Der Mittelbedarf wird in einem voraussichtlich notwendigen Nachtragshaushaltsplan 2022 im Teilergebnishaushalt 200 - Stadtkämmerei berücksichtigt


Begründung:

Zielsetzung

In den zurückliegenden Jahren war der Schlossplatz für Besucherinnen und Besucher kein schöner Ort, um den Jahreswechsel zu feiern. Der Schlossplatz war überfüllt, Feuerwerkskörper wurden unkontrolliert abgeschossen, einzelne Personen wurden angegriffen und es kam zu sexuellen Übergriffen. Nur durch ein großes Polizeiaufgebot und begleitende ordnungsrechtliche Maßnahmen konnte die Situation beherrscht werden.

Im Jahr 2019 wurde der Schlossplatz deshalb aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Gemeinderats mit einer zentralen städtischen Veranstaltung bespielt, um einen friedlichen Jahreswechsel zu feiern. Ziel ist es, für den Jahreswechsel 2022/2023 eine ähnliche Veranstaltungskonzeption zu finden, um den Schloßplatz wieder für Gäste jeden Alters und Geschlechts attraktiv zu machen, um dort gemeinsam friedlich und fröhlich Silvester zu feiern und das neue Jahr zu begrüßen.

Ausgangslage

Jahreswechsel 2000 - 2019

Im Rahmen der Silvesterfeierlichkeiten der Jahre ab der Jahrtausendwende bis zum Jahr 2019 wurde insbesondere der Bereich um den Schlossplatz sehr stark von Innenstadtbesucherinnen und -besuchern frequentiert und kristallisierte sich als Hauptanlaufstelle heraus. Jedes Jahr besuchten mehrere Tausend Personen aus Stuttgart und Umgebung den Bereich rund um den Schlossplatz. Dabei kam es wiederholt zu gefährlichen Personenverdichtungen, sodass die U-Bahn-Haltestelle Schlossplatz auf Grund dessen regelmäßig gesperrt werden musste.

Das Publikum bestand dabei überwiegend aus jungen und alkoholisierten Männern, die Pyrotechnik teilweise unkontrolliert abbrannten und unsachgemäß damit hantierten. Im Schutz der durch abgebrannte Pyrotechnik verursachten Dunstwolke wurden weitere pyrotechnische Gegenstände teils willkürlich auf umstehende Personen und Einsatzkräfte abgefeuert, wodurch es zu Gefahrensituationen und zum Teil zu Verletzungen kam. Diese Gefahren waren auf Dauer nicht mehr hinnehmbar, insbesondere auch nachdem das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung durch sexuelle Übergriffen auf Frauen und Diebstähle stark beeinträchtigt worden war.

Deshalb wurde von der Stadtspitze in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart (PPS) für Silvester 2019 beschlossen, ein Abbrenn- und Mitführverbot für Pyrotechnik für den Schlossplatz zu erlassen. Zudem beschloss der Gemeinderat, eine zentrale, kostenlose Silvesterveranstaltung einschließlich einer Lasershow zu Mitternacht auf dem Schloßplatz auszurichten. Die Landesfläche des Schlossplatzes als unmittelbarer Veranstaltungsbereich wurde mit einem Zaun abgesperrt und von einem privaten Sicherheitsdienst betreut. Zur Durchsetzung des Pyroverbots auf dem gesamten Schlossplatz und der angrenzenden Königstraße wie auch den einbezogenen Teilen der benachbarten Straßen wurde dieser größere Bereich abgesperrt; die Absperrungen waren mit Polizeikräften besetzt und nur an Durchlassstellen nach einer Sichtkontrolle, ob Pyrotechnik mitgeführt wird, passierbar.

Diese Maßnahmen zeigten Wirkung: Die Veranstaltung selbst wurde von knapp 10.000 Personen besucht, im gesamten abgesperrten Bereich wurde in guter Stimmung, friedlich und entspannt das neue Jahr begrüßt. Der Schloßplatz als „Wohnzimmer“ der Landeshauptstadt stand so von allen Besucherinnen und Besuchern als sicherer und attraktiver Ort zum gemeinsamen Feiern zur Verfügung.

Jahreswechsel während der Coronapandemie

Eine vergleichbare Planung für den Jahreswechsel 2020/2021 kam aufgrund der Beschränkungen der CoronaVO (Pyroverbot und Alkoholkonsumverbot für alle öffentlichen Flächen und v.a. eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr) nicht zum Tragen. Das Polizeipräsidium Stuttgart konnte seine Aufgaben auf die Einhaltung der Corona-Verordnung beschränken.

Für die polizeibehördlichen und sonstigen Maßnahmen zum Jahreswechsel 2021/2022 wurde gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Stuttgart eine Konzeption erstellt. Zentrales Element war ein Feuerwerksverbot innerhalb des Cityrings per Polizeiverordnung sowie ein Kontrollkonzept des Polizeipräsidiums Stuttgart zu dessen Durchsetzung.

Es zeigte sich, dass das Feuerwerksverbot mit flankierenden Kontrollen durch den Polizeivollzugsdienst die richtige Entscheidung war. Es herrschte auf dem Schlossplatz und Bereich der gesperrten Freitreppe reger Zulauf, sodass bereits um 23:30 Uhr eine Sperrung des Zugangs erfolgen musste. Wegen der Sperrung kam es zu einem größeren Gedränge an den Absperrstellen in der Königstraße. Teilweise wurde versucht, diese Absperrstellen zu überwinden. Zudem gab es erheblichen Einsatz von sog. Böllern und teilweise unkontrollierten Beschuss mit Feuerwerk aus der Menge heraus. Ohne die Sperrung hätten sich mehrere tausend Menschen auf dem Schlossplatz gedrängt. Hier wäre die Situation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eskaliert. Den Bereich der Grünfläche Schlossplatz (Landesfläche) hatte die LHS mittels Gittern gesichert und einen Ordnungsdienst für die Zutrittskontrollen eingesetzt. In diesem Bereich kam es kaum zu Gedränge und das Feuerwerksverbot wurde beachtet.


Veranstaltungskonzeption 2022/232

Ziel einer großen zentralen Veranstaltung ist es, den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglich, an Silvester sicher und entspannt gemeinsam zu feiern und die Innenstadt zu besuchen. Wenn dies gelingt, hat dies auch Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Menschen insgesamt auch das ganze Jahr über. Der Schloßplatz und die Innenstadt sollen an Silvester kein Unort sein, sondern jedem offen stehen.
Aus diesem Grund gehen Verwaltung und Polizei davon aus, dass eine zentrale Veranstaltung eine Attraktion für die Bürgerinnen und Bürger sein kann, die Ausstrahlung weit über Silvester hinaus hat. Wenn sich viele Menschen an Silvester durch eine attraktive Veranstaltung anlocken lassen, dann führt dies auch zu einer gewünschten Durchmischung des Publikums in der Stadt insgesamt, die deeskalierend wirkt. Gleichzeitig soll durch flankierende ordnungsrechtliche Maßnahmen und polizeiliche Präsenz sichergestellt werden, dass ein gemeinsames Feiern in der Innenstadt störungsfrei gelingen kann. Dies soll ein starkes Signal über Silvester hinaus sein, dass Stuttgart eine sichere und gleichzeitig lebendige Stadt sein will und ist.

Im folgenden soll die vorläufige Konzeption der in.stuttgart für Silvester 2022/23 kurz dargestellt werden:

Endlich wieder feiern. Endlich wieder zusammen. Erstmals ist es nach langer Zeit wieder möglich, zusammen Silvester zu feiern - zusammen mit der Familie, mit Freunden, mit Menschen, die Spaß haben und einen schönen Abend verbringen wollen. Wir kreieren einen Silvesterabend, der Menschen wieder zusammenbringt und das Zusammengehörigkeitsgefühl aufleben lässt. Innenstadt und insbesondere der Schlossplatz mit seinem Riesenrad werden zu einer Zone des gemeinsamen Erlebnisses. Dabei bilden das Neue Schloss und das Riesenrad davor den visuellen Anker. Drei Mapping-Shows auf allen drei Gebäudeteilen des Neuen Schlosses bilden die Höhepunkte des Abends. Es werden rund 20.000 Besucher:innen erwartet.

Das Programm, welches ca. um 19 Uhr beginnen wird, soll auf 4 Säulen aufbauen:

Einbindung/Aktivierung: Eine eigens für den Silvesterabend in Stuttgart mit Hannes Hoch entwickelte Gaming Show bindet Besucher:innen auf der Bühne ein. Grundsätzlich wird das Publikum in allen Programmpunkten ins Bühnenprogramm miteingebunden – mit Musiker:innen im Publikum, Big Hug Cam (Kiss Cam), Video-Einspielungen / Fotoboxen auf der Königstraße, Verteilung eines give aways (Leuchtstäbe / Leucht-Anstecker / Leuchtbrillen)
Musik/Artistik: Das weitere Bühnenprogramm wird gestaltet durch musikalische Live-Acts/DJs, auch Künstler:innen/Artist:innen unterhalten das Publikum


Mapping: Auf dem Schloss: Animierte Figuren, die zusammen stehen, aneinander gereiht sind, das Gefühl von zusammen vermitteln.
Auf den Screens zu sehen:
Szenen aus Stuttgart aus dem Jahr 2022, die Menschen zusammen zeigen in der Innenstadt, bei Veranstaltungen, von Konzerten, von Menschen auf dem Schlossplatz

Countdown & Jahreswechsel:
23:53 Uhr: Mapping-Show Countdown: Mit dem ersten Teil der Mapping Show leiten wir den Countdown aufs Neue Jahr ein. Wir zitieren aus den ersten beiden Mapping Shows und zeigen mit Symbolen und Icons unsere Wünsche für das neue Jahr auf: Frieden, Menschen, die zusammenstehen, Vielfalt, Respekt, Freude etc.
00:00 Uhr: Mapping-Show Happy New Year: Punkt 24 Uhr starten wir - unterlegt von “Zusammen“ der Fanta 4 und Clueso – ein riesiges virtuelles Feuerwerk auf dem Schloss und bilden Word Clouds mit den Wünschen zum Neuen Jahr, die aus Grußbotschaften prominenter und nicht-prominenter Stuttgarter:innen stammen, die wir auf den Screens zeigen.

00:10 Uhr: DJ / Band nehmen die Stimmung der Mapping Show auf und bringt die Menge vor der Bühne zum Tanzen und Feiern.

01:00 Uhr: Ende der Veranstaltung


Gastronomie
In den Alleen sollen mehrere „kleine“ Gastronomiestände mit verschiedenen Angeboten platziert werden. So verteilen sich die Besucher auf mehrere Stände und das Angebot ist größer und vielfältiger. Erfreulicherweise gibt es einige Gastronomen, die zu Silvester passende Speisen anbieten wie Käsefondue und Raclette im Baguette, Suppen-Theke für die Mitternachtssuppe, Neujahrsbrezeln und vieles mehr.

Kosten
Eventtechnik: 280.000 € netto
Konzeption/Programm/Künstler: 160.000€ netto
Betriebskosten/Infrastruktur: 175.000 € netto
Personal Betrieb: 100.000 € netto
Gebühren: 20.000 € netto
Öffentlichkeitsarbeit/Drucksachen: 50.000 € netto
Mieten/Instandsetzungen: 60.000 € netto
Gesamt: 845.000 € netto
Gesamt: 1.005.550 € brutto


Die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG wird mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung beauftragt. Hierfür gewährt die LHS einen Festbetragszuschuss in Höhe von bis zu 1,0 Mio. EUR. Gemeinsam mit der in.Stuttgart wird noch nach Möglichkeiten der Ertragssteigerung oder Kostenreduzierung gesucht, hierfür könnten u.a. Eintrittsgelder oder Gastropachten herangezogen werden.


Begleitende ordnungsrechtliche Maßnahmen
Das Amt für öffentliche Ordnung, Polizeibehörde, beabsichtigt in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart, zum Schutz der Veranstaltung, ihrer Besucher und aller Personen, die auf dem Schlossplatz das neue Jahr begrüßen wollen, ein Feuerwerksverbot zu erlassen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es zu Silvester auf dem Schlossplatz sowohl zu dichten Menschenansammlungen als auch dazu gekommen ist, dass Feuerwerkskörper unsachgemäß und unkontrolliert – teilweise sogar in die Menschenmenge hinein - abgeschossen wurden. Hierdurch kam es vermehrt zu Körperverletzungs- und Sachbeschädigungsdelikten. Es ist daher erforderlich, Leib, Leben, körperliche Unversehrtheit und Eigentum aller Besucher des Schlossplatzes wie auch die Gebäude und Einrichtungen dort vor der unsachgemäßen und unkontrollierten Verwendung von Feuerwerkskörpern zu schützen. Dieses Schutzbedürfnis gilt erst recht angesichts der nun vorgesehenen Silvesterveranstaltung und ihrer Besucher.

Das Amt für öffentliche Ordnung beabsichtigt deshalb, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die es in der Silvesternacht verbietet, Feuerwerkskörper auf den Schlossplatz mitzubringen oder gar dort zu zünden. Rechtsgrundlage für das Feuerwerksverbot bildet das Polizeirecht. Verboten werden das Mitbringen und das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen im dargestellten Geltungsbereich in der Zeit vom 31.12.2022, 20 Uhr bis zum 01.01.2023, 6 Uhr. Der Geltungsbereich dieses Verbots erstreckt sich auf den gesamten Schlossplatz und den Bereich des sog. Cityrings (Geltungsbereich vgl. Anlage 1). Der Geltungsbereich wird im Detail so festgelegt, dass Feuerwerkskörper aus den benachbarten Straßen nicht in die Menschenmenge und die Veranstaltung auf dem Schlossplatz abgefeuert werden können.
Das Feuerwerksverbot wird durch die Landespolizei und den bei der Veranstaltung eingesetzten Sicherheitsdienst kontrolliert. Der Verbotsbereich wird durch Beschilderung sowie das Aufstellen von Gittern optisch verdeutlicht.
Das Feuerwerksverbot wird durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit begleitet, um für das Verständnis der Stuttgarter Bürger und auswärtigen Besucher des Schlossplatzes zu werben.
Das eingezäunte Veranstaltungsgelände auf dem Schloßplatz (Hausrechtsbereich) wird von einem beauftragten Ordnungsdienst gesichert. An beiden Alleen wird es einen Einlass über jeweils mehrere Schleusen geben, an denen der Ordnungsdienst die Besucher sowie mitgebrachte Taschen auf das Mitführen von Feuerwerkskörpern kontrolliert.



Finanzielle Auswirkungen

Der Festbetragszuschuss zur (Mit-)Finanzierung der Veranstaltung in Höhe von 1,0 Mio. EUR inkl. USt. ist im Teilergebnishaushalt der Stadtkämmerei, Amtsbereich 0208100 Abwicklung Eigenbetriebe, Beteiligungen abzubilden. Der Aufwand ist im Haushaltsjahr 2022 nicht veranschlagt.

Zur Auftragsvergabe stehen im Budget noch Ermächtigungen zur Verfügung, die (vorübergehend) in Anspruch genommen werden können aber für andere Zwecke zwingend benötigt werden. Es ist daher vorgesehen, die für die Förderung der Silvesterveranstaltung erforderlichen Mittel in einem noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplan 2022 zu berücksichtigen.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

Geltungsbereich Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel




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