Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1111/2021
Stuttgart,
11/10/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Städtisches Personal für Hausmeisterdienste; Hauswirtschaft und Reinigung der Kitas und Gebäude der Jugendhilfe einstellen

Beantwortung / Stellungnahme

Aus Sicht des Liegenschaftsamts wird an der bisherigen Vorgehensweise in Bezug auf den Bauunterhalt, Reinigung und Grünpflege festgehalten.

Es ist nicht ersichtlich, dass sich seit der Zentralisierung in 2008 derartige Missstände aufgetan haben, die eine Aufgabenwahrnehmung in Eigenleistung rechtfertigen.

Der Bauunterhalt einschließlich Kleinreparaturen wird über die bewährten Strukturen abgewickelt (je nach Wertgrenze über das Kundencenter beim Liegenschaftsamt oder über das Hochbauamt), Reinigungs- und Wartungsverträge werden extern vergeben. Die Grünpflege wird über das Garten-, Friedhofs und Forstamt durchgeführt.

Nachdem das Liegenschaftsamt in erster Linie für die Objektsicherheit zuständig ist, erfolgt die Abarbeitung von Maßnahmen und Belangen vorrangig aus dem Blickwinkel der Betreiberverantwortung. Rein pädagogische Aspekte müssen aufgrund des begrenzten Budgets im Zweifel nachrangig behandelt werden. In Einzelfällen führt dies zu Unmut in den Einrichtungen.

Die Vergabe von Reinigungsleistungen an Fremdfirmen ist aus fachlicher Sicht sachgerecht. Die Objekt- oder Bereichsleitungen der Fremdfirmen sind Experten und haben die erforderliche Erfahrung. Gebäudereinigung ist ein Handwerksberuf, bei dem sogar ein Meistertitel erlangt werden kann. Diese Aufgaben "angelernten Kräften" ohne gut ausgebildete Führungskräfte zu überlassen ist nicht ohne Risiko, da hierbei mit Gefahrenstoffen sowie bei der Grundreinigung mit schwerem Gerät hantiert werden muss. Die Ursachen mangelhafter Reinigungsleistungen liegen nicht an der Fremdreinigung an sich, sondern beispielsweise an mangelnder Kontrolle oder unzureichender Kommunikation zwischen den Akteuren Liegenschaftsamt, Einrichtungsleitung und Reinigungsfirma.

Auch bei Objekten des Jugendamts, in denen Eigenreinigung erfolgt, werden Reinigungsleistungen wie z.B. die jährliche Grundreinigung, die Glasreinigung sowie die Außenreinigung an Fremdfirmen vergeben, da diese Arbeiten mit dem vorhandenen Hauswirtschafts- bzw. Reinigungspersonal nicht leistbar sind. Aus arbeitsorganisatorischer Sicht sind Fremdvergaben deutlich einfacher zu handhaben, da die Organisation von Krankheits- und Urlaubsvertretungen samt Springkräfteeinsatz entfallen kann.

Es ist aus emotionaler Sicht natürlich vorteilhaft, wenn die Reinigungskräfte tagsüber präsent sind, damit sie direkt angeleitet werden können. Es ist auch zu erwarten, dass die Identifikation des Personals mit "ihrer" Einrichtung bei Festanstellung höher ist. Allerdings ist fraglich, ob die Reinigungsleistung besser ist, wenn permanent Kinder, Pädagogen, Lieferanten usw. über die gerade gereinigten Flächen laufen.

Im Übrigen ist es aus Sicht des Jugendamts gänzlich unangemessen, bei der Berechnung von Reinigungs-Bemessungszeiten Arbeiten einzubeziehen, die durch Kinder ausgeführt werden. Es gehört selbstverständlich zum pädagogischen Alltag, dass Kinder Aufgaben, wie z.B. das Reinigen des Tisches nach dem Mittagessen, übernehmen. Auch pädagogische Fachkräfte beseitigen Verschmutzungen direkt, die im Rahmen der täglichen Abläufe entstehen (Essen auf dem Boden, Sand auf dem Boden etc.).

Allerdings kann man daraus nicht die regelmäßige Übernahme von Reinigungsarbeiten ableiten, die fachgerecht von dafür geschultem Reinigungspersonal ausgeführt werden müssen.

Es hat sich auch gezeigt, dass reine Stellenbemessungen und entsprechende Stellenschaffungen nicht zielführend sind, wenn nicht auch die Rahmenbedingungen und Prozesse ausreichend beleuchtet und ggf. angepasst werden.





Vorliegende Anträge/Anfragen

952/2021 Die FrAKTION




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




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