Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0006
GRDrs 519/2021
Stuttgart,
07/21/2021


Mietkostenzuschuss für das Europahaus Stuttgart und institutioneller Zuschuss für EUROPE DIRECT Stuttgart



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich28.07.2021

Bericht:


Den Kommunen in Deutschland kommt in Fragen der europäischen Integration eine
bedeutsame Rolle sowohl bei der rechtlichen Umsetzung als auch bei der Information
und Einbindung der Bevölkerung zu. Eine informierte Öffentlichkeit ist beispielsweise
notwendig, um die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wählen zu können, wenn Bürger*innen ihr Petitionsrecht wahrnehmen oder faktenbasiert das politische Mehr-
ebenen-System der EU mitgestalten und ihre demokratischen Rechte ausüben möchten.


Aus dieser europäischen Grundhaltung heraus unterstützt die LHS seit 1999 durch-
gehend das auf ihre Initiative hin eingerichtete Europahaus mit den drei dort ansässigen überparteilichen Institutionen: Europa Zentrum Baden-Württemberg, EUROPE DIRECT Stuttgart und Europa Union Baden-Württemberg. (Siehe auch letzte Förderzusage GRDrs 1002/2020, Verwendungsnachweise 2020 liegen vor.)


Durch die LHS erhalten alle drei Einrichtungen einen Mietkostenzuschuss.

Darüber hinaus erhält der Förderverein des Europa Zentrum Baden-Württemberg e. V. als Träger der Einrichtung EUROPE DIRECT Stuttgart durch die LHS einen institutionellen Zuschuss.

Das EUROPE DIRECT Stuttgart ist eine von der Europäischen Kommission ko-finanzierte Einrichtung mit der Aufgabe, Menschen über die Prozesse der EU-Politikgestaltung zu
informieren und zivilgesellschaftliche Beteiligung zu ermöglichen. Große Bedeutung hat derzeit der von den EU-Institutionen großangelegte partizipative Prozess zur ‚Konferenz zur Zukunft Europas‘. Hierfür ist das EDS Stuttgart von der EU-Kommission als beson­dere Vermittlungsstelle in Baden-Württemberg ausgewählt worden.


Mit der Förderperiode vom 1. Mai 2021 – 31. Dezember 2025 wird die Finanzierung der EUROPE DIRECT Informationszentren durch die Europäische Kommission (38.000 EUR jährlich) mit neuen Anforderungen an Inhalte und digitale Kommunikation versehen.

Um den Fortbestand des EUROPE DIRECT in Stuttgart auch weiterhin über die aktuelle Förderperiode der Europäischen Kommission bis Ende 2025 zu sichern, ist trotz schon eigener erbrachter Sparleistung eine weitere finanzielle Förderung durch die LHS in den beiden kommenden Doppelhaushalten 2022/2023 und 2024/2025 notwendig.

Alle Finanzmittel, die das EDS derzeit erhält, decken die fixen Kosten. Erst eine Erhöhung des institutionellen Zuschusses ermöglicht, dass das EDS überhaupt arbeitsfähig ist und seinem europapolitischen Bildungsauftrag nachkommen kann, indem es mit verschiedensten Veranstaltungsangeboten und Medienformaten die breite Öffentlichkeit adressiert.

Andere Zuschussgeber kommen nicht in Frage: Zum einen kann die institutionelle
Förderung des Landes an das Europa Zentrum Baden-Württemberg nicht für das EDS verwendet werden, zum anderen ist dem Einwerben von Drittmitteln durch die KOM
Grenzen gesetzt.



I. Mietkostenzuschuss Europahaus Stuttgart

Die drei Einrichtungen des Stuttgarter Europahauses sind Untermieter der Landeshauptstadt Stuttgart und werden seit der Gründung des Europahauses in 1999 mit einem
jährlichen Mietkostenzuschuss (inkl. aller Nebenkosten) gefördert.


Die Mietkostenzuschüsse sind die Voraussetzung, dass es die Einrichtung des Europa-
hauses mit seinen vielfältigen europapolitischen Angeboten in Stuttgart gibt.


Im Haushalt sind jährlich bisher 99.300 EUR veranschlagt. In 2021 haben sich die Mieten um ca. 2 % erhöht. Dies entspricht einem Mehrbedarf von 2.000 EUR jährlich.


II. Institutioneller Zuschuss für das EUROPE DIRECT Stuttgart (EDS)

Seit 1999 stellt der Gemeinderat Mittel dafür bereit, dass es in Stuttgart als Landeshauptstadt ein Europa-Informationszentrum gibt. Dieser Beitrag als institutionelle Förderung seitens der LHS belief sich von 2013 bis 2021 auf 54.900 EUR jährlich.

Ab 2022 ist eine Erhöhung des in seiner Höhe seit 2013 unveränderten institutionellen Zuschusses notwendig, um die erhöhten Sachkosten für die rasant steigenden Anforderungen abzudecken, mit denen eine Einrichtung europapolitischer Kommunikations- und Bildungsarbeit im auch in der Nach-Corona-Zeit immer bedeutsamer werdenden Themenfeld der Social-Media-Gestaltung konfrontiert ist. Dieses Anforderungsprofil hat auch die Europäische Kommission in ihrer aktuellen Ausschreibung für ein EUROPE DIRECT eingefordert.

Die erforderlichen Maßnahmen entsprechen einem Mehrbedarf von 10.000 EUR jährlich.




Auswirkung bei Ablehnung:

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Mietkostenzuschuss
2
2
2
2
2
Institutioneller Zuschuss
10
10
10
10
10
Finanzbedarf
12
12
12
12
12
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Mietkostenzuschuss
99,3
99,3
99,3
99,3
99,3
Institutioneller Zuschuss
54,9
54,9
54,9
54,9
54,9

Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Frank Nopper


Anlagen:

keine

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