Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 1206-03
GRDrs 673/2013
Stuttgart,
09/27/2013


Tempo 40 an Steigungsstrecken



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
15.10.2013
16.10.2013

Bericht:

Im Zuge der Beantwortung der Gemeinderatsanfrage [151/2012: Weniger Lärm und bessere Luft für den Stuttgarter Osten/SPD] sowie bei der Beschlussfassung zu den Luftreinhaltemaßnahmen zur B 27 und B 14 (Gemeinderatsdrucksache 173/2012), hatte die Verwaltung angekündigt, weitere Steigungsstrecken im Stuttgarter Straßennetz bezüglich einer Tempo 40 km/h Regelung zur Verstetigung des Verkehrsflusses zu erheben und zu bewerten.

Aufgrund der Topographie Stuttgarts liegt ein erheblicher Teil des Straßennetzes grundsätzlich in Steigungen oder im Gefälle. Um Personal und finanzielle Mittel für solche Maßnahmen effektiv zur Luftschadstoffreduzierung einsetzen zu können, kommt daher der Auswahl geeigneter Straßenteile eine besondere Bedeutung zu. Einerseits erfolgt die Auswahl der Strecken, auf denen Tempo 40 eingeführt werden soll, nach der, durch die Maßnahme bewirkten, höchsten zu erwartenden Reduzierung der beiden Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid. Andererseits sollten auch solche Straßen bevorzugt ausgewählt werden, welche einen hohen Anteil direkt angrenzender Wohnbebauung haben. Letztlich sollten darüber hinaus die Regelungen keine Verdrängungseffekte im Verkehrsnetz auslösen, denn es ist kontraproduktiv, Verkehre von Vorbehaltsstraßen in Tempo 30 Zonen zu verlagern. Damit hätten solche Maßnahmen keine Akzeptanz bei der Wohnbevölkerung und zusätzlich würde man neue Verkehrssicherheitsprobleme erzeugen. Selbstverständlich sind ebenfalls Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr mit einzubeziehen.

In der Landeshauptstadt Stuttgart sind, entlang stark befahrener Straßen, nach wie vor die Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide überschritten,
so dass weitere Maßnahmen, welche nach Art und Umfang geeignet sind, die Ziele des Luftreinhalteplans zu verwirklichen, projektiert und umgesetzt werden sollen. Bei Luftreinhaltemaßnahmen zum Kfz-Verkehr ist zu beachten, dass jede Abweichung von der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kfz zwingend einer Rechtgrundlage bedarf, da ansonsten nur viel Aufwand betrieben würde, ohne dass eine Überwachung und Durchsetzung der Regelungen möglich wäre. Um dem Ziel der Luftreinhaltung und dem Schutz der menschlichen Gesundheit vor schädlichen Auswirkungen von Luftschadstoffen gerecht zu werden, besteht Einigkeit unter den Fachleuten, dass Maßnahmen zur Senkung der Luftschadstoffbelastung nicht nur lokal, sondern flächendeckend wirken müssen. Ein vom Regierungspräsidium Stuttgart und der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt, dass eine flächendeckende Reduzierung der Luftschadstoffbelastung vor allem durch eine Verstetigung des Verkehrsflusses erreicht werden kann. Diesem Gutachten nach kann aber auch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Steigungsstrecken eine Senkung der Luftschadstoffbelastung bewirken.

Folgerichtig hat das Regierungspräsidium Stuttgart zusammen mit der Stadt die B 27, Hohenheimer Straße, mit 40 km/h ausgeschildert, um zu untersuchen, ob ein gewünschtes Verkehrsverhalten erreicht werden kann. Erste Erfahrungen zeigen, dass dies dort erreicht wurde. Numerische Verkehrssimulationen zeigen, dass das gewünschte individuelle Fahrverhalten durch Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden kann, ohne Störungen im Verkehrsfluss oder einen erheblichen Verdrängungsverkehr zu bewirken. Diese Simulationen lassen auch eine Reduzierung der Luftschadstoffbelastung erwarten. Die tatsächliche Auswirkung der Geschwindigkeitsreduzierung an Steigungsstrecken auf die Luftschadstoffbelastung, wird derzeit in einem von der LUBW durchgeführten Feldversuch an der Hohenheimer Straße untersucht und ist noch nicht abschließend geklärt.

Die Landeshauptstadt Stuttgart möchte über diese Maßnahmen in der Hohenheimer Straße und Cannstatter Straße hinaus mehr für die Luftreinhaltung tun, daher ist im Aktionsplan des Oberbürgermeisters "Nachhaltig mobil in Stuttgart" auch ein Maßnahmenpaket bezüglich der Steigungsstrecken enthalten. Bei einer Umsetzung der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen geht die Verwaltung davon aus, dass 40 km/h auf Steigungsstrecken zunächst nicht mit weiteren stationären punktuellen Geschwindigkeitsüberwachungen kontrolliert werden sollen. Die Erfahrungen in der Cannstatter Straße zeigen, dass bei stationärer Überwachung eine dichte Abfolge derartiger Geräte erforderlich wäre und der Verkehrsfluss durch entsprechende Ampelschaltungen weiter gestützt werden sollte.

Die Verwaltung schlägt daher als Strategie vor, zunächst auf Anzeigetafeln die gefahrenen Geschwindigkeiten anzuzeigen und den Zusammenhang mit der Luftreinhaltung zu kommunizieren. Damit wird ein solcher doch tiefergehender Eingriff in das Vorbehaltnetz auch dem Verkehrsteilnehmer erklärt und erhält zudem eine umweltbewusste Komponente. Mit derartigen Anzeigetafeln hat die Verwaltung auch bei der Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 14 in der Innenstadt von 60 km/h auf 50 km/h gute Erfahrungen gemacht. Um die Wirksamkeit der Maßnahmen beurteilen zu können, können derartige Anzeigen mit Zähl- und Geschwindigkeitsstatistikgeräten ausgestattet werden. Die Verwaltung würde dann über Zwischenberichte den Gemeinderat informieren, ob sich das angestrebte Geschwindigkeitsverhalten eingestellt hat oder ob doch weitere Maßnahmen notwendig erscheinen.

Dazu wird die Stadtverwaltung mit mobiler Überwachung bei wechselnden Standorten die Einführung begleiten und kontrollieren.

Nach Auswertung diesbezüglicher Kriterien, schlägt die Verwaltung vor, innerhalb eines Vierjahresprogrammes folgende Straßen zukünftig bergauf mit 40 km/h zu regeln und zur Verstetigung des Verkehrsflusses die entsprechenden Signalanlagen auf eine Grüne Welle von 40 km/h umzurechnen:



Personalausstattung

Straßenverkehrsbehörde

Die Planung und die Umsetzung der 12 vorgeschlagenen Steigungsstrecken auf Tempo 40 sind mit vorhandenem Personal nicht zu leisten. Daher wird 1 Verkehrsingenieur in EG 11 TVöD benötigt, der für die Planung, Erstellung des jeweiligen begleitenden Untersuchungskonzepts, Abstimmung der Maßnahmen mit dem Regierungspräsidium und Kompatibilitätsprüfungen, Lärmschutz sowie für die Umsetzung der 12 Steigungsstrecken zuständig ist.

Der Personalbedarf bei der Straßenverkehrsbehörde nach Umsetzung aller vorgeschlagenen Steigungsstrecken kann noch nicht abgeschätzt werden. Die Verwaltung berichtet hierzu im Jahr 2017 über den weiteren Bedarf.

Verkehrsüberwachung

Geschwindigkeitsanzeigegeräte mit Statistikfunktion als unterstützende Maßnahme

Um die Verstetigung des Verkehrsflusses zu verbessern, sollen die Verkehrsteilnehmer auf den vorgeschlagenen Steigungsstrecken durch Geschwindigkeitsanzeigegeräte an die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit erinnert werden. Mit dem eingebauten Statistikmodul können statistische Erhebungen über das tatsächliche Geschwindigkeitsverhalten durchgeführt werden. Je nach Länge der Steigungsstrecke sind jeweils bis zu drei Anzeigegeräte erforderlich. Insgesamt werden 18 zusätzliche Anzeigegeräte benötigt. Die Kosten für diese Anzeigetafeln liegen bei ca. 3.000 Euro und sind damit etwas teurer als die Anzeigegeräte, die insbesondere in Tempo 30 Zonen im Bereich von Schulen und Kindergärten installiert werden (vgl. GRDrs 752/2013). Die höheren Kosten hängen mit dem unterschiedlichen Verwendungszweck zusammen. Die für die Steigungsstrecken vorgesehenen Anzeigetafeln sind größer, damit sie auch bei höherer Geschwindigkeit vom Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden können. Zudem müssen sie über ein programmierbares Display verfügen, da diese Anzeigegeräte üblicherweise nicht im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung zur Verstetigung des Verkehrs genutzt werden.

Ein wirkungsvoller Einsatz des Systems setzt bei der Auswahl der Standorte eine örtlich bedingte Geeignetheit für die Aufstellung voraus, da Behinderungen und Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmer zu vermeiden sind, gleichzeitig sollen die Geräte aber auf die zulässige Geschwindigkeit hinweisen. Die Anzeigegeräte dürfen nur an ortsfesten Einrichtungen angebracht werden. Dabei ist jeweils eine lichte Höhe bis Unterkante des Geräts von ca. 2,5 m einzuhalten. Unter Beachtung der genannten Voraussetzungen wurden im Rahmen eines Ortstermins an den Steigungsstrecken geeignete Standorte für die Anzeigegeräte gefunden, an insgesamt 7 Standorten muss jedoch ein zusätzlicher Mast (Kosten ca. 1.000 Euro) aufgestellt werden.

Die bei der Verkehrsüberwachung vorhandenen zwei Geschwindigkeitsanzeigetafeln werden gegenwärtig „nebenher“ mit vorhandenem Personal aus dem Bereich der stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung betrieben. Für den Betrieb von 18 zusätzlichen Geschwindigkeitsanzeigesystemen wäre diese vorhandene Praxis nicht mehr durchführbar. Aus Gründen der Arbeitssicherheit sind für den Transport, die Montage und die Demontage der Anzeigetafeln immer mindestens zwei Personen notwendig. Dazu kommen noch die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, sowie das Laden der Akkus. Insbesondere das Auslesen und Auswerten der Statistikwerte ist sehr zeitintensiv und erfordert eine zusätzliche Stelle in der Entgeltgruppe 8 TVöD.


Sachmittelausstattung

a) Dienstkleidung Verkehrsüberwachung
Die Kosten für die Dienstkleidung für einen zusätzlichen Mitarbeiter belaufen sich auf einmalig 2.500 Euro und danach fortlaufend auf jährlich 450 Euro.

b) Dienstwagen Verkehrsüberwachung
Die Kapazität der vorhandenen Dienstfahrzeuge ist komplett ausgeschöpft. Mit dem Betrieb von zusätzlichen Geschwindigkeitsanzeigetafeln entsteht ein Betreuungsaufwand, der mit den vorhandenen beiden Fahrzeugen nicht geleistet werden kann. Die Anschaffung eines zusätzlichen Dienstfahrzeuges wäre daher zwingend erforderlich.

Für das Dienstfahrzeug wird eine zusätzliche Garagenbox nebst Stromversorgung (Laden der Akkus) in der Tiefgarage Hauptstätter Straße 58 benötigt. Die jährlichen Kosten für ein geeignetes Dienstfahrzeug belaufen sich auf ca. 15.000 € (Leasing über die AWS). Die Umbaukosten betragen einmalig ca. 10.000 Euro. Hinzu kommen jährliche Stellplatzkosten von 1.800 Euro. (Der erforderliche Sachmittelbedarf ist bereits in der GRDrs 752/2013 dargestellt).

c) Fortbildungskosten Verkehrsüberwachung
Es werden Fortbildungskosten für die Erstausbildung über 1.850 Euro erforderlich.

Laufende Qualifizierungen im Rahmen der Tätigkeiten bzw. der technischen Neuerungen sind ggf. ebenfalls notwendig und erhöhen den Fortbildungsbedarf zusätzlich, können je-doch noch nicht beziffert werden.


Anpassungen im Straßenraum und Verkehrserhebungen

a) Beschilderung und Anpassung der Signalsteuerung
Zu Beginn der Steigungsstrecken und nach allen Einmündungen ist die neue Höchst-geschwindigkeit auszuschildern. Auf sechs der zehn vorgeschlagenen Streckenzüge müssen grüne Wellen an die neue Höchstgeschwindigkeit angepasst werden. Bei einigen Signalanlagen erfordert dies auch eine Überarbeitung der Programmstrukturen. Im Streckenzug Rotebühl-/Rotenwaldstraße muss auch die Querwelle in der Schwabstraße angepasst werden. Hierfür werden im Teilergebnishaushalt des Tiefbauamts (THA 660) Mittel beantragt.

b) Verkehrserhebungen
Um Auswirkungen der Tempo-40-Regelung auf die Verkehrsbelastung erkennen zu können, werden pro Steigungsstrecke sechs Verkehrserhebungen durchgeführt. Hierfür werden im Teilergebnishaushalt des Tiefbauamts (THA 660) Mittel beantragt.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
1. Stufe
- Karl-Kloß-Straße
- Immenhofer-Straße
- Alexander-/Gerokstraße
THH 660 Ko-Gr. 42120
THH 660 Ko.Gr. 42510
THH 320 Ko.-Gr. 420
199
45
14,5
-
-
-
-
2. Stufe
- Rotebühl-/Rotenwaldstr.
- Schwarenberg-(Planck-/
Pischekstraße
- Gablenberger Hauptstr./
Neue Str./ A.-Schäffle-Str.
Ko-Gr. 42120
Ko.Gr. 42510
THH 320 Ko.-Gr. 420
-
668
45
0
-
-
-
-
3. Stufe
- Birkenwaldstraße
- Türlenstraße
- Robert-Mayer-Straße
THH 660 Ko-Gr. 42120
THH 660 Ko.Gr. 42510
THH 320 Ko.-Gr. 420
-
-
25
45
0
-
-
-
4. Stufe
- Lenzhalde
- Herdweg
- Zeppelinstraße
THH 660 Ko-Gr. 42120
THH 660 Ko.Gr. 42510
THH 320 Ko.-Gr. 420
-
-
-
87
45
0
-
-
Finanzbedarf
254
713
70
132
-
-
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)

THH 660 Kontengruppe 42120: Anpassung /Neuprogrammierung der Lichtsignalanlagen, Beschilderung
THH 660 Kontengruppe 42510: Verkehrserhebungen
THH 320 Kontengruppe 420: Dienstkleidung Erstausstattung, Sonderlehrgänge, Ausrüstung Dienstwagen
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
0
0
0
0
0
0
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
(Anzeigetafeln)
61
12
22
12
15
0
0
Finanzbedarf
61
12
22
12
15
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2014
2015
später
32-31 Verkehrsingenieur EG 11
1,0
32-32 Mitarbeiter EG 8
1,0
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
0
0
0
0
0
0
Personalkosten
32-31
79,2
79,2
79,2
79,2
79,2
79,2
32-32
58,5
58,5
58,5
58,5
58,5
58,5
Sachkosten
17,3
17,3
17,3
17,3
17,3
17,3
Abschreibungen
2,4
6,8
9,2
12,2
12,2
5,4
Kalkulatorische Verzinsung
0,6
1,7
2,3
3,1
3,1
2,5
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate T, StU und S/OB haben mitgezeichnet.

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen.

AK mit folgenden Hinweisen:

"Die Schaffung der 1,0 Stelle für einen Verkehrsingenieur in EG 11 und der 1,0 Stelle für die Verkehrsüberwachung in EG 8 wird organisatorisch als sinnvoll erachtet. Da der Stellenbedarf nach Umsetzung aller vorgeschlagenen Steigungsstrecken noch nicht abgeschätzt und somit noch nicht von einem dauerhaften Bedarf ausgegangen werden kann, ist an den beiden Stellen der KW-Vermerk 01/2018 anzubringen. Im Jahr 2017 ist über den weiteren Stellenbedarf zu entscheiden."


WFB mit folgenden Hinweisen:

Aus meiner Sicht wäre mit dem Tiefbauamt/AWS zu klären, ob die sieben zusätzlichen Masten tatsächlich nur ca. 1.000 Euro je Mast kosten und weshalb in der GRDs 752/2013 "Tempo 30 vor Schulen zügig umsetzen" für die Verkehrszeichenstandorte mit 5.057 Euro kalkuliert wurde.

Weiter sollte die Reihenfolge der Umsetzung der Steigungsstrecken dahingehend hinterfragt werden, ob die Ziele der Maßnahmen auch durch die Änderung in der Reihenfolge hin zu einem gleichmäßigen Mittelabfluss in den kommenden vier Jahren möglich ist.

Weiter erscheinen mir die laufenden Sachaufwendungen mit 500 Euro p.a. bei "Aufwendungen" für das Leasing des Dienstfahrzeugs i.H.v. 15.000 Euro p.a. sowie Stellplatzmiete i.H.v. 1.800 Euro sehr gering.



Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.






Dr. Martin Schairer
Bürgermeister



Anlagen:




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