Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
647
4
VerhandlungDrucksache:
939/2023
GZ:
0504-05
Sitzungstermin: 25.10.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt as
Betreff: Umsetzung der Inflationsausgleichszahlung bei der LHS

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 24.10.2023, GRDrs 939/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Gewährung eines Inflationsausgleichs für alle aktiven Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart mit außertariflichen Verträgen und Dienstverträgen mit dynamischen Gehältern wird zugestimmt. Die Auszahlung erfolgt analog der Regelungen zur Zahlung für Tarifbeschäftigte.

2. Werden bei künftigen Tarifabschlüssen für den Bereich der VKA, die bei den Mitgliedern des KAV Anwendung finden, Einmalzahlungen (ausgenommen Einmalzahlungen nach Abschnitt 3 TVöD) vereinbart, erhalten alle aktiven Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart mit außertariflichen Verträgen oder Dienstverträgen mit dynamischen Gehältern diese Einmalzahlungen analog den Regelungen für Tarifbeschäftigte der höchsten Entgeltgruppe. Ein Anspruch auf Gewährung einer Einmalzahlung in Anlehnung an das Besoldungsrecht für Beamte besteht nicht.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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