Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
GRDrs 352/2014
Stuttgart,
05/19/2014



Finanzielle Unterstützung der in Stuttgart freiberuflich tätigen Hebammen durch die Stadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
02.06.2014
04.06.2014



Beschlußantrag:

1. Der Erhöhung des städtischen Zuschusses an freiberufliche, in Stuttgart tätige Hebammen für Hausgeburten und Geburten im Geburtshaus in Stuttgart ab dem 01.07.2014 von bisher 10,23 Euro auf 100 Euro wird zugestimmt.

2. Die notwendigen Mittel in Höhe von 5.000 Euro in 2014 und 10.000 Euro in 2015 werden im Teilhaushalt 530, Gesundheitsamt, Kontengruppe 44310, Geschäftsaufwendungen, überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Mitteln des THH 500, Sozialamt, Amtsbereich 5003180, Sonstige soziale Hilfen und Leistungen, Kontengruppe 43310, Soziale Leistungen.

3. Über die dauerhafte Bezuschussung ab dem Jahr 2016 ff. wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 entschieden.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Rasant steigende Beiträge zur Berufshaftpflicht gefährden die Existenz freiberuflicher, in der Geburtshilfe tätiger Hebammen.

Nach Informationen des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) soll die Haftpflichtsumme ab Juli 2014 auf über 5.000 Euro Jahressumme steigen. Dies bedeutet allein in den letzten zwei Jahren eine Steigerung um über 40 %. Im Jahr 2003 betrug der Beitrag noch ca. 450 Euro. Hinzu kommt die Tatsache, dass zum Juli 2015 der Hauptversicherer aussteigt.

Auf Bundesebene hat sich Bundesgesundheitsminister Gröhe der Problematik angenommen. Er stellt in Aussicht, dass noch im Jahr 2015 die Hebammenverbände, die Krankenversicherungen und die Versicherungswirtschaft, durch den Bund unterstützt, zu einer Lösung kommen werden.

Die Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt schon bisher auf freiwilliger Basis die freiberuflich tätigen Hebammen. Auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses vom 25. Februar 1963 erhält jede freiberufliche Hebamme für eine Hausgeburt einen Zuschuss des Gesundheitsamtes in Höhe von 10,23 Euro. Dadurch entstehen jährliche Kosten zwischen 100 und 350 Euro ohne die Geburten im Geburtshaus. Diese Pauschale ist seit dem Beschluss nicht erhöht worden.

Nach Art. 8 der Menschenrechtskonvention hat laut Europäischem Gerichtshof jede Frau das Recht auf Wahlfreiheit in der Geburtshilfe. Im SGB V sind unter den §§ 24ff. die verschiedenen Wahlmöglichkeiten verankert.

Um diese Wahlfreiheit in der Geburtshilfe in Stuttgart nicht zu gefährden und um die freiberuflichen Hebammen zu unterstützen, wird, vorbehaltlich einer bundeseinheitlichen Lösung, als Option eine Erhöhung des städtischen Zuschusses auf 100 Euro pro Hausgeburt vorgeschlagen, wobei die Geburten im Geburtshaus zusätzlich zur bisherigen Regelung mit einbezogen werden sollten.


Finanzielle Auswirkungen

In Stuttgart kommen jährlich etwa 100 Kinder außerklinisch (zu Hause und im Geburtshaus) zur Welt. Die voraussichtliche jährliche Belastung bei Erhöhung der Pauschale würde für die Stadt Stuttgart etwa bei knapp 10.000 Euro liegen. Eine Deckung aus dem laufenden Sachmittelbudget des Gesundheitsamtes ist nicht möglich, zur Deckung können Mittel aus dem Familiencardbudget des Sozialamts herangezogen werden.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen






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