Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration

Gz: AKR/SI 5001-01
GRDrs 429/2020
Stuttgart,
05/22/2020



Unterstützung und dauerhafte Stärkung des Gesundheitsamts in der Corona-Krise



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
25.05.2020
27.05.2020
28.05.2020



Beschlußantrag:

1. Von dem Aufbau und der Etablierung eines „atmenden Systems“ (flexibles System) für die Pandemiebekämpfung bei der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen. Dafür wird schnellstmöglich ein gesamtstädtischer Personalpool für die Pandemie eingerichtet. Dieser setzt sich zusammen aus einem internen Pool des Gesundheitsamts und einem stadtinternen „Personal-Pool Pandemie“, der sich lage-/bedarfsorientiert aus den anderen Ämtern und Eigenbetrieben rekrutiert.
2. Vom zusätzlichen Personalbedarf zur Unterstützung und Stärkung des Gesundheitsamtes, insbesondere in der Abteilung „Gesundheitsschutz, Amtsärztlicher Dienst“ in Höhe von 20,5 Stellen in einem 1. Schritt, wird Kenntnis genommen. Der endgültige Personalbedarf wird vor dem Hintergrund der geänderten Anforderungen an das Gesundheitsamt im Rahmen einer detaillierten Organisationsuntersuchung ermittelt. Sollten vor Abschluss dieser Organisationsuntersuchung die Ermächtigungen ausgeschöpft sein, wird die Verwaltung bei Bedarf in einem 2. Schritt entsprechende zusätzliche Ermächtigungen beantragen.
3. Ab Juli 2020 erhalten die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamts der Landeshauptstadt Stuttgart, analog der Regelungen beim Arbeitsmedizinischen Dienst (AKR/AGS), eine unbefristete monatliche Arbeitsmarktzulage.

Die Verwaltung legt zum zweiten Halbjahr 2020 einen Vorschlag zur Finanzierung der aus Ziffer 2 und 3 entstehenden Aufwendungen im Personalkostenbudget des Gesundheitsamts vor.



Begründung:


Das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Baden-Württemberg legt vier Kernaufgaben für die Gesundheitsämter fest. Eine ganz zentrale Rolle nimmt hierbei der Gesundheitsschutz, insbesondere der Infektionsschutz und die Hygiene ein. Diese Aufgaben sind für die gesamte Stuttgarter Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Auch bereits vor der aktuellen Covid-19-Pandemie hat das Gesundheitsamt Stuttgart im Rahmen seiner vielfältigen Aufgaben die Bürgerinnen und Bürger vor alltäglichen, aber auch lebensbedrohlichen gesundheitlichen Gefahren geschützt (Krankenhaushygiene, Trinkwasser, u.v.a.m.). Dass lokale Infektionsgeschehen auch auf anderen Kontinenten bei neuartigen Erkrankungen innerhalb kurzer Zeit zu einer weltweiten Bedrohung führen können, zeigt die aktuelle Covid-19-Pandemie. Die Gesundheitsämter müssen für die Zukunft auf solche Entwicklungen vorbereitet sein. Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart wird - wie alle Gesundheitsämter - daher künftig nicht mehr dasselbe sein wie zuvor. Der Öffentliche Gesundheitsdienst muss mit seinen Kernaufgaben Infektionsschutz und Gesundheitsschutz der gesamten Bevölkerung nachhaltig gestärkt werden. In diesem Kontext muss der Öffentliche Gesundheitsdienst vielfältige Aufgaben übernehmen. Nicht nur der akute Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage und die Steuerung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung bei Pandemien haben eine essentielle und überlebensnotwendige Bedeutung, sondern auch der vorbeugende Schutz der Bevölkerung. Die Gesundheitsämter müssen sich dauerhaft auf die „neue Wirklichkeit“ einstellen.

Zu 1.: Aufbau und Etablierung eines „atmenden Systems“

Um die Handlungsfähigkeit im Rahmen der Bewältigung der Corona-Pandemie im Gesundheitsamt kurz- und mittelfristig (Pandemiebekämpfung sowie Notbesetzung relevanter Bereiche) zu gewährleisten, soll ein sog. „atmendes System“ eingerichtet werden (vgl. Anlage 1). Kennzeichnend dafür ist eine bedarfsbezogene, flexible Arbeitsmengensteuerung, die durch den zusätzlichen Einsatz (bei zunehmendem Arbeitsanfall) oder Abzug (bei abnehmendem Arbeitsanfall) von Personal realisiert wird. Dafür wird schnellstmöglich ein gesamtstädtischer Personalpool für die Pandemie eingerichtet (analog zum Bürgertelefon). Dieser setzt sich zusammen aus einem internen Pool des Gesundheitsamts (derzeit ca. 65 Mitarbeitende in Vollzeit) und einem stadtinternen „Personal-Pool Pandemie“, der sich aus den anderen Ämtern und Eigenbetrieben rekrutiert. Kernaufgabe dieses „Personal-Pools Pandemie“ ist die Unterstützung des Gesundheitsamtes bei der Erfassung von Infizierten sowie der Kontaktnachverfolgung, was eine wichtige Aufgabe für die Unterbrechung der Infektionsketten ist. Der stadtinterne „Personal-Pool Pandemie“ besteht aus Mitarbeitenden der verschiedenen städtischen Ämter und Eigenbetriebe und umfasst nach derzeitigen Planungen bis zu ca.135 Personen in Vollzeit. Um Arbeitsspitzen im Gesundheitsamt aufzufangen, ist der Gesamt-Pool (Personal-Pool Pandemie + interner Pool Gesundheitsamt) mit nach derzeitigen Schätzungen ca. 200 Mitarbeitenden zu besetzen, die nur bei Bedarf stufenweise in der Pandemiebekämpfung eingesetzt werden. Die ca. 200 Mitarbeitenden (in Vollzeit) inkl. Sicherheitszuschlag/Reserve korrespondieren im Übrigen quantitativ auch mit dem Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zu „Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie“ vom 15.04.2020 in Höhe von 5 Personen je 20.000 Einwohner/-innen.



Zu 2.: Personalbedarf

Insbesondere zur kurzfristigen Bewältigung der Corona-Pandemie sowie künftiger Epidemien ist eine personelle Verstärkung des Gesundheitsamtes in verschiedenen Bereichen, vor allem im Infektionsschutz, notwendig.

a) 1,0 VZK als persönliche Assistenz der Amtsleitung (Gesundheitswissenschaftler/-in) in EG 13 TVöD

Zur sofortigen, unmittelbaren Entlastung der Amtsleitung, insb. bei Sonderaufgaben, Koordination und Steuerung der Verfahren, Bearbeitung von abteilungsübergreifenden Grundsatzfragen, Sitzungsmanagement etc. soll eine persönliche Assistenz der Amtsleitung (Qualifikation Gesundheitswissenschaftler/-in; EG 13 TVöD) eingerichtet werden.

b) – d) Abteilung „Gesundheitsschutz, Amtsärztlicher Dienst“

Es ist eine Ermächtigung für einen Arzt bzw. eine Ärztin für den Katastrophenschutz notwendig. Bislang ist diese Aufgabe auf die Sachgebietsleitung Infektionsschutz (IfS), Abteilung 53-2 und 53-AL verteilt. Um eine kontinuierliche Fortschreibung der internen Pläne und Sichtung der Pläne des Landes und des Bundes, einen regelmäßigen Austausch mit den beteiligten Ämtern (u. a. Branddirektion, AföO) und Übungen von unterschiedlichen Szenarien zu ermöglichen, sind diese Personalkapazitäten nötig. Diese Person kann das Team IfS, aber auch das gesamte Amt regelmäßig in den Abläufen bestimmter Szenarien schulen, die Literatur und Fachinformationen sichten und bei Neuerungen einarbeiten und somit in der Phase gelb/orange des Pandemieplans für einen reibungslosen Ablauf sorgen.

Um das Infektionsschutzteam, welches derzeit aus 3,7 Stellen Fachärzte/Fachärztinnen besteht, weiter zu stärken, sind zusätzlich 4,0 Ermächtigungen für Ärzt(e)/-innen im Bereich Infektionsschutz (bis zu EG 15 TVöD) notwendig. Neben der Bearbeitung der meldepflichtigen Erkrankungen gehören zahlreiche weitere Aufgaben entsprechend Infektionsschutzgesetz zur Tätigkeit: infektionshygienische Überwachung von med. Einrichtungen, Beratung und Unterstützung unterschiedlicher Einrichtungen und der Stuttgarter Bürger/-innen zu Fragen der Infektionshygiene sowie die Impfberatung. Zusätzlich Stellungnahmen und Beratungen zu Bauanfragen in med. Einrichtungen sowie die Koordination des MRE-Netzwerkes (multiresistente Erreger) und Beratungen und Fortbildungen zum Thema multiresistente Erreger. Aufgrund kontinuierlich steigender Fallzahlen und neuer Meldepflichten sind zusätzliche personelle Ressourcen notwendig. Es ist mit anhaltenden Zahlen von Sars-CoV-2 Nachweisen zu rechnen, wellenartige Verläufe sind wahrscheinlich. Um diese zusätzlichen Fallzahlen zeitnah ermitteln und somit Infektionsketten zügig unterbrechen zu können, dabei die anderen Pflichtaufgaben aber nicht zu vernachlässigen, werden weitere Stellenanteile für den ärztlichen Bereich benötigt. Die tägliche Überwachung der Indexfälle bis zum Ende der Quarantäne muss ebenfalls durch Ärzte des Infektionsschutz-Teams erfolgen. Mit den zusätzlichen Kapazitäten kann außerdem ein kontinuierlicher Wissenstransfer in weitere Sachgebiete und zum Gesamt-Pool Pandemie des atmenden Systems (vgl. Ziffer 1) gewährleistet werden.

Für die Unterstützung der o. g. Ärzte und Ärztinnen sind 2,5 medizinische Assistenzkräfte im Bereich Infektionsschutz (EG 6 TVöD) notwendig. Für die zeitnahe Erfassung der meldepflichtigen Erkrankungen in der landeseinheitlichen Meldesoftware Octoware und die tägliche Übermittlung an das Landesgesundheitsamt stehen dem SG derzeit insgesamt 1,7 Stellenanteile zur Verfügung. Es ist mit anhaltenden Zahlen von Sars-CoV-2 Nachweisen zu rechnen, wellenartige Verläufe sind wahrscheinlich. Diese Ermächtigungen sind nötig, um die tägliche Dateneingabe und Übermittlung zu gewährleisten und eine regelmäßige Schulung weiterer Mitarbeiter im Amt in die Octoware-Dateneingabe zu ermöglichen, damit diese in Phase orange des Pandemieplans einsatzfähig sind. Ferner ist mit diesem Personal die administrative Unterstützung der zusätzlichen Ärzte sicherzustellen. Es sind ferner umfangreiche Dokumentationspflichten erforderlich aufgrund eines wesentlich erhöhten Turnus von Begehungen, die im Interesse eines verbesserten Infektionsschutzes dringend erforderlich sind.

Des Weiteren sind 10,0 Hygienekontrolleur(e)/-innen (bis EG 9a TVöD) notwendig. Die Hygienekontrolleur(e)/-innen spielen eine wichtige Rolle im vorbeugenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Unabhängig von der epidemischen Lage umfasst das Aufgabengebiet unter anderem Trinkwasser-Probenahmen und Hygienebegehungen. Diese Aufgaben müssen auch während einer Pandemie weiterhin durchgeführt und verstärkt werden. Die Tätigkeit der Trinkwasser-Probenahme dient der Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes (Legionellen-Untersuchungen) und der Trinkwasserverordnung (mikrobiologische und chemische Trinkwasser-Untersuchungen). Sie zielt auf den Schutz der menschlichen Gesundheit vor negativen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben können. Es werden beispielsweise jährlich mindestens zwischen 50 und 70 Ortsnetzproben gezogen (hoheitliche Aufgabe, Kontrolle der Wasserversorger); zwischen 70 und 80 Proben von öffentlichen Trinkbrunnen sowie öffentlichen/ privaten Eigenwasserversorgungsanlagen; zwischen 140 und 180 Proben auf Volksfesten, Märkten, Messen oder von anderen nicht ortsfesten Anlagen. Des Weiteren werden bei meldepflichtigen Legionellen-Erkrankungen Legionellen Proben in privaten Haushalten, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Fitnessstudios o. ä. gezogen. Es werden chemische Trinkwasser-Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen und sonstige mikrobiologische Trinkwasser-Untersuchungen in öffentlichen Einrichtungen durchgeführt (in Krankenhäusern, Alten-/Pflegeheimen, Kitas, Schulen, Bädern, Sporthallen, vermieteten Wohnungen etc.).
Die Hygieneüberwachung von öffentlichen Einrichtungen bringt beispielsweise mit der zunehmenden Anzahl von Kindertageseinrichtungen zusätzlichen Aufwand mit sich. Hierzu gehört eine Erst- und jährliche Folgebegehung sowie ggf. anlassbezogene Begehungen z. B. bei Beschwerden. Pro Einrichtung ist mit Vor- und Nachbereitung einschließlich Protokollerstellung, Hin- und Rückfahrt, Besichtigung und ggf. Trinkwasserbeprobung mit einem durchschnittlichen Zeitaufwand von ca. 4 Stunden zu rechnen. Aufgrund der jährlichen Steigerungsrate der Einrichtungen reichen die personellen Kapazitäten im Sachgebiet nicht aus, um den vollen Umfang der Aufgaben wahrzunehmen, um Vertretungsaufgaben oder höhere Fallzahlen zu bewältigen. Dies bezieht sich auch auf sonstige Gemeinschaftseinrichtungen oder anlassbezogene Begehungen. Jährlich werden zwischen 50 und 80 Kindertageseinrichtungen und Schulen; zwischen 60 und 80 Ferienwaldheime und Jugendfarmen; zwischen 30 und 40 Alten- und Pflegeheimen sowie zwischen 60 und 80 sonstigen Einrichtungen begangen (Tattoo-, Piercing-, Kosmetik-, Nagel- oder Fitnessstudios, Hotels etc.). Anlassbezogen müssen die Hygienekontrolleure auch bei Hygienebeschwerden Vor-Ort. Es werden beispielsweise Hygienebegehungen bei Anzeigeerstattung wegen Körperverletzung durchgeführt (Fußpflege, Nagelstudio etc.), oder wegen unhygienischen Zuständen (mangelnde Händedesinfektionsmittel in Fitnessstudios, Schädlingsbefall etc.).

Aufgrund der großen personellen Engpässe konnten nicht alle Beprobungen und Begehungen im erforderlichen Umfang wahrgenommen werden. Ziel ist es, zukünftig sämtliche Einrichtungen flächendeckend besser und öfters zu kontrollieren sowie die Trinkwasser-Untersuchungen engmaschiger durchzuführen. Beispielsweise sollen bei großen Festveranstaltungen mit einem höheren Infektionsrisiko wie Wasen, Weihnachtsmarkt oder Weinfest Trinkwasserproben an mehreren Entnahmestellen gezogen werden. Chemische Trinkwasser-Untersuchungen in Kitas werden aktuell in manchen Fällen erst nach 10 - 12 Monaten durchgeführt. Ziel ist es, diese Wasserproben zukünftig sofort nach Ablauf der ersten 6 Monate zu ziehen. Um andere Pflichtaufgaben nicht zu vernachlässigen, werden diese Ermächtigungen benötigt. Beispielsweise werden von den Hygienekontrolleur(en)/-innen auch die Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich bzw. nach § 43 Infektionsschutzgesetz durchgeführt. Des Weiteren werden die Ermittlungen gemäß Infektionsschutzgesetz bzw. bei meldepflichtigen Erkrankungen auch von den diesen durchgeführt. Bei personellen Engpässen konnten diese mindestens ebenso wichtigen Trinkwasser-Untersuchungen und Hygienebegehungen wegen den vorgenannten gesetzlichen Aufgaben nicht im erforderlichen Umfang wahrgenommen werden. Beispielsweise werden nach der ersten Hygienebegehung Kitas oder Schulen aktuell erst nach 4 oder 5 Jahren erneut begangen, oft sogar erst nach 8 Jahren. Wegen der erhöhten Sensibilität aufgrund der Pandemie besteht künftig in allen Einrichtungen erheblicher, gesteigerter Beratungsbedarf und wesentlich mehr Präsenz vor Ort.

e) – g) Abteilung „Zentraler Service, Grundsatzangelegenheiten“ (Abt. 53-1):

Zusätzlich ergibt sich in der Abt. 53-1 in den Bereichen IuK, Personal/Organisation und Haushalt durch den Zuwachs an Stellen/Ermächtigungen bzw. Mitarbeitenden sowie neu entstehenden Arbeitsplätzen ein erhöhtes Arbeitsvolumen. Folgende kurzfristige und dauerhafte Aufgaben sind schwerpunktmäßig zu bewältigen:

1,0 VZK Personal & Organisation (EG 10 TVöD):

· Personalsachbearbeitung für den steigenden Personalbestand
· Verwaltung und Koordination des Gesamt-Pools Pandemie
· Organisation einer Rückfallebene, falls IT-Systeme ausfallen
· Verwaltung von persönlichen Schutzausrüstungen inkl. Bedarfsabfragen

0,5 VZK IuK (EG 10 TVöD):

· Betreuung der durch den Stellenzuwachs wachsenden IT-Infrastruktur
· Betrieb und Installation neuer Technik
· Unterstützung im IT-Bereich, z. B. bei der Entwicklung neuer Verfahren im Pandemiefall
· Installationen für Telearbeit/Home Office
· Betreuung und Verwaltung von Diensthandys und Smartphones
· Datennetzverfügbarkeit zu den notwendigen zentralen Diensten sowie die notwendigen Serverdienste klären

0,5 VZK Haushalt, Kassen- und Rechnungswesen (EG 10 TVöD)

· Finanz- und Haushaltsfragen
· Vertragsangelegenheiten
· Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Zu 3.: Arbeitsmarktzulage

Um dem seit einiger Zeit bestehenden großen Personalgewinnungs- und Personalbindungsproblem von ärztlichem Personal beim Gesundheitsamt entgegenzuwirken und um eine finanzielle Gleichstellung zwischen den Ärztinnen und Ärzten des Arbeitsmedizinischen Dienstes und denen des Gesundheitsamtes zu erreichen, sollen die Ärztinnen und Ärzten des Gesundheitsamtes eine unbefristete Arbeitsmarktzulage gemäß der nachfolgenden Tabelle erhalten.

TVöDStufe Arbeitsmarktzulage
Leitende
Fachärzt(e)/-innen
EG 15 2 20 %
Leitende
Ärzt(e)/-innen
EG 14 2 20 %
Fachärzt(e)/-innenEG 15 2 15 %
Ärzt(e)/-innenEG 14 2 15 %

Die Zulagenregelung soll unbefristet sowohl für alle bereits beim Gesundheitsamt tätigen Ärztinnen und Ärzte als auch für Neueinstellungen gelten.

Weitere Hinweise:

Für die o. g. Ermächtigungen bzw. einzurichtenden Arbeitsplätze ist die notwendige IT-technische Standardausstattung zu beschaffen.

Hinsichtlich der räumlichen Unterbringung der o. g., durch Ermächtigungen entstehenden Arbeitsplätze sowie den Personal-Pool Pandemie sind entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist noch weiterer verwaltungsinterner Abstimmungsbedarf notwendig.





Finanzielle Auswirkungen

Durch Beschlussantrag Nr. 2 „Personalbedarf“ entstehen jährliche Kosten in Höhe von rund 1.468.000 EUR.

Durch Beschlussantrag Nr. 3 „Arbeitsmarktzulage“ entstehen jährliche Kosten in Höhe von rund 400.000 EUR.

Die Verwaltung legt zum zweiten Halbjahr 2020 einen Vorschlag zur Finanzierung der aus Ziffer 2 und 3 entstehenden Aufwendungen im Personalkostenbudget des Gesundheitsamts vor.


Die einmaligen Ausgaben für IT-Arbeitsplatzausstattung und Standardsoftwarebereitstellung für die unter Beschlussantrag Nr. 2 genannten neu entstehenden Arbeitsplätze werden bis zu einer Höhe von 82.000 EUR bei den veranschlagten Budgets im DigitalMoveS-Maßnahmenplan gedeckt, Teilfinanzhaushalt 100 - Haupt und Personalamt - Projekt 7.104001: DigitalMoveS (investiv), Auszahlungsgruppe 78311 - Erwerb von immateriellem Anlagevermögen. Der laufende Wartungsaufwand von bis zu 24.600 EUR jährlich wird bei den veranschlagten Aufwendungen im zentralen IuK-Budget gedeckt,
Teilergebnishaushalt 100 - Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1007410 – Zentrale IuK und Telekommunikation, Kontengruppe 44210 – Aufwendungen für Inanspruchnahme von Rechten und Diensten.


Die Konnexität ist derzeit noch ungeklärt.



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat mitgezeichnet. Der Gesamtpersonalrat hat Kenntnis genommen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer Dr. Alexandra Sußmann
Erster Bürgermeister Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Schaubild "atmendes System"




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