Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
311
9
Verhandlung
Drucksache:
482/2017
GZ:
StU
Sitzungstermin:
26.07.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
de
Betreff:
Sanierung Feuerbach 6 -Obere Stuttgarter Straße- Aufhebung der
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.07.2017, nicht öffentlich, Nr. 364
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.07.2017, öffentlich, Nr. 392
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 03.07.2017, GRDrs 482/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am … folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Feuerbach 6 -Obere Stuttgarter Straße- beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Feuerbach 6 -Obere Stuttgarter Straße- vom 20. Oktober 2005, in Kraft getreten am 20. Oktober 2005 mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 42, wird aufgehoben.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 30. Mai 2017. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 2 beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gem. § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu.
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