Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz:
1414-00
GRDrs
1169/2023
Stuttgart,
11/13/2023
Haushalt
2024/25
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
23.11.2023
DRK-Kreisverband Stuttgart: Digitalfunk
Beantwortung / Stellungnahme
Alle Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutzes, die vom Land Baden-Württemberg und vom Bund zur Verfügung gestellt werden, sind mit entsprechender Digitalfunktechnik ausgestattet. Neben dem festeingebauten Fahrzeugfunk wurde auch das Mitführen von digitalen Handsprechfunkgeräten berücksichtigt.
Die Katastrophenschutzfahrzeuge des DRK-Kreisverband Stuttgart sowie die der anderen Hilfsorganisationen entsprechen in der funktechnischen Ausstattung somit der Verwaltungsvorschrift über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzdienstes (VwV KatSD). Eine Kommunikation zur Integrierten Leitstelle Stuttgart sowie zu anderen Hilfsorganisationen ist gewährleistet.
Gemäß dem Ausstattungskonzept Digitalfunk des Innenministeriums Baden-Württemberg haben die Hilfsorganisationen organisationseigene Nicht-Katastrophenschutzfahrzeuge auf ihre Kosten mit Funktechnik auszustatten und zu finanzieren. Dies gilt auch für privatrechtliche Aufgaben (z. B. Sanitätsdienst).
Vorliegende Anträge/Anfragen
7027/2023-Freie Wähler
Dr. Clemens Maier
<Anlagen>