Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
528
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VerhandlungDrucksache:
1342/2017
GZ:
Sitzungstermin: 29.11.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:BM Wölfle (Ref. SI)
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Einrichtung einer/s hauptamtlichen Behinderten-
beauftragten in der Landeshauptstadt Stuttgart

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 27.11.2017, öffentlich, Nr. 161

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung zur Beschlussantragsziffer 1,
Verweisung der Beschlussantragsziffer 2 in die Stellenplan-beratungen 2018/2019


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 17.11.2017, GRDrs 1342/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Einrichtung der Stabstelle eines/einer hauptamtlichen Behindertenbeauftragten zum 01.09.2018 wird zugestimmt.

2. Vom dafür erforderlichen dauerhaften Bedarf an einer 100 %-Stelle in EG 14 TVöD (bzw. A 14) wird Kenntnis genommen. Über die Schaffung der Stelle wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2018/2019 entschieden.

BM Wölfle stellt den Inhalt der Vorlage zusammengefasst vor und wirbt um Zustimmung. Die Unabhängigkeit der/des Behindertenbeauftragten sei nach wie vor ein hohes Gut. Er glaube, diese Unabhängigkeit auch in einer hauptamtlichen Struktur gewährleisten zu können. Die Landeshauptstadt Stuttgart sei neben Baden-Baden die einzige größere Stadt in Baden-Württemberg, die noch eine ehrenamtliche Struktur hat. In Baden-Baden sei diese Struktur beim Oberbürgermeister angesiedelt, in allen anderen Städten einem Referat ähnlich dem Referat Soziales und gesellschaftliche Integration oder zum Teil dem Sozialamt zugeordnet. Über die Ausgestaltung und die Stellenausstattung werde im Rahmen der Stellenplanberatungen zu entscheiden sein.

StR Dr. Reiners (CDU) sieht noch Beratungsbedarf. Er verweist auf die Diskussion im SGA (öffentlich, NNR. 161), wo seine Fraktion eine Präferenz für das Ehrenamt gezeigt habe. Man habe zwischenzeitlich mit Herrn Tattermusch gesprochen, der dabei Bereitschaft signalisiert habe, gegebenenfalls bis in den März 2019 zu verlängern. Insofern bestehe keine zeitliche Not, sodass eine Entscheidung auch noch zum Kleinen Stellenplan 2018 getroffen werden könne. BM Wölfle zeigt sich erstaunt über diese Information, da Herr Tattermusch noch im SGA eine anderslautende Aussage dazu gemacht habe.

StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) schickt voraus, man werde sich einer Zurückstellung nicht entgegenstellen. Dennoch vertrete ihre Fraktion die Meinung, dass die Schaffung einer hauptamtlichen Struktur nicht heißt, das Amt ehrenamtlich nicht gut ausfüllen zu können. Dieses Ehrenamt sei jedoch in verschiedenen Richtungen ein so komplexes Ehrenamt, dass speziell Herr Tattermusch durch seine vorherige Tätigkeit es gut ausfüllen konnte. Jedoch habe dieser klar gesagt, dass er die Aufgabe unmöglich erfüllen konnte in der Zeit, die man ihm zur Verfügung gestellt hat. Sie könne sich zudem nicht vorstellen, wie es funktionieren soll, wenn der Behindertenbeauftragte ehrenamtlich arbeitet, in der Struktur rundherum aber alle anderen hauptamtlich arbeiten. Auch findet sie, dass damit die Komplexität der Stadt nicht dargestellt wird. Die GRÜNEN-Fraktion wünsche sich jemanden an dieser Stelle, der dauerhaft und breit in großem Umfang diese Tätigkeit ausfüllen kann, indem er hauptamtlich bei der Stadt angestellt ist.

StR Körner (SPD) unterstützt aus den von seiner Vorrednerin genannten Gründen ebenfalls die Hauptamtlichkeit. Seines Erachtens passt zu der vorgesehenen Struktur jedoch nicht, dass eine 0,5-Stelle zur Unterstützung der/des neuen Hauptamtlichen gestrichen werden soll, weshalb seine Fraktion diesen Teil nicht mittrage. Wichtig sei darüber hinaus eine gewisse Unabhängigkeit der/des Behindertenbeauftragen auch in hauptamtlicher Struktur: "Es muss weiterhin eine starke Persönlichkeit sein, die die Interessen der Menschen mit Behinderungen mit einer starken Stimme vertritt!". Dem Antrag, die Entscheidung zu verschieben, stimmt er zu.

Auch StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) stimmt einer Verschiebung zu. Die Fraktionsgemeinschaft habe immer schon vertreten, diese Funktion in hauptamtlicher Struktur zu machen, und sehe sich im Verwaltungsvorschlag bestätigt. Wie sein Vorredner lehnt er dagegen die Kürzung von 0,5 Stellen ab.

Grundsätzlich halte man die Umstellung auf eine/n hauptamtliche/n Behindertenbeauftragte/n für nachvollziehbar und richtig, erklärt StRin von Stein (FW). Herr Tattermusch habe im SGA sehr deutlich gemacht, dass große Herausforderungen zu meistern sind. Man müsse folglich sehr genau darauf schauen, wer diese Funktion in Zukunft bekleiden soll. Dem Antrag auf Zurückstellung kann sie folgen.

Einer Zurückstellung stimmt auch StR Klingler (AfD) zu. Er teilt dagegen die Argumentation nicht, wonach man die Funktion eines/r Behindertenbeauftragen nicht im Ehrenamt erfüllen kann, "aber Stadtrat kann man im Ehrenamt machen". StR Dr. Oechsner (FDP) signalisiert ebenfalls Zustimmung zu einer Zurückstellung.
Wenn frühestens im Laufe des Jahres 2018 wieder darüber diskutiert werden soll, so müsse Herr Tattermusch nochmals von OB Kuhn bestellt werden, macht BM Wölfle aufmerksam. Dann gelinge es jedoch nicht, eine Überlappung herzustellen, was man mit einer Besetzung der Stelle zum 01.09.2018 sicherstellen wollte. Auch wegen der jetzt anstehenden Stellenplanberatungen habe man vorgeschlagen, über die Stelle in diesem Kontext zu entscheiden.

StRin Ripsam (CDU) erläutert, Vertreter ihrer Fraktion hätten mit Herrn Tattermusch im Anschluss an die SGA-Sitzung ein Gespräch geführt, im Laufe dessen sie ihn u. a. gefragt haben, ob er bereit wäre, eine Übergangszeit sicherzustellen, wenn nach dem Kleinen Stellenplan im Herbst 2018 die Entscheidung gefallen ist, wer die Funktion - voraussichtlich hauptamtlich - ausfüllt, damit ein ordentlicher Übergang möglich ist. Man wolle diese Entscheidung nicht unter dem Druck der Haushaltsberatungen treffen. Ein ordentlicher Übergang könne ab Anfang 2019 erfolgen.

Dies bedeute die Zurückstellung bis zum Kleinen Stellenplanverfahren im Spätherbst 2018, verbunden mit dem Auftrag, mit Herrn Tattermusch die Verlängerung zu besprechen, merkt EBM Föll an.

StR Rockenbauch legt Wert darauf - sollte Herr Tattermusch der Verwaltung seine Bereitschaft, die Bestellung zu verlängern, nicht bestätigen -, das Thema doch noch in die Stellenplanberatungen zu bringen. Er fragt auch, ob zur Sicherstellung einer Überlappung ein Grundsatzbeschluss bereits im Mai 2018 gefasst werden muss, um die Stellenausschreibung auf den Weg zu bringen. EBM Föll sagt die gewünschte Klärung einschließlich je nachdem zu verfahren zu. Im Falle der Vertagung ins Kleine Stellenplanverfahren werde dort entschieden.

StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) bestätigt die Grundsatzrichtung ihrer Fraktion, in Hauptamtlichkeit zu gehen, und betont, man wolle nicht in eine Verfahren rutschen, wo man zeitlich in die Bredouille kommen würde. Daher wünscht sie eine Zusage der Verwaltung, wonach diese direkt nach dem Kleinen Stellenplan die Ausschreibung vornimmt und eine Überlappung stattfindet.

Nach Ansicht von ÉBM Föll ist es zeitlich nicht unmöglich zu bewerkstelligen, "aber es ist eng". Selbst wenn die Stelle im Dezember ausgeschrieben wird, so müsse man mit mindestens zwei Monaten rechnen, bis das Auswahlverfahren abgeschlossen ist. Zudem seien u. U. Kündigungsfristen zu beachten.

BM Wölfle schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, mit Herrn Tattermusch ein offizielles Gespräch zu führen, um die gewünschte Überlappung sicherzustellen. Nachdem die Stelle in den Unterlagen zu den Stellenplanberatungen aufgeführt ist, werde man in diesem Zusammenhang über das Ergebnis dieses Gesprächs berichten, sodass der Verwaltungsausschuss über das weitere Verfahren entscheiden kann.

EBM Föll hält abschließend Vertagung in die Stellenplanberatungen am 06.12.2017 fest.

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Faßnacht / pö
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