Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1362/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin: 04.05.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: BelWü: Abkündigung der Dienste für die Stuttgarter Schulen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 28.04.2022, GRDrs 1362/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von dem Schreiben der BelWü-Koordination, Universität Stuttgart zur Abkündigung der BelWü-Dienstleistungen für Schulen vom 30.04.2021 wird Kenntnis genommen (Anlage 1).

2. Dem Ersatz der abgekündigten Dienste und Produkte des BelWü auf Basis des Angebots der Komm.One (Anlagen 3 und 4) wird zugestimmt.

3. Die Finanzierung der Sachkosten für Migration und laufenden Betrieb der Internetdienstleistungen auf Grundlage des Angebots von Komm.One erfolgt aus dem Budget des Schulverwaltungsamts im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereiche 4002110, 4002120 und 4002130, Kontengruppe 44310 - Geschäftsaufwendungen.

4. Der Zentrale Einkauf führt das Vergabeverfahren unter Anwendung der aktuellen vergaberechtlichen Vorgaben durch. Es wird zugestimmt, dass die Vergabeentscheidungen durch das Referat AKR (Mitzeichnung Referat JB) getroffen werden.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Nachgefragt wird von StRin Ripsam (CDU), ob für alle Schulen eine Gesamtstrategie angedacht worden ist. Von einer misslichen Situation spricht BMin Fezer. Hier werde mit Dienstleistern zusammengearbeitet, die der Stadt in der Vergangenheit seitens des Landes (Wissenschaftsministerium) empfohlen worden seien. Grundsätzlich könne jede Schule selbst entscheiden, wenn es um Fragen wie beispielsweise Schul-Homepage geht, mit welchen Dienstleistern zusammengearbeitet werde. Die Verwaltung unterbreite für alle Schulen ein Angebot. Die Schulen müssten dieses aber nicht annehmen. Es gehe hier um ein breites Leistungsspektrum. Für die einzelnen Leistungen gebe es auch unterschiedliche Zuständigkeiten. So seien die Internetadressen der Lehrkräfte eigentlich Landessache. Gearbeitet werde daran, alles zusammenzuführen.

Zu den Kosten fährt sie fort, es gebe einen Grund für den Ausstieg von Baden-Württembergs extended LAN (BelWü), und es gebe auch einen Grund für die Verteuerung. Die Mehrkosten stünden im Zusammenhang mit dem für alle Beteiligten, also dem Schulverwaltungsamt und jeder beteiligten Schule, anstehenden, sehr aufwendigen Migrationsprozess. Daher gebe es bereits im Vorfeld Ankündigungen, dass bei der Umsetzung und Betreuung Defizite bestünden. Unter Umständen müsse die Verwaltung, um alles Notwendige bewerkstelligen zu können, den Gemeinderat mit diesem Prozess nochmals im Rahmen der kommenden Etatberatungen befassen.

Anschließend äußert StRin Ripsam die Annahme, dass das seitherige System nicht schlecht war, da es 100 Schulen bislang für gut befunden haben. Wenn sich nun diese 100 Schulen für unterschiedliche Möglichkeiten entschieden, frage sie sich, ob dann noch ein "bunterer Strauß" an Anwendungen entstehe als seither. Da eine noch größere Angebotszerstreuung zu Mehrkosten führe, stelle sich die Frage, wie man alle Schulen "in ein Boot" bekomme.

Nach ihrer weiteren Frage, ob schon bekannt ist, wie viele der 100 Schulen mit Komm.One arbeiten wollen, informiert die Vorsitzende, genau an dieser Stelle setze die Verwaltung an, indem den Schulen angeboten werde, über Komm.One die Dienstleistungen abzurufen. Natürlich sei eine Zusammenarbeit mit nur einem Anbieter oder nur wenigen Anbietern im Interesse der Stadt. Schon seither werde versucht, im IT-Bereich, um den Aufwand zu begrenzen, mit standardisierten Lösungen und mit wenigen Anbietern zu arbeiten. Zwar würden die Schulen wie dargestellt selbst entscheiden, aber ihnen werde nur der Standard von Komm.One bezahlt. Sollten sich die Schulen darüber hinaus zusätzliche Leistungen wünschen, müssten sie dafür die Finanzierung selbst sicherstellen.

Abschließend stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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