Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0501-06
GRDrs 1155/2021
Stuttgart,
11/11/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Aufstockung zentrales Budget Telearbeit

Beantwortung / Stellungnahme


Aufstockung des zentralen Budgets für Telearbeit (TA) von 60.000 € auf 150.000 €:

Die wesentlichen Kosten für die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes verursacht bislang die Technikausstattung, da am Büroarbeitsplatz ein fester PC über die Jahre hinweg die kostengünstigere reguläre Ausstattung darstellte und ein mobiles Gerät beim Großteil der Mitarbeitenden nicht benötigt wurde. Insoweit erfolgte mit Einrichtung eines Telearbeitsplatzes die Umstellung auf ein Notebook mit zusätzlichem Bildschirm und weiterem Zubehör, wie z. B. Dockingstations (Büro und TA-Platz). Hinzu kommen bei Bedarf Ausstattungsgegenstände zur Einhaltung ergonomischer Vorgaben, häufig bezogen auf die Beleuchtung bzw. Verschattung des häuslichen Arbeitsplatzes. Ergänzendes Mobiliar musste bislang von den Ämtern eher untergeordnet bereitgestellt werden.

Das seit 2020 vorhandene zentrale Budget für Telearbeit von jährlich 60.000 € wurde
daher zunächst für die erstmalige technische Ausstattung von jeweils 50 neuen Telearbeitsplätzen à 1.200 € eingesetzt. Im Personalbeirat wurde am 22. Juni 2021 darüber berichtet.


Bei einer Aufstockung des zentralen Budgets könnten mehr Telearbeitsplätze finanziert werden. Vonseiten des Gesamtpersonalrats wurde im Personalbeirat berichtet, dass derzeit ca. 150 Anträge auf Telearbeit offen bzw. zu erwarten seien. Da im Zuge der fortschreitenden technischen Ausstattung der Mitarbeitenden mit Notebooks als Standardarbeitsmittel die Kosten für die zusätzliche technische Ausstattung bei der mobilen Arbeit perspektivisch sinken, ist bei einer Erhöhung des Budgets auf 150.000 € von einer vollumfänglichen Abdeckung des seitens des GPR genannten Bedarfs für Telearbeit auszugehen.

Die Bedarfe können, sofern sie nicht über das bereits vorhandene zentrale Budget für Telearbeit finanzierbar sind, bezüglich der technischen Ausstattung aber auch direkt über den IuK-Maßnahmenplan abgedeckt werden, der im Rahmen der Anmeldungen zu Digital MoveS ab dem Haushaltsjahr 2022 erhöht werden soll.

Aufstockung der zentralen Stelle um 50% anstatt um 30%:

Die vonseiten der Verwaltung vorgeschlagene und in der GRDrs. 170/2021 begründete Stellenschaffung im Umfang von 0,3 VZÄ für die zentrale organisatorische Betreuung und Beratung der flexiblen Arbeitsformen Telearbeit und mobiles Arbeiten durch das Haupt- und Personalamt wurde auf der Grundlage von bisherigen Erfahrungswerten mit der Telearbeit sowie der Einführung des mobilen Arbeitens und der Interimsvereinbarung zum Homeoffice ermittelt.




Vorliegende Anträge/Anfragen

475/2021 CDU, 766/2021 SPD, 945/2021 Nr. 3 Die FrAKTION, 1275/2021 Freie Wähler




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister




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