Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
120
13
Verhandlung
Drucksache:
129/2014
GZ:
KBS
Sitzungstermin:
07.05.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Gemeinschaftsschulen
- Antragstellung zum Schuljahr 2015/16
Vorgang:
Verwaltungsausschuss vom 09.04.2014, nicht öffentlich, Nr. 105
Ergebnis: Einbringung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 26.03.2014, GRDrs 129/2014, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Vom
aktuellen Sachstandsbericht
zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen in der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen.
2. Die "
Schulwoche im Waldheim"
wird analog auch auf die Klassenstufe 5 der Gemeinschaftsschulen angewandt.
3. a) Die Landeshauptstadt Stuttgart beantragt zum
1. Juni 2014
für das Schuljahr 2015/2016 beim Land Baden-Württemberg die Einrichtung einer jeweils dreizügigen Gemeinschaftsschule für die Sekundarstufe I an der
Realschule Weilimdorf
in Stuttgart-Weilimdorf sowie an der
Schickhardt-Realschule
in Stuttgart-Süd.
b) Es wird zur Kenntnis genommen, dass bauliche Erweiterungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen bzgl. des pauschalen Flächenzuschlages für Gemeinschaftsschulen gemäß der Handreichung des Kultusministeriums sowie einer Mensa vorgenommen werden müssen. Die Verwaltung wird hierfür mit der Erarbeitung entsprechender Raumprogramme für die unter Beschlussantrag 3a) genannten Schulen mit Kostenberechnung für die Anmeldung zum kommenden Doppelhaushalt 2016/2017 beauftragt.
c) Für den
Ganztagesbetrieb der Realschule Weilimdorf und der Schickhardt-Realschule als Gemeinschaftsschule
werden im Endausbau
laufende Mittel
in Höhe von voraussichtlich jeweils
410.000 Euro
benötigt. Über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Budget des Schulverwaltungsamts wird im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2016/2017 entschieden.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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