Landeshauptstadt Stuttgart
L/OB-K
Gz: 0453-00
GRDrs 1181/2021
Stuttgart,
11/08/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Städtischer Pressespiegel: Digital zugänglich machen

Beantwortung / Stellungnahme

Bei einem Pressespiegel handelt es sich nach § 49 Urheberrechtsgesetz (UHG) um eine Sammlung und Vervielfältigung von Presseberichten, für die dem Urheber eine angemessene Vergütung zu entrichten ist. Die Vergütung wird an eigens hierfür eingerichtete Verwertungsgesellschaften (VG) z.B. VG Wort, VG Bild oder PMG abgeführt.

1. Aktuelle Arbeitsgrundlage - Pressespiegel in Papierform:

Die Abteilung Kommunikation erstellt den täglichen Pressespiegel und stellt ihn aktuell 66 Empfängern in Papierform zur Verfügung. Der Inhalt beschränkt sich auf die Vorgaben des § 49 UHG, wonach nur Artikel aus den Bereichen Politik, Wirtschaft oder Religion aufgenommen werden dürfen, die Tagesfragen behandeln. Der Pressespiegel ist immer eine Auswahl an Artikeln und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Lizenzkosten an die Verwertungsgesellschaften betragen ca. 14.000 € pro Jahr bezogen auf die derzeitigen 66 Empfänger des Papierpressespiegels.

2. Elektronischer Pressespiegel mit Suchfunktion:

Ein elektronischer Pressespiegel mit Suchfunktion bedarf einer über § 49 UHG hinausgehenden Lizenzierung. Sie ist ausschließlich über PMG Presse Monitor (PMG) erhältlich, welche die Inhalte der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage vermarktet. Parallel zur Recherchefunktion ist die Archivierung zu beachten, weil der elektronische Pressespiegel in der Grundvariante nach § 49 UHG maximal sieben Tage vorgehalten werden darf.


3. Empfängerkreis:

Derzeit ist davon auszugehen, dass ein Exemplar des Papierpressespiegels von mehreren Personen gelesen wird. Beispielsweise erhalten die Fraktionsgeschäftsstellen jeweils ein Exemplar. Ein elektronischer Pressespiegel muss nach der Zahl der tatsächlichen Leser lizensiert werden. Die Zustellung würde personalisiert als Mail oder über ein zugangsgeschütztes EDV-System erfolgen. Die Weiterleitung an Dritte außerhalb des originären Empfängerkreis ist nicht lizenziert. Der zu lizenzierende Empfängerkreis erweitert sich dadurch automatisch.

So würde jeder Stadträtin/jedem Stadtrat ein Exemplar zur Verfügung gestellt werden. Hinzu kämen Fraktionen, Bürgermeister und Referate mit den jeweiligen Mitarbeitern. Es ist davon auszugehen, dass der bisherige Empfängerkreis weiter beliefert wird und um alle Amts- und Eigenbetriebsleitungen, alle Bezirksvorsteher und ggf. weitere Stellen innerhalb der Stadtverwaltung ergänzt werden kann. Die Verwaltung schätzt, dass sich der Empfängerkreis in der digitalen Variante des Pressespiegels auf mindestens 250 Empfänger erweitert.

Empfängerkreis Pressespiegel
Bisher/Papier
Neu/Digital
Stadträte
0
60
Geschäftsstellen der Fraktionen und Gruppierungen
8
25
Bürgermeister und Referatsmitarbeiter
31
45
Amts- und Eigenbetriebsleitungen, Bezirksämter
12
51
Verbleibende bish. Empfängerkreis/Schlüsselpos.
15
69
SUMME
66
250
4. Finanzielle Auswirkungen:

Die Vergütung des aktuellen papierbasierten Pressespiegels erfolgt auf Basis der Erscheinungsweise, Auflage und Anzahl der Artikel. Die Kosten belaufen sich auf ca. 14.000 € pro Jahr und werden vollständig aus dem Budget der Abteilung Kommunikation gedeckt.

Wie bereits ausgeführt, müsste für einen digitalen Pressespiegel der Empfängerkreis erweitert werden. Damit der Pressespiegel durchsucht und ggf. länger als vier Wochen gespeichert werden darf, ist eine Lizenzerweiterung mit Archivierungsrechten für zehn Jahre erforderlich.

Hochrechnung der voraussichtlichen laufenden Kosten pro Jahr für einen digitalen Pressespiegel mit Archivierungs- und Recherchefunktion:
Empfänger
65
100
150
200
250
Preis inkl. 7% MwSt.ca. 37.300 €ca. 42.800 €ca. 45.700 €ca. 47.300 €ca. 49.400 €
Kosten je Leser/Jahrca. 574 €ca. 428 €ca. 305 €ca. 237 €ca. 198 €

Bezogen auf 250 Empfänger verursacht ein elektronischer Pressespiegel einen dauerhaften zusätzlichen Finanzaufwand von ca. 35.400 € pro Jahr im Vergleich zur aktuellen Form als Papierpressespiegel.

Die Erstellung des elektronischen Pressespiegels kann durch bereits vorhandenes Personal in der Abteilung Kommunikation erfolgen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

913/2021, 379/2020

913/2021 Die FrAKTION




Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister




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