Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
760/2013
Stuttgart,
09/17/2013
Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 19. November 2009
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.09.2013
25.09.2013
26.09.2013
Beschlußantrag:
Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 19. November 2009 wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Die aktuelle Erschließungsbeitragssatzung vom 19. November 2009 ist aus folgendem Grund zu ändern:
Neue Einheitssätze
Die derzeit gültigen Einheitssätze in der Erschließungsbeitragssatzung wurden vom Gemeinderat am 19. November 2009 beschlossen. Für die jetzt anstehende Anpassung wurden die Einheitssätze auf der Grundlage geeigneter Erschließungsanlagen ab dem Jahre 2010 neu ermittelt. Insgesamt wurden 30 bereits abgeschlossene oder submittierte Erschließungsanlagen untersucht. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich die Kosten für die Herstellung von Erschließungsanlagen im betrachteten Zeitraum deutlich erhöht haben. Die bei der Beitragsabrechnung bedeutsamsten Einheitssätze erhöhen sich für Anbaustraßen mit bis zu 15 % Pflasteranteil von bisher 151,00 €/m² auf 166,00 €/m² und für Gewerbe- und Industriestraßen von bisher 156,00 €/m² auf 171,00 €/m².
Auf der Grundlage deutlich gestiegener Standardanforderungen erhöht sich der Einheitssatz für Grünanlagen als flächenmäßige Teileinrichtungen der Anbaustraßen und Wohnwege von bisher 38,00 €/m² auf 48,00 €/m². Der Zuschlag je Einzelbaumpflanzung erhöht sich von bisher 760,00 € auf 2.100,00 €.
Durch das Eingliedern der neuen Einheitssätze in die bestehende Satzungssystematik ergeben sich zudem an einigen Stellen redaktionelle Änderungen.
Finanzielle Auswirkungen
Die in der Praxis bedeutsamsten Einheitssätze verändern sich wie folgt:
Für Anbaustraßen (bis zu 15 % gepflastert) von bisher 151,00 €/m² auf 166,00 €/m², was einer Erhöhung um 9,9 % entspricht.
Bei Anbaustraßen in oder an Gewerbe- und Industriegebieten von bisher 156,00 €/m² auf 171,00 €/m² (+9,6 %).
Die Erhöhung der Einheitssätze führt bei der Abrechnung der beitragsfähigen Anlagen zu einem erhöhten Beitragsrückfluss. Unter Berücksichtigung der tatsächlich über Einheitssätze zur Abrechnung kommenden Anlagen (Anbaustraßen und Wohnwege) ist unter der Annahme einer zukünftigen Einnahmeentwicklung, die dem Durchschnitt der letzten 6 Jahre entspricht, mit Mehreinnahmen von ca. 150.000 € pro Jahr zu rechnen. Voraussetzung dafür ist der Bau der entsprechenden Erschließungsanlagen.
Beteiligte Stellen
Das Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser, das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen sowie das Referat Recht, Sicherheit und Ordnung haben der Vorlage zugestimmt.
Vorliegende Anträge/Anfragen
Keine
Erledigte Anträge/Anfragen
Keine
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung
Anlage 3: Entwicklung des Einheitssatzes für Erschließungsmaßnahmen
zum Seitenanfang
GRDrs_760-2013_Anl_1_Ausführliche_Begründung.pdf
GRDrs_760-2013_Anl_2_Erschließungsbeitragssatzung.pdf
GRDrs_760-2013_Anl_3_Entwicklung_des_Einheitssatzes_für_Erschließungsmaßnahmen.pdf