Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 384/2022
Stuttgart,
06/29/2022



Stuttgart 21: Baustraße PFA 1.5 Rosensteinhang
- Bau eines neuen Radwegs am Fuße des Rosensteinhangs
- Vereinbarung mit der Bahn
- Vereinbarung mit dem Land
- Finanzierung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
12.07.2022
20.07.2022
21.07.2022



Beschlußantrag:

1. Der Realisierung eines neuen Radwegs am Fuße des Rosensteinhangs auf Flächen des Landes wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt eine Vereinbarung mit der Deutschen Bahn über die Realisierung und Finanzierung zu verhandeln und abzuschließen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt eine Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg als Grundstückseigentümer über den Bau und Betrieb eines Radwegs am Fuße des Rosensteinhangs zu verhandeln und abzuschließen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen naturschutzrechtlichen Genehmigungen einzuholen und den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft auf externen Maßnahmenflächen außerhalb des Rosensteinparks zu kompensieren.

5. Die Auszahlungen werden im Teilfinanzhaushalt 660 Tiefbauamt, Projekt 7.662931
Radwege gedeckt.







Begründung:


Für Baumaßnahmen im Rahmen von Stuttgart 21 wurde gemäß Planfeststellungsbeschluss für den PFA 1.5 entlang des Rosensteinhangs eine Baustraße zwischen den Gleisen der SSB und dem Rosensteinpark errichtet. Diese Baustraße diente der Andienung der Baustelle „S21 Brücke über den Neckar“ und dem „S21 Tunnel Bad Cannstatt“. Die Rohbauarbeiten an der neuen Stuttgart 21 Infrastruktur sind mittlerweile fast abgeschlossen und die Baustraße soll entsprechend der Verpflichtungen aus der Planfeststellung zurückgebaut werden.

Parallel zu den Bauarbeiten der Bahn hat die Stadt das Projekt B10 Rosensteintunnel mit der neuen Brücke für den Fuß- und Radverkehr über die B10 Neckartalstraße realisiert, der derzeit auf der Seite des Rosensteinhangs vor dem ehemaligen Bahntunnel endet (Etzel-Portal) und provisorisch über eine Treppenanlage an den Rosensteinpark angeschlossen ist. Mit dem Rückbau der Baustelleneinrichtungsflächen können die künftigen Fußwegeverbindungen in den Park wiederhergestellt werden. Für den Radverkehr war im Rahmen des Bebauungsplans „B10 Rosensteintunnel“ ein Hangparallelweg künftig angedacht. Dieser ursprünglich angedachte Weg wäre aus naturschutzrechtlichen Gründen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht realisierbar, da dieser durch das FFH Schutzgebiet Rosenstein führen würde.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb in Abstimmung mit dem Land, den ursprünglich geplanten Hangparallelweg durch eine alternative Wegeführung in der Lage der heute bestehenden Stuttgart 21 Baustraße zu ersetzen. Ab dem Rosensteinsteg 2 (Hängebrücke), welcher über die Gleise der SSB führt, würde der neue Weg erst parallel zu den Gleisen und im weiteren in Richtung des bestehenden Hauptwegenetzes geführt (siehe Anlage 1).

Durch dieses Vorgehen werden die notwendigen zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft auf ein Minimum reduziert und eine schnellstmögliche Verbesserung für den Radverkehr erreicht. Diese neue Wegeführung wurde bereits in der Bearbeitung des Radverkehrskonzepts für den Bereich Schlossgarten/ Rosenstein/ Neckarknie berücksichtigt und soll in die Fortschreibung des stadtweiten Radkonzeptes einfließen.

In der langfristigen Radverkehrsplanung soll der Radverkehr auf einem Radschnellweg in der Lage der heutigen Eisenbahnbrücke über den Neckar, durch den bestehenden Eisenbahntunnel hindurch und durch das neue Stadtquartier Rosenstein in Richtung Innenstadt geführt werden.

Mit der Herstellung des Radweges sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Zum einen können auf Flächen der heutigen Baustraße im Rahmen der Planfeststellungen zu S21 festgesetzte Wiederherstellungsmaßnahmen im Park nicht realisiert werden, zum anderen führt die neue Wegeführung zur Inanspruchnahme bislang unversiegelter Flächen. Die Trasse verläuft am Rand des Landschaftsschutzgebietes und des FFH-Gebietes, so dass diese nur randlich und geringfügig beeinträchtigt werden. Die mit der Herstellung des Weges verbundenen Eingriffe sollen auf externen Flächen kompensiert werden.

Mit der Realisierung des zuvor beschriebenen Radwegs soll noch in 2022 begonnen werden. Die Fertigstellung ist nach derzeitigen Stand 2023 vorgesehen.


Notwendige Vereinbarungen mit der Deutschen Bahn:

Die Deutsche Bahn ist gemäß Planfeststellungsbeschluss zum PFA 1.5 verpflichtet, die vorhandenen Baustelleneinrichtungsflächen einschließlich der Baustraße nach Ende deren Erfordernis zurückzubauen und LBP-Maßnahmen umzusetzen. Auf Wunsch der Stadt soll nun in der Lage der heutigen Baustraße durch die Bahn ein neuer Radweg errichtet werden. Deshalb beteiligt sich die Bahn an den Kosten der neuen Wegeführung in Höhe der ersparten Aufwendungen für Rückbau und Wiederherstellung. Die hierfür notwendigen vertraglichen Regelungen werden durch die Stadt mit der Deutschen Bahn verhandelt und vereinbart.

Notwendige Vereinbarungen mit dem Land Baden-Württemberg:

Der neue Radweg wird vollständig auf Flächen des Landes hergestellt. Das Land erklärt sich bereit, dass die Stadt zur Förderung des Radverkehrs auf ihren Flächen den neuen Weg baulich errichtet. Die Kosten trägt die Stadt, das Eigentum der neuen Wegeverbindung liegt beim Land. Mit Inbetriebnahme übernimmt das Land die bauliche Unterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht. Die hierfür notwendigen vertraglichen Regelungen werden durch die Stadt mit dem Land verhandelt und vereinbart.

Die Bezirksbeiräte Bad Cannstatt und Stuttgart-Ost werden im Rahmen der nächsten Information zum Gesamtprojekt B10-Rosensteintunnel über das Ergebnis der vorliegenden Radwegplanung informiert.

Finanzielle Auswirkungen

Die Herstellkosten der neuen Radwegeverbindung betragen nach aktueller Abschätzung
rd. 1.000.000 EUR. Nach Abschluss der Verhandlungen mit der Bahn werden die
notwendigen Finanzierungsanteile im Rahmen einer Referatsentschließung freigegeben.
Die Auszahlungen in den Jahren 2022 und 2023 werden im Teilfinanzhaushalt 660
Tiefbauamt, Projekt 7.662931 Radwege gedeckt. Die Stadt wird sich beim
Regierungspräsidium Stuttgart um Zuschüsse des Landes zur Förderung des
Radverkehrs bemühen.



Beteiligte Stellen

SWU

Vorliegende Anträge/Anfragen

SPD 1361/2021 vom 25.11.2021

Erledigte Anträge/Anfragen





Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Übersichtsplan


Übersichtsplan





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Wörner, Gabriela - 20220629_GRDrs 3842022 MZ von SWU.pdf - PDF - .pdf