Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 633/2012
Stuttgart,
10/26/2012



Zweckverband Hochwasserschutz Körsch: Jahresrechnung 2011 und Erhöhung der Verbandsumlage ab 2014



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.11.2012
07.11.2012



Beschlußantrag:

I) Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Hochwasserschutz Körsch den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. Die Verbandsversammlung stellt die Jahresrechnung 2011 nach § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) wie folgt fest. Entsprechend § 41 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) wird das Ergebnis 2011 nachfolgend dargestellt.

Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
EUR
EUR
EUR
1. Soll-Einnahmen
161.269,99
1.448.764,48
1.610.034,47
2. Neue Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
0,00
3. Zwischensumme
161.269,99
1.448.764,48
1.610.034,47
4. ./. Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
vom Vorjahr
5. Bereinigte Soll-Einnahmen
161.269,99
1.448.764,48
1.610.034,47
6. Soll-Ausgaben
161.269,99
1.005.874,87
1.167.144,86
7. Neue Haushaltsausgabereste
0,00
730.631,71
730.631,71
8. Zwischensumme
161.269,99
1.736.506,58
1.897.776,57
9. ./. Haushaltsausgabereste
0,00
287.742,10
287.742,10
vom Vorjahr
10. Bereinigte Soll-Ausgaben
161.269,99
1.448.764,48
1.610.034,47
11. Differenz (Fehlbetrag)
0,00
0,00
0,00
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
Nachrichtlich:
EUR
EUR
EUR
12. Zugänge/Abgänge an:
12.1 Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
0,00
12.2 Haushaltsausgabereste
0,00
730.631,71
730.631,71
Das Gesamtvolumen beträgt 1.610.034,47 EUR, davon 161.269,99 EUR (Vj.: 57.985,04 EUR) im Verwaltungshaushalt und 1.448.764,48 EUR (Vj.: 1.261.117,71 EUR) im Vermögenshaushalt. Die Zuführung vom Vermögenshaushalt an die Allgemeine Rücklage beträgt 0 EUR (Vj.: 1.400 EUR).

2. Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis vom Stand der Vermögenswirtschaft.
Die Allgemeine Rücklage beträgt 2.500 EUR (Vj.: 2.500 EUR).


II) Für den Anteil der Stadt Stuttgart an den Verbandsumlagen sind im Doppelhaushalt 2014/2015 nach derzeitiger Beschlusslage der Verbandsversammlung des Zweckverbandes folgende Vorbelastungen aufzunehmen:
Jahr Kapitalumlage (FinanzHH) Betriebskostenumlage (ErgHH)
2014 389.780 EUR 23.260 EUR
2015 406.680 EUR 23.260 EUR



Begründung:


Die Städte Denkendorf, Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern und Stuttgart bilden den „Zweckverband Hochwasserschutz Körsch“ mit Sitz in Denkendorf.

Der Kommunale Arbeitskreis Filder erarbeitete im Rahmen einer Flussgebietsuntersuchung ein Hochwasserschutzkonzept, das im Einzugsgebiet der Körsch Rückhaltebecken und andere technische Hochwasserschutzmaßnahmen vorsieht. Ziel ist ein verbesserter Schutz für die Ortslagen, nachdem in den letzten Jahren deutlich wurde, dass wegen des Klimawandels verstärkt mit Hochwasser-Ereignissen zu rechnen ist.

Der Gemeinderat hatte im Herbst 2008 der Gründung des Zweckverbandes zugestimmt und die Verbandssatzung in der Fassung vom 9. Juni 2008 beschlossen.

Vertreterinnen/ Vertreter in der Verbandsversammlung seitens der LHS sind der Oberbürgermeister und fünf Mitglieder des Gemeinderates.

Jahresrechnung 2011:

Der Verbandsrechner hat den Rechnungsabschluss 2011 aufgestellt. Der Planansatz im Vermögenshaushalt mit 2.085.000 EUR wurde durch das Rechnungsergebnis mit 1.448.764 EUR um 636.236 EUR unterschritten. Folgende Übersicht zeigt die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2011:


Einnahmen
Plan
Soll
Vergleich
Kapitalumlage
1.127.280 EUR
1.161.764,48 EUR
34.484,48 EUR
Zuschuss
957.720 EUR
287.000,00 EUR
-670.720,00 EUR*)
Summe
2.085.000 EUR
1.448.764,48 EUR
-636.235,52 EUR
*) Zuschuss ging überwiegend noch in 2010 ein.
Ausgaben
Plan
Soll
Vergleich
Zuführung Rücklage
0 EUR
0 EUR
0 EUR
Grunderwerb
20.000 EUR
-79.309,67 EUR
-99.309,67 EUR
Planung
630.000 EUR
422.336,04 EUR
-207.663,96 EUR
Investitionen
1.435.000 EUR
1.105.738,11 EUR
-329,261,89 EUR
Summe
2.085.000 EUR
1.448.764,48 EUR
-636.235,52 EUR


Beim Grunderwerb Denkendorf und Erbgraben fielen rd. 99 TEUR gegenüber dem Plan nicht an. Bei den Baumaßnahmen Erbgraben inklusive der Beteiligung an der Auslassleitung Jakobstraße fielen gegenüber dem Plan insgesamt rd. 537 TEUR weniger an. Die Maßnahme Katzenbach wurde mit 76 TEUR vorläufig zurückgestellt. Außerdem ergaben sich vorläufige Minderausgaben beim Erbgraben. Die überschüssige Kapitalumlage wurde als Spitzabrechnung mit 37.654,67 EUR nach 2012 übertragen.

Die Spitzabrechnung für die Kapitalumlage sieht wie folgt aus:
*) einschließlich Einbuchung überschüssige Betriebskostenumlage VwH (147.656,86 EUR)
Bedingt durch die Einbuchung der Spitzabrechnung Vorjahr ergab die laufende Spitzabrechnung der Kapitalumlage einen überschüssigen Betrag von 37.654,67 EUR, der den Verbandskommunen 2012 gutgeschrieben wurde.

Die Umlagen 2011 stellen sich wie folgt dar:
Die Kapitalumlage 2011 ist im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamtes mit 206.000 EUR veranschlagt. Die im Jahr 2011 im Ergebnis abgeflossene Kapitalumlage mit
456.573, 44 EUR enthält entsprechende Haushaltsreste aus Vorjahren.

Maßnahmen des Zweckverbands Hochwasserschutz Körsch:

Der Zweckverband beabsichtigt im Zeitraum 2011 bis 2021, neben kleineren Hochwasserschutzmaßnahmen, insgesamt 9 Hochwasserrückhaltebecken zu errichten.

Auf Stuttgarter Gemarkung sind drei Hochwasserrückhaltebecken geplant. Zwei davon in Möhringen (ein Becken am Sindelbach und ein weiteres an der Körsch vor der Kläranlage). Das dritte Becken soll in Plieningen oberhalb der Kläranlage errichtet werden.
Im Einzelnen sind bzw. werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

Umgesetzte Maßnahmen und Projekte im Jahr 2011 und 2012:

· Realisierung Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Erbgraben in Leinfelden-Echterdingen wurde abgeschlossen.
· HRB Katzenbach: Vorplanung
· HRB Scharnhausen / Rohrgraben (Trockenbecken mit Schutzwirkung in Scharnhausen): Genehmigungsplanung und Einreichung der Unterlagen zur Planfeststellung
· Planung und Ausführung verschiedener kleinerer HW-Maßnahmen in Denkendorf
· HRB Sielmingen / Fleinsbach (Trockenbecken mit Schutzwirkung in Sielmingen: Umweltverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsplanung
· Vorplanung HRB Möhringen / Körsch (Trockenbecken mit Schutzwirkung Kläranlage)
· Vorplanung HRB Plieningen (Trockenbecken mit Schutzwirkung Kläranlage)

In 2013 werden folgende Baumaßnahmen und Planungen vorangetrieben:

· HRB Scharnhausen / Rohrgraben (Trockenbecken mit Schutzwirkung in Scharnhausen): Baubeginn
· HRB Sielmingen / Fleinsbach (Trockenbecken mit Schutzwirkung in Sielmingen): Planfeststellung
· Planung und Ausführung verschiedener kleinerer HW-Maßnahmen in Denkendorf
· HRB Plieningen / Körsch (Kläranlage Plieningen): Entwurfs- und Genehmigungsplanung
· HRB Möhrigen / Körsch: Entwurfs- und Genehmigungsplanung
· HRB Möhrigen / Sindelbach: Entwurfsplanung

Für die Jahre 2014 und 2015 sind die folgenden Planungen und Baumaßnahmen
vorgesehen:

· HRB Plieningen / Körsch (Kläranlage Plieningen): Entwurfs- und Genehmigungsplanung
· HRB Scharnhausen / Rohrgraben: Inbetriebnahme
· HRB Sielmingen / Fleinsbach: Baubeginn (Inbetriebnahme 2016)
· HRB Möhringen / Körsch (Kläranlage Möhringen): Baubeginn (Inbetriebnahme 2016)
· HRB Plieningen / Körsch (Kläranlage Plieningen): Planfeststellung


Finanzierung des Zweckverbandes durch Umlagen:

Der Finanzbedarf des Verbandes wird gemäß Verbandssatzung durch eine jährliche Betriebskostenumlage und die Ausgaben des Vermögenshaushalts durch eine Kapitalumlage von den Verbandsgemeinden aufgebracht. Die Förderquote nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft beträgt rd. 65 % (GRDrs 120/2010 und 803/2011).

Für das Jahr 2012 wird eine Betriebskostenumlage von 52.300 EUR erhoben. Der Anteil der LHS daran beträgt 20.560 EUR (39,3%). Die Kapitalumlage beträgt für 2012 629.000 EUR, für die LHS ein Anteil von 247.200 EUR.

Mit der derzeitigen Kapitalumlagenhöhe von rund 629.000 EUR benötigt der Verband ca. 20 Jahre um die eingeplanten Maßnahmen realisieren zu können. Dies ist nicht nur ein sehr langer Zeitraum, sondern ist auch nicht mit den Förderrichtlinien in Einklang zu bringen. Mit der Erhöhung der Kapitalumlage auf ca. 1.000.000 EUR ab dem Jahr 2014 können die Maßnahmen innerhalb von 10 Jahren durchgeführt und damit die Fördermittel in voller Höhe abgerufen werden. Hintergrund für diese Änderung des Zeitraums und damit auch der Umlagen ist ein Schreiben des Regierungspräsidiums vom November 2011, in dem betont wird, dass bei der noch vorzunehmenden Festlegung des Verbandsfördersatzes „die Summe der Ausgaben der einzelnen, in einem Gesamtsystem zusammenwirkenden und in einem angemessenen Zeitraum durchzuführenden Vorhaben zugrunde gelegt wird“. Als „angemessener Zeitraum“ wird in der Förderpraxis grundsätzlich die Zeitspanne von 10 Jahren angesehen. D.h. nur die Maßnahmen, die realistischer Weise innerhalb des Zehnjahreszeitraums realisiert werden können, sind zur Ermittlung des Verbandsfördersatzes heranzuziehen. Im Falle der Beibehaltung der aktuellen Höhe der Verbandsumlage würde dies bedeuten, dass der Verbandsfördersatz nicht auf Grundlage des gesamten Verbandsprogrammes ermittelt werden könnte und damit erheblich geringer ausfallen würde, als bisher angenommen wurde. Vom Regierungspräsidium wurde deshalb empfohlen, die Eigenfinanzierung des Verbandes so auszustatten, dass nicht von vorne herein Verzögerungen der Planumsetzung zu erwarten sind und der Verbandsfördersatz an der Realisierung des gesamten Verbandsprogrammes ausgerichtet werden kann.
In der Verbandsversammlung Ende November 2011 wurde deshalb die Erhöhung der Umlagen ab 2014 thematisiert und der Vertreter der LHS hat der Erhöhung vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeinderatsgremien zugestimmt.

Die Entwicklung der Kapitalumlage stellt sich anteilig für die LHS wie folgt dar:

Jahr
Umlageschlüssel
2012
2013
2014
2015
Stuttgart
39,3%
247.200 EUR
267.000 EUR
389.780 EUR
406.680 EUR
Summe
100,0%
629.000 EUR
678.600 EUR
991.800 EUR
1.034.800 EUR


Für den Anteil der Stadt Stuttgart an der Kapitalumlage sind im Doppelhaushalt 2014/2015 nach derzeitiger Beschlusslage der Verbandsversammlung des Zweckverbandes deshalb für 2014 389.780 EUR und für 2015 406.680 EUR aufzunehmen.

Die Betriebskostenumlage ist mit je 23.260 EUR in den Jahren 2014 und 2015 in den Doppelhaushalt 2014/2015 aufzunehmen.

Die Bauausführung auf Stuttgarter Gemarkung ist nach heutigem Stand wie folgt angedacht:

- HRB Möhringen / Körsch (Kläranlage Möhringen): 4.Quartal 2014 bis Ende 2015

- HRB Möhringen / Sindelbach: 2019

- HRB Plieningen / Körsch (Kläranlage Plieningen): Anfang 2017 bis 3. Quartal 2018

Diese Ausführungszeiträume und der volle Abruf der Fördermittel sind nur realisierbar, wenn die Mittel von insgesamt 843.000 EUR für die Verbandsumlagen im Doppelhaushalt 2014/2015 ff zur Verfügung stehen.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Referat WFB




Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen







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