Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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5
VerhandlungDrucksache:
1024/2020
GZ:
SI
Sitzungstermin: 03.02.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: "ReFIT - Regionale Förderung von Inklusion und Teilhabe" (Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg) - Ermächtigung zur Einstellung von Personal für den Projektstandort Stuttgart

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 25.01.2021, öffentlich, Nr. 5

Ergebnis: Kenntnisnahme


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 15.01.2021, GRDrs 1024/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart wird vom Gemeinderat beauftragt, mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg, die in Anlage 1 beigefügte Vereinbarung abzuschließen, um für die Landeshauptstadt Stuttgart unter den in der o. g. Vereinbarung genannten Bedingungen als Modellstandort an dem Projekt "ReFIT - Regionale Förderung von Inklusion und Teilhabe" des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg teilzunehmen.


2. Vom zusätzlichen Personalbedarf zur Teilnahme an dem Projekt "ReFIT - Regionale Förderung von Inklusion und Teilhabe" im Umfang von 100 % einer Vollzeitkraft in der Entgeltgruppe 13 TVöD wird Kenntnis genommen. Das Sozialamt wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans, befristet für den Förderzeitraum (voraussichtlich vom 01.04.2021 bis 28.02.2022) eine Beschäftigte / einen Beschäftigten im Umfang von bis zu 100 % einer Vollzeitkraft in der Entgeltgruppe 13 TVöD einzustellen. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich des Abschlusses der o. g. Vereinbarung und Förderung durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.



StR Ebel (AfD) spricht die Zielgruppe der Vorlage an, bei der es sich nicht um eine
nationale Minderheit handle. Beispielhaft verweist er auf die Sachlage in Schleswig-Holstein, wonach man zur dänischen Minderheit gehöre, wenn man sich selbst als Däne bezeichne. Es gehe also um eine Selbstzuschreibung, die eine Person zu einer Angehörigen einer nationalen Minderheit mache. Diese Vorlage ermögliche es, Vergünstigungen anzunehmen, obwohl man kein Roma sei. Überprüfungen seien nicht umsetzbar. Es werde die Möglichkeit einer Selbstprivilegierung eröffnet, die abzulehnen sei.


Den positiven Charakter der Vorlage hebt StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) hervor. Es sei wichtig, für alle bedürftigen Gruppen ein soziales Hilfsangebot zu definieren. Ausgrenzung sei nicht hilfreich und das Gegenteil von Integration. Die Einlassung von StR Ebel habe keinen Bezug zur Thematik.

Dieser Aussage kann sich StRin Schumann (PULS) anschließen. Die Vorlage setze gute Impulse. Selbst wenn die Definition ungewöhnlich erscheine, sei es sinnvoll, Menschen, die auf Stuttgarter Grund lebten, als Stuttgarter*innen zu behandeln und sich sozial um sie zu kümmern.

BMin Dr. Sußmann erklärt, es gehe nicht darum, Personen ohne Leistungsanspruch mit Vergünstigungen zu versorgen, sondern Informationen über diese Gruppe zu erhalten und dadurch Beschwerden aus der Stadtgesellschaft entgegenkommen zu können. Aus diesen Informationen könnten gute Lösungen entwickelt werden.

Sehr kritisch kommentiert StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) den Einwand von StR Ebel. Es handle sich um die Fortsetzung von strukturellem Rassismus, den diese Bevölkerungsgruppe über einen langen Zeitraum erfahren habe.


EBM Dr. Mayer korrigiert den Beratungsgang der Vorlage dahingehend, dass es sich nicht um Kenntnisnahme, sondern Vorberatung handle und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt der GRDrs 1024/2020 bei 1 Gegenstimme mehrheitlich zu.

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