Die Sonderschulen für geistigbehinderte und körperbehinderte Kinder in Stuttgart sind traditionell seit ihrer Einrichtung zwar formelle, vom Land genehmigte Ganztagesschulen, können aber mit den bereitgestellten Lehrerdeputaten nur an drei Tagen Nachmittagsunterricht bis ca. 15:15 Uhr anbieten.
Erste Versuche mit dem Angebot der Außerschulischen Bildung und Betreuung scheiterten an den besonderen Bedürfnissen dieser Kinder, die auch auf pflegerische Kräfte angewiesen sind.
Seit dem Doppelhaushalt 2010/2011 finanziert die Stadt Stuttgart deshalb ergänzende, auf die besonderen Bedürfnisse zugeschnittene Nachmittagsangebote an Sonderschulen für Geistigbehinderte und Körperbehinderte (4 Schulen), die durch Träger übernommen werden. An den vier genannten Schulen sind an den Stammgebäuden insg. 30 ergänzende Nachmittagsgruppen für rund 180 Schüler/innen eingerichtet. Damit kann eine hohe Versorgungsquote erreicht werden.
Das kommunale Angebot ist für die Eltern kostenfrei.
Zum Doppelhaushalt 2014/2015 wurde das Budget erhöht, um die Gruppenanzahl erhöhen zu können und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen. (vgl. hierzu: GRDrs. 691/2007 sowie 474/2009 , 219/2010; zuletzt: 484/2013)
Aktuelle Schulgesetzänderung zur Ganztagesschule
Bei der aktuellen Schulgesetzänderung zur Aufnahme von Ganztagsschulen hat das Land definitiv nur die Gemeinschaftsschulen, die Grundschulen und die Grundstufe der Förderschulen aufgenommen. Die anderen Sonderschulen blieben - wohl mit Blick auf die bereits nach Auffassung des Landes großzügige Lehrerausstattung - außen vor.
Bislang haben Eltern entsprechende Hortplätze in Anspruch genommen. Mit dem Wegfall dieser Kapazitäten durch den Ausbau der Ganztagesgrundschulen entsteht eine Betreuungslücke für Schülerinnen und Schüler der Sonderschulen.
Bedarf für ergänzende Nachmittagsangebote an den Sonderschulen
Aus dem Bereich der sonstigen Sonderschulen verbleiben nun noch drei öffentliche Sonderschulstandorte, an denen es keine ergänzenden Nachmittagsangebote gibt. Dies sind die drei öffentlichen Sonderschulen für Sehbehinderte (Ernst-Abbe-Schule), Sprachbehinderte (Helene-Fernau-Horn-Schule) und Hörgeschädigte (Immenhoferschule) in Stuttgart. Auch hier reicht die Lehrerversorgung nicht für einen Ganztagesbetrieb an mehr als 3 Tagen. Teilweise findet sogar an weniger Nachmittagen ein Schulangebot statt.
Die Grundstufen dieser drei Sonderschulen für Sehbehinderte, Sprachbehinderte und Hörgeschädigte nehmen teilweise Angebote der Außerschulischen Bildung und Betreuung wahr. Die Schulleitungen haben jedoch dargelegt, dass dieses Angebot nicht ausreichend ist, auch weil die Personalgewinnung für diese Schülergruppen sehr schwierig ist. Die Stellungnahmen der Schulen liegen dieser Vorlage bei.
An der Helene-Fernau-Horn-Schule (Schule für Sprachbehinderte) gibt es zudem ein positiv verlaufendes Pilotmodell, wo Sonderschüler/innen in das Schülerhaus der benachbarten Herber-Hoover-Schule erfolgreich aufgenommen werden konnten. Allerdings kann dieses Modell voraussichtlich nicht in diesem Rahmen fortgeführt werden, da die Grundschule sich zur Ganztagesschule weiterentwickelt und dann einen rhythmisierten Stundenplan aufbauen wird. Hier lassen sich dann ergänzende Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler benachbarter Schulen nicht mehr sinnvoll kombinieren.
An diesen drei Standorten sind keine pflegerischen Kräfte der Stadt eingesetzt.
Rahmenbedingungen und Finanzielle Auswirkungen
Mittels beigefügter Konzeptionsüberlegungen haben die Schulen den Bedarf für ca. 18-20 Betreuungsgruppen an 4 Standorten aufgezeigt. Die Teilnehmerzahl pro Gruppe liegt hierbei bei 7-10 Kindern. Je nach Stundenplangestaltung und Lehrerversorgung kann ein Bedarf von bis zu 12 Wochenstunden pro Betreuungsgruppe angenommen werden. An den Schulen für Geistigbehinderte und der Schule für Körperbehinderte wird derzeit ein ergänzendes Nachmittagsangebot mit einem Zeitfenster von zusätzlichen 5,5 Zeitstunden pro Woche und Gruppe angeboten. Allerdings ist die Lehrerversorgung an den genannten Schulen unterschiedlich (s. Konzeption). Bei den gewünschten 10-12 Wochenstunden ergibt sich folgende Kalkulation, sofern mit potentiellen Trägern ein entsprechendes Angebot ausgearbeitet werden kann: Finanzbedarf pro Gruppe:
Für diese ergänzenden Nachmittagsangebote entstehen auch zusätzliche Kosten für die Schülerbeförderung. Ggf. müssen Touren nachmittags doppelt gefahren werden (regulärer Schulschluss und Heimfahrt nach der Nachmittagsbetreuung). Es entstehen jährliche Mehrkosten von 140.000 Euro pro Jahr. Seit Einführung der Ergänzenden Angebote an Sonderschulen hat sich gezeigt, dass bestehende Touren der Schülerbeförderung gesplittet und nachmittags doppelt gefahren werden müssen (regulärer Schulschluss und Heimfahrt nach der Nachmittagsbetreuung). Dadurch sind an den betroffenen Sonderschulen (3 Schulen) bislang 65 zusätzliche Nachmittagstouren entstanden. Durch die Ausweitung der Ergänzenden Angebote auf drei weitere Sonderschulen (Schule für Hörgeschädigte, Schule für Sprachbehinderte und Schule für Sehbehinderte) ist davon auszugehen, dass sich die Tourenanzahl der Nachmittagstouren nochmals weiter erhöht. Dies führt zu einem erhöhten Arbeitsaufwand im Bereich Schülerbeförderung. Über den detaillierten Arbeitsaufwand und Personalbedarf wird in 1-2 Jahren berichtet. Mittagessen – zusätzliche Kosten
Je nach Inanspruchnahme und Teilnahme an den Nachmittagsangeboten können sich auch zusätzliche Kosten beim Mittagessen ergeben, da die Stadt den Differenzbetrag zwischen Herstellungspreis und Elternbeitrag für das Mittagessen trägt. Zwar sind die Schulen bereits jetzt schon Ganztagesschulen, aber ggf. steigt die Teilnehmerzahl beim Mittagessen durch die Teilnahme an neuen ergänzenden Nachmittagsangeboten. Priorisierung Mitteilungsvorlagen Das Schulverwaltungsamt hat insgesamt 6 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Innerhalb dieser Mitteilungsvorlagen hat diese Vorlage die 3. Priorität. Finanzielle Auswirkungen
Mitzeichnung der beteiligten Stellen Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Dr. Susanne Eisenmann Bürgermeisterin Anlagen: Stichworte für einen Antrag zur Einrichtung eines Ganztagesangebots an der Ernst-Abbe-Schule, der Helene-Fernau-Horn-Schule und der Immenhoferschule, 19.2.2015 <Anlagen> zum Seitenanfang