Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 7820
GRDrs 1021/2021
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/29/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Förderprogramm Regiomaten: Chancen durch „Smart Store“-Konzepte nutzen

Beantwortung / Stellungnahme

Das im Antrag erst genannte Ziel der „Sicherstellung der Nahversorgung“ durch Unterstützung von „Regiomaten“ zielt auf Defiziträume mit prekärer Versorgungssituation ab. Das zweite im Antrag aufgeführte Ziel der „Erhöhung der Lebensqualität im Viertel und potentieller Einbezug des Tourismus durch einen 24/7-Verkauf“ ist stadtweit und damit auch in Nicht-Defiziträume, d.h. in solchen Stadtbezirken zu verorten, die bereits ein attraktives Angebot haben.

In Defiziträumen mit prekärer Versorgungssituation werden im Rahmen des Förderprogramms Nahversorgung konkret bereits heute Nahversorgungsunternehmen gefördert (vgl. GRDrs 1021/2021). Als Defiziträume werden grundsätzlich die Bereiche im Stuttgarter Stadtgebiet definiert, die in einem Radius von 500 m (Annahme für fußläufige Erreichbarkeit) zum Wohnstandort keinen größeren Lebensmittelmarkt (> 200 m² Verkaufsfläche) zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs aufweisen.

Über das Förderprogramm Nahversorgung konkret können in der aktuellen Ausgestaltung bereits heute Angebote vergleichbar zu einem „Regiomat“ gefördert werden, sofern diese von ihrer Angebotsbreite zur Sicherung der wohnungsnahen Nahversorgung geeignet sind. Förderfähig sind Beratungsleistungen, Investitionskosten und Werbemaßnahmen. Bei Bedarf können mehrere Fördermodule miteinander kombiniert werden. Eine Förderung ist in Defiziträumen rechtlich vertretbar, da das Ziel der Stabilisierung der Nahversorgung im Vordergrund steht.

Eine Förderung von „Regiomaten“ außerhalb der Defiziträume, welche das Ziel „Erhöhung der Lebensqualität im Viertel und potentieller Einbezug des Tourismus durch einen 24/7-Verkauf“ verfolgt, ist dagegen nur mit der Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln und weiteren personellen Kapazitäten zur Koordination, Bearbeitung und Umsetzung möglich. Eine 50%-Stelle in EG 13 TVöD wäre neu zu schaffen, um ein solches Konzept zu erstellen und die Umsetzung zu bearbeiten. Ein „Regiomat“ ist als alternatives Lebensmittelangebot mit begrenztem Sortiment einzustufen. Solche werden in der bisherigen Förderpraxis üblicherweise durch eine Anschubfinanzierung in Höhe von 25 % bis max. 10.000 € gefördert. Bei geschätzten Gesamtinvestitionskosten von ca. 10.000 € für einen Automaten läge der Förderzuschuss bei ca. 2.500 € pro Automat. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Quartiere müsste allen 152 Stadtteilen die Möglichkeit einer „Regiomaten“-Förderung offenstehen. Damit beläuft sich die Kostenschätzung für die Anschubfinanzierung der „Regiomaten“ auf insgesamt 380.000 €. Diese Summe übersteigt das Gesamtbudget des Förderprogramms Nahversorgung konkret mit einem Förderbudget von 50.000 € / Jahr um ein Vielfaches.

Ein Förderprogramm zur Unterstützung von „Regiomaten“ in bereits versorgten Stadtbezirken, d.h. in Nicht-Defiziträumen, ist rechtlich neu zu bewerten, da hierfür keine Förderrichtlinien bestehen. Zudem würden in dicht besiedelten Räumen wahrscheinlich Mitnahmeeffekte erzeugt werden, so dass die Förderung selbst keine Steuerungsfunktion ausübt und somit keinen direkten Anreiz für eine Ansiedlung darstellt. So sind z.B. in Stuttgart-Süd oder auch Stuttgart-West ausreichend Nahversorgungsangebote vorhanden; man kann folglich davon ausgehen, dass hier ein für Lebensmittelanbieter wirtschaftlich tragfähiger Markt vorhanden ist, so dass es keiner weiteren Förderung zur Ansiedlung bedarf. In kleineren Stadteilzentren wiederum wäre ein drohender Wettbewerb durch zusätzliche „Regiomaten“ für bestehende Nahversorgungs-Angebote (z.B. einzelne Bonus- oder CAP-Märkte) eher schädlich. Hier würde eine Konkurrenzsituation zum vorhandenen Angebot künstlich aufgebaut werden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

1174/2021 PULS




Dr. Frank Nopper



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