Aufkommen 2021: Ankommende Anrufe: 18.201 Angenommene Anrufe: 17.176
Aufkommen 2022: Ankommende Anrufe: 17.983 Angenommene Anrufe: 16.865
2021: 32 von 148 Schulen flächendeckend verkabelt (mind. 95%)
2022: 56 von 148 Schulen flächendeckend verkabelt (mind. 95%)
2021: 3.000 von 5.300 Räumen mit WLAN-Access-Point ausgestattet
2022: 3.500 von 5.300 Räumen mit WLAN-Access-Point ausgestattet
2021: 137 von 172 Schulliegenschaften an der Glasfaserstruktur
2022: 152 von 172 Schulliegenschaften an der Glasfaserstruktur
(aus: „Der Digitalpakt 2.0, Anforderungen an eine nachhaltige Verbesserung an Deutschlands Schulen“, Bitkom e.V. 2022) Bisher gibt es jedoch seitens des Bundes oder des Landes keinerlei konkrete Ankündigungen über Zeitpunkt, Dauer und Umfang eines eventuellen Förderprogramms DigitalPakt 2.0 für Kommunen. Von der Ankündigung des DigitalPakt Schule (5 Mrd. EUR Fördervolumen) im September 2016 bis zur Konkretisierung der Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg im August 2019 vergingen rund 3 Jahre. Sollten die Konkretisierungen des Förderprogramms DigitalPakt 2.0 nach 2024 ähnlich lange Zeit benötigen, befänden wir uns bereits im übernächsten Doppelhaushalt 2026/2027. So lange können die Planungen und Vorbereitungen des IT Competence Centers Schulen für die ab 2025 zwingend notwendigen Wiederbeschaffungen sowie zur Sicherstellung des laufenden Betriebes und des Supports nicht warten. 3.3. Finanzbedarf zur Wiederbeschaffung sowie für laufenden Betrieb und Support Da weitere Förderprogramme zur nachhaltigen Finanzierung der Schuldigitalisierung auf dem durch den DigitalPakt erreichten Niveau fehlen, entsteht für Stuttgart eine signifikante Finanzierungslücke. Wir gehen von einer sinnvollen durchschnittlichen Nutzungsdauer von digitalen Endgeräten (PCs, Notebooks, Tablets und Convertibles) an Schulen von 4 Jahren aus (AfA 4). Um die digitale Hard- und Softwareausstattung, welche aus Fördergeldern des DigitalPakt Schule und dessen Zusatzprogrammen in den Jahren 2021 bis 2024 beschafft wurde, nach deren Abschreibung ab dem Jahr 2024 regelmäßig wiederzubeschaffen, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 2,49 Mio. EUR in 2024 und in Höhe von 15,96 Mio. EUR in 2025 nötig. In 2025 entfallen rund 2,89 Mio. EUR auf die Wiederbeschaffung der dienstlichen Leihgeräte für Lehrkräfte. Parallel zur Beschaffung und Erneuerung von Hard- und Software wird der dauerhafte Betrieb und Support der Hard- und Software immer aufwendiger sowie kostenintensiver und es werden zusätzliche jährliche Mittel ab 2024 in Höhe von 4,94 Mio. EUR benötigt. Davon entfallen 325 TEUR auf den Betrieb und Support der dienstlichen Leihgeräte für Lehrkräfte. Die im Rahmen der Digitalisierung beschafften Geräte unterliegen der regelmäßigen Kontrolle (E-Check). In den Jahren 2019 bis 2023 wurden im Rahmen der Digitalisierung der Schulen bereits neue, zusätzliche Geräte angeschafft. Diese Anzahl wird sich im kommenden Jahr mit rund 150.000 zusätzlichen Geräten weiter erhöhen. Im Jahr 2022 lag der Preis für den E-Check bei 3,44 EUR pro Gerät, wobei die Kosten pro Jahr stetig steigen. Bei einem Anwachsen des Gerätebestands um rund 150.000 zusätzliche Geräte werden 2024 für den E-Check weitere 516 TEUR notwendig. Mit der Einschätzung, dass nochmals zusätzlich 20.000 Geräte beschafft werden, bedarf es ab 2025 insgesamt 585 TEUR. 3.4. Personalbedarf zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Digitalen Ausstattung, des Betriebs und Supports Mit den obengenannten Beschaffungen zur Umsetzung der jeweiligen DigitalPakt-Maßnahmen ist die Thematik der Abrechnungen und Verwendungsnachweise, eines IT-Controllings und einer Evaluation der Aufwendungen notwendig. Diesbezüglich ist ein Personalbedarf in Abschnitt Personelle Auswirkungen dargestellt. 3.4.1. IT-Finanzmanagement
Davon sind rund 5.200 TEUR für die Wiederbeschaffung der dienstlichen Leihgeräte für Lehrkräfte (2025: 2.890 TEUR und 2027 2.290 TEUR) sowie 325 TEUR für den Betrieb und Support der dienstlichen Leihgeräte für Lehrkräfte.
Mitzeichnung der beteiligten Stellen Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Anmerkung seitens Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligung: In Anbetracht der erfolglosen Verhandlungen mit dem Land im Hinblick auf eine dauerhafte und vor allem auskömmliche Finanzierung der Endgeräte für das Lehrpersonal sollten nicht erneut falsche Signale gesendet werden, in dem die Landeshauptstadt als Ausfallbürge an Stelle des Landes eintritt. Eine Wiederbeschaffung sowie der dauerhafte Support von diesen Endgeräten darf deshalb m. E. auf keinen Fall ohne entsprechende Finanzierungszusage seitens des Landes erfolgen. Auch ist die Frage zu stellen inwiefern die Finanzierung einer 1:1 Ausstattung der SuS durch die LHS erfolgen sollte, solange sich auch diesbezüglich keinerlei Bestrebungen erkennen lassen die Kommunen bei der Wiederbeschaffung und dem dauerhaften Support entsprechend zu unterstützen. Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen: Anlage 1 Übersicht Stellenschaffungen DigitalPakt <Anlagen> zum Seitenanfang