Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5621-02
GRDrs 151/2017
Stuttgart,
03/14/2017



Stuttgarter Sportförderung;
Athletiksportverein von 1898 Botnang e.V. (ASV Botnang)
Sanierung des Dachs der vereinseigenen Turnhalle im Stadtbezirk Stuttgart-Botnang




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.03.2017
05.04.2017



Beschlußantrag:

1. Dem ASV Botnang wird zur Sanierung des Dachs der vereinseigenen Turnhalle (Ein-Feld-Halle) im Stadtbezirk Stuttgart-Botnang ein städtischer Zuschuss in Höhe von 39.440 EUR bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Stadt Stuttgart gewährt. 3. Ergänzend finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart, Ziffer C.2.3.1.1 ff in der Fassung vom Mai 2016 Anwendung.

4. Die Auszahlung in Höhe von 39.440 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 2017 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz. Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse gedeckt.



Begründung:


1. Angaben zum Verein Der ASV Botnang hat derzeit 971 Mitglieder. Davon sind 356 (rund 36,66 %) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Die Sportanlage des ASV Botnang befindet sich in der Furtwänglerstraße 122 in Stuttgart-Botnang. Das Vereinsgelände umfasst einen Kunstrasenplatz, ein Kunstrasenkleinspielfeld, ein Beachvolleyballfeld, ein vereinseigenes Freibad, eine Turnhalle, eine Gymnastikhalle sowie einen Kraftraum.

Seinen Mitgliedern bietet der Verein Sportangebote in den Bereichen Fußball, Volleyball, Tischtennis, Karate, Taekwondo, Turnen, Gymnastik und Gesundheitssport. Der Verein beteiligt sich erfolgreich in zahlreichen der von ihm angebotenen Sportarten an Meisterschaften und Wettbewerben.


2. Angaben zum Bauvorhaben

2.1 Allgemeines

Das begrünte Flachdach der 1984 erbauten, vereinseigenen Turnhalle ist stark sanierungsbedürftig. Bei Regenfällen kommt es verstärkt zu Wassereinbrüchen, sodass sich der Verein zur Verhinderung größerer Schäden bereits zeitweise mit der Aufstellung von Eimern behelfen muss. Um weitere Beschädigungen der Turnhalle und der Hallenausstattung zu verhindern, ist das Dach dringend zu sanieren. Die Arbeiten sollen witterungs- und nutzungsbedingt im Frühjahr 2017 durchgeführt werden.

Die Turnhalle dient hauptsächlich dem vereinseigenen Sportbetrieb und wird vorrangig von den Abteilungen Turnen, Tanzen, Tischtennis, Karate, Taekwondo, Volleyball und Fußball genutzt. Zeitweise wird die Turnhalle auch Externen zur Verfügung gestellt.

Das Vereinsheim, in dem sich neben der Turn- und der Gymnastikhalle u.a. auch die Vereinsgaststätte befindet, besitzt aufgrund seiner Bauweise mehrere höhenversetzte Flachdächer. Die Flachdächer über der Gaststätte/Wohnung und das Flachdach über der Technikzentrale wurden in den vergangenen Jahren bereits saniert und durch städtische Zuschüsse nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung gefördert.

Wegen der Dringlichkeit der Maßnahmen wurde dem Verein am 27. Februar 2017 die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gemäß Ziffer C.2.3.1.3, Punkt 4, zweiter Satz der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung erteilt.


2.2 Raumprogramm

Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:

Sanierung des Turnhallendachs mit einer Fläche von 480 m².



Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme belaufen sich nach der vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt 105.300 € brutto. Aufgrund der teilweisen Vorsteuerabzugsberechtigung des Vereins ergeben sich Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich insgesamt 98.600 €. Diese Kosten werden durch Eigenkapital sowie durch Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart und des Württembergischen Landessportbundes finanziert. Der städtische Zuschuss von 39.440 EUR (40% der zuschussfähigen Kosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart. Aufgrund der teilweisen Vorsteuerabzugsberechtigung des Vereins wird der Zuschuss aus den Baukosten mit anteiligem Mehrwertsteueranteil berechnet.

Eigenkapital 29.600 EUR
WLSB-Zuschuss 29.560 EUR
Städtischer Zuschuss 39.440 EUR

Gesamtfinanzierung 98.600 EUR (unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs)

Das zur Gesamtfinanzierung benötigte Eigenkapital wurde nachgewiesen.

Über die Gewährung des Landeszuschusses durch den WLSB liegt noch keine Entscheidung vor. Von einer Bewilligung kann aufgrund der bisherigen Gespräche und nach heutigem Kenntnisstand ausgegangen werden. Der Verein ist in der Lage, den geplanten Landeszuschuss (Auszahlung voraussichtlich ab 2020) mit Eigenmitteln zwischenfinanzieren zu können.

Der Investitionszuschuss beträgt 39.440 EUR. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Teilfinanzhaushalt 2017 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.




Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer

Anlagen

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<Anlagen>



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