Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
325
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VerhandlungDrucksache:
614/2017
GZ:
JB
Sitzungstermin: 26.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Vergabe der Mittel aus dem Projektmittelfonds "Zukunft der Jugend" 2017

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 24.07.2017, öffentlich, Nr. 66

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 27.06.2017, GRDrs 614/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Förderung der vom Vergabeausschuss vorgeschlagenen Projekte aus Mitteln des Projektmittelfonds "Zukunft der Jugend" wird zugestimmt (vgl. Anlage 2 und 4).

2. Die in den Anlagen 3 und 5 aufgeführten Projekte werden nicht gefördert.


BMin Fezer erinnert, der Jugendhilfeausschuss habe der GRDrs 614/2017 einmütig zugestimmt. Bei einigen Projekten, so StR Prof. Dr. Maier (AfD), müsse die Sinnhaftigkeit infrage gestellt werden. Er führt diesbezüglich folgende Projekte an: "Pferd-Mensch-Wir", "SportWillkommensKultur", "Flieh damit du bleibst", "LOstH-Projekt", "Wo komme ich her? Wo will ich hin". Grundsätzlich kritisiert er zur Vergabepraxis, dass Antragsteller selbst Projekte durchführen. Wenn jemand gegenüber der Europäischen Union ein Projekt vorschlage, werde von dort nicht erlaubt, dass er die Ausführung vornehme. Seine Fraktion werde der Vorlage nicht zustimmen.

Formal weist BMin Fezer darauf hin, der Vergabeausschuss habe sich ausführlich mit den Vergabekriterien und den Themenschwerpunkten auseinandergesetzt. Zudem habe sich dieser Ausschuss eingehend mit den Anträgen befasst. Die Auswahlvorschläge für den Verwaltungsausschuss seien einstimmig erfolgt. Die Vorschläge, mit denen sich heute der Verwaltungsausschuss zu befassen habe, seien also transparent und demokratisch zustande gekommen. Der Ansatz, dass diejenigen Anträge stellten, die davon insofern profitierten, dass sie für ihre Leistungen, die sie erbringen möchten, auch ein Entgelt erhalten, sei durchaus auch in anderen Bereichen der Stadtgesellschaft üblich (z. B. sozialer Bereich). Darüber zu befinden sei letztlich Sache des Gemeinderates als demokratisch legitimiertes Gremium. Die von der Europäischen Union abweichende Praxis habe sich bewährt. Die Kontrollgremien in Stuttgart funktionierten.

Mit Nachdruck verweist StRin Ripsam (CDU) darauf, dass die AfD-Gemeinderatsfraktion bei allen Beratungsrunden, in deren Verlauf über Details der Projekte gesprochen wurde, vertreten war. StR Klingler (AfD), als Mitglied des Vergabeausschusses, habe auch im Jugendhilfeausschuss dem Beschlussantrag zugestimmt. Davon, dass seitens der Verwaltung die Vorarbeiten ausgesprochen kompetent wahrgenommen wurden, spricht StRin von Stein (FW). Kritische Fragen, die es durchaus gegeben habe, seien solide beantwortet worden. Laut StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) versucht StR Prof. Dr. Maier mit formalen Argumenten inhaltlich sinnvolle Projekte zu diskreditieren.

Nachdem StR Prof. Dr. Maier anregt zu überlegen, ob methodisch richtig vorgegangen wird, merkt die Vorsitzende an, sie beziehe sich auf die Sozialgesetzbücher. Dort werde vorgesehen, dass soziale Leistungsträger Anträge stellten, über die dann der Gemeinderat zu befinden habe. Mit dieser Vorgehensweise folge man normativen Strukturen. Der verfolgte Weg sei erfolgreich und von daher sollte dieser fortgesetzt werden.


BMin Fezer stellt abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme wie
beantragt
.

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