Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
325
23
Verhandlung
Drucksache:
614/2017
GZ:
JB
Sitzungstermin:
26.07.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Vergabe der Mittel aus dem Projektmittelfonds "Zukunft der Jugend" 2017
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 24.07.2017, öffentlich, Nr. 66
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 27.06.2017, GRDrs 614/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Förderung der vom Vergabeausschuss vorgeschlagenen Projekte aus Mitteln des Projektmittelfonds "Zukunft der Jugend" wird zugestimmt (vgl. Anlage 2 und 4).
2. Die in den Anlagen 3 und 5 aufgeführten Projekte werden nicht gefördert.
BMin
Fezer
erinnert, der Jugendhilfeausschuss habe der GRDrs 614/2017 einmütig zugestimmt. Bei einigen Projekten, so StR
Prof. Dr. Maier
(AfD), müsse die Sinnhaftigkeit infrage gestellt werden. Er führt diesbezüglich folgende Projekte an: "Pferd-Mensch-Wir", "Sport
WillkommensK
ultur", "Flieh damit du bleibst", "LOstH-Projekt", "Wo komme ich her? Wo will ich hin". Grundsätzlich kritisiert er zur Vergabepraxis, dass Antragsteller selbst Projekte durchführen. Wenn jemand gegenüber der Europäischen Union ein Projekt vorschlage, werde von dort nicht erlaubt, dass er die Ausführung vornehme. Seine Fraktion werde der Vorlage nicht zustimmen.
Formal weist BMin
Fezer
darauf hin, der Vergabeausschuss habe sich ausführlich mit den Vergabekriterien und den Themenschwerpunkten auseinandergesetzt. Zudem habe sich dieser Ausschuss eingehend mit den Anträgen befasst. Die Auswahlvorschläge für den Verwaltungsausschuss seien einstimmig erfolgt. Die Vorschläge, mit denen sich heute der Verwaltungsausschuss zu befassen habe, seien also transparent und demokratisch zustande gekommen. Der Ansatz, dass diejenigen Anträge stellten, die davon insofern profitierten, dass sie für ihre Leistungen, die sie erbringen möchten, auch ein Entgelt erhalten, sei durchaus auch in anderen Bereichen der Stadtgesellschaft üblich (z. B. sozialer Bereich). Darüber zu befinden sei letztlich Sache des Gemeinderates als demokratisch legitimiertes Gremium. Die von der Europäischen Union abweichende Praxis habe sich bewährt. Die Kontrollgremien in Stuttgart funktionierten.
Mit Nachdruck verweist StRin
Ripsam
(CDU) darauf, dass die AfD-Gemeinderatsfraktion bei allen Beratungsrunden, in deren Verlauf über Details der Projekte gesprochen wurde, vertreten war. StR Klingler (AfD), als Mitglied des Vergabeausschusses, habe auch im Jugendhilfeausschuss dem Beschlussantrag zugestimmt. Davon, dass seitens der Verwaltung die Vorarbeiten ausgesprochen kompetent wahrgenommen wurden, spricht StRin
von Stein
(FW). Kritische Fragen, die es durchaus gegeben habe, seien solide beantwortet worden. Laut StR
Rockenbauch
(SÖS-LINKE-PluS) versucht StR Prof. Dr. Maier mit formalen Argumenten inhaltlich sinnvolle Projekte zu diskreditieren.
Nachdem StR
Prof. Dr. Maier
anregt zu überlegen, ob methodisch richtig vorgegangen wird, merkt die
Vorsitzende
an, sie beziehe sich auf die Sozialgesetzbücher. Dort werde vorgesehen, dass soziale Leistungsträger Anträge stellten, über die dann der Gemeinderat zu befinden habe. Mit dieser Vorgehensweise folge man normativen Strukturen. Der verfolgte Weg sei erfolgreich und von daher sollte dieser fortgesetzt werden.
BMin
Fezer
stellt abschließend fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
mehrheitlich bei 1 Gegenstimme
wie
beantragt
.
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