Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9020-00
GRDrs 534/2021
Stuttgart,
07/07/2021


Zwischenbericht zur Finanzlage 2021



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
14.07.2021
15.07.2021

Bericht:



Zur Jahresmitte wird der Gemeinderat über die Entwicklung der mit der Leistungserstellung verbundenen Aufwendungen und Erträge sowie über die Finanzlage informiert. Ein detaillierter Rückblick auf das Jahr 2020 ist Gegenstand der Jahresabschlussvorlage
(GRDrs 533/2021).

Wie bereits 2020 steht auch das Haushaltsjahr 2021 weiterhin im Zeichen der COVID-19-Pandemie. Auf der Grundlage des geltende Haushaltsrechts und der absehbaren Verschlechterung der finanziellen Lage war die Stadt daher gehalten, erneut eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen (GRDrs 78/2021).


1. Ergebnishaushalt

Nachstehend werden die wesentlichen Entwicklungen und aus heutiger Sicht zu erwartenden Abweichungen im Haushaltsjahr 2021 gegenüber der beschlossenen Planung zum Nachtrag 2021 dargestellt (vgl. hierzu Anlage 1).

Erträge

Bei der Gewerbesteuer werden zum Jahresende 2021 mittlerweile rund 600 Mio. EUR prognostiziert. Insbesondere die nicht vorhersehbare Heraufsetzung von Vorauszahlungen führen voraussichtlich zu der Verbesserung von ungefähr 250 Mio. EUR. In der Folge ist mit Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 20,8 Mio. EUR zu rechnen, womit aus heutiger Sicht netto 229,2 Mio. EUR an Verbesserungen zu erwarten sind.

Da die Vergnügungsstätten im laufenden Jahr bis vor kurzem geschlossen waren, reduziert sich das Aufkommen aus der Vergnügungssteuer 2021 voraussichtlich um die Hälfte auf 6,5 Mio. EUR.

Aus der Mai-Steuerschätzung ergeben sich erwartete Verschlechterungen beim Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer (10,6 Mio. EUR). Bei den Schlüsselzuweisungen des Landes ist insbesondere infolge der Erhöhung des Kopfbetrags von Verbesserungen in Höhe von 5,9 Mio. EUR auszugehen.

Bei den Gebühren und Entgelten schlägt sich die COVID-19-Pandemie weiter absehbar stadtweit über die Teilhaushalte in Mindererträgen nieder, die zum Nachtragshaushalt 2021 noch nicht konkret absehbar waren bzw. beziffert werden konnten. Für den Finanzzwischenbericht wurden Rückgänge in Höhe von 12,9 Mio. EUR von den Ämtern gemeldet. Darunter unter anderem in den Bereichen Parkierung, Sondernutzungen, den städtischen Kultureinrichtungen sowie bei den Elternbeiträgen für städtische Kitas.

Da die Ausschüttungssperre der EZB auf Jahresergebnisse bislang nicht aufgehoben ist, wird der Ansatz Gewinnablieferungen der LBBW in der Hochrechnung zum Jahresende nicht erreicht (Verschlechterung 26,4 Mio. EUR).

Aufwendungen

Es wird von planmäßigen Personal- und Versorgungsaufwendungen ausgegangen (800,9 Mio. EUR).

Prognostiziert werden Minderaufwendungen beim Jugendamt in Höhe von 2,3 Mio. EUR im Bereich der Essensversorgung der städtischen Kitas und in Höhe von 2,2 Mio. EUR für die Corona-bedingte Erstattung der Elternbeiträge im Bereich der freien Träger.

Bei den sozialen Leistungen werden die geplanten Aufwandsansätze von insgesamt 825,6 Mio. EUR voraussichtlich um 8,7 Mio. EUR überschritten (Minderaufwendungen beim Jobcenter und Jugendamt, Mehraufwendungen beim Sozialamt insbes. aufgrund SGB IX und AsylbLG). Bei den Erträgen ist aus der Leistungsbeteiligung des Bundes (Verschlechterung 3,0 Mio. EUR wegen geringerer Bedarfsgemeinschaftszahl als geplant) und den sonstigen Transfererträgen (Verbesserung 3,9 Mio. EUR aufgrund höherer voraussichtlicher Rückzahlungen) keine größere Abweichung zu erwarten. Per Saldo ergibt sich damit eine Verschlechterung von 7,8 Mio. EUR beim Zuschussbedarf der sozialen Leistungen.

In der Summe ergeben sich Verbesserungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 169,9 Mio. EUR gegenüber der Planung zum Nachtrag 2021.

Das Defizit im Ordentlichen Ergebnis verbessert sich demnach von - 378,4 Mio. EUR zum Nachtrag 2021 auf voraussichtlich - 208,5 Mio. EUR.

Der Jahresfehlbetrag (Gesamtergebnis) wird mit - 197,7 Mio. EUR prognostiziert.

Das voraussichtliche Defizit in der Ergebnisrechnung steht dem Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit entgegen, nach dem der Ressourcenverbrauch innerhalb eines Haushaltsjahres vollständig auszugleichen ist. Die Abschreibungen werden somit nicht erwirtschaftet.


2. Finanzhaushalt

Die oben dargestellten Veränderungen sind in Höhe von 158,7 Mio. EUR zahlungswirksam.

Der Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit verbessert sich von - 212,8 Mio. EUR auf - 54,1 Mio. EUR. Damit werden zum einen keine Mittel zur Refinanzierung von Ersatzinvestitionen erwirtschaftet, zum anderen die laufenden Auszahlungen nicht aus der Ertragskraft des aktuellen Haushalts gedeckt.

Die bekannten Veränderungen im Investitionshaushalt wurden überwiegend bereits im Nachtragshaushalt 2021 berücksichtigt. Darüber hinaus sind keine weiteren Veränderungen zu berücksichtigen.

Ebenso sind keine Veränderungen im Rahmen der Finanzierungstätigkeit zu erwarten. Neue Kreditaufnahmen sind im Haushaltsjahr 2021 nicht veranschlagt.

Die Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse war auch ohne die Aufnahme von Kassenkrediten gewährleistet. Die Liquidität ist unverändert.


3. Deckungsreserve Sachaufwand

Für die Finanzierung von noch nicht bekannten Mehraufwendungen bei den Ämtern und Beteiligungen infolge von Corona wurde die Deckungsreserve (Teilplanansatz Sachaufwand) im Nachtrag 2021 um 50 Mio. EUR auf 61,5 Mio. EUR erhöht.

Anträge auf Mittelbewilligung bzw. Vormerkungen liegen der Finanzverwaltung vor und werden aktuell geprüft bzw. sind zum Teil bereits genehmigt. Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass die zur Bewältigung der Pandemie reservierten Mittel auskömmlich sein werden.

Die allgemeine Deckungsreserve (Teilplanansatz 10,0 Mio. EUR) musste bisher in Höhe von 2,5 Mio. EUR in Anspruch genommen werden (Sanierung Bürgersaal Hedelfingen, Digital MoveS); es zeichnen sich jedoch bereits weitere unabweisbare Mittelbedarfe ab.


4. Zusammenfassung

Nach derzeitigem Stand ist kein weiterer Nachtragshaushaltsplan 2021 notwendig.

Entsprechend Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität zum Nachtrag betrug die „Deckungslücke“ 92,1 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2021 (vgl. GRDrs 78/2021).

Es ergibt sich folgende Entwicklung der freien Liquidität:

Zusätzliche freie Liquidität zum 31.12.2020 lt. JA 2020 49,5 Mio. EUR
zzgl. Veränderung bei den Finanzierungsmitteln 2021
entsprechend Zwischenbericht zur Finanzlage + 158,7 Mio. EUR
abzgl. „Deckungslücke“ Nachtrag 2021 - 92,1 Mio. EUR
errechnete voraussichtliche freie Liquidität zum 31.12.2021 116,1 Mio. EUR

Die freie Liquidität zum Jahresende 2021 wird vollständig zur Deckung des Finanzierungsmittelbedarfs im aufzustellenden Doppelhaushaltsplan 2022/2023 benötigt, da bereits heute mit erheblichen Fehlbeträgen bzw. Deckungslücken zu rechnen ist (vgl. GRDrs 535/2021).






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister

Anlage
1. Tabelle Finanzzwischenbericht 2021











<Anlagen>


zum Seitenanfang
File Attachment Icon
Anlage 1 zur GRDrs 534_2021.pdf