Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB-NMS
GRDrs 1336/2021
Stuttgart,
11/30/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



E-Lastenradförderung
- Finanzierung des Nachhaltigkeitsbonus ab 2022


Beantwortung / Stellungnahme

In den Haushaltsplanberatungen 2020/2021 wurden dauerhaft 500.000 EUR p.a. incl. der zur Umsetzung der Förderungen notwendigen Personalstelle beschlossen. Daraus wurde nach Abzug der Kosten für die Personalstelle das jetzige Gesamtbudget (Förderung und Verleih von E-Lastenrädern) von 406.000 EUR p.a.

Die Finanzierung des Nachhaltigkeitsbonus wurde seinerzeit bewusst ausgeklammert, da nicht verlässlich ermittelt werden konnte, wie viele Familien den Nachhaltigkeitsbonus wirklich in Anspruch nehmen. Zunächst sollten ab Ende 2021 die von S/OB aus allgemeinen Projektmitteln bereitgestellten 42.000 EUR verwendet werden, bevor weitere Mittel bereitgestellt werden. Im Budgetgespräch 2022/2023 wurde für den Fall, dass dieser Betrag ausgeschöpft wird, folgende Sprechklausel vereinbart: Für den Doppelhaushalt 2022/2023 werden bei Bedarf in Abstimmung zwischen S/OB und der Stadtkämmerei unterjährig in Verwaltungszuständigkeit zusätzliche Mittel bereitgestellt. Zum Doppelhaushalt 2024/2025 werden die notwendigen Mittel, basierend auf den dann vorhandenen Erfahrungswerten, von S/OB angemeldet. Somit sind zur Finanzierung des Nachhaltigkeitsbonus im Doppelhaushalt 2022/2023 keine eigenen Haushaltsmittel bereitzustellen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

792/2021 Die FrAKTION, 1176/2021 Nr. 1 PULS




Dr. Frank Nopper



<Anlagen>