Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1324/2021
Stuttgart,
01/18/2022



Neubau Schulkindergärten / Margarete-Steiff-Schule, Hengstäcker 2,
in Stuttgart-Möhringen

- Projektbeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Möhringen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
08.02.2022
16.02.2022
22.02.2022
09.03.2022



Beschlußantrag:

1. Dem Raumprogramm bzw. der Flächenaufstellung zum Neubau Schulkindergärten / MSS Hengstäcker 2 in Stuttgart-Möhringen mit den in Anlage 2 dargestellten Flächen wird zugestimmt. 2. a)




2. b) 3. Das Hochbauamt wird mit der Weiterplanung bis Leistungsphase 6 HOAI sowie Teilen von Leistungsphase 7 HOAI gemäß Ziffer 2 beauftragt. 4. Für die Weiterplanung bis zum Baubeschluss (LPH 6 und Teile von LPH 7), sowie die gesamten Vorabmaßnahmen, werden Mittel von insgesamt 2,6 Mio. EUR benötigt.
5. Zur Finanzierung wurden mit Beschluss der GRDrs 813/2019 im Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt bei Projekt-Nr. 7.402021 Neubau H2 Schulkindergärten / MSS Planungsmittel in Höhe von 1,6 Mio. EUR durch Umwidmung der vorhandenen Planungsmittel bei Projekt-Nr. 7.402020 Generalsanierung und Umstrukturierung Hengstäcker 5 zur Verfügung gestellt. 6. Die Finanzierung der Mehrkosten im Hinblick auf das Aktionsprogramm „Weltklima in Not“ in Höhe von 1,9 Mio. EUR erfolgt durch Mittelumsetzung aus der veranschlagten Pauschale im Teilfinanzhaushalt 900 – allgemeine Finanzwirtschaft, Projekt-Nr. 7.202965, Pauschale für klimaneutrales Bauen Ausz.Gr. 7871, Hochbaumaßnahmen im Rahmen der Deckungsfähigkeit.

Begründung:



1. Beschlüsse

Vorprojektbeschluss (GRDrs 813/2019)
Verwaltungsausschuss zur Einbringung am 24.09.2019
Bezirksbeirat Möhringen am 25.09.2019
Ausschuss für Umwelt und Technik am 15.10.2019
Verwaltungsausschuss am 16.10.2019

2. Schulsituation und Raumsituation

Schulsituation
Das Sonderschulzentrum „Hengstäcker“ in Stuttgart- Möhringen besteht aus mehreren Einzelgebäuden, die sich auf dem Schulgelände campusartig gruppieren. Die bestehenden Gebäude sind wie folgend beschrieben von den jeweiligen Einrichtungen belegt:
Das Bestandsgebäude Hengstäcker 2 befindet sich aufgrund Alter und Konstruktionszustand in einem baulich sehr schlechten Zustand und musste nach intensiver Bewertung der Situation im September 2018 aufgrund einer gutachterlichen Empfehlung, begründet durch umfassende Feuchteschäden und unter Berücksichtigung seines insgesamt kritischen baulichen Gesamtzustands, für den Schulbetrieb gesperrt werden.
Im Masterplan für das Gesamtareal war mittel- bis langfristig der bauliche Ersatz für die abgängigen Gebäude Hengstäcker 1 und Hengstäcker 2 vorgesehen. Diese Gebäude beherbergen einen Schulkindergarten (Sonnenblume) für körperbehinderte Kinder sowie einen Schulkindergarten (Wirbelwind) für geistig behinderte Kinder. Mit dem Neubau Hengstäcker 2 erfolgt langfristig der Ersatz der vorhandenen Kapazitäten.

Ziel ist die Errichtung eines zweigeschossigen Ersatzneubaus einschl. Vollunterkellerung mit insgesamt 8 flexiblen Nutzungseinheiten.

Dabei ergeben die Bedürfnisse der teilweise schwerst-mehrfach behinderten Kinder besondere Raumanforderungen im Hinblick auf die medizinischen und pflegerischen Belange sowie für die notwendigen zahlreichen und individuellen Hilfsmittel.

Die aktuellen Schülerzahlen verteilen sich im Schuljahr 2021/22 wie folgt in den vier Einrichtungen:
Raumsituation

Die Klassen oder Gruppen bewegen sich neben wiederkehrenden, gemeinschaftlichen Aktivitäten hauptsächlich in einem überschaubaren, kleineren Bereich innerhalb des großen schulischen Zentrums. Alle notwendigen Unterrichts-, Therapie- oder Hilfsmittel sollen sich daher in kleineren Einheiten wiederfinden. Ein Cluster umfasst dabei 4 Klassen-/ Gruppenräume mit dazwischenliegendem Differenzierungsraum sowie den dazugehörigen Funktionsräumen mit Therapie-/ Speiseraum, Pflege- und Wickelräume, Lehr-/ Lernmittelraum und Küche.

In einem Klassen- oder Gruppenraum werden im Regelfall 6-8 Kinder beschult. Neben dem Lehrpersonal halten sich während des Unterrichts bzw. des Kindergartenalltags noch weitere Personen wie z.B. pflegerische Kräfte, „Bufdis“ (Bundesfreiwilligendienst) oder Physio- und Ergotherapeuten im Raum auf. Der Unterricht versteht sich nicht als frontal ausgerichtete, theorieorientierte Wissensvermittlung, sondern orientiert sich zur Mitte des Raumes hin.

Die Klassen-/ Gruppenräume werden jeweils mit kleinen Küchennischen (Mikrowelle, Spülbecken, Arbeitssteckdosen für Wasserkocher, Fläschchenwärmer, Kühlschrank für Medikamente, Sondennahrung, Vesperpause etc.) zur Deckung des direkten Bedarfs und einem höhenverstellbaren Waschbecken zum Training der selbständigen Körperpflege (Hände waschen, Zähne putzen, Kämmen etc.) ausgestattet.
In den Therapieräumen werden einzelne Kinder und Gruppen gemäß ihrer Veranlagung gefördert und therapiert.

Das Essen für alle Nutzer kommt aus der Verteilerküche im Gebäude Hengstäcker 4. In den beiden Küchen (Erdgeschoss und Obergeschoss) wird das Essen portioniert und individuell für die Kinder bereitgestellt. Dort findet auch die Vorbereitung für das Frühstück und für den Mittagssnack statt. Ebenso können die Kinder dort Kocherfahrungen sammeln (z.B. Plätzchen backen, Obst und Gemüse vorbereiten etc.).

Die „Marktplätze“ sollen als kommunikative Bereiche über die eigentliche Nutzung als reine Verkehrsfläche hinausgehend genutzt werden. Dies geschieht einerseits zur Erlernung der selbstständigen Fortbewegung als Trainings- und Bewegungsfläche bei allen Witterungsverhältnissen und andererseits für innerschulische Veranstaltungen, Elternabende, zu Ausstellungszwecken oder für Vorführungen der Kinder.


3. Entwurfskonzept

Der Campus Hengstäcker mit dem SBBZ liegt am Ortsrand von Stuttgart Möhringen. Das Baufeld für den Ersatzneubau (Hengstäcker 2) befindet sich im Nord-Westen des Campusareals. Das Gelände ist überwiegend eben.

Mit Umsetzung des Masterplans am Campus Hengstäcker erfolgte zunächst die Inbetriebnahme des Neubaus Hengstäcker 4 im Jahr 2015. Als nächster Entwicklungsschritt folgt nun die Errichtung des Neubaus Hengstäcker 2. Im Anschluss ist die Sanierung des Bestandsgebäudes Hengstäcker 5 und der Abriss des Bestandsgebäudes Hengstäcker 1 vorgesehen.

Der 2-geschossige Neubau mit Vollunterkellerung ist als kompakter Baukörper in Holzhybridbauweise vorgesehen. Dieser ersetzt die Bestandsbauten Hengstäcker 1 und 2.

Vom Schulhof führt ein überdachter Eingangsbereich unmittelbar zum großen „Marktplatz“. Direkt am großen „Marktplatz“ befindet sich die Wagengarage sowie die Besucher-WCs.
Im Erd- und Obergeschoss ist jeweils ein Cluster mit den 8 Nutzungseinheiten geplant. Ergänzt werden diese durch die erforderlichen Neben-, Hilfsmittel-, Sanitär- und Pflegeräume.
Im OG befinden sich die Verwaltungsräume (Leitungsbüro, Besprechung, Teamstützpunkt, Mitarbeiter-WCs) mit Ausrichtung zum Schulhof bzw. zum Hol- und Bringbereich der Kinder.

Mittig im Gebäude ordnet sich zwischen dem großen und kleinen „Marktplatz“ ein zentrales Erschließungselement bestehend aus einer Treppenanlage mit umlaufender Rutsche an.
Dieses zentrale Erschließungselement steht als zentrale Trainings- und Bewegungsfläche den Kindern zur Verfügung. Die Mitarbeiter*innen der Einrichtungen können das Rutschenelement kontrolliert freigeben sowie die Kinder bei der Nutzung begleiten.
Dem großen „Marktplatz“ im EG zugeordnet entstehen ein kleines Podest und ein Spielhaus, welche für kleine Vorführungen genutzt werden können. Am kleinen „Marktplatz“ angeordnet entsteht unterhalb des Treppenpodestes eine Nische mit hoher Aufenthaltsqualität, die zum Spielen, Vorlesen oder Entspannen genutzt werden kann.

Entlang der Flure entstehen definierte Zonen, die den Klassen-/ Gruppenräumen zugeordnet werden und zum Abstellen der Rollstühle und Hilfsmittel dienen. Hier werden auch die Garderoben für die einzelnen Klassen-/ Gruppenräume vorgesehen.

Im UG werden Lagerflächen für das Material und die Hilfsmittel des ganzen Campus und z.T. auch anderer inklusiver Bildungseinrichtungen im gesamten Stadtgebiet vorgehalten. Darüber hinaus wird hier ein Außenspielgerätelager für alle Einrichtungen des Campus vorgesehen, so können die Spielgerätehütten in den Freibereichen entfallen.
Die Lüftungszentrale wird ebenfalls im UG untergebracht.
Neben weiteren Technikräumen für den Neubau werden auch die Umkleiden (Kinderkrankenschwestern, Personal) und die Waschküchen (für Reinigungsfirma, Spielzeug und Wäsche aus den Wickel-, Pflege- und Essbereichen der Nutzer) hier vorgesehen.
Das Untergeschoss ist direkt vom Schulhof über eine Treppe zugänglich.

Die barrierefreie Entfluchtung im Obergeschoss wird über einen Fluchtbalkon und eine rollstuhlgerechte Rampenanlage im Außenbereich sichergestellt. Beides sichert zusätzlich den barrierefreien Zugang zum Gebäude bei Ausfall des innenliegenden Aufzugs.
Im Alltag dienen Fluchtbalkon und Rampe als Trainings- und Bewegungsflächen mit Aufenthaltsqualitäten für die Kinder.

Des Weiteren wird aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen durch die Nutzung des Gebäudes mit Schulkindergarten und Schule als SBBZ eine geschossweise brandschutztechnische Trennung erforderlich, um das OG als Schulkindergarten nutzen zu können.

4. Barrierefreiheit

Das Bringen und Holen der Kinder erfolgt mit Kleinbussen über den zentral gelegenen Parkplatz. Der Zugang zum Gebäude über den gemeinsamen Schulhof von Hengstäcker 2 und der Bodelschwinghschule (Hengstäcker 3) ist barrierefrei. Innerhalb des Gebäudes gibt es einen behindertengerechten Aufzug. Darüber hinaus führt eine außenliegende barrierefreie Rampe vom 1. OG ins Freie.

5. Energetisches Konzept

Der geplante Neubau unterschreitet die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der Fassung von 01.11.2020 hinsichtlich des Primärenergiebedarfs um 65 % und der thermischen Gebäudehülle um mindestens 40 % und erfüllt somit die städtischen Mindestvorgaben (GRDrs 1493/2019) deutlich.

Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt durch Anschluss an das bestehende Nah-Wärmesystem auf dem Campus (Gas BHKW + Gas-Brennwertkessel) sowie über eine Sole-Wasser-Wärmepumpe (ca. 70 kW) und ist damit nahezu klimaneutral.
Die Auslegungstemperaturen des Fußbodenheizungssystems (Vorlauf-/ Rücklauftemperatur) sind mit TV=45°C / TR=35°C geplant.

Die Warmwasserbereitung erfolgt über elektrische Durchlauferhitzer in den Klassenräumen und den Sanitärbereichen. Für das Gebäude ist eine mechanische Zu- und Abluftanlage (ca. 12.300 m³/h) mit hocheffizienten Gleichstromventilatoren und einer Wärmerückgewinnung (Rückwärmzahl ≥ 80 %) vorgesehen. Die Regelung der Anlage erfolgt bedarfsorientiert über Co2-Sensoren im Raum.

Um eine sommerliche Überhitzung im Gebäude zu vermeiden, ist ein beweglicher, außenliegender Sonnenschutz an den Fassaden in Verbindung mit einer mechanischen Nachtlüftung vorgesehen.
Zur Beleuchtung der Räume werden LED-Leuchten eingesetzt.

Die Dachfläche des Neubaus wird flächig extensiv begrünt und erhält eine Photovoltaikanlage mit größtmöglicher Eigenstromnutzung, welche aufgeständert über der Dachbegrünung entsprechend Regeldetail von 2019 zu realisieren ist.

Die LHS hat 2019 das Aktionsprogramm „Weltklima in NOT – Stuttgart handelt“ beschlossen (GRDrs 975/2019). Folgende Maßnahmen werden im Projekt umgesetzt:

Eine Begrünung der Neubaudachfläche sowie an Bereichen der Rampe ist ebenfalls vorgesehen. Die Unterlaufbarkeit der Rampenanlage wird in Teilen mittels eines entsprechend angeordneten Grünbewuchses sichergestellt. Des Weiteren werden die geplanten Nebengebäude im angrenzenden Pausenhof Hengstäcker 3 und der neue Trafo begrünt.

Das Energiekonzept wurde mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt. Das energetische Datenblatt (Anlage 5) liegt dem Beschluss bei.

Im Zuge der Planungen für den Neubau wurde deutlich, dass die bestehende Stromversorgung auf dem Gelände nach Fertigstellung des Neubaus und im Hinblick auf die weiteren geplanten Umbauten/ Neubauten und Digitalisierungsprozesse auf dem Campusareal für keinen dieser Einzelschritte mehr Kapazitäten hat. Deshalb wird ein neuer Trafo für das ganze Areal erforderlich, der entsprechend aller anstehenden Maßnahmen leistungsfähig alle vier Einrichtungen und somit den gesamten Campus stromseitig versorgen kann.

6. Außenanlagen

Vorabmaßnahmen Außenanlagen

Zur Sicherstellung aller weiteren Entwicklungsschritte am Campus werden durch Neuanlage von dauerhaften Parkflächen vor dem Interimsgebäude 2 und Längsparkern auf Höhe des Bestandsgebäude Hengstäcker 3 neue Parkflächen für die Kleinbusse angelegt. Diese werden bereits im Zuge der Baumaßnahme genutzt. In diesen Bereich werden auch die bestehende Betriebsgarage und Laubmulde versetzt.

Die unmittelbar am Neubau angeordneten Bestandsbäume zwischen Hengstäcker 2 und Hengstäcker 3 sollen durch Pflegeschnittmaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen während der Baustelle erhalten bleiben.

Neugestaltung der Außenanlagen

Im Osten des Neubaus liegt der Pausenhof, der von Hengstäcker 2 und der Bodelschwinghschule (Hengstäcker 3) gemeinsam genutzt wird.
Durch den Verlauf der geplanten Rampe wird der Pausenhof in zwei Bereiche für beide Einrichtungen zoniert. Die Bereiche unter der Rampe werden in die Außenanlagenplanung mit einbezogen und z.T. mit Bäumen und Sträuchern naturnah ausgebildet und begrünt.

In den Außenanlagen des Neubaus H2 werden die Bereiche für Grundschul- und Kita-Kinder differenziert ausgestaltet mit Ruhe- und Spielzonen, Rückzugsräumen und Aktivbereichen sowie altersgerechten Spielangeboten.
Die befestigten Flächen werden mit Dränasphalt hergestellt, um eine zügige Versickerung von Regenwasser zu unterstützen und eine inklusive Nutzung zu ermöglichen.


Baumbilanz

Das Grundstück liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Baumschutzsatzung und hat über den Campus verteilt eine hohe Gehölzdichte.

Für die Baufeldfreimachung des Neubaus ist die Fällung von insgesamt 15 Bäumen notwendig. Die hiervon für den Abbruch des Bestandsgebäudes erforderlichen Fällungen von 12 Bäumen sowie für den Neubau erforderlichen Fällungen von 3 Bäumen erfolgen vor Baubeginn, gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 39 in der Vegetationsruhe 2022/2023.

Mit der Herstellung der Freianlagen werden die Bäume im Verhältnis 1 zu 1 auf dem Schulgelände nachgepflanzt. Die Kosten für Baumfällungen, Baumschutz sowie Baumersatz sind in den Projektkosten enthalten.

7. Kosten

Im Vergleich zum Vorprojektbeschluss (GRDrs 813/2019) vom 16.10.2019, mit genehmigten Gesamtkosten in Höhe von 15,7 Mio. EUR, entstehen für den Neubau von Hengstäcker 2 Gesamtkosten in Höhe von 21,4 Mio. EUR.
Die Mehrkosten in Höhe von 5,7 Mio. EUR ergeben sich aus:
Auf ein Kostenrisiko bezüglich der aktuellen Marktsituation, Baugrund, Ergebnis TRT (Geothermie), Kampfmittelbeseitigung und Altlasten am geplanten Standort wird hingewiesen.

8. Förderung / Zuschüsse

Für das Neubauvorhaben ist der Antrag auf Schulbauförderung zum 01.10.2021 beim Land gestellt worden. Sofern das Land den Antrag bewilligt, kann mit einer Förderung in Höhe von ca. 1,2 Mio. EUR gerechnet werden.

9. Folgelasten

Für das Vorhaben muss nach Abzug der wegfallenden Bestandsgebäude Hengstäcker 2 und Hengstäcker 1 mit jährlichen Folgelasten in Höhe von rd. 1.010.000 EUR gerechnet werden, dies entspricht ca. 4,7 % der Gesamtkosten.

10. Personalbedarf

Durch den Ersatzneubau entsteht kein zusätzlicher Personalbedarf.

11. Termine Folgende Terminabwicklung ist vorgesehen:
Bauantrag 02/2022
Baubeginn Vorabmaßnahmen 09/2022
Baubeschluss 02/2023
Baubeginn Ersatzneubau H2 03/2023
Baufertigstellung Ersatzneubau H2 03/2025

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten von 21,40 Mio. EUR (inkl. Kosten für die neue Trafostation des Schulcampus) werden wie folgt gedeckt:

Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt
Projekt-Nr. 7.402021 Neubau H2 Schulkindergärten / MSS
Ausz. Grp. 7871 – Auszahlung für Hochbaumaßnahmen

bis 2021 - Planung - 700.000 EUR
2022 - Planung / Bau - 3.960.000 EUR
2023 - Bau - 7.700.000 EUR
2024 - Bau - 5.000.000 EUR
2025 - Bau - 2.815.000 EUR
2026 - Bau - 235.000 EUR
20.410.000 EUR


Anteilig enthalten Aktionsprogramm „Weltklima in Not“

bis 2021 50.000 EUR
2022 150.000 EUR
2023 1.350.000 EUR
2024 300.000 EUR
2025 50.000 EUR
1.900.000 EUR

Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt
Projekt 7.402021, Ausz. Grp. 78302

bis 2022 - Einrichtung - 35.000 EUR
2025 - Einrichtung - 715.000 EUR
750.000 EUR

Teilergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110-Allgemeinbildende Schulen
Kontengruppe 42510-Baunebenkosten nicht aktivierungsfähig/Sonstiges Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen


bis 2021 2.000 EUR
2022 205.000 EUR
2023 10.000 EUR
2024 10.000 EUR
2025 13.000 EUR
240.000 EUR

Gesamtaufwand brutto 21.400.000 EUR

Die aktivierungsfähigen Leistungen des Hochbauamts werden mit dem Projekt verrechnet und aus den veranschlagen Auszahlungsansätzen gedeckt:

bis 2021 100.000 EUR
2022 265.000 EUR
2023 215.000 EUR
2024 155.000 EUR
2025 125.000 EUR
2026 50.000 EUR
910.000 EUR

Die internen Leistungsverrechnungen werden im Vollzug ergebniswirksam auf Kontengruppe 481 – Aufwendungen für interne Leistungen verbucht.

Die Finanzierung der Mehrkosten im Hinblick auf das Aktionsprogramm „Weltklima in Not“ in Höhe von 1,9 Mio. EUR erfolgt durch Mittelumsetzung aus der veranschlagten Pauschale im Teilfinanzhaushalt 900 - allgemeine Finanzwirtschaft, Projekt-Nr. 7.202965, Pauschale für klimaneutrales Bauen Auszahlungsgruppe 7871- Hochbaumaßnahmen im Rahmen der Deckungsfähigkeit.




Beteiligte Stellen

Die Referate JB, SWU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Baubeschreibung
Anlage 2 Flächenaufstellung
Anlage 3 Pläne
Anlage 4 Kostendeckblatt
Anlage 5 Energetisches Datenblatt
Anlage 6 Folgelastenberechnung


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