Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1092/2021
Stuttgart,
11/23/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2021



Fußverkehrskonzept, Walkable City

Beantwortung / Stellungnahme

Für Maßnahmen im Bereich „Fußverkehr“ steht beim Tiefbauamt folgendes Budget
zur Verfügung:

2020
2021
2022
2023
2024 ff.
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Neue Maßnahmen Bereich „Fußverkehr“
Fußverkehrskonzept (nur bis 2022)
Grüne Liste:
Fortführung Fußverkehrskonzept
800
1.000
1.000
1.000
Fußgängerüberwege u. Gehwegnasen in Außenbezirken
1.157
1.114
1.114
1.114
1.114
Unterhaltung und Erneuerung
Grüne Liste:
Unterhaltung u. Erneuerung von Gehwegen, Fußgängerzonen, Plätzen und Stäffele
1.000
1.000
Sanierung Oberflächen in Fuß-
gängerzonen - Innenstadt
975
951
951
951
951
2.932
3.065
4.065
4.065
2.065


Für Maßnahmen speziell im Bereich „Fußverkehr“ wurden beim Tiefbauamt 3,0 Stellen geschaffen. 2,0 Stellen wurden zum Stellenplan 2018 und 1,0 Stelle wurde zum Stellenplan 2020 geschaffen.


Fußverkehrskonzept in S-West und S-Süd

Für die Planung und Umsetzung des Fußverkehrskonzepts mit 14 Hauptfußwegverbindungen und 16 Flanierrouten in Stuttgart-Süd und Stuttgart-West werden auch in den zukünftigen Jahren Mittel benötigt. Die Verwaltung hat daher die zur Fortführung des Programms erforderlichen Mittel von 1.000.000 EUR jährlich über die Anmeldeliste zum Doppelhaushalt 2022/2023 für die Jahre 2023 bis 2026 angemeldet. In der Grünen Liste sind für die Umsetzung des Fußverkehrskonzepts einmalig für das Jahr 2023 1.000.000 EUR enthalten.


Stuttgarter Rechtecke in den Innenstadtbezirken

Die Stuttgarter Rechtecke werden im Zuge des Fußverkehrskonzepts geplant und nach verwaltungsinterner Abstimmung und nach Abstimmung mit den betroffenen Bezirksbeiräten umgesetzt. Die Finanzierung erfolgt aus der im Teilergebnishaushalt des Tiefbauamts zur Verfügung stehenden Pauschale des Fußverkehrskonzepts.

Für die Umsetzung jedes Stuttgarter Rechtecks bedarf es eines stadtinternen Abstimmungsprozesses zwischen dem Amt für Stadtplanung und Wohnen, dem Amt für öffentliche Ordnung und dem Tiefbauamt. Im Nachgang muss die Politik (Bezirksbeirat) jedem Standort zustimmen. Es zeigt sich, dass diese Abstimmungsprozesse Zeit und Personalressourcen binden. Bei einer Mittelbereitstellung für weitere Stuttgarter Rechtecke wäre anschließend noch der sich daraus ergebende zusätzliche Stellenbedarf zu ermitteln.


Ausweitung des Fußverkehrskonzepts auf Außenbezirke

Das Amt für Stadtplanung und Wohnen entwickelt ein Konzept zur Umsetzung von Hauptfußwegeverbindungen und Flanierrouten in den Außenbezirken. In diesem Zusammenhang kann auch geprüft werden, ob und wo in den Außenbezirken Stuttgarter Rechtecke geplant werden können. Auf dieser Grundlage müssen für die einzelnen Rechtecke Vorplanungen entwickelt und stadtintern abgestimmt werden. Abhängig vom Umfang der Maßnahmen müssen die erforderlichen Budget- und Stellenbedarfe abgeschätzt werden.

Für die Finanzierung von Stuttgarter Rechtecken in den Außenbezirken kann auf die Pauschale „Fußgängerüberwege und Gehwegnasen in Außenbezirken“ zurückgegriffen werden.

Für eine Ausweitung des Fußverkehrskonzepts in den Außenbezirken wären die benötigten Sach- und Personalmittel zur Verfügung zu stellen. Auf der Grundlage eines Konzepts kann die Verwaltung diese Bedarfe zum Doppelhaushalt 2024/2025 anmelden.


Schaffung zusätzliche Fußgängerzonen und verkehrsberuhigter Bereiche

Für die Schaffung zusätzlicher Fußgängerzonen und verkehrsberuhigter Bereiche im gesamten Stadtgebiet sowie der Umgestaltung von Anwohnerstraßen nach dem Design-Konzept „healthy streets“ bedarf es einer konzeptionellen Planung des Amts für Stadtplanung und Wohnen.

Erst auf dieser Grundlage können die erforderlichen Budget- und Stellenbedarfe abgeschätzt werden. Die Verwaltung wird diese Bedarfe zum Doppelhaushalt 2024/2025 anmelden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

340 und 341/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 795/2021 und 797/2021 Die FrAKTION, 1156/2021 PULS, 713/2021 SPD




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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